Die meisten seiner
Epigramme sind originell und glücklich erfunden und trugen das Gepräge eines kräftigen
Gemüts und eines hohen sittlichen
Adels. Das Hofleben, der
Verfall des Vaterlandes, Unsittlichkeit und Charakterfehler aller
Art, die herrschende ausländische Kleidertracht und andre öffentliche Mißstände sind es vorzugsweise, welche seine
Satire
trifft. Am schönsten aber treten seine persönlichen Überzeugungen hervor, wenn er Nächstenliebe predigt,
die Scheinheiligkeit brandmarkt und
Gewissensfreiheit fordert.
Vers und
Sprache
[* 7] sind bei ihm ganz nach
Opitz gebildet.
Ramler
und
Lessing veranstalteten eine Auswahl seiner bald in Vergessenheit geratenen
»Sinngedichte«, mit Anmerkungen über die
Sprache
des Dichters (Leipz. 1759; 2. Aufl. 1791, 2 Bde.).
Eine vollständige
Ausgabe seiner Gedichte besorgte
Eitner (Stuttg.,
Litterarischer Verein, 1872); in Auswahl
wurden sie herausgegeben von
Eitner (Leipz. 1870) und
Simrock (Stuttg. 1874).
das
Tagebuch, in welches auf
Schiffen die wichtigsten Vorkommnisse, gesteuerte
Kurse, meteorologische
Beobachtungen
etc. außer den Logergebnissen von den wachthabenden
Offizieren, bez. Steuerleuten eingetragen werden.
(franz., spr. lohsche), ein nach einer Seite offenes
Kabinett, namentlich in Schauspielhäusern etc. die durch Scheidewände voneinander getrennten,
mit gesonderten Zugängen und einer nur kleinen Zahl von Sitzplätzen versehenen Zuschauerzellen
(Parterre-, Proszeniums-
etc. Loge);
In der Bedeutung von
Hütte
(»Bauhütte«) gebraucht man das
Wort Loge in der
Freimaurerei (s. d.) und bezeichnet danach mit demselben auch die Versammlungen
andrer in der äußern Form den Freimaurern nachgebildeter
Gesellschaften. Vgl. auch
Loggia.
in der Befestigungskunst flüchtige Verteidigungsanlage, die der Angreifer
in genommenen Festungswerken, in Minentrichtern, auf
Breschen etc. herstellt, um das gewonnene Werk behaupten, im
Festungskrieg
auch gesichert von da aus weiter vorgehen zu können.
s. v. w. Freimaurer, s.
Freimaurerei, ^[= (Maurerei, Masonei, franz. Franc-maçonnerie, engl. Free-masonry), Lebenskunst: nach innen edle ...] besonders S. 652.
die Fahrgeschwindigkeit eines
Schiffs messen (s.
Log). ^[= (Logg), Werkzeug zur Messung der Fahrgeschwindigkeit von Schiffen, besteht aus dem Logbrett, ...]
(ital., spr. lóddscha, franz.
Loge), eine halb offene Bogenhalle, wie z. B. die Loggia de'
Lanzi in
Florenz
[* 10] oder die ihr nachgebildete Feldherrenhalle in
München;
[* 11]
(spr. -schĭeh),JohannBernhard, Musikpädagog, geb. zuKassel
[* 14] als Sohn eines Violinisten
der kurfürstlichen
Kapelle, erhielt seinen ersten
Unterricht von seinem
Vater, seine weitere
Ausbildung aber in
England, wo er
von 1805 an, mit Ausnahme eines dreijährigen Aufenthalts in
Berlin
[* 15] (1822-25), sein
Leben als Musiklehrer verbrachte. Er starb in
Dublin.
[* 16] ist Erfinder desChiroplasten (s. d.) und einer eigentümlichen Lehrmethode, die davon ausgeht,
mehrere
Schüler gleichzeitig im Klavierspiel zu unterrichten und damit das
Studium der
Harmonielehre zu verbinden. Logier hat seine
Methode in dem
»System der Musikwissenschaft« (Berl. 1827) veröffentlicht.
