Tief verstimmt und körperlich leidend, suchte er auf einer Alpenreise Erholung, kam aber nur bis
Kufstein, wo er seinem
Leben durch einen Pistolenschuß ein Ende machte.
Lange entschieden bekämpft, hat List als Verfechter des Protektionssystems
in der neuern Zeit, als seine Ausführungen praktisch verwertet werden konnten, allgemeine
Anerkennung gefunden. Seine »Gesammelten
Schriften« nebst seiner
Biographie hat
Häusser aus seinem
Nachlaß herausgegeben (Stuttg. 1850-51).
Seit 1820 redigierte er in
Madrid
[* 19] die
Zeitschriften: »El Censor« und »El
Imparcial«, seit 1828 zu
Bayonne die »Gaceta de Bayona«, gab 1830 die »Estafeta
de
SanSebastian« heraus und übernahm, nachdem beide
Zeitungen unterdrückt worden, 1833 die Redaktion der »Gaceta de
Madrid«, bis er 1837 die Professur der höhern
Mathematik zu
Madrid erhielt. Aber schon im nächsten Jahr legte er auch dieses
Amt nieder, um die Leitung des
Kollegiums von
San FelipeNeri in
Cadiz
[* 20] zu übernehmen, die er bis 1840 führte. Er starb in
Sevilla. ist einer der größten unter den neuern spanischen
Lyrikern; mit einer reichen
Phantasie
und einem
tiefen
Gefühl verband er einen feinen
Geschmack und eine echt philosophische Lebensanschauung. An Vollendung der Form und
des
Ausdrucks, namentlich an
Anmut des Versbaues, steht er in der Geschichte der neuern spanischen
Dichtkunst unübertroffen
da. Seine »Poesías« erschienen zu
Madrid 1822 (2. Aufl., das. 1837, 2 Bde.;
auch in die »Biblioteca de autores españoles«, Bd.
67, aufgenommen). Außerdem hat man von ihm: »Trozos escogidos
de los mejores hablistas castellanos en prosa y verso« (2 Bde.),
(Listenwahl,Listenskrutinium) nennt man dasjenigeVerfahren der
Wahl für Vertretungskörper
(Abgeordnetenhaus,
Gericht,
Handelskammer etc.), welches, um den
Gedanken der verhältnismäßigen Vertretung (Proportionalvertretung)
aller
Parteien möglichst vollständig zu verwirklichen, an die
Aufstellung von als Wahlzettel zu benutzenden
Listen (daher
Listenabstimmung) derart anknüpft, daß Vertreter nicht allein, wie z. B. heute im
DeutschenReich für den
Reichstag, von den Bewohnern eines kleinern örtlichen Gebiets (Wahlkreis, Wahlbezirk),
sondern überhaupt von sich zusammenschließenden
Angehörigen der
Parteien eines größern Gebiets
(Provinz,
Departement in
Frankreich statt des
Arrondissements, wie dies
Gambetta wollte) oder auch des ganzen
Landes gewählt werden können.
Diejenigen, welche die Listenabstimmung fordern, gehen von dem
Gedanken aus, ein Vertretungskörper müsse ein möglichst
getreues Spiegelbild der Meinungen,
Interessen und
Wünsche der
Wähler sein, so daß auch die
Minoritäten bei der Beratung
und
Entscheidung in diesem
Körper wenigstens gehört werden könnten. Die praktische Ausführung der ist freilich viel schwieriger
als die des heute meist üblichen
Verfahrens der
Abstimmung nach der Mehrheit und der vollständigen Besiegung
der
Minorität in den einzelnen Wahlkreisen.
Für dieselbe wurden verschiedene
Systeme in
Vorschlag gebracht, wie das der gebundenen
Liste
(Annahme der ganzen durch eine
Gruppe von
Wählern aufgestellten Kandidatenliste);
das
System der ganz freien
Liste, bei welchem jeder
Wähler beliebig viel
Kandidaten auf seinen
Zettel
nach eignem Ermessen schreibt;
das Kumulativsystem
(System der Stimmhäufung), bei welchem jeder
Wähler so viel
Stimmen abgibt,
wie
Wahlen zu treffen sind, diese
Stimmen aber auch auf wenige
Kandidaten, allenfalls auf einen vereinigen kann;
das
System der
unvollständigenListe, welches der
Minorität dadurch eine Vertretung sichern will, daß es dem
Wähler
nur einen Teil der zu wählenden Vertreter auf seinen Stimmzettel zu schreiben gestattet, etc.
Bei den genannten Wahlverfahren ist die Zahl der zu wählenden Vertreter gesetzlich bestimmt, während die Zahl der abgegebenen
Stimmen eine je nach derStärke
[* 21] der Beteiligung an der
Wahl schwankende ist.
Doch könnte auch die Zahl
der Vertreter veränderlich und zwar abhängig von der
Stärke der Beteiligung an der
Wahl sein, indem gesetzlich eine bestimmte
Zahl von
Stimmen festgestellt ist, welche ein
Abgeordneter erhalten muß, um als gewählt zu gelten, ein
¶
mehr
Verfahren, welches ebenfalls mit verschiedenen Modifikationen in Vorschlag gebracht worden ist.