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Frank. Gleichzeitig arbeitete er unermüdlich an seiner Theorie über das Kreditwesen und ließ eine Reihe von Schriften erscheinen, von denen »Money and trade« (Edinb. 1705) die bedeutendste ist. In dieser machte er dem schottischen Parlament den Vorschlag, sich Geld durch Ausgabe von Papiergeld zu schaffen, da dies ebensoviel wert, ja besser sei als Metallgeld und eine ungeheure Steigerung des Reichtums möglich mache. Seine Vorschläge wurden aber in Edinburg, [* 2] ebenso in London [* 3] und Turin [* 4] zurückgewiesen, bis er endlich in Versailles [* 5] Gehör [* 6] fand.
Schon in den letzten Lebensjahren Ludwigs XIV. hatte er die Erlaubnis zur Errichtung einer Kreditanstalt erhalten, doch wurde dieselbe beim Tode des Königs wieder zurückgezogen. Im Mai 1716 erhielt er von dem Regenten, dem Herzog von Orléans, [* 7] die Erlaubnis zur Errichtung einer Privatbank auf Aktien, die anfänglich in ziemlich solider Weise operierte. Als sich herausstellte, daß ihre Noten einen guten Kredit genossen, erteilte ihm der Regent durch ein Edikt vom die Erlaubnis, seine Ideen in umfassendem Maß zu verwirklichen.
Die beiden Grundgedanken, von denen er ausging, waren die, daß der Staat, gleich jedem Privatbankier, einen Kredit erwerben könne, welcher das Zehnfache der ihm zur Verfügung stehenden Mittel betrage, und daß zu den Mitteln, auf Grund deren Kredit in Anspruch genommen werden könne, auch Grund und Boden gehöre. Die bisherige Generalbank Laws wurde in eine Staatsbank verwandelt und die Banknoten in Masse (im ganzen 3071 Mill.) emittiert. Der Gebrauch des Metallgeldes wurde auf alle mögliche Weise erschwert, schließlich sogar der Besitz desselben verboten, auch der von Gold- und Silbergeschirr und Edelsteinen, und die Ablieferung aller Metallwerte an die königliche Bank befohlen. Es wurde sodann unter dem Namen Compagnie d'Occident eine Handelsgesellschaft gegründet, welche die Ausbeutung und Kolonisierung der Länder am Mississippi bezweckte und nach ihrer Fusion mit andern privilegierten Handelsgesellschaften den Namen Compagnie des Indes annahm.
Das Publikum wurde zur Spekulation in den Aktien dieser Bank angeregt; die Rue Quincampoix in Paris [* 8] wurde der Schauplatz einer Spekulationswut, wie sie so intensiv niemals wieder beobachtet worden ist. Auch die Erfolge waren unerhörte: die Banknoten hatten vor barem Geld ein Agio von 10 Proz. voraus, der Kurs der Mississippiaktien stieg von 500 Livres Nominalwert auf 5000, zuletzt auf 20,000 Livres. Durch Ausgabe von neuen Aktien (filles und petites filles), welche nur an die Besitzer von alten (mères) ausgeteilt wurden, wurde die Begehrlichkeit des Publikums gereizt.
Die Indische Kompanie übernahm die Staatsschulden im Belauf von 1500 Mill. und die Erhebung der Steuern; die Steuerpachter und viele käufliche Ämter wurden abgeschafft. Manche erwarben ein ungeheures Vermögen, der Herzog von Bourbon 20, der von Autin 12 Mill.; Law kaufte einen bedeutenden Grundbesitz. Die Regierung hatte Geld im Überfluß. Law wurde, nachdem er zum Katholizismus übergetreten, zum Generalkontrolleur oder Finanzminister ernannt. Indessen noch im Beginn des Jahrs 1720 fing das Mißtrauen zuerst unter den Spekulanten von Fach, dann im größern Publikum an, sich Bahn zu brechen. Law konnte es durch die gewaltsamsten Maßregeln nicht verhindern, daß der Andrang zur Einlösung der Bankbillets immer größer wurde. Im Mai erklärte die Bank ihren Bankrott, indem sie die Aktien und Billets im Wert stufenweise heruntersetzte und im Juli die Barzahlungen fast ganz einstellte.
Die Billets sanken auf ein Zehntel ihres Werts, die indischen Aktien auf 20 Livres. Unzählige Leute waren an den Bettelstab gebracht, das Geld verschwunden und alle Waren und Lebensmittel furchtbar teuer. Law floh im Dezember 1720 unter Zurücklassung seines Vermögens und starb im Mai 1729 in Venedig [* 9] in bedrängten Verhältnissen, bis an sein Ende mit Finanzplänen beschäftigt. Von der Richtigkeit seiner Ideen war er bis zum letzten Augenblick überzeugt.
Vgl. Thiers, Histoire de J. Law (1826; neue Ausg., Par. 1878);
Levasseur, Recherches historiques sur le système de Law (das. 1854);