(Groß-Lübbesee),
See im preuß. Regierungsbezirk
Köslin,
[* 2] südöstlich bei
Dramburg, erstreckt sich 14 km von
NW.
nach SO. und wird von der
Drage durchflossen.
(spr. löbb-),SirJohn,
Baronet, Naturforscher, geb. zu
EatonPlace inLondon,
[* 3] folgte
in den
Titeln und
Würden seinem
Vater bei dessen
Tod 1865. Er ist
Bankier in
London und hat vielfache Verbesserungen im Bankwesen
durchgeführt; auch
ist er seit 1870 liberales Parlamentsmitglied für
Maidstone und seit 1880 parlamentarischer Vertreter
der
UniversitätLondon, an der er früher als Vizekanzler fungierte. Am bekanntesten
ist er durch seine
zoologischen, physiologischen und archäologischen
Arbeiten geworden. Er war nacheinander
Präsident der Ethnologischen und
Entomologischen
Gesellschaft, ebenso des Anthropologischen
Instituts und Vizepräsident der British
Association. Er schrieb:
»Prehistoric times, as illustrated by ancient remains and the manners and customs
of modern savages« (1865, 4. Aufl. 1878; deutsch von
Passow,
Jena
[* 4] 1874, 2 Bde.);
»The origin of civilization
and the primitive condition of man« (1870, 4. Aufl. 1881; deutsch,
Jena 1875);
»On the origin and metamorphoses of insects«
(1874; deutsch,
Jena 1876);
»On British wild flowers considered in relation to insects« (1875; deutsch,
Jena 1876);
Das Gebiet umfaßt einen Flächenraum von 298 qkm (5,41 QM.)
mit (1885) 67,658 Einw., von denen auf die Stadt und Vorstädte 55,399,
auf
Travemünde 1689, auf die Landbezirke 10,570
Einw. kommen. Dasselbe enthält 2
Städte, 49
Dörfer, 34
Höfe. Der
arrondierte Hauptteil des Gebiets bildet eine
Ebene, die nur östlich von der Stadt Lübeck durch einen niedrigen Höhenzug ein
welliges Ansehen erhält. Diese
Ebene wird von der
Trave und deren Nebenflüssen Wackenitz und
Stecknitz durchflossen.
Der
Senat besteht aus 14 Mitgliedern, von denen 8 dem Gelehrtenstand (davon mindestens 6 Rechtsgelehrte) und unter den übrigen 6 mindestens 5 dem
Kaufmannsstand angehören müssen. Wählbar ist jeder
Bürger, welcher das 30. Lebensjahr vollendet hat und im vollen
Genuß
seiner bürgerlichen
Rechte sich befindet. Die
Wahl geschieht durch eine für jeden Erledigungsfall besonders
zu ernennende, aus einer gleichen Zahl von Mitgliedern des
Senats und der
Bürgerschaft bestehende
Kommission.
Der Erwählte bekleidet sein
Amt lebenslänglich. Der Vorsitzende des
Senats, den dieser selbst aus seiner Mitte auf je zwei
Jahre wählt, führt während dieser Zeit den
TitelBürgermeister. DemSenat als Regierungsbehörde steht
die
Aufsicht über sämtliche
Zweige der
Verwaltung und über die Justizbehörden zu;
er ernennt und beeidigt den größten Teil der Staatsbeamten, übt das
Begnadigungsrecht in Kriminalsachen und unter Mitwirkung der
Bürgerschaft das
Recht derGesetzgebung.
Die
Bürgerschaft besteht aus 120 Mitgliedern;
Wähler und wählbar ist jeder im vollen
Genuß seiner bürgerlichen
Rechte stehende
Staatsbürger. Die Bürgerschaftsmitglieder bekleiden ihr
Amt sechs Jahre und werden alle zwei Jahre durch
Neuwahlen zum dritten
Teil ergänzt. Ein von der
Bürgerschaft aus ihrer Mitte auf zwei Jahre gewählter und alljährlich zur
Hälfte durch
Neuwahlen zu ergänzender
Ausschuß von 30 Mitgliedern übt die
Rechte derBürgerschaft aus bei Geldbewilligungen
bis zur
Höhe von 6000 Mk. auf einmal oder 300 Mk. jährlich und bei
Fragen über
Erwerb oder
Veräußerung öffentlicher
Grundstücke
bis zu einem Wert von 12,000 Mk. Außerdem liegt dem
Bürgerausschuß die vorgängige Begutachtung aller
an die
Bürgerschaft zu richtenden Senatsanträge ob. Für das Gerichtswesen bestehen infolge des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes
vom unter dem
Oberlandesgericht zu
Hamburg
[* 10] ein Land- und ein
Amtsgericht zu Lübeck;
das Stadt- und Landamt, werden ausschließlich aus Mitgliedern des Senats gebildet. Die Ausgaben der Staatskasse beliefen sich 1885 auf
2,621,758 Mk., das Budget für 1886 war inEinnahme und Ausgabe auf 2,959,904 Mk. festgesetzt. Unter den Einnahmen betrugen
Hauptsächlichste Steuer ist die 1870 eingeführte direkte Einkommensteuer, deren Ertrag für 1886 auf 576,300 Mk. angesetzt
war. Daneben waren die Hafenabgaben auf 188,500, der Anteil an den Zöllen und Stempelabgaben des Reichs auf 212,500 Mk. berechnet.
Dagegen hatte Lübeck an Matrikularbeiträgen für 1886/87: 169,142 Mk. zu zahlen. Die Staatsschuld betrug Anfang
1886: 15,473,920 Mk. Lübeck führt eine Stimme im Bundesrat und entsendet einen Abgeordneten zum deutschen Reichstag.
Über das gesamte Kirchenwesen übt der Senat die Oberaufsicht aus; die anerkannten Religionsbekenntnisse sind gesetzlich
gleichberechtigt. Man zählte 1885: 65,997 Evangelische, 802 Katholiken, 644 Israeliten und 215 sonstige
Christen und Einwohner unbekannter Konfession. Das Schulwesen, dessen Verhältnisse durch das Gesetz vom neu geregelt
worden sind, steht unter der Leitung der Oberschulbehörde. Die Ausgaben für Schulzwecke (Zuschüsse) waren für 1886 auf
484,737 Mk. veranschlagt. Das Wappen Lübecks ist der zweiköpfige Adler
[* 13] mit einem weiß und rot wagerecht
geteilten Brustschild. Die Landesfarben sind Weiß und Rot (s. Tafel »Flaggen«).
[* 14]
Die Stadt Lübeck.
Die freie Hansestadt Lübeck, einst Haupt des Hansabundes, an der Mündung der Wackenitz in die Trave gelegen, bildet den Knotenpunkt
der EisenbahnenEutin-Lübeck, Lübeck-Büchen, Lübeck-Hamburg und Lübeck-Travemünde sowie der Linie Lübeck. - Mecklenburgisch-Preußische
Grenze der Mecklenburgischen FriedrichFranz-Bahn und besteht aus der eigentlichen Stadt und drei Vorstädten. Der alte Wall
zwischen der Trave und dem frühern Stadtgraben ist seit 1802 zu Promenaden umgeschaffen, zum Teil abgetragen worden.
Die Straßen der innern Stadt sind meistens breit und freundlich, gut gepflastert und
kanalisiert. Der in der
Mitte der Stadt liegende Marktplatz sowie der Klingenberg sind mit sehenswerten Brunnenmonumenten geschmückt worden. Die
Häuser haben meist ein altertümliches Ansehen und zeigen oft reiche architektonische Ornamente,
[* 15] doch gibt es auch zahlreiche
Gebäude im modernen Stil. Unter den öffentlichen Gebäuden stehen die Kirchen voran. Namentlich ist die Marienkirche, 1163-70
gegründet (der jetzige Bau stammt aus den Jahren 1276-1310), eine der schönsten frühgotischen KirchenDeutschlands.
[* 16]
Sie ist 102 m lang, 56,7 m breit und hat zwei 124 m hohe Türme, drei Schiffe
[* 17] (das mittlere 38,5 m hoch), mehrere sehenswerte
Kapellen (darunter eine mit berühmtem Totentanz von 1463) und Grabdenkmäler, einen Hochaltar (1697 von
Th. Quellinus gearbeitet), eine Kanzel von schwarzem Marmor, eine Anzahl von Meisterwerken der ältern deutschen Skulptur, ein
künstliches Uhrwerk (von 1565), Gemälde von Overbeck (Einzug Christi in Jerusalem
[* 18] und die berühmte Grablegung Christi), von
Mostaert (1518) und Orley sowie eine große Orgel.
Die Domkirche, 1173 gegründet und im 14. Jahrh. um die Hälfte vergrößert,
mit zwei 120 m hohen Türmen, enthält schöne Sarkophage und wertvolle Kunstschätze, darunter ein treffliches Altarbild von
Memling (von 1491). Die Jakobikirche (vor 1227 gegründet), mit einem schlanken, 96,6 m hohen
Turm,
[* 19] und die Petrikirche (vor 1163 gegründet), mit einem durch vier Nebenspitzen gezierten Turm von fast 87 m
Höhe, enthalten ebenfalls gute alte Gemälde und Denkmäler. Die Ägidienkirche, mit 75,6 m hohem Turm, besitzt eine vorzügliche
Orgel, die nicht mehr zum Gottesdienst benutzte schöne Katharinenkirche wertvolle Gemälde und Epitaphien sowie eine Sammlung
kirchlicher Kunstschätze im Chor. Die St. Jürgenkapelle (von 1645) ist von geringerm Umfang, aber ansprechendem
Stil.
Unter den weltlichen Gebäuden ist besonders das Rathaus, ein großes, aus roten und schwarzen verglasten Backsteinen zu verschiedenen
Zeiten errichtetes Gebäude, merkwürdig; der an der Westseite belegene Teil desselben ist seit 1673 zur Börse eingerichtet.
Unter der Börse und dem Rathaus befindet sich der schon im 13. Jahrh. angelegte, neuerdings
umgebaute Ratsweinkeller, ein interessantes Bauwerk