(Viehsalz, Ölkuchen, Futtermehl, Kleie etc.), allenfalls auch für den Ankauf von Viehstücken, Werkzeugen, Geräten etc.
4) Die Versicherungsgenossenschaften (für Hagelversicherung, Viehversicherung, s. die betreffenden Artikel).
5) Die Meliorationsgenossenschaften (s. Bodenmelioration).
6) Die Produktivgenossenschaften. Gegenstand derselben ist die Herstellung und der Absatz von Produkten auf gemeinsame Rechnung
und Gefahr. Als solche Genossenschaften sind zu unterscheiden die partielle und die vollständige Produktivgenossenschaft.
Die erstere beschränkt sich auf ein besonderes landwirtschaftliches Produkt, welches der einzelne kleine oder mittlere Landwirt
in seiner Wirtschaft entweder gar nicht, oder nicht so billig, oder nicht so gut herstellen kann, als das in einer richtig
geleiteten größern Genossenschaft möglich ist.
Die wichtigsten sind: Molkereigenossenschaften (für Butter und Käse), Mastviehgenossenschaften, Genossenschaften für den Betrieb
landwirtschaftlicher Nebengewerbe (Brennereien, Rübenzuckerfabriken, Öl-, Stärkefabriken etc.);
anwendbar ist die partielle
Produktivgenossenschaft auch für den Anbau und Verkauf einzelner Handelspflanzen (Hopfen, Tabak, Wein etc.).
Die vollständige
Produktivgenossenschaft ist der Betrieb einer großen landwirtschaftlichen Unternehmung auf gemeinsame
Rechnung und Gefahr einer größern Zahl von Landwirten, die in dieser auch die nötigen Arbeitsleistungen verrichten. Bisher
selbständige Landwirte werden sich zu dieser Genossenschaft schwerlich entschließen, da sie dadurch unter Aufgebung ihrer
seitherigen Selbständigkeit und ihres Besitzes thatsächlich in die Stellung von Lohnarbeitern, deren Thätigkeit der Direktor
der Genossenschaft bestimmt, kommen würden.
Sie werden sich dazu um so weniger entschließen, als sie sich die Einkommensvorteile aus derselben ohne jenes Opfer auch
durch Gründung der andern landwirtschaftlichen Genossenschaften und Beteiligung an denselben verschaffen können. Erwägt
man dazu die großen Schwierigkeiten, welche dem erfolgreichen Betrieb jeder solchen Produktivgenossenschaft entgegenstehen,
so ist dieser Art von landwirtschaftlichen Genossenschaften die geringste volkswirtschaftliche Bedeutung
beizumessen. - landwirtschaftliche Genossenschaften für die Zwecke des Absatzes verringern die Absatzkosten landwirtschaftlicher Produkte und erhöhen dadurch
den Reinertrag kleiner und mittlerer Wirtschaften. Solche Genossenschaften können gebildet werden für den regelmäßigen Transport
landwirtschaftlicher Produkte (namentlich Milch und Butter) nach der Stadt, für den Absatz solcher auf dem
städtischen Wochenmarkt, aber auch für den Verkauf von Mastvieh. landwirtschaftliche Genossenschaften für die Zwecke der Konsumtion sind Konsumvereine der
ländlichen Bevölkerung für die gemeinsame Anschaffung guter Konsumwaren zu niedrigerm Preis (vgl. Genossenschaften).
Für die Gründung landwirtschaftlicher Genossenschaften thätig zu sein, ist eine wichtige Aufgabe der
landwirtschaftlichen Vereine. Diese wird am besten und sichersten erfüllt, wenn die Vereine nach dem Vorbild der rheinischen
zu diesem Zweck besondere Kommissionen einsetzen, deren Aufgabe es ist, in dem Vereinsbezirk sich die Gründung landwirtschaftlicher
Genossenschaften angelegen sein zu lassen.
Vgl. v. d. Goltz in Schönbergs »Handbuch der politischen Ökonomie«, Bd.
2; Birnbaum, Das Genossenschaftsprinzip in Anwendung und Anwendbarkeit in der Landwirtschaft (Leipz. 1870);
G. Schönberg, Die
Landwirtschaft der Gegenwart und das Genossenschaftsprinzip (Berl. 1869).
Lehranstalten sind
ein wesentliches und notwendiges Beförderungsmittel der Landwirtschaft. Man
unterscheidet höhere, mittlere und niedere Landwirtschaftliche. Die Hauptarten sind:
1) landwirtschaftliche Hochschulen, 2) Ackerbauschulen (landwirtschaftliche Mittelschulen), 3) landwirtschaftliche
Winterschulen, 4) landwirtschaftliche Fortbildungsschulen, 5) landwirtschaftliche Spezialschulen für einzelne Zweige: Weinbau,
Obstbau, Gemüsebau, Wiesenbau, Flachsbau, Brennerei etc. Die landwirtschaftlichen Hochschulen sind wissenschaftliche Lehranstalten
für die theoretische Ausbildung solcher Personen, die Eigentümer, Pachter, Verwalter größerer Landgüter werden wollen.
