der
Zehn Gebote und der von
Joh. Rivius (gest. 1586) übersetzte
KatechismusLuthers werden für die ältesten
Denkmäler der
lettischen Litteratur gehalten. In der ersten Zeit haben besonders die
Deutschen an der
Ausbildung und Sammlung des lettischen
Sprach- und Litteraturstoffs erfolgreich gearbeitet; in den letzten Jahrzehnten aber ist die lettische
Litteratur fast ausschließlich von Letten selbst bearbeitet und bereichert worden, vorzugsweise durch Übersetzungen
aus fremden
Sprachen, aber auch durch Originalarbeiten. Als der erste Dichter der Letten muß Stender (1714-96), der als
Volks-
und Sprachbildner bahnbrechend wirkte, genannt werden; nächst ihm verdienen Erwähnung:
Jur Alunan (gest. 1864), M. Kroghem
(Pseudonym Ausaklis, gest. 1879) sowie von
Lebenden der
Epiker Lautenbach
(Pseudonym Jusminis, geb. 1847),
der
Novellist M. Kaudsit (geb. 1848),
Fr. Brihwsemneeks (geb. 1846) u. a.
Zeitschriften in lettischer
Sprache
[* 2] erscheinen gegenwärtig
neun.
und Lettenkohlenformation,Glied der
[* 7]
Triasformation
[* 8] (s. d.). ^[= (hierzu Tafel "Triasformation"), die älteste der mesozoischen Formationen, die Dyasformat ...]
(Lectorium), Lesepult zur Verlesung der
Perikopen, des
Evangeliums und der
Episteln auf der 3-4 m hohen Abschlußwand
zwischen
Chor und Langschiff, wozu vom
Chor aus meist eine Wendeltreppe führte; später jene Abschlußwand
selbst, in deren Mitte, gewöhnlich westlich, der Laienaltar stand, während sich zu beiden Seiten Durchgangsthüren befanden.
Später erhielten die Lettner die Form von
Arkaden, welche die ganze
Breite
[* 15] des Mittelschiffs einnahmen und reich mit
Figuren,
Reliefs
und Ornamentik versehen sind. Die ältesten gehören der spätromanischen Zeit, die reichsten der gotischen
Periode an. Unter den letztern sind die Lettner in den
Domen zu
Bamberg,
[* 16]
Halberstadt,
[* 17]
Naumburg,
[* 18]
Havelberg,
[* 19] im
Münster
[* 20] zu Basel,
[* 21] in der Michaeliskirche
zu
Hildesheim,
[* 22] in der Marienkirche zu
Lübeck
[* 23] und in der Magdalenenkirche zu
Troyes hervorzuheben.
decachet (franz., spr. lettr dö kaschä),
die berüchtigten Verhaftsbefehle der
Könige von
Frankreichvor derRevolution von 1789, durch welche mißliebige
Personen aus
der Hauptstadt oder dem Land verwiesen, oder ohne
Urteil undRecht in die
Bastille oder ein andres Staatsgefängnis
gebracht wurden. Die königlichen Schreiben (lettres royaux) zerfielen überhaupt in Lettres de cachet patentes, d. h.
offene, und in c., lettres de cachet, d. h. versiegelte
Briefe. Die erstern wurden immer auf
Pergament geschrieben, trugen die Namensunterschrift
des
Königs und die
Kontrasignatur eines
Ministers, waren nicht zusammengefaltet, sondern nur am
Rand umgebogen
und hatten das große Staatssiegel beigedruckt.
Die Lettres de cachet dagegen wurden entweder im
Namen oder im Auftrag des
Königs, ohne andre
Kontrolle als die
Signatur eines
Ministers, auf
Papier geschrieben und mit dem kleinen königlichen
Siegel geschlossen. Es wurde, besonders seit
Ludwig XIV., um mißliebige
Personen unschädlich zu machen, ein so großer
Mißbrauch mit diesen
Briefen getrieben, daß der
Lieutenant
général der
Polizei gewöhnlich im voraus angefertigte Lettres de cachet besaß, in welche er nur den
Namen des zu Verhaftenden einschrieb.
Doch war diese
Verhaftung häufig auch eine königliche
Gnade, indem der dadurch Betroffene der
Justiz entzogen wurde. Ein
Dekret der
Nationalversammlung vom machte den ein Ende. Doch wurden sie 1811 von
Napoleon I. wieder eingeführt.
Vgl.
Mirabeau,
Des l.
d. c. et des prisons d'état (Par. 1782).