mehr
welche die Dicken mit Hilfe fein geteilter Schrauben [* 2] von bekannter Ganghöhe (Mikrometerschrauben) messen. Die Klinken für Flach-, Band- und Façoneisen sind Stahlplatten, welche am Rand Einschnitte von dem Profil der Stäbe besitzen.
welche die Dicken mit Hilfe fein geteilter Schrauben [* 2] von bekannter Ganghöhe (Mikrometerschrauben) messen. Die Klinken für Flach-, Band- und Façoneisen sind Stahlplatten, welche am Rand Einschnitte von dem Profil der Stäbe besitzen.
an allgemeinen Bildungsanstalten, also abgesehen von den für bestimmte einzelne Berufszweige vorbildenden Hochschulen und Fachschulen, sind entweder wissenschaftliche, akademisch gebildete, oder seminarisch gebildete Volksschullehrer, oder technische Lehrer In den Kreis [* 3] der erstern gelangt der einzelne Bewerber nach Zurücklegung des akademischen Trienniums, durch Bestehen der wissenschaftlichen Lehramtsprüfung (s. d.) und Ablegung des Probejahrs.
Nur ausnahmsweise werden noch Theologen ohne diese Prüfung als wissenschaftliche Lehrer an höhern Unterrichtsanstalten verwendet. Die Volksschullehrer empfangen meistens ihre Vorbildung auf den staatlichen Seminaren und müssen alle nach der in den meisten deutschen Staaten eingeführten Ordnung sich einer Prüfung mehr theoretischer Art unterziehen, um zunächst widerruflich, und einer zweiten, mehr praktischen, um unwiderruflich angestellt zu werden. Volksschullehrern wie solchen, die ein akademisches Triennium absolviert haben, ist überdies in Preußen [* 4] und in mehreren andern deutschen Staaten Gelegenheit geboten, eine höhere Befähigung zum Unterricht an Mittelschulen und höhern Mädchenschulen (Mittelschulprüfung) oder zur Leitung solcher Schulen, bez. zur Anstellung an einem Lehrerseminar (Rektorprüfung) darzuthun. Als technische Lehrer werden an höhern Lehranstalten oder auch an mehrklassigen Volksschulen solche Schulmänner bezeichnet, die ausschließlich Gesang-, Zeichen- oder Turnunterricht erteilen. Für jedes dieser Fächer [* 5] ist eine besondere Prüfung abzulegen.
s. Seminar. ^[= (lat. seminarium, "Pflanzschule"), Bildungs- und Vorbereitungsanstalt für Lehrer ...]
Lehrerinnen
wurden außerhalb der häuslichen
Erziehung, wo sie als Erzieherinnen (s. d.) oder
Gouvernanten immer Verwendung
gefunden haben, früher verhältnismäßig selten angestellt. In ausgedehnterm
Maß pflegten sich fast nur einzelne weibliche
Orden
[* 6] der katholischen
Kirche mit der Schulerziehung der Mädchen zu befassen. Dies
Verhältnis hat sich jedoch seit etwa einem
Menschenalter derart geändert, daß es gegenwärtig in allen gebildeten Völkern einen zahlreichen Lehrerinne
nstand gibt
und derselbe sogar in einigen
Ländern, wie in
Nordamerika,
[* 7]
England,
Schweden,
[* 8] den Lehrerstand an Zahl überflügelt hat.
In
Deutschland
[* 9] ist davon allerdings keine
Rede und allem Anschein nach dazu auch keine Aussicht, da bisher die gesetzlichen
Bestimmungen und die öffentliche Meinung die Verwendung der Lehrerinnen
in Knabenschulen oder
Schulen für gemischte
Geschlechter,
wie sie z. B. in
Nordamerika in weitem
Umfang stattfindet, von der untersten Altersstufe etwa abgesehen,
nicht zulassen.
Dennoch hat sich auch bei uns die Zahl der an öffentlichen wie an Privatschulen unterrichtenden Lehrerinnen
wesentlich
vermehrt, und staatsseitig ist das
Bedürfnis nach weiblichen Lehrkräften dadurch anerkannt, daß eine Anzahl staatlicher
Lehrerinne
nseminare (21 in
Deutschland) gegründet und in staatlichen
Lehramtsprüfungen auch Bewerberinnen der Weg eröffnet
worden ist, um ihre Befähigung zum Schuldienst in amtlich gültiger
Weise darzuthun. Die preußische
Prüfungsordnung für und Schulvorsteherinnen vom unterscheidet zwischen Lehrerinnen
an
Volksschulen und solchen an mittlern
und höhern
Mädchenschulen, schreibt aber für beide eine gemeinsame
Prüfung vor, in der diejenigen, welche die
Berechtigung
zum
Unterricht an mittlern und höhern
Mädchenschulen zu erlangen wünschen, nur hinsichtlich der fremden
Sprachen, des
Deutschen und der Geschichte besondern Anforderungen zu genügen haben.
Eine zweite
Prüfung, wie bei den
Lehrern an
Volksschulen, findet regelmäßig nicht statt; doch ist es den berufungsberechtigten
Behörden gestattet, Lehrerinnen
zunächst vorläufig anzustellen, damit dieselben
vor der unwiderruflichen
Anstellung
sich erst praktisch bewähren. Auch müssen diejenigen Lehrerinnen
, welche die Leitung einer
Schule übernehmen wollen, noch die
Prüfung
für Schulvorsteherinnen ablegen, zu der sie erst fünf Jahre nach der Lehrerinnenprüfung und nach mindestens zweijähriger
Lehrthätigkeit an
Schulen zugelassen werden können.
Ferner steht den Anstellungsbehörden das Recht zu, auszumachen, daß die Verheiratung einer Lehrerin deren Austritt aus dem Dienstverhältnis zur Folge haben soll. Ist dies jedoch nicht ausgemacht, so hebt die Verheiratung an sich das Verhältnis nicht auf. Außer den angeführten Prüfungen für das allgemeine Lehramt gibt es noch solche für Turnlehrerinnen (Prüfungsordnung vom Zeichenlehrerinnen (Prüfungsordnung vom und Handarbeitslehrerinnen (Prüfungsordnung vom Die Meldung zu allen diesen Prüfungen ist an das Provinzialschulkollegium der Heimatsprovinz zu richten.
Vgl. Sperber, Die allgemeinen Bestimmungen nebst Prüfungsordnungen (Bresl. 1886).
Die allgemeine deutsche Pensionsanstalt für Lehrerinnen und Erzieherinnen, unter dem Protektorat der deutschen Kronprinzessin begründet, nimmt ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses wie des (ledigen oder ehelichen) Standes alle staatlich geprüften Lehrerinnen auf, die an öffentlichen oder privaten Anstalten, in Familien oder sonstwie den Lehrberuf ausüben. Man versichert für den Fall der Dienstunfähigkeit oder für ein bestimmtes Lebensalter. Ein Reservefonds bietet die Möglichkeit, im Fall vorzeitig eintretender Dienstunfähigkeit außerordentliche Beihilfen zu gewähren. Das Vermögen der Anstalt ist bereits auf fast 2 Mill. Mk., die Zahl der Versicherten über 1300 gestiegen. Der Sitz des Zentralausschusses ist in Berlin. [* 10]
s. Seminar. ^[= (lat. seminarium, "Pflanzschule"), Bildungs- und Vorbereitungsanstalt für Lehrer ...]
Regelmäßig wiederkehrende Versammlungen von Lehrern finden gegenwärtig fast in allen deutschen Ländern und Provinzen sowie fast für alle verschiedenen Zweige des Schulwesens (Gymnasien, Realschulen, Seminare, höhere Töchterschulen, Volksschulen, Kindergärten etc.) statt. Dieselben haben, wenn sie auch hier und da der Herrschaft einseitiger Richtungen sich nicht völlig haben erwehren können, im ganzen wesentlich zur wissenschaftlichen und sozialen Hebung [* 11] des Lehrerstandes und mittelbar zur Verbesserung des Schulwesens beigetragen.
Den größten Aufschwung hat den Lehrerversammlungen das Jahr 1848 gegeben. Doch gab es auch vorher schon eine Reihe von sogen. Wanderversammlungen für Lehrer, welche eine allgemeine Bedeutung für ihre Kreise [* 12] besaßen oder erstrebten. Unter den ersten sind die Versammlungen des Vereins norddeutscher Schulmänner (gegründet von Lübeck [* 13] aus 1834) für die nordwestdeutschen Gymnasien zu nennen. Berühmter und einflußreicher wurden die noch jetzt fortdauernden Jahresversammlungen des 1837 bei dem Jubiläum der Universität Göttingen [* 14] gegründeten Vereins deutscher Philologen, Schulmänner und Orientalisten (s. Philologenversammlungen). Auch ein Verein für deutsches Real- und höheres ¶
Bürgerschulwesen, gegründet zu Meißen [* 16] 1845, tagte seitdem jährlich in den Herbstferien. Im Sommer 1848 erging von Dresden [* 17] aus die Aufforderung an alle deutschen Lehrer und Jugenderzieher (gleichviel, ob sie »dem Knaben das ABC aufschlössen oder den Jüngling in die heiligen Hallen der Wissenschaft einführten, ob sie an den erschienenen oder an einen künftigen Messias glaubten« etc.) zur Bildung eines Allgemeinen Deutschen Lehrervereins. Derselbe kam im Herbst 1848 zu Eisenach [* 18] zu stande und gewann durch seine Verbreitung und seine feste Gliederung in Landes- und Bezirksvereine anfangs großen Einfluß, beschränkte sich aber von vornherein fast ausschließlich auf die Kreise der Volksschule und verfiel, je mehr mit dem Umsichgreifen der Reaktion ihm die Ungunst der Regierungen entgegentrat.
Doch sind die Versammlungen des Vereins, deren Besuchsziffer einigemal bis gegen 5000 stieg, ziemlich regelmäßig abgehalten worden, seit 1876 abwechselnd mit einem Delegiertentag des deutschen und des preußischen Landeslehrervereins. Im J. 1887 tagte die 27. Lehrerversammlung in Gotha. [* 19] Daneben hat sich inzwischen eine Anzahl ähnlicher Versammlungen von besonderer Richtung aufgethan, wie z. B. der deutsche evangelische Schulkongreß, dessen 4. Versammlung 1886 in Hannover [* 20] stattfand. Der Verein für das höhere Mädchenschulwesen hielt seine 10. Hauptversammlung 1886 in Berlin, der 9. deutsche Seminarlehrertag tagte 1887 in Nürnberg, [* 21] die 39. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner in Zürich [* 22] 1887.
Vgl. Weinlein, Geschichte der allgemeinen deutschen Lehrerversammlung (Leipz. 1887).