Mähmaschinen
[* 2] (s. d.) liefern so vorzügliche
Arbeit, daß ihre Anwendung sich immer mehr verbreitet.
Lagerfrucht und zu dünn
stehendes
Getreide
[* 3] lassen sich mit
Maschinen nicht abmähen; auch auf ganz steilem Hang sind sie nicht anwendbar und ebensowenig
auf zu steinigen
Feldern oder da, wo der
Boden nicht sorgsam genug gepulvert und geeggt oder gewalzt wurde.
Die Anwendung der
Maschine
[* 4] zwingt zu besserer Feldbestellung (s. auch
Ernte).
[* 5]
ein Bantustamm im äquatorialen Südostafrika, im W. der Suaheliküste, mit heller Hautfarbe und angenehmen,
feinern Gesichtszügen. Die
Männer zeichnen sich durch mächtigen
Haar- und Bartwuchs aus; die
Frauen sind klein, untersetzt,
und nur wenige sind hübsch.
IhreKleidung besteht aus Rindenzeug oder
Tier-, meist
Affenfellen, welche auf
dem Kriegspfad gänzlich abgelegt wird, wohingegen ihre
Stelle ein riesiger Kopfputz zu vertreten scheint. Merkwürdig ist
bei diesem
Volk der Mangel an
Ehrfurcht vor ihren
Toten. Die
Frauen trauern, indem sie, mit
Stricken und
Seilen umschlungen, sich
mehrere
Tage vor die
Thür setzen. Die
Speisen werden außer dem
Haus gekocht.
Salz
[* 6] gewinnt man aus der filtrierten
Asche gewisser
Grasarten,
Wasserpflanzen
[* 7] und
Bäume. Das salzhaltige
Wasser wird dann verdampft und hinterläßt einen sehr unreinen Salzniederschlag.
Vgl.
Thomson, Expedition nach den
Seen von Zentralafrika 1878-80 (deutsch,
Jena
[* 8] 1882).
Stadt im bad.
Kreis
[* 9] Freiburg,
[* 10] auf einem Vorhügel des
Schwarzwaldes, 184 m ü. M., hat ein
Schloß,
Wein- und Tabaksbau,
Zigarrenfabrikation und (1885) 1070 meist kath. Einwohner.
(v. altdeutsch. máhaljan, »vermählen«,
Treuschatz), bei den altgermanischen Völkern, bei denen dieFrauen gekauft wurden, der dafür zu entrichtende
Preis;
später Bezeichnung für die
Geschenke, welche der Bräutigam der
Braut darbrachte, insbesondere für das
Angeld, welches
in manchen Gegenden der Verlobten gegeben wird;
(Mahlplatz, v. altd. mahal, »Gerichtsversammlung«),
bei den alten
Deutschen s. v. w. Gerichtsstätte, wo in öffentlichen Versammlungen
unter freiem
Himmel
[* 21]
Gesetze beraten und Streitfälle entschieden wurden;
daher Mahlleute, s. v. w.
Beisitzer einer Gerichtsverhandlung.
prähistorische
Mühlsteine,
[* 22] in der ältesten und primitivsten Form etwa 0,5m und 0,75 m lang und breit, mit einer sesselförmigen
Aushöhlung, in welcher mittels eines kleinern rundlichen
Steins die
Körner zerquetscht wurden. Die
Ähnlichkeit
[* 23] dieser Vertiefung mit dem
Abdruck einer
Ferse gab zu der volkstümlichen Benennung Riesenhacken oder Riesenfersen Veranlassung.
Sie gehören meist der
Steinzeit
[* 24] an und kommen besonders häufig auf
Rügen und in Hinterpommern vor. Eine andre Art prähistorischer
Mahlsteine sind plattenförmige Reibsteine, zwischen denen durch Hin- und Herbewegen des obern
Steins die
Körner zerkleinert wurden; sie finden sich in
Österreich-Ungarn,
[* 25] Süddeutschland etc. vor.
Eine
Aufwandsteuer auf Mehlfrüchte ist zwar wegen des ausgedehnten
Konsums der letztern sehr einträglich,
doch führt dieselbe leicht zu einer ungleichmäßigen Belastung, teils weil der Mehlverbrauch ein ungleichmäßiger und
der
Steuerfuß derQualität schwer anzupassen ist (Schwarzbrot der
Armen, Weißbrot der Wohlhabenden),
teils weil einer
Besteuerung des gesamten
Konsums zu große Schwierigkeiten im Weg stehen. Wird die als
Thorsteuer erhoben,
so bleibt der Verbrauch der offenen
Orte und des platten
Landes unbelastet. In dieser Form eignet sich darum auch die
Besteuerung von
Mehl
[* 26] und
Getreidenur für Gemeindezwecke
(Oktroi).
Die andre in der
Praxis vorkommende Form der
Erhebung, die Mahlsteuer, welche an den
Prozeß des Getreidemahlens anknüpft und mit dem
Verbot der Handmühlen, des nächtlichen Mahlens und der
Annahme von zu vermahlendem
Getreide ohne Bescheinigung über bezahlte
Accise verbunden werden muß, führt da zu großen Schwierigkeiten und
Kosten, wo zahlreiche
Mühlen im
Land zerstreut sich vorfinden. Diese Schwierigkeiten mindern sich um so mehr, je mehr mit Verbesserung des Mühlenwesens
die kleinen
Wassermühlen durch große, insbesondere durch Dampfmühlen, verdrängt werden. Die früher in
Preußen
[* 27] in größern
Städten bestandene Mahlsteuer wurde 1875 aufgehoben. Gegenwärtig ist
Mehl und
Getreide in
Deutschland,
[* 28]
England und
Rußland keiner Binnensteuer unterworfen.
Italien
[* 29] hat die 1869 eingeführte Mahlsteuer 1884 wieder aufgehoben;
Österreich
[* 30] erhebt eine
solche
Steuer als
Thorsteuer.