die Umwandlung des Gemeindebesitzes in Einzelbesitz ist angebahnt. War nämlich die Beibehaltung des Gemeindebesitzes für
das
Stadium des Übergangs dringend geboten, so ist derselbe gleichwohl mit einer gesunden
Entwickelung eines freien Bauernstandes
unvereinbar. Freilich hatten sich gegen die Einführung des Einzelbesitzes an
Stelle des Gemeindebesitzes zahlreiche
Stimmen
erhoben, namentlich die der sogen.
Slawophilen und der russischen Sozialdemokraten, und diese
Kontroverse
hat geradezu eine besondere Litteratur hervorgerufen. Es hat jedoch die vermittelnde
Ansicht derer, welche eine allmähliche
Beseitigung des Gemeindebesitzes durch Übergangsbestimmungen befürworteten, sich mehr und mehr Geltung verschafft, indem
sie auch zur praktischen Verwirklichung gelangte.
Vgl. Kindlinger, Die Geschichte der
Hörigkeit, insbesondere
der sogen. Leibeigenschaft (Berl. 1819);
J.
Grimm, Deutsche
[* 2] Rechtsaltertümer (3. Ausg.,
Götting. 1881);
Sugenheim, Geschichte der Aufhebung
der Leibeigenschaft in
Europa
[* 3] bis in die Mitte des 19.
Jahrhunderts (Petersb. 1861);
(Coeloma), derjenige Hohlraum im
Körper der meisten
Tiere, welcher den
Darmkanal und seine Anhänge
(Leber
etc.) sowie die andern
Eingeweide
[* 5] umschließt, daher von der Darmhöhle wohl zu unterscheiden ist. Sie enthält eine
Flüssigkeit,
die entweder echtesBlut oder
Blut mit
Lymphe (sogen.
Hämolymphe) ist und bei manchen
Tieren in besondern
Adern, bei andern jedoch nur in den zwischen den
Eingeweiden bleibenden
Lücken zirkuliert. In der Embryonalzeit ist sie zuerst
häufig sehr umfangreich, engt sich jedoch bei der weitern
Entwickelung stark ein und verschwindet auch wohl aus gewissen
Körperteilen (z. B. aus dem
Kopf) gänzlich.
Bei den höhern
Wirbeltieren, die ein
Zwerchfell besitzen, zerfällt sie durch dieses in die
Brust- und die
Bauchhöhle und wird
dann als
Pleuro-Peritonealhöhle bezeichnet. Ausgekleidet ist sie bei diesen mit einer besondern
Haut,
[* 6] welche außer ihren
Wandungen auch noch die in ihr gelegenenOrgane überzieht und
Brust-, resp.
Bauchfell
(Pleura, resp. Peritoneum)
heißt. In vielen
Fällen hat sie nach außen eine oder mehrere Öffnungen, durch welche die in ihr enthaltenen Geschlechtsstoffe
etc. entleert werden können oder auch (bei manchen Wassertieren)
Wasser aufgenommen wird, das alsdann zur Schwellung des
Körpers oder einzelner Teile desselben dient.
(Leibgut,Leibrente,
Leibzucht, Contractus vitalitius), im allgemeinen eine für das
Leben eines
Menschen
bedungene
Nutznießung; bei dem Landvolk besonders (dotalitium) das der Ehefrau von dem Ehemann angewiesene
Grundvermögen, welches sie nach seinem
Tod zum lebenslänglichen
Genuß haben soll (s.
Güterrecht der Ehegatten). Im
Gegensatz
zu dem
Wittum, dem
nur für die Zeit des Witwenstandes eingeräumten Nießbrauchsrechts, ist das auf die Lebenszeit angewiesen.
Auch bei Gutsabtretungen unter
Lebenden pflegen sich Gutsübergeber ein Leibgedinge
(Auszug,
Altenteil, Altvaterrecht)
vorzubehalten, bestehend in einer lebenslänglichen Versorgung, zu welcher sich der Gutsübernehmer verpflichtet, und die
auf dem
Gut haftet.
Der Oberst eines Landsknechtregiments hatte einen
Stab,
[* 10] der ihn in der Ausübung seiner Kommandogeschäfte
unterstützen und gegen seine oft sehr übermütigen Untergebenen schützen sollte.
Letztere Aufgabe fiel insbesondere den
Trabanten (Leibtrabanten) beim
Stab zu, aus denen später die Leibkompanien hervorgingen, deren
Chef (im 16. und 17. Jahrh.)
der Regimentsinhaber wurde. Dieser bezog auch die Einkünfte dieser
Stelle, wurde aber im
Dienst vom Kapitänleutnant, der
deshalb auch
Stabskapitän (seine
Kompanie Stabskompanie) hieß, vertreten.
Marktflecken in
Steiermark,
[* 12] am Zusammenfluß der Sulm und Laßnitz und an der Südbahn, Sitz einer Bezirkshauptmannschaft
und eines Bezirksgerichts, mit Fabrikation von Zündwaren, Ackerbaugerätschaften, Dampfmühle, Essigfabrik, Weinbau,
Geflügelzucht
und (1880) 2241 Einw. Auf einem nahen
Berg das
SchloßSeckau mit verschiedenen Sammlungen.
Die Umgegend ist das durch zahlreiche
altrömische
Funde bekannt gewordene LeibnitzerFeld.
Abhandlungen: »Specimen difficultatis in jure« (1664),
»De conditionibus« (1665) und »De arte combinatoria« (1666), wurde aber
mit seiner Bewerbung um die juristische Doktorwürde von der Universität seiner Vaterstadt seiner Jugend wegen zurückgewiesen,
weshalb er Leipzig für immer verließ. Nachdem er noch in demselben Jahr mit der Abhandlung »De casibus perplexis
in jure« zu Altdorf promoviert hatte, schloß er sich 1667 dem kurmainzischen MinisterBaron J. Chr. ^[JohannChristian] v. Boyneburg
an, für welchen er mehrere publizistische Schriften ausarbeitete, unter andern 1669 bei Boyneburgs Gesandtschaft nach Polen
das »Specimen demonstrationum politicarum pro rege Polonorum eligendo«, dann das »Bedenken,
welchergestalt securitas publica interna et externa und status praesens im Reich auf festen Fuß zu stellen«
und das »Consilium aegyptiacum«, welches Ludwigs XIV.
Dieselbe brachte ihm solchen Ruhm, daß die PariserAkademie ihn als ihren Pensionär aufnehmen wollte, wenn
er zur katholischen Kirche überträte, wozu er sich aber nicht zu entschließen vermochte. 1676 trat er als Bibliothekar
und Historiograph in hannöversche Dienste,
[* 20] verfaßte im Auftrag und Interesse des braunschweigischen Hauses die Schrift »Caesarini
Fuerstenerii de jure suprematus ac legationis principum Germaniae« (1677),
sammelte Material zur Geschichte
des Hauses, zu welchem Zweck er 1687 Wien
[* 21] und Italien
[* 22] besuchte, und arbeitete die Werke: »Codex juris gentium diplomaticus« (Hannov.
1693-1700, 2 Bde.),
»Accessiones historicae« (Leipz. u. Hannov.
1698-1700, 2 Bde.),
»Scriptores rerum Brunsvicensium illustrationi inservientes« (das. 1707-11, 3 Bde.),
»Disquisitio de origine Francorum« (Hannov. 1715) und die »Annales
imperii occidentis Brunsvicenses« (das. 1843-45, 2 Bde.)
aus, welch letztere damals ungedruckt blieben und erst lange nach seinem Tod von Pertz aus Leibniz' Handschriften herausgegeben wurden.
Zu gleicher Zeit benutzte Leibniz seine durch die Jesuiten bis nach China
[* 23] reichenden Verbindungen zu etymologischen Forschungen,
denen wir die »Collectanea etymologica« (Hannov. 1717) verdanken. Bis 1694 korrespondierte
er unter Vermittelung des katholisch gewordenen LandgrafenErnst von Hessen-Rheinfels fruchtlos mit Pélisson und Bossuet über
eine Vereinigung der protestantischen und katholischen Kirche und verfaßte zu diesem Zweck das konziliatorische »Systema theologicum«
(Par. 1819; deutsch von Räß und Weis, Mainz
[* 24] 1820),
Leibniz' schriftstellerische Thätigkeit äußerte sich meist gelegentlich in Briefen und kurzen Aufsätzen,
die sich in den Zeitschriften: »Acta Eruditorum«, »Miscellanea Berolinensia«, »Journal des Savants« sowie in den Briefsammlungen
von Kortholt (Leipz. 1734-1742, 4 Bde.),
dem »Briefwechsel
mit dem Minister v. Bernstorff« (hrsg. von Döbner, Hannov. 1882) und
in weitern Veröffentlichungen von Distel, Gerland u. a. finden. Zu seinen philosophischen Hauptwerken gehören die »Monadologie«,
der im Auftrag der philosophischen KöniginSophieCharlotte von Preußen
[* 32] geschriebene »Essai de Théodicée
sur la bonté de Dieu, la liberté de l'homme et l'origine du mal« (zuerst Amsterd. 1710, 2 Bde.;
hrsg. von Jaucourt, das. 1747, 2 Bde.;
von Erdmann, Berl. 1840, 2 Bde.; lat.,
Tübing. 1771; deutsch, Mainz 1820, und von Habs, Leipz. 1884) und »Nouveaux
essais sur l'entendement humain« (deutsch von Schaarschmidt, das. 1874), eine in Form
eines Dialogs durchgeführte Prüfung und versuchte Berichtigung des Lockeschen Werkes über das Erkenntnisvermögen, welche
erst nach Leibniz' Tod bekannt wurde und den wichtigsten Teil der von Raspe herausgegebenen »Œuvres philosophiques de feu M. de
Leibniz« (Amsterd. u. Leipz.
1765) ausmacht.