und gab der
Festung
[* 2] nach ihrer
Einnahme die Gestalt, welche sie in der Hauptsache bis zur Neuzeit zeigte. 1697 fiel Luxemburg
[* 3] wieder
an
Spanien,
[* 4] 1714 an
Österreich.
[* 5] Im Zeitraum von 1728 bis 1734 wurden die
Befestigungen der Stadt wesentlich erweitert. Während
des ersten Koalitionskriegs wurde Luxemburg von dem französischenGeneralAmbert blockiert bis
und nach tapferer
Verteidigung kapitulierte der österreichische
Feldmarschall v.
Bender gegen die Zusicherung freien Abzugs.
Beim Einmarsch der Verbündeten in
Frankreich wurde Luxemburg von hessischen
Truppen eingeschlossen und blieb es bis zur
Übergabe an den König derNiederlande
[* 6] 1815. Durch die
Wiener Schlußakte zur deutschen
Bundesfestung erklärt,
hatte Luxemburg in Friedenszeiten eine
Besatzung von 4000 Mann
Preußen,
[* 7] die aber infolge des
LondonerVertrags vom im
September
d. J. die Stadt verließen, während die Demolierung der Werke der bedeutenden
Kosten wegen erst 1872 ausgeführt wurde (s.
Luxemburg, Großherzogtum, Geschichte).
Vgl.
Coster, Geschichte der
Festung Luxemburg (Luxemb. 1869).
(spr. lückssöj oder lüßöj), Stadt im franz.
DepartementObersaône,
ArrondissementLure, in einer fruchtbaren, von der Lanterne und dem Breuchin bewässerten
Ebene, an der
Eisenbahn von Aillevillers nach
Lure gelegen, hat eine schöne
Kirche aus dem 14. Jahrh., Reste einer alten
Abtei, ein Kommunalcollège, ein
Seminar, eine
Bibliothek, eine Antikensammlung und (1881) 4347 Einw., welche
Fabrikation von Kupferwaren,
Papier, Baumwollwaren und
Kirschwasser betreiben. Luxeuil hat berühmte
Mineralquellen (18 an der Zahl),
welche wenig feste
Bestandteile (hauptsächlich etwas
Chlornatrium) enthalten, eine
Temperatur zwischen 22 und 69° C. haben
und zu Trink- und
Badekuren vielfach verwandt wurden. - Luxeuil hieß im
Altertum Luxovium und wurde seiner
Quellen wegen schon von den
Römern besucht, wie die Reste alter Römerbauten und aufgefundene
Inschriften beweisen.
(lat.), der Aufwand für den feinern Lebensgenuß, welcher über den durchschnittlich
üblichen oder auch notwendigen Lebensbedarf hinausgeht. Da letzterer kein feststehender ist, so ist auch der
Begriff ein
durchaus relativer, und
Roscher meint mit
Recht, jeder Einzelne, jeder
Stand, jedes
Volk und jedes
Zeitalter nenne diejenigeKonsumtion
Luxus, welche ihm selbst als entbehrlich erscheine. Der Luxus an und für sich ist nicht unberechtigt. Er wirkt
wohlthätig, wenn er auf gesunden und geschmackvollen Lebensgenuß gerichtet ist, dem
Sinn für
Schönheit und Reinlichkeit
wie einer echten
Sittlichkeit dient und nachhaltig das Lebensglück erhöht, ohne daß andre dadurch geschädigt werden.
Zu verwerfen ist nur der üppige, sinn- und geschmacklose Luxus, welcher die Kostspieligkeit als Hauptsache ansieht
und raffinierte, verweichlichende Genüsse Weniger durch das
Elend Vieler erkaufen läßt. Je nach den allgemeinen
Anschauungen
über
Sittlichkeit und der Kulturstufe, auf welcher ein
Volk steht, tritt der Luxus in verschiedenen
Formen auf.
Bei niederm
Stand wirtschaftlicher
Entwickelung ist der Luxus vorzugsweise Massenluxus, welchen größere
Grundbesitzer durch großen Aufwand für Bediente und zeitweise durch kostspielige
Feste treiben. Dieser Gestalt des Luxus begegnen
wir auch heute noch in denjenigen
Schichten des
Volkes, welche längere Zeit hindurch
ihren Lebensunterhalt möglichst knapp
bemessen, um dann gelegentlich sich gehörig austoben zu können. Die höhere
Kultur bringt den Luxus, welcher
das
Leben verschönert und mit größerer Behaglichkeit ausstattet, wegen seiner größern
Reize einen wirksamen
Sporn für
sittliche, wirtschaftliche Bethätigung bildet und auch mehr den untern
Klassen des
Volkes zugänglich wird.
SchonMalthus und später
Roscher haben darauf hingewiesen, daß der vernünftige Luxus zu einer Art von
Reservefonds
für künftige Notfälle sich gestalten könne. So macht der verallgemeinerte
Konsum von
Fleisch und möglichst verschiedenartigen
Lebensmitteln einen Mißwachs weniger empfindlich; werden in guten
Zeiten mehr
geistige Getränke etc. fabriziert, so kann
in schlechten die Verwendung derselben eingeschränkt und damit ein größerer Spielraum für die
Nahrungsmittel
[* 8] gewonnen werden.
Man suchte in früherer Zeit den Luxus durch Luxusgesetze oder
Aufwandsgesetze (Luxusverbote) zu beschränken, so in
Rom,
[* 9] als
seine Herrschaft bei großer Einfachheit der
Sitten noch keine große
Ausdehnung
[* 10] angenommen hatte, ferner im
Mittelalter bis
zum 18. Jahrh. in
Deutschland
[* 11] durch eine große Zahl von Reichspolizeiordnungen und partikularrechtliche
Bestimmungen, in
Frankreich,
Schweden
[* 12] etc. Meistens sollte der Aufwand für
Kleider,
Gastmähler und Begräbnisse in
Schranken
gehalten werden, teils aus moralischen oder handelspolitischen
Gründen, teils um die Verarmung zu hindern oder eine Abgrenzung
der
Stände voneinander äußerlich zu ermöglichen.
Bei einigermaßen entwickeltem
Verkehr werden solche Verbote unausführbar, weil die Beaufsichtigung viel
zu lästig, kostspielig und dabei unzulänglich ist. Tüchtige
Bildung und Gesittung, gehörige
Pflege von Sparanstalten und
eine solide
Wirtschaftspolitik werden alsdann eine bessere nachhaltige
Wirkung ausüben als
Gesetze, die so leicht zur
Umgehung
anreizen. Ein Luxus freilich, welcher die öffentliche
Sittlichkeit verletzt, wäre zu verhindern. Eine
Reihe
von verderblichen
Beispielen des Luxus hat Em.
Herrmann (»Die
Launen der Pracht«, in den »Miniaturbildern aus dem Gebiet der
Wirtschaft«,
neue Ausg.,
Halle
[* 13] 1876) zusammengestellt.
Die Luxussteuern der modernen Finanzverwaltung sind zum Unterschied von ältern
Abgaben, welche durch ihre
Höhe
den
Luxus zu mindern bestimmt und vielfach an die
Stelle von Verboten getreten waren, lediglich Einnahmequellen und zwar
Aufwandsteuern,
welche im
Luxus im allgemeinen das für denselben befähigte, damit auch steuerkräftigere
Einkommen treffen
sollen. Sie sind eine einfache
Konsequenz des
Gedankens, das höhere
Einkommen dadurch stärker zu belasten, daß bessere
Qualitäten
und wertvollere
Güter auch höher besteuert werden als die geringern.
Allerdings ist der
BegriffLuxus kein bestimmter, auch ist der
Luxus nicht in jedem besondern
Fall ein
Maßstab
[* 15] der Leistungsfähigkeit,
da der sparsame oder geizige
Reiche wenig oder keinen
Luxus treibt, während andre auch bei kleinerm
Einkommen durch
Stellung,
Stand etc. zu Luxusausgaben gezwungen sein können. Doch trifft dieser Einwand die weitaus
meisten, insbesondere alle
Aufwandsteuern. Wichtiger ist, daß durch die Luxussteuern nur wenig Gegenstände getroffen werden können.
Eine umfassende direkte
Besteuerung wäre ohne die unerträglichste
Inquisition unmöglich. Sie kann sich
¶
mehr
deshalb immer nur auf wenige, äußerlich leicht in die Augen fallende Objekte, wie Equipagen, Pferde,
[* 17] Hunde,
[* 18] Dienerschaft, luxuriöse
Wohnungen etc., beschränken. Auch auf indirektem Weg läßt sich der Luxus nur unvollkommen treffen, weil einer weitgehenden
Unterscheidung der Qualitäten und der Ausdehnung der Verbrauchssteuer auf zahlreiche Artikel zu große technische Schwierigkeiten,
insbesondere wachsende Erhebungskosten, im Weg stehen. Daher werden die immer verhältnismäßig wenig einträglich sein,
und ihr Zweck muß mehr durch Einkommen-, Vermögens- und Verkehrssteuern erreicht werden.