Lipnik,
Marktflecken in Galizien, Bezirkshauptmannschaft Biala, von dieser Stadt nur 1 km östlich gelegen, mit Ziegelbrennerei, bedeutender Spiritus- und Likörfabrikation, Tuchweberei und (1880) 5747 Einwohnern.
Marktflecken in Galizien, Bezirkshauptmannschaft Biala, von dieser Stadt nur 1 km östlich gelegen, mit Ziegelbrennerei, bedeutender Spiritus- und Likörfabrikation, Tuchweberei und (1880) 5747 Einwohnern.
Kreisstadt im russisch-poln. Gouvernement Plozk, am Mnin, einem Nebenfluß der Weichsel, mit Gerberei, Getreidehandel und (1885) 7069 Einw.;
wurde 1379 gegründet.
s. Leipogrammatisch. ^[= (lipogrammatisch, griech.) nennt man Gedichte oder ganze Werke, in denen ein bestimmter Buchstabe, ...]
(griech., Lipom), s. v. w. Fettgeschwulst. ^[= eine häufig vorkommende Geschwulst, welche in ihrem Bau der Fettmasse entspricht, ...]
Fettsucht, Verfettung. ^[= (Fettentartung, fettige Degeneration, Fettmetamorphose), Bildung von Fettkörnchen ...]
(Anagramm für Napoli), Gräfin von, nannte sich Napoleons jüngste Schwester, Maria Annunciata (s. Bonaparte 7).
s. Lausfliegen. ^[= (Coriacea Latr., Hippoboscidae Westw.), Familie aus der Ordnung der Zweiflügler und der Zunft ...]
Kreisstadt im russ. Gouvernement Kiew, [* 2] am Sob (zum Bug), hat eine griechisch-katholische und eine römisch-kath. Kirche und (1882) 6710 Einw.
Markt im ungar. Komitat Temes, an der Maros, als Radna-Lippa
Station der Ungarischen Staatsbahn (Arad-Tövis), einst Festung, [* 3] mit (1881) 6809 Einw., Wein- und Maisbau, Thonindustrie, einem erdigen Säuerling und Bezirksgericht.
[* 4] (nicht Lippe-Detmold), deutsches Fürstentum, zwischen der Weser und dem Teutoburger Wald gelegen (s. Karte »Braunschweig [* 5] etc.«),
im NW., W. und S. von dem preußischen Regierungsbezirk Minden, [* 6] im NO. von der frühern kurhessischen Grafschaft Schaumburg, im O. von der Provinz Hannover [* 7] (Fürstentum Kalenberg) und dem Fürstentum Waldeck [* 8] (Pyrmont) begrenzt, bildet ein wohl abgerundetes Gebiet, abgesehen von drei kleinen Enklaven: Kappel und Lipperode im preußischen Kreis [* 9] Lippstadt, [* 10] Grevenhagen im Kreis Höxter. Das Fürstentum ist größtenteils reichbewaldetes Berg- und Hügelland. Die ganze Südwestgrenze wird vom Teutoburger Wald eingefaßt (höchster Punkt die Velmerstot, 468 m; außerdem die Grotenburg bei Detmold, [* 11] 388 m hoch, mit dem Hermannsdenkmal); [* 12] an der nordöstlichen Seite des Fürstentums bildet das Wesergebirge die Erhebung; im SO. erreicht der Köterberg 489 m Höhe.
Die Keuperformation ist im ganzen Land vorherrschend. Metalle, außer Schwefelkies und Raseneisenstein, sind nicht vorhanden; an einzelnen Stellen findet sich Braunkohle und bituminöser Schiefer. Mineralbäder finden sich zu Meinberg und Salzuflen, an letzterm Ort auch eine Saline. Von Flüssen berührt die Lippe nur die Enklave Lipperode, die Weser nur die nördliche Spitze des Landes. In letztere fließen die Werre, Exter, Kalle, welche im Land entspringen; die Emmer durchströmt den südöstlichen.
Teil desselben. Das Klima [* 13] ist gesund und verhältnismäßig mild (im Mittel 9,4° C.). Das Areal des Fürstentums beträgt 1220,01 qkm (22,16 QM.), die Bevölkerung [* 14] (1885) 123,212 Einw. Dieselbe gehört zum niedersächsisch-westfälischen Stamm; die Sprache [* 15] der Landbevölkerung ist die plattdeutsche. Dem religiösen Bekenntnis nach waren am Reformierte und Lutheraner 118,279, Katholiken 3865, Juden 1024. Die relative Bevölkerung beträgt für das QKilometer 100 Personen, ist also in anbetracht der waldigen und durchschnittlich mäßig fruchtbaren Bodenbeschaffenheit sehr stark. Hinsichtlich der geistigen Kultur und des Volksunterrichts steht auf hoher Stufe. Es existieren 2 Gymnasien (mit Realschulen verbunden, in Detmold und Lemgo), 8 lateinische (Rektor-) Schulen, 113 Elementarschulen mit über 180 Lehrern, 8 katholische und 8 israel. (Religions-) Schulen, außerdem ein Landesseminar, 2 höhere Töchterschulen, eine Taubstummenschule und verschiedene obligatorische Gewerbeschulen.
Das Acker- und Gartenland nimmt (1883) 52,2 Proz., die Wiesen 5, die Weiden 11,4 und die Waldungen 28 Proz. des Areals ein. Das wichtigste Gewerbe im Land ist die Landwirtschaft, gehoben durch einen Landwirtschaftlichen Hauptverein mit verschiedenen Nebenvereinen. Beim Jagdschloß Lopshorn ist das bekannte »Sennergestüt«. Die Rindvieh- und Schweinezucht ist nicht ohne Bedeutung. Die wohlgepflegten Forsten (allein die zum Domanium gehörigen Waldungen umfassen 17,966 Hektar) dienen größtenteils zum Hochwaldbetrieb.
Ausgeführt werden von Landesprodukten: Holz, [* 16] Sandsteine, weißer Sand, Garn, Leinwand, Getreide, [* 17] Schlachtvieh, Wolle, Pferde. [* 18] Eigentümlich dem lippeschen Land ist das Zieglergewerbe. Alljährlich im Frühling ziehen etwa 12,000 Ziegler zum Ziegeleibetrieb in die deutschen und außerdeutschen Lande bis nach Schweden, [* 19] Ungarn [* 20] und Südrußland und kehren mit ihrem Verdienst im Herbst zurück. Industrie existiert nur in geringem Umfang; bei Salzuflen ist die Stärkefabrik von Hoffmann u. Komp. als die größte auf dem Kontinent bemerkenswert.
Außerdem gibt es verschiedene Tabaks- und Zigarrenfabriken, Bierbrauereien, Webereien, Öl- und Sägemühlen, Ziegeleien, eine Zuckerfabrik. Lemgo ist bekannt durch seine Meerschaumpfeifenköpfe. Die zum fürstlichen Domanium gehörige Saline zu Salzuflen produziert jährlich etwa 14,000 Doppelzentner. Eine Eisenbahn von Detmold nach Herford [* 21] verbindet die davon berührten Landesteile mit der Köln-Mindener Eisenbahn. Gemeinnützige Landesinstitute sind: die auf Gegenseitigkeit gegründete Landesbrandkasse (seit 1752), Landeswitwen- und Waisenkasse, Leih- und Sparkasse, das Landeskranken- und Siechenhaus, die Irrenanstalt zu Brake.
Die zu Recht und in anerkannter Wirksamkeit bestehende Verfassung datiert vom nachdem das in den Stürmen von 1849 eingeführte Wahlgesetz durch Verordnung vom wieder aufgehoben worden ist. Durch Gesetz vom ist den Landständen eine entscheidende Stimme bei der Gesetzgebung verliehen. Am ist ein neues Wahlgesetz zu stande gekommen, wonach die nach Steuerstufen in drei Klassen gegliederten Wähler in direkter, geheimer Wahl 21 Abgeordnete wählen; die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.
Die höchste Landesbehörde ist das Kabinettsministerium, welchem die höhern Verwaltungs- und Justizbehörden untergeordnet sind. Die höhere Landesverwaltungsbehörde ist das Regierungskollegium. Das Land wird in 13 Ämter (s. unten) eingeteilt, welche zugleich je eine Amtsgemeinde bilden. Zur Zeit sind dieselben wieder in vier Verwaltungsämter geteilt, an deren Spitze ein Amtsrat steht. Der aus den Vorstehern der Dorfgemeinden, etwanigen im Bezirk wohnenden Rittergutsbesitzern und Domänenpachtern zusammengesetzte Amtsgemeinderat beschließt unter Vorsitz des Beamten in Verwaltungsangelegenheiten (Polizei- und Armenwesen, Wegebau etc.). Die sieben Städte (Detmold, Lemgo, Horn, Blomberg, Salzuflen, Lage, Barntrup) haben eigne Verwaltung und Polizei. Die Städteordnung vom regelt die Verwaltung der Stadtgemeinden und des Fleckens Schwalenberg. Die Stadtverordneten werden in drei Klassen nach dem Betrag der direkten Gemeinde- oder Staatssteuern gewählt. Das Fürstentum bildet einen eignen Landgerichtsbezirk mit dem ¶
Landgericht in Detmold, als Oberlandesgericht fungiert kraft Staatsvertrags vom das preußische Oberlandesgericht in Celle. [* 23] Es bestehen neun Amtsgerichte. Die Enklave Lipperode-Kappel gehört zum preußischen Amtsgericht Lippstadt. Neben einzelnen Partikulargesetzen gilt gemeines Recht. Von besonderer Bedeutung ist die Gütergemeinschaftsordnung von 1786, welche allgemeine Gemeinschaft der Güter unter Ehegatten statuiert. Für Bauerngüter besteht Unteilbarkeit und Anerbenrecht.
Das Land zerfällt in die 13 Ämter: Blomberg, Brake, Detmold, Hohenhausen, Horn, Lage, Lipperode, Örlinghausen, Schieder, Schötmar, Schwalenberg, Sternberg und Barntrup, Varenholz, mit 155 Gemeinden. Hauptstadt ist Detmold. Die Finanzen des Fürstentums sind vortrefflich geordnet. Der Etat der Landkasse für 1887 schließt mit 1,017,449 Mk. Einnahmen und 1,013,527 Mk. Ausgaben ab. Die Landesschuld belief sich Ende 1885 auf 972,907 Mk. Seit 1841 ist Lippe dem Deutschen Zollverein beigetreten. 1868 ist die Auseinandersetzung zwischen dem Domanium und dem Staatshaushalt vollzogen.
Das Domanialvermögen umfaßt die Schlösser, Domänen, Forsten, herrschaftlichen Erbpachtgüter, Zinsgefälle etc., das Bad [* 24] Meinberg, die Saline Uflen etc. und bildet ein unteilbares, in seinem wesentlichen Bestand unveräußerliches Fideikommißgut der fürstlichen Familie. Die Verwaltung desselben ist der Kammer übertragen, welche zugleich jetzt die Lehnskammer bildet. Die Verwaltung der Forsten wurde 1855 einer besondern Forstdirektion überwiesen.
Seit 1869 besteht eine über die Verwaltung der Domänen und der Forsten sich erstreckende Direktion der fürstlichen Fideikommißverwaltung. Das Medizinalwesen, namentlich das Hebammenwesen, ist sehr gut geordnet und verwaltet. Das Konsistorium ist die Verwaltungsbehörde für geistliche und Schulsachen. Die Geistlichkeit zerfällt in drei Klassen und steht unter einem Generalsuperintendenten und drei Superintendenten; es gibt 45 reformierte und 4 lutherische Pfarrstellen, 13 jüdische Gemeinden.
Die Synodalverfassung der Landeskirche beruht auf Gesetzen vom und auch die Lutheraner sind der Synode beigetreten. Die kirchlichen Verhältnisse der Katholiken sind seit 1854 durch eine besondere Verordnung geregelt und die Diözesanrechte dem Bistum Paderborn [* 25] übertragen. Regierender Fürst ist seit Günther Friedrich Woldemar (geb. Außer der regierenden Linie gibt es die gräflichen Nebenlinien Lippe-Biesterfeld und Lippe-Weißenfeld und die erbherrliche, in ihrem eignen Fürstentum souveräne Schaumburg-Lippesche Linie (s. unten, Geschichte). Lippe stellt zum deutschen Reichsheer das Füsilierbataillon des 6. westfälischen Infanterieregiments Nr. 55, welches mit dem Regimentsstab zu Detmold in Garnison steht. Das ursprüngliche Geschlechtswappen ist eine fünfblätterige rote Rose in silbernem Felde, das jetzige Wappen [* 26] ein neunfelderiger Schild. [* 27] Landesfarbe ist Gelb-Rot. Orden: [* 28] das Lippesche Ehrenkreuz in drei Klassen (seit 1869), welches vom Fürsten zur und vom Fürsten zu Schaumburg-Lippe gemeinsam verliehen wird;
außerdem das silberne Ehrenzeichen und die Verdienstmedaille.
Das jetzige Fürstentum Lippe, das seinen Namen vom Fluß Lippe erhalten hat, wurde in der ältesten geschichtlichen Zeit von den Cheruskern bewohnt. Diese gingen später in dem Sachsenvolk unter und gehörten da zum Stamm der Engern. Als solche wurden sie von Karl d. Gr. unterworfen. Das Geschlecht der Grafen von Lippe läßt sich bis auf Hoold I. (um 948) verfolgen. Kaiser Heinrich II. verlieh 1014 die ausgedehnte Grafschaft dieses Geschlechts dem Bischof von Paderborn.
Doch behauptete sich ein Zweig des Geschlechts im Besitz der Vogtei von Geseke und der Grafschaft im Havergau, Limgau, Thiatmelli (Detmold) und Aagau. Bernhard I. (1113-1144) nahm von seinem reichen Allod an der Lippe (dem Amt Lipperode) den Namen »edler Herr zur Lippe« an. Sein Enkel Bernhard II. (s. d.), eine der großartigsten Erscheinungen dieses Geschlechts und seiner Zeit, überließ noch bei Lebzeiten die Regierung seinem Sohn Hermann II. (gest. 1229). Die jüngern Söhne des Hauses wurden häufig Bischöfe, vornehmlich in Münster [* 29] und Paderborn. Da sich Hermanns II. Urenkel Simon I. (1275-1344) mit Adelheid von Schwalenberg vermählte, fiel bei dem Aussterben der Grafen von Schwalenberg um 1362 der älteste Teil dieser Grafschaft, bestehend aus den Ämtern Schwalenberg und Oldenburg [* 30] und dem Kloster Falkenhagen, an das Haus Lippe, doch mit der Beschränkung, daß das Hochstift Paderborn gleichen Anteil an diesen Gebieten haben solle. So finden wir denn fortan die Ämter in gemeinschaftlicher Verwaltung.
Simon III. (1361-1410) führte 1368 das Erstgeburtsrecht ein. Bernhard VII. (1430-1511), mit dem Zunamen Bellicosus, errichtete mit dem Herzog Adolf von Kleve und Mark 1444 einen Vertrag, wonach er diesem die bis dahin verpfändet gewesene Stadt Lippstadt zur Hälfte abtrat. Zugleich wurde zwischen beiden Häusern ein Bündnis errichtet, welches Bernhard VII. in die sogen. Soester Fehde mit dem Erzbischof Dietrich von Köln [* 31] verwickelte. Letzterer rief 1447 ein böhmisches Heer zu Hilfe, welches die lippeschen Lande gänzlich verwüstete, die Städte Lippstadt und Soest [* 32] jedoch vergebens belagerte.
Unter Simon V. (1511-36), der sich seit 1528 Graf nannte, fand die Reformation Eingang. Sein Enkel Simon VI. (1563-13), der zur reformierten Kirche übertrat, ist der Stammvater der beiden Linien der jetzigen Fürsten von Lippe. Sein ältester Sohn, Simon VII., stiftete die Linie Detmold, der zweite, Otto, die Linie Brake, welche 1709 erlosch; der jüngste, Philipp, erhielt Lipperode und Alverdissen und nach dem Aussterben der Schauenburger Grafen (1640) Bückeburg, [* 33] wovon diese Linie dann den Namen Bückeburg oder Schaumburg führte (s. Schaumburg-Lippe).
Simons VII. jüngster Sohn, Jobst Hermann, stiftete die Nebenlinie Lippe-Biesterfeld, von welcher sich wieder Lippe-Weißenfeld abzweigte. Doch erwarb das Haus Lippe-Detmold die Besitzungen beider 1763 durch Kauf. Während des Dreißigjährigen und nicht minder während des Münsterschen Kriegs (1675) hatte Lippe besonders durch Einquartierung viel zu leiden. Dennoch suchten Graf Friedrich Adolf (1697-1718) und sein Sohn Simon Heinrich Adolf (1718-1734), der 1720 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde, an Luxus es dem französischen Hof [* 34] gleichzuthun, wobei das gräfliche Domanialvermögen meist verschleudert wurde.
Des letztern Enkel Friedrich Wilhelm Leopold (1782-1802) erhielt 1789 eine Bestätigung seiner reichsfürstlichen Würde. Nach seinem Tod regierte bis 1820 seine Witwe Pauline (von Anhalt-Bernburg) für ihren minderjährigen Sohn Paul Alexander Leopold zwar in patriarchalischer Weise, aber dem Land zum Segen, so daß jene Zeit trotz der französischen Invasion einen Glanzpunkt in der lippeschen Geschichte bildet. Pauline sah sich 1807 genötigt, dem Rheinbund beizutreten, wodurch das Fürstentum souverän wurde, und schloß sich nach Auflösung desselben dem Deutschen Bund ¶