an derOstsee
(LübeckerBucht) zwischen holsteinischem und lübeckischem Gebiet gelegen, 541 qkm (9,8 QM.)
groß mit (1885) 34,721 Einw., bildet eine wellenförmige, größtenteils
fruchtbare, von Wäldern,
Seen und anmutigen Hügelketten durchzogene
Ebene. Die
Bevölkerung
[* 4] ist niedersächsischen
Stammes
und bekennt sich fast ausschließlich zur evangelischen
Kirche. Das
Fürstentum, von der Ostholsteinischen und der
Eutin-LübeckerBahn durchschnitten, zerfällt in die Stadtgemeinde
Eutin und die
ÄmterEutin und
Schwartau.
Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk
Liegnitz,
[* 12] an der
LinieKamenz-Raudten der Preußischen Staatsbahn,
hat
eine evangelische und eine kath.
Kirche, ein
Schloß, ein
Amtsgericht, eine Zuckerfabrik, Fabrikation von
Tuch und eisernen Armeesattelgestellen, 2 Dampfsägemühlen
und (1885) mit der
Garnison (1 Dragonerreg. Nr. 4) 5875 meist evang. Einw.
der 1836 eine
gleiche für den
»Unterricht in der Tierkunde und
Anthropologie« (4. Aufl., Leipz. 1879) folgte, epochemachend
gewirkt, indem
sie denUnterricht, statt von einer systematischen Übersicht des betreffenden Naturreichs, von charakteristischen
Repräsentanten jeder wichtigen
Gruppe von Naturkörpern ausgehen ließ. Außerdem sind hervorzuheben: »Einführung in die
deutsche Litteratur« (mitNacke, 9. Aufl., Leipz. 1882, 3
Tle.);
»Die Hauptformen der äußern Pflanzenorgane«
(das. 1846, 2. Aufl. 1871) sowie die von ihm herausgegebenen
Zeitschriften: »Pädagogischer Jahresbericht« (seit 1857) und
»Der praktische Schulmann« (seit 1861).
Vgl. »A. Lüben, sein
Leben und seine
Schriften, von ihm selbst beschrieben« (Leipz. 1873).
2)
Adolf,
Maler, geb. 1. Sept. zu
Petersburg,
[* 18] bildete sich seit 1853 in
Berlin,
[* 19] seit 1860 in
Antwerpen,
[* 20] trat, durch äußere Verhältnisse gezwungen, hierauf zur
Landwirtschaft über, gab dieselbe aber bald wieder auf und übte
in
Berlin selbständig seine
Kunst aus, um 1876 nach
München
[* 21] überzusiedeln. Seine Hauptwerke sind: verunglückteMedizin
(sechsmal wiederholt, 1872);
(LübischKurant), die früher in
Lübeck und
Hamburg
[* 23] übliche Kurantwährung, nach welcher
früher (bis 1848) 11⅓ Thlr. oder 34 Kurantmark einer
Hamburg-KölnerMark = 42 Rmk. gleich waren.
Seit 1848 wurden 35 Kurantmark
einer
Kölner
[* 24]
Mark fein
Silber = 42 Rmk. gleichgerechnet.
deutschen Stadtrechte des Mittelalters, welches nächst dem Magdeburger am weitesten verbreitet war und in den Hansestädten
Geltung hatte. Die frühsten bekannten Urkunden des lübischen Rechts, in lateinischer Sprache,
[* 27] reichen nicht über den Anfang
des 13. Jahrh. (1227) zurück. Ihnen folgten mit Beginn der 60er Jahre zahlreiche deutsche Rezensionen, die sich
bis an das Ende des Mittelalters fortsetzen. Die seit Hachs Ausgabe (»Das alte lübische Recht«, Lüb. 1839) herrschende Anschauung
über die Genealogie der lübischen Rechtshandschriften ist durch F. Frensdorffs Forschungen (»Das lübische Recht nach seinen
ältesten Formen«, Leipz. 1872, und »Hansische Geschichtsblätter«,
1872, 1874, 1879 und 1883) in wesentlichen Punkten modifiziert und berichtigt worden. Über die Fortbildung
des lübischen Rechts durch die Judikatur des Oberhofs vgl. Michelsen, Der ehemalige Oberhof zu Lübeck (Altona
[* 28] 1839). Die letzte
amtlich publizierte Revision des Stadtrechts stammt von 1586.