Die allgemeine höhere Schulbildung und praktische Erlernung der Landwirtschaft genügen heute nicht mehr
für die Ausbildung, welche der landwirtschaftliche Beruf für diesen Teil der Landwirte erfordert. Geboten ist außerdem eine
gründliche wissenschaftliche Ausbildung in der Landwirtschaftslehre, in den für die landwirtschaftliche Produktion wichtigen
Naturwissenschaften, in der Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft, im Landwirtschaftsrecht.
Wünschenswert ist ferner eine allgemeine wissenschaftliche Ausbildung. Eine solche Ausbildung kann nur
auf besondern höhern Lehranstalten gewährt werden, die am besten Universitätsinstitute oder doch mit Universitäten in
Verbindung stehende Lehranstalten sind. Die erste höhere landwirtschaftliche Lehranstalt gründete in Deutschland der Begründer
des rationellen landwirtschaftlichen Betriebs, Albrecht Thaer. Schon im vorigen Jahrhundert gab es an fast
allen deutschen Universitäten Lehrstühle für Landwirtschaft, aber die Landwirtschaftslehre war ein Zweig der Kameralwissenschaft,
und der akademische Unterricht in ihr war nur für Kameralisten bestimmt.
Als Thaer es unternahm, den landwirtschaftlichen Betrieb auf der Grundlage der neuern Forschungen in der Nationalökonomie
und den Naturwissenschaften und der praktischen Erfahrungen zu einem rationellen zu gestalten, fühlte
er das Bedürfnis, den zahlreichen Schülern, die zu ihm nach Celle kamen, um seinen Wirtschaftsbetrieb kennen zu lernen, auch
theoretischen Unterricht zu erteilen (1802). 1804 siedelte er nach Preußen über und gründete 1806 in Möglin das landwirtschaftliche
Institut, seit 1819 königliche akademische Lehranstalt des Landbaues, in welchem nun ein systematischer
Unterricht in der Landwirtschaftslehre und in den Naturwissenschaften für Schüler aus den höhern Gesellschaftsklassen, die
eine gründliche allgemeine Bildung besaßen und später Großgrundbesitzer oder Bewirtschafter größerer Güter werden wollten,
erteilt wurde.
Mit dem theoretischen Unterricht war zugleich der praktische auf dem Gut Möglin verbunden. Nach dem Vorbild
dieser Lehranstalt entstanden in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts eine Reihe andrer höherer landwirtschaftlicher Lehranstalten,
gewöhnlich Akademien genannt: in Hohenheim (1818 durch Schwerz), Idstein (1818 durch Albrecht, 1834 nach Hofgeisberg bei Wiesbaden
verlegt), Schleißheim (1822 durch Schönleutner, 1852 nach Weihenstephan verlegt), Jena (1822 durch F. G. Schulze), Tharandt
(1829 durch Schweizer), Eldena (1835 durch F. G. Schulze), Regenwalde (1842 durch K. Sprengel), Proskau (1847), Poppelsdorf (1847),
Weende bei Göttingen (1851), Waldau bei Königsberg (1858). Alle Anstalten waren mit einer größern rationell betriebenen Gutswirtschaft
verbunden, der eigentliche Unterricht aber war ein theoretischer mit praktischen Demonstrationen. Als aber auf den
mehr
größern Gütern der Betrieb ein rationeller wurde und die jungen Landwirte hinreichend Gelegenheit hatten, während ihrer
praktischen Ausbildung auch den rationellen Betrieb kennen zu lernen, fiel der Grund weg, mit der höhern landwirtschaftlichen
Unterrichtsanstalt eine Gutswirtschaft zu verbinden, und es traten nun stärker und stärker an den nicht in den
Universitätsstädten oder doch in der Nähe derselben gelegenen für Lehrer wie Studierende die Übelstände hervor, welche
mit der Isolierung der höhern landwirtschaftlichen Lehranstalt zusammenhingen. Im J. 1861 griff J. ^[Justus] v.
Liebig in einer Rede die isolierten Akademien an, ihr folgte ein heftiger Streit; aber die Ansicht Liebigs, den höhern
landwirtschaftlichen Unterricht an die Universitäten zu verlegen, trug den Sieg davon.
Fast alle isolierten Lehranstalten wurden aufgehoben, Möglin (1862), Waldau (1868), Tharandt (1869), Hofgeisberg (1871), Eldena
(1877), Proskau (1880), bestehen blieben nur Hohenheim und Weihenstephan. Dagegen wurden neu gegründet die Universitätsinstitute
in Halle (1862), Leipzig (1869), Gießen (1871), Königsberg (1876), Kiel (1881), Breslau (1881), die Institute
in Jena und Weende wurden Universitätsinstitute, in München wurde an der technischen Hochschule (1874) und in Berlin ein besonderes
landwirtschaftliches Institut in Verbindung mit der Universität (1881) errichtet.
Die landwirtschaftlichen Mittelschulen (Ackerbauschulen) sind für künftige mittlere Landwirte bestimmt. Der Unterricht ist
ein mehrjähriger; der theoretische erstreckt sich auf landwirtschaftliche und naturwissenschaftliche
Disziplinen, häufig ist mit ihm auch noch ein praktischer Unterricht in der landwirtschaftlichen Technik verbunden. Die Ackerbauschulen
entstanden in Deutschland zuerst in größerer Zahl in den 50er Jahren (1860 gab es 45) und befanden sich auf dem Land oder
in Landstädten inmitten eines landwirtschaftlichen Betriebs.
Der Leiter der letztern war auch Dirigent der Anstalt, der Unterricht war stets ein theoretischer und praktischer. Die meisten
waren Privatunternehmungen, welche aber vom Staat unterstützt und beaufsichtigt wurden. 1858 wurde in Hildesheim die erste
Ackerbauschule gegründet, an welcher nur theoretischer Unterricht, dieser aber gründlicher und umfassender erteilt
wurde als in den theoretisch-praktischen Ackerbauschulen. Die Verbreitung rein theoretischer Ackerbauschulen war anfangs eine
langsame, seit dem Ende der 60er Jahre vermehrten sie sich aber schneller, der Unterricht wurde ein umfangreicherer und höherer.
In Preußen ist für einen Teil derselben, »Landwirtschaftsschulen«, eine generelle Regelung (Reglements vom und
erfolgt.
Sie bilden eine Mittelstufe zwischen eigentlichen Ackerbauschulen und landwirtschaftlichen Hochschulen. Die Landwirtschaftsschule
hat drei Klassen mit je einjährigem Kursus; zur Aufnahme in die untere ist die Reife für die Tertia eines Gymnasiums oder einer
Realschule erster Ordnung vorgeschrieben. Der Unterricht erstreckt sich auf Religion, zwei fremde Sprachen,
Geographie und Geschichte, Mathematik, Naturwissenschaften (wöchentlich 8-10 Stunden), Landwirtschaftslehre (wöchentlich 4-6
Stunden), Zeichnen, Turnen, Singen.
Das Abiturientenzeugnis berechtigt zum einjährigen Militärdienst. Die Zahl dieser Schulen betrug 1883 in Preußen 16. Zu
den niedern Schulen gehören die landwirtschaftlichen Winterschulen und landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen, beide vorzugsweise
für die niedere bäuerliche und landwirtschaftliche Arbeiterbevölkerung bestimmt
und lediglich theoretische
Lehranstalten. In jenen Schulen wird der Unterricht, welcher ein systematischer ist, nur im Winter erteilt, die Ausbildung dauert
einen bis zwei Winter.
Der landwirtschaftliche Unterricht wird von einem besondern Landwirtschaftslehrer, dem Vorsteher der Schule, erteilt, für
die Elementar- und Realfächer werden andre Lehrer des Ortes in Anspruch genommen. Ende 1883 gab es in Deutschland 57 landwirtschaftliche
Winterschulen, davon die kleinere Hälfte in Preußen. Die landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen haben den Zweck, den aus
der Schule entlassenen Söhnen der kleinen ländlichen Grundbesitzer oder der ländlichen Arbeiter im Winter abends Gelegenheit
zu bieten, sich in den Elementarfächern weiter fortzubilden und einige Kenntnisse in der Naturwissenschaft
und in der Landwirtschaftslehre zu erwerben. Am verbreitetsten sind diese Schulen in Württemberg (1884: 80 freiwillige, 617 obligatorische,
zusammen mit 14,735 Schülern, dazu 96 Sonntagsschulen, in 31 Gemeinden landwirtschaftliche Abendversammlungen, 82 Lesevereine
und 1039 Ortsbibliotheken), nächstdem in Bayern und in der Rheinprovinz.
Außer den bisher erwähnten landwirtschaftlichen Lehranstalten gibt es in Deutschland noch zahlreiche
Spezialschulen, welche lediglich die Ausbildung in bestimmten Zweigen des landwirtschaftlichen Betriebs bezwecken (s. oben Nr.
5). Nicht direkt für den Unterricht, aber doch auch für die Förderung und Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnis in landwirtschaftlