wurde, in welchen
Fällen allein der Lehrvertrag von der einen oder andern Seite aufgelöst werden dürfe, ferner, daß der
Meister dem Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit ein Entlassungszeugnis zu geben habe und kein
Meister den Lehrling eines
andern ohne ein Entlassungszeugnis annehmen dürfe. Eine weitere eingehende Regelung erfolgte durch das
Gesetz vom Es machte nicht die
Schriftlichkeit des Lehrvertrags obligatorisch, erschwerte aber den
Beweis nur mündlich
abgeschlossener
Verträge.
Dagegen verbot es unter anderm gewissen
Personen, Lehrlinge zu halten, setzte eine Maximalarbeitszeit für Lehrlinge unter 16
Jahren
fest, verbot für diese die
Sonntags- und Nachtarbeit, regelte dieRechte und
Pflichten beider Teile, führte
eine Probezeit von zwei
Monaten ein, bestimmte neu die
Fälle, in denen der Lehrvertrag teils
ipso jure aufgelöst sei, teils
einseitig aufgelöst werden könne, machte Arbeitgeber, die Lehrlinge ihrem
Meister abwendig machen, um sie zu beschäftigen,
für die dem verlassenen
Meister zuerkannte
Entschädigung haftbar etc. In
England ist aus der frühern
weitgehenden obrigkeitlichen Regelung des Lehrlingswesens nur noch eine polizeiliche
Jurisdiktion über das Lehrlingsverhältnis
übriggeblieben.
im weitern
Sinn alle Gegenstände, welche beim
Unterricht der
Jugend gebraucht werden,
im engern
Sinne namentlich solche Gegenstände oder bildliche
Darstellungen, welche zur Veranschaulichung des
Unterrichts dienen.
Nachdem in frühern
Zeiten der hohe
Wert der sinnlichen
Anschauung für die
Bildung des
Geistes lange übersehen oder doch wesentlich
unterschätzt worden ist, liegt gegenwärtig die
Gefahr der Übertreibung nach der entgegengesetzten Seite
nicht mehr fern.
Die Herstellung und Feilbietung von Lehrmitteln ist ein schwunghafter Gewerbszweig geworden. Infolgedessen sind
Karten, Abbildungen,
Modelle in großer Auswahl und in stets zunehmender Vollkommenheit entstanden. Aber nicht immer wird beachtet, daß für
die
Schule nur das Einfache, Typische geeignet ist. Um dem Lehrerstand die Übersicht über die steigende
Flut der Lehrmittel zu erleichtern, werden in der Gegenwart mit größern
Lehrerversammlungen meistens Lehrmittelausstellungen verbunden.
Auch haben einige
Regierungen, größere
Städte etc. derartige stehende
Ausstellungen oder Schulmuseen eingerichtet; berühmt
ist namentlich die großartige Sammlung des
National board of education in
Washington
[* 4] und als eine der
ältesten in
Europa
[* 5] die Schulausstellung in Zürich
[* 6] (seit 1875). Als unentbehrliche Lehrmittel für den vollen Unterrichtsbetrieb
der
preußischen
Volksschule bezeichnet die Falksche allgemeine
Verfügung vom außer den in der
Schule eingeführten,
auch dem
Lehrer in je einem
Abdruck zu liefernden
Lehr- und Lernbüchern:
die schriftliche Festsetzung der Lehrziele, des Lehrstoffs und des
Lehrgangs für eine Schulanstalt nach
deren verschiedenen
Klassen oder Abteilungen. Die
Aufstellung eines Lehrplans, und zwar nicht nur eines tabellarischen
oder übersichtlichen, sondern auch eines ausführlichen, die Verteilung des Lehrstoffs nach
Klassen,
Jahren und
Semestern vorzeichnenden,
wird für alle
Schulen gegenwärtig allgemein als unerläßlich angesehen und von den meisten Schulgesetzgebungen gefordert.
Um zur
Aufstellung derartiger ausführlicher Lehrpläne den nötigen
Anhalt
[* 9] zu bieten, haben die meisten staatlichen Schulverwaltungen
selbst kürzer gefaßte Lehrpläne herausgegeben, die genau vorschreiben, welche Unterrichtsgegenstände
in jeder
Klasse zu treiben, wieviel
Stunden wöchentlich auf jeden derselben zu verwenden und welche
Ziele hinsichtlich eines
jeden zu erstreben sind.
Die in
Preußen
[* 10] gegenwärtig geltenden amtlichen Lehrpläne sind folgende:
3) Lehrordnung und Lehrplan für die Schullehrerseminare vom
4) Lehrpläne für die höhern Unterrichtsanstalten (Gymnasien, Progymnasien, Realgymnasien, Realprogymnasien,
Oberrealschulen,
Realschulen, höhern
Bürgerschulen) vom Auch für Präparandenanstalten und für höhereMädchenschulen sind Normalpläne herausgegeben, aber nicht mit derselben zwingenden Geltung. Der letztgenannte hat unmittelbare
Geltung zunächst
nur für die Stadt
Berlin
[* 11] und ist schon deshalb nicht einfach übertragbar auf die Verhältnisse der
Provinz,
weil die höhern
Mädchenschulen in ihrer
Gliederung, Abstufung etc. sehr verschieden sind.
Karl, ausgezeichneter Philolog, geb. zu
Königsberg
[* 12] i. Pr., besuchte daselbst
das Friedrichsgymnasium und seit 1818 die
Universität, vertrat 1823 einen
Lehrer am
DanzigerGymnasium, wurde 1824
Lehrer am
Gymnasium in
Marienwerder,
[* 13] 1825 Oberlehrer am Friedrichsgymnasium in
Königsberg (bis 1845), daneben 1831
Privatdozent und 1835 außerordentlicher
Professor an der
Universität. Seit 1845 ordentlicher
Professor der
Philologie daselbst, starb er Am
berühmtesten ist sein für unsre Kenntnis von den
Homer-Studien der alten
Grammatiker grundlegendes Werk
»De Aristarchi studiis
Homericis« (Königsb. 1833; 3. Aufl. von Ludwich, Leipz.
1882). Außerdem heben wir hervor: »Quaestiones epicae« (Königsb. 1837),
eine Sammlung von fünf Abhandlungen
zu griechischen Epikern;
der Griechen« (Leipz. 1856, 2. vermehrte Aufl.
1875);
»Die Pindarscholien« (das. 1873);
dann die Ausgaben von »Herodiani scripta tria emendatiora« (Königsb.
1848) und »Horatius mit vorzugsweiser Rücksicht auf die unechten Stellen und Gedichte« (Leipz. 1869);