Der Einführung solcher Anstalten gab ursprünglich die
Furcht vor dem Lebendigbegrabenwerden, welche unter
Laien und
Ärzten
am Ende des vorigen
Jahrhunderts noch ziemlich verbreitet war, den wirksamen Anstoß. Das erste Leichenhaus wurde 1792 auf
Hufelands
Anregung in
Weimar
[* 2] erbaut und mit allerlei Maßregeln zur Erkennung des
Scheintodes ausgestattet. Nachdem nunmehr
nebst vielem andern
Aberglauben auch die
Furcht vor dem Lebendigbegrabenwerden bei allen Gebildeten endgültig beseitigt ist,
da in etwa für
Laien zweifelhaften
Fällen jeder
Arzt mit vollkommenster Sicherheit die Zeichen des eingetretenen
Todes zu beurteilen
versteht (aus dem Erscheinen der
Totenflecke etc.; vgl.
Totenschau), so ist dieser ursprüngliche
Zweck der
Leichenhäuser hinfällig geworden.
Statt dessen legt aber die moderne
Gesundheitspflege ein wissenschaftlich begründetes
Gewicht für die Beschaffung von Leichenhäusern
in die Wagschale, da 1) die
Aufstellung jeder
Leiche bis zur abgelaufenen dreitägigen Beerdigungsfrist die
Luft im Wohnzimmer
verdirbt und um so schlimmer wirkt, je enger und niedriger die Wohnräume sind, und da 2) bei
ansteckenden
Krankheiten auch durch die bereits Gestorbenen der Ansteckungsstoff weiter verbreitet werden kann.
Daher ist es unter allen Umständen bedenklich,
Leichen im
Wohnhaus
[* 3] aufzubahren; diese Bedenklichkeit wächst aber zur drohenden
Gefahr für die Überlebenden, wenn die Wohnräume
an sich eng sind oder der
Tote an einer epidemischen
Seuche gestorben ist. Für die
Cholera ist diese
Gefahr längst bekannt, ihr ist auch in allen großen
Epidemien Rechnung getragen
worden; allein mit der fortschreitenden
Erkenntnis der Krankheitsursachen sollte auch die Wachsamkeit der Behörden betreffs
der andern kontagiösen
Krankheiten, namentlich der
Diphtheritis,
Scharlach,
Masern,
Pocken, Fleckenfieber u. a., sich zu
gleicher Strenge in den Vorbeugungsmaßregeln steigern.
Wie sehr hier der pietätvolle Unverstand sündigt, ist nur dem erfahrenen
Arzt bekannt, der oft beobachtet, wie trotz des
sicher konstatierten
Todes Eltern sich nicht von der
Leiche ihres
Kindes trennen wollen und so die brennende
Gefahr der
Ansteckung
für die bis dahin gesunden
Kinder weit über die unvermeidliche
Gebühr verlängern. Nicht jeder kleine
Ort bedarf großartiger
Häuser zur Unterbringung und
Ausstellung von
Leichen, aber jedes Dorf sollte auf seinem
Kirchhof eine
kleine
Halle
[* 4] besitzen, in welcher Verstorbene sofort nach Feststellung des
Todes unterzubringen wären, und jede Stadt sollte
ein Leichenhaus unterhalten, in welchem außer zur
Aufbewahrung gleichzeitig Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen
Obduktion gegeben wäre.
(Leicheninfektion). Im
Leichnam des
Menschen und der
Tiere treten sofort nach dem
Tod chemische
Prozesse
ein, welche zunächst
die Säfte und Weichteile betreffen und sich im allgemeinen als
Fäulnis charakterisieren.
Es werden dabei eigentümliche, erst zum Teil als
Ptomaine erkannte
Substanzen gebildet, die, wenn sie auch nur in geringer
Menge durch eine kleine
Verletzung oder
Wunde der
Haut in die Körpersäfte gelangen, daselbst örtliche und allgemeine
Entzündungen
erregen. Es ist in hohem
Grad wahrscheinlich, daß höchstens in den leichtern
Fällen, bei denen umschriebene
Entzündungen der
Haut,
Pusteln,
Knoten oder
Furunkeln entstehen, ein chemisches
Gift allein wirksam ist; alle heftigern
Entzündungen,
welche mit Schwellung der
Lymphdrüsen und
Fieber verbunden sind, beruhen auf
Ansteckung mit niedersten pflanzlichen
Keimen
(Bakterien)
und stehen daher den Wundinfektionskrankheiten gleich.
Schon der Umstand, daß die
Leichen von
Personen, welche einer ansteckenden
Krankheit,
Wochenbett, Eiterfieber u. dgl. erlagen,
am gefährlichsten sind, und daß auch diese um so üblere
Wirkungen zeigen, je früher sie seziert werden, je mehr also die
krankheiterregenden
Keime noch lebensfähig sind, weist darauf hin, daß es sich bei Leichenvergiftung um eine
Übertragung entwickelungsfähiger Pilzkeime handelt. Der Verlauf ist daher ebenso mannigfach und von der Bösartigkeit
der eingeimpften
Bakterien abhängig wie bei den Wundkrankheiten selbst (s.
Wunde).
Die Behandlung beginnt am sichersten schon
vor derLeichenöffnung damit, daß man alle etwanigen wunden
Stellen der
Hände mit
wasserdichtem
Pflaster und
Kollodium verschließt, dann die
Haut mit starkem
Essig einreibt, wobei sich auch ganz kleine Schrunde
durch brennendes
Gefühl kundgeben, die dann ebenfalls bedeckt werden.
Hat man sich bei der
Sektion verletzt, so lasse man die
Wunde möglichst bluten, sauge sie aus und spüle sie längere Zeit mit absolutem
Alkohol aus. Fügt man
noch eine
Ätzung mit
Höllenstein oder
Salpetersäure hinzu, so werden kaum je üble
Folgen eintreten. Sind diese Vorsichtsmaßregeln
versäumt und eine Wundkrankheit entstanden, so ist nach allgemeinen
Regeln zu verfahren.
ChronischeVergiftungen pflegen einem
Luftwechsel überraschend schnell zu weichen.
Chronische Entzündungsknoten an den
Händen nennt man
Leichentuberkeln
(s. d.).
Nach einem verunglückten
Versuch, der ihn zur Rückkehr und nochmaligen
Ausrüstung zwang, brach er im
Dezember 1847 abermals
auf und gab die letzte Nachricht vom Cogunfluß. Seitdem
ist er verschollen, und obgleich mehrere
Versuche gemacht
wurden, durch ausgesandte Expeditionen sein
Schicksal aufzuklären, wozu auch die wiederholt auftauchende
Nachricht von einem im Innern unter den Eingebornen lebenden weißen Mann und von aufgefundenen Tagebüchern und Ausrüstungsgegenständen
Anlaß gab, so hat über seinem
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