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von einer Reihe hoher mittelalterlicher Schutztürme eingefaßt, hat sich aber durch Kai- und Häuserbauten, namentlich eine größere Zahl prächtiger Gasthöfe, erweitert und verschönert. Unter den kirchlichen Gebäuden steht voran die Stiftskirche St. Leodegar (1633 erbaut) mit zwei schlanken Türmen, von denen der eine 75 m hoch ist und die Jahreszahl 1406 trägt, und einer großen Orgel von 90 Registern. Andre hervorragende Gebäude sind: das ehemalige Jesuitenkollegium und die Jesuitenkirche (von 1667), das ehemalige Ursulinerinnenkloster Mariahilf, die neue reformierte Kirche, das Rathaus, das große Stadtspital, das Pfründehaus in der Sente, das Waisenhaus, das Theater, [* 2] das neue Korrektionshaus, das Museum, das Bibliothekgebäude, das neue Schulhaus am Krienbach und das Zeughaus mit alten Trophäen.
Über den Seeausfluß führt eine prachtvolle neue Brücke, [* 3] welche den Bahnhof der linken Stadtseite mit der »großen Stadt« verbindet. Abwärts folgt zunächst die 300 m lange, zum Abbruch bestimmte Kapellbrücke (1300 erbaut) mit alten Schildereien. Der Wasserturm an derselben, Aufbewahrungsort des städtischen Archivs, soll das älteste Bauwerk der Stadt, ein Leuchtturm (lucerna, daher angeblich der Name der Stadt) aus der Römerzeit, sein. Zu den Sehenswürdigkeiten gehört noch das auf Veranlassung des Generals Pfyffer zum Gedächtnis der am bei der Verteidigung der Tuilerien gefallenen Schweizergardisten 1820 errichtete Monument vor dem Wäggisthor, ein nach Thorwaldsens Modell in die Felsenwand eingehauener Löwe von 9 m Länge und 5,6 m Höhe, sterbend mit der rechten Pranke den bourbonischen Wappenschild schützend, darüber die Inschrift: »Helvetiorum fidei ac virtuti«. Im »Gletschergarten« sind interessante Riesentöpfe, Findlinge und Felsen mit Gletscherschliffen und Gletscherritzen aus der Eiszeit, [* 4] alles umgeben von einer echt alpinen Gartenanlage. Endlich verdient Erwähnung das Pfyffersche Relief der Urkantone, über 6½ m lang und 3½ m breit. Schöne Aussichtspunkte sind: die Fluhmatt, die Allenwindenhöhe, die drei Linden am Gizlisberg, der Gütsch, per Drahtseilbahn zugänglich, die Ruinen des Schlosses Stollberg [* 5] etc.
Geschichte der Stadt und des Kantons Luzern.
Die Stadt Luzérn verdankt ihren Ursprung und wahrscheinlich auch ihren Namen (Ludgaria, Luciaria) dem Kloster St. Leodegar, welches um 740 von Mönchen der Abtei Murbach im Elsaß gestiftet wurde und mit seinen Besitzungen unter der Herrschaft des Mutterklosters verblieb. Dieses verkaufte die Stadt 1271 an Rudolf von Habsburg, aber zur Wahrung seiner unter der geistlichen Herrschaft errungenen städtischen Freiheiten trat Luzérn in den Bund der Waldstätte. Das dadurch gelockerte Verhältnis zu Österreich [* 6] wurde durch die Schlacht von Sempach 1386 vollends zerrissen, und 1390 erhielt die Stadt von König Wenzel mit dem Blutbann die Bestätigung ihrer Reichsfreiheit. Im 14. und 15. Jahrh. erwarb sich Luzérn durch Kauf, Verpfändung und Eroberung ein bedeutendes Unterthanengebiet.
Gegen die Reformation verhielt es sich feindselig; es wurde der Mittelpunkt der gegenreformatorischen Bestrebungen in der Schweiz. [* 7] Auf Veranlassung des kriegsberühmten Schultheißen Ludwig Pfyffer (s. d.) wurden 1574 die Jesuiten nach Luzérn berufen, wo seit 1579 auch ein päpstlicher Nunzius seinen beständigen Sitz hatte. Am beschworen die sieben katholischen Orte den Borromeischen Sonderbund in Luzérn. Auch in Luzérn entwickelte sich die städtische Verfassung durch das Selbstergänzungsrecht der Räte und die Erhöhung der Befugnisse derselben auf Kosten der Bürgergemeinde im 16. und 17. Jahrh. zu einer patrizischen Oligarchie; die Landschaft aber litt durch Mißachtung ihrer verbrieften Rechte, Erhöhung der Steuern, Verschlechterung der Münzen [* 8] u. a. m. Daher nahm 1653 in dem luzernischen Entlebuch der große Bauernkrieg in der Schweiz seinen Anfang, dessen Niederwerfung die unumschränkte Herrschaft des Patriziats bis 1798 begründete. 1798 erklärte der Große Rat die aristokratische Regierungsform für abgeschafft, und Luzérn wurde zur Hauptstadt der Helvetischen Republik erhoben.
Die Mediationsakte machte den Kanton [* 9] Luzérn 1803 wieder zu einem besondern Staatswesen mit repräsentativer Verfassung. Allein 1814 wurde dieselbe durch einen Handstreich des Schultheißen Rüttimann gestürzt und die Staatsform derjenigen vor 1798 angenähert mit dem Unterschied, daß die Landschaft die Hälfte der Repräsentanten im Großen Rat erhielt. Eine Verfassungsrevision beseitigte 1829 das Selbstergänzungsrecht des Kleinen Rats und entzog demselben die richterliche Gewalt; nach der Julirevolution wurde auf das Verlangen des Volkes ein Verfassungsrat gewählt, dessen am angenommener Entwurf der Landschaft eine gerechtere Repräsentation gewährte, Gleichheit vor dem Gesetz, Denk- und Preßfreiheit verkündete und die Militärkapitulationen mit dem Ausland verbot.
Aber da das liberale Regiment, das 1830 zur Herrschaft kam, durch seine Teilnahme an der Badener Konferenz die Interessen der katholischen Kirche zu verletzen schien, strebte eine klerikal-demokratische Partei unter der Führung des Bauers Joseph Leu von Ebersol und des Staatsschreibers Konstantin Siegwart-Müller dahin, den Sturz desselben mittels einer Verfassungsrevision herbeizuführen. Diese wurde von dem durch Jesuitenmissionen bearbeiteten Volk beschlossen und der Verfassungsrat vollständig im Sinn der »Leuenpartei« bestellt.
Das neue, 1. Mai angenommene
Grundgesetz raubte der (liberalen) Stadt das letzte Vorrecht, indem es die
Vertretung nach der Kopfzahl feststellte, gab dem
Volk das
Veto gegen mißliebige
Gesetze, befreite die
Kirche von aller staatlichen
Hoheit und überlieferte ihr das Unterrichtswesen. Die neue
Regierung, deren
Haupt
Siegwart-Müller war, bezeichnete ihre
Stellung,
indem
sie den
Papst um seinen
Segen zu dem Werk bat. Die
Krönung desselben durch die
Berufung der
Jesuiten
an die höhern Lehranstalten die verunglückten Schilderhebungen und Freischarenzüge der
Radikalen und
30./31. März 1845), die
Verurteilung und
Flucht des
Dr.
Steiger, ihres
Hauptes, die Ermordung
Leus, die
Stiftung des
Sonderbundes
(Dez. 1845) und die Niederwerfung desselben durch die
Eidgenossenschaft (Nov. 1847) gehören der allgemeinen Geschichte der
Schweiz an (s. d.).
Unmittelbar nach der
Niederlage bei Gislikon flüchtete sich die Sonderbund
sregierung von Luzérn nach
Altorf und löste sich auf (24. Nov.), worauf der
Stadtrat von Luzérn unter Zuziehung von je zwei Männern der vier
Ämter des
Landes sich als provisorische
Regierung konstituierte und die
Neuwahl des
Großen
Rats anordnete, der in der Mehrheit
liberal bestellt wurde. Als die von ihm ernannte
Regierung, um die
Kriegskosten zu be-
[* 1] ^[Abb.: Wappen [* 10] von Luzern.] ¶
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streiten, die Klöster St. Urban und Rathausen aufhob, ergriffen die Klerikalen das Veto, brachten es aber nicht auf die nötige Stimmenzahl. Ebenso wurde eine Abänderung der Verfassung, welche alle tendenziös klerikalen Bestimmungen daraus entfernte, angenommen. Dagegen konnte die neue Bundesverfassung nur dadurch, daß man die nicht Stimmenden als Annehmende zählte, von der Regierung als angenommen erklärt werden. Am wurden auf Antrag der liberalen Regierung sämtliche Mitglieder des sonderbündischen Kriegsrats, die 1850 zum Schadenersatz verurteilt worden waren, mit Ausnahme des im Exil lebenden Siegwart-Müller, vom Großen Rat amnestiert.
Auf Betreiben der Ultramontanen wurde 1863 durch eine Totalrevision der Verfassung an Stelle der teilweisen Erneuerung der Behörden die Integralerneuerung gesetzt, 1869 durch eine Partialrevision das Veto erleichtert und die Zahl der Großräte vermehrt. Am erfolgte endlich der von ihnen ersehnte Umschwung, indem die Neuwahlen eine klerikale Mehrheit im Großen Rat ergaben, der dann auch die Regierung zum größten Teil aus Klerikalen bestellte. Als der liberale Stadtrat 1872 den Altkatholiken eine der Stadt gehörige Kirche einräumen wollte, verbot es die Regierung.
Wie die von Zug, erkannte sie die von den übrigen Solothurner Diözesanständen gegen den Bischof Lachat gefaßten Beschlüsse nicht an, worauf dieser 1873 in Luzérn seinen Sitz nahm. Die Revision der Bundesverfassung von 1874, die übrigens von Luzérn verworfen wurde, machte auch eine solche der kantonalen Verfassung notwendig; das vom Volke genehmigte neue Grundgesetz erlitt indes schon wieder 1882 durch eine 12. Nov. angenommene partielle Revision Modifikationen; insbesondere wurde infolge der Aufhebung des eidgenössischen Verbots die Todesstrafe wieder eingeführt.
Vgl. Pfyffer, Geschichte der Stadt und des Kantons Luzérn (Zürich [* 12] 1850-52, 2 Bde.);
Derselbe, Der Kanton Luzérn (St. Gallen 1858-59, 2 Tle.);
v. Segesser, Rechtsgeschichte der Stadt und Republik Luzérn (Luz. 1851-60, 4 Bde.);
B. v. Meyer, Erlebnisse (Wien [* 13] 1875, 2 Bde.);
v. Liebenau, Das alte Luzérn (Luz. 1882);
v. Segesser, Fünfundvierzig Jahre im luzernischen Staatsdienst (Bern [* 14] 1887).