(lat. Logica, v. griech.
logos,
»Vernunft, Vernunftschluß«),
Denklehre,
Lehre
[* 17] von den
Normal- (wie die
Psychologie von den
Natur-)
Gesetzen des
Denkens. Dieselbe wendet die
Denkgesetze auf die Naturprodukte des
Denkens, die thatsächlichen
Begriffe,
Urteile,
Schlüsse und Schlußketten, an und gestaltet sie, denselben entsprechend, zu
Kunstprodukten des
Denkens, d. h. zu logischen
Begriffen,
Urteilen,
Schlüssen und Schlußreihen, um. Je nachdem die Normalgesetze des
Denkens selbst verschiedener
(formaler: auf die Form, realer: auf den Ursprung des Denkprodukts bezüglicher) Art sind, nimmt auch die Logik verschiedenen
(formalen oder realen)
Charakter an. Da jedes
Denken (s. d.) Zusammenfassen eines Mannigfaltigen und folglich jedes
Produkt
desselben Zusammenfassung (Synthese) eines solchen ist, so besteht die Verrichtung der Logik darin,
die
Notwendigkeit, Erlaubtheit oder Unerlaubtheit letzterer zu prüfen, die notwendigen oder erlaubten zuzulassen, die unerlaubten
auszuschließen. Da ferner an jeder Verknüpfung die Form (das
Verhältnis des Verknüpften unter sich seinem
Inhalt nach)
von dem Ursprung (d. h. von der
Ursache derselben) zu unterscheiden ist, so kann das
Denkgesetz, welches
über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit derselben entscheidet, entweder deren Form (formales) oder deren
Ursache (reales
Denkgesetz) beteffen ^[richtig: betreffen].
Nach jenem, welches der formalen Logik zu
Grunde liegt, sind diejenigen Synthesen notwendig, deren Manigfaltiges identisch oder
eins durch das oder die andern begründet ist
(Denkgesetz derIdentität und des zureichenden
Grundes),
diejenigen zulässig, deren Manigfaltiges einstimmig
(Denkgesetz der Einstimmigkeit oder Widerspruchslosigkeit), dagegen diejenigen
unzulässig, deren Mannigfaltiges unverträglich ist
(Denkgesetz des
Widerspruchs). Nach diesem, welches der realen Logik zu
Grunde
liegt, sind alle Synthesen gültig, deren
Ursache eine reale (entweder in der
Vernunft: apriorische, oder in derErfahrung:
aposteriorische Synthesen, gelegene) ist.
Jene heißt reale
Vernunft-, diese reale Erfahrungslogik; nach der erstern sind alle aposteriorischen
(Erfahrungs-)
Begriffe
(Urteile,
Schlüsse), nach der letztern alle apriorischen (reinen
Vernunft-)
Begriffe
(Urteile,
Schlüsse) ungültig. Bei dem gänzlich
verschiedenen
Charakter dieser drei
Arten von ist die Verrichtung derselben dem thatsächlichen
Denken gegenüber
eine gänzlich verschiedene. Die formale Logik
weist, um die
Notwendigkeit der Verknüpfung gewisser Merkmale
¶
mehr
zum Begriff (Begriffe zum Urteil, Urteile zum Schluß) darzuthun, nach, daß zwischen denselben das Verhältnis der Identität oder
der Abfolge, um ihre Erlaubtheit darzuthun, daß jenes der Einstimmigkeit, um ihre Unerlaubtheit darzuthun, daß jenes des
Widerspruchs zwischen ihnen herrsche; der Übergang vom Gleichen zum Gleichen, von dem Begründenden zum Begründeten
gilt ihr als denknotwendig, die Vereinigung des Einstimmigen als denkmöglich, jene des Widersprechenden als undenkbar und
folglich als ungültig.
Die reale Vernunftlogik begnügt sich, den Ursprung einer thatsächlichen Synthese auf die Vernunft, die reale Erfahrungslogik,
denselben auf die Erfahrung zurückzuführen, um sie dadurch (auch wenn sie formal undenkbar wäre) als
real gültig darzuthun. Vom Standpunkt der erstern ist jedes formell tadellose Denken (Begriff, Urteil, Schluß), es mag im übrigen
aus der Vernunft oder aus der Erfahrung stammen, vom Standpunkt der Vernunftlogik nur das aus der Vernunft, von jenem der Erfahrungslogik
nur das aus der Erfahrung stammende Denken logisches Denken.
Jenes hat nur formale, dieses nur so weit materiale Wahrheit, als die Vernunft oder Erfahrung als Erkenntnisquelle
Anspruch auf solche besitzt. Wo der Ausspruch der Vernunft oder der Erfahrung mit den Anforderungen der formalen Logik in Widerspruch
gerät, d. h. Synthesen als durch die Vernunft oder durch die Erfahrung gegeben gelten läßt, welche die
formale Logik als undenkbar, also unerlaubt, erweist, da beginnt, im Gegensatz gegen die Extreme der reinen Vernunft- (Apriorismus)
und der reinen Erfahrungs- (Empirismus), die Aufgabe der echten (rational-empirischen) Philosophie, welche sowohl die »göttlich
rasende« Vernunft als die »blind gehorchende« Erfahrung »zu Verstand zu bringen« sich bemüht.
Thatsächlich wird unter Logik die formale Logik verstanden, die durch Aristoteles im wesentlichen eingeführt,
der aber schon durch Platon, der das Kriterium der Wahrheit im »Schauen« der Ideen erblickte, eine Vernunft- sowie durch Epikuros,
der dasselbe in der sinnlichen Wahrnehmung fand, eine Erfahrungslogik entgegengestellt worden ist. Jene erhielt durch den
Umstand, daß Platon den Vernunftbegriff (die Idee) zugleich für das wahrhaft Seiende erklärte, einen
ontologischen Charakter; dialogischen Synthesen (die thatsächlichen Vernunftbegriffe) fielen mit dem thatsächlich Seienden
als »Ideen«, die »Dialektik« fiel mit der Metaphysik als »Ideenlehre« zusammen.
Die formale Logik sowie die Erfahrungslogik, die den Begriff nur als »Gedankending«, d. h.
als Zusammenfassung eines Mannigfaltigen im Denken, ansahen, behielten den Charakter einer »Denklehre« bei.
Im Mittelalter, wohin die Platonische Logik durch die neuplatonisierenden Kirchenväter, die Aristotelische Logik durch die Araber
verpflanzt wurde, bildete sich dieser Gegensatz zu dem zwischen realistischer und nominalistischer aus, deren erstere den
Begriff (das Allgemeine, universale) als »Sache« (res),
die letztere ihn aber nur als »Namen« (nomen) oder
»Zusammenfassung« (conceptus, daher Konzeptualismus) im Denken betrachtete. Aus der letztern ging nach dem Sieg des Nominalismus
aufs neue der Kampf zwischen formaler und realer, sowohl Vernunft- als Erfahrungslogik hervor, in welchem die Cartesianische
Lehre von den angebornen Ideen der Vernunft die Vernunft-, die LehreBacons vom Sinn als ausschließlicher Erkenntnisquelle
die Erfahrungs-, Leibniz mit seiner die letztere einschränkenden Berufung auf den Intellekt (»nisi ipse intellectus«) die formale
Logik
vertrat.
Kant, indem er erklärte, die Logik habe seit Aristoteles keine nennenswerte Veränderung erfahren, hat durch seine Behauptung,
daß nur die Materie, niemals aber die Form der Erfahrung gegeben sei, der Erfahrungslogik, welche sich
gerade auf das Gegebensein ihrer Synthesen (dem Stoff und der Form nach) stützt, den Boden weggenommen, dagegen durch seine
Behauptung, daß nicht nur die Vernunft-, sondern auch die Verstandes- und (reinen) Anschauungssynthesen apriorisch seien,
die Vernunftlogik begünstigt.
Kants idealistische Nachfolger von Fichte
[* 19] an sind dazu fortgeschritten, das gesamte Denken in die Vernunft
zu verlegen und diese endlich (wie Platon) mit dem Seienden selbst (Hegels Panlogismus) für Eins zu erklären, wodurch die
Logik abermals mit der Metaphysik zusammenfiel. Kants realistischer Nachfolger (Herbart) hat der Erfahrungslogik ihr berechtigtes
Gebiet, die realen Erfahrungsbegriffe, zurückgestellt, dagegen den Anspruch erhoben, daß diese sich,
wo sie Widersprüche aufweisen, also vom Standpunkt der formalen aus undenkbar erscheinen, einer Bearbeitung nach dem formalen
Denkgesetz unterwerfen sollen. Die reinen Empiriker, welche diesem Anspruch der formalen Logik ebensowenig wie
die reinen Vernunftphilosophen nachzugeben gewillt und in der reinen Erfahrung, ebenso wie diese in der
reinen Vernunft, eine dem bloßen Verstand weit überlegene Autorität zu verehren geneigt sind, haben in J. St. ^[JohnStuart]
Mills »induktiver (s. unten) eine neue (eigentlich
alte) Erfahrungslogik aufgestellt.
Von den zahlreichen Lehrbüchern der Logik heben wir hervor: Drobisch, NeueDarstellung der Logik nach ihren einfachsten
Verhältnissen (Leipz. 1836, 5. Aufl. 1887);
Die induktive Logik bearbeiteten: Herschel, Preliminary discourse on the study of natural philosophy
(Lond. 1831; deutsch von Weinlig, Leipz. 1836);
J. St. ^[JohnStuart] Mill, A system of logic rationative
and inductive (Lond. 1843, 9. Aufl. 1875; deutsch von Schiel, 4. Aufl., Braunschw. 1877, und von Th. Gomperz, 2. Aufl., Leipz.
1886, 3 Bde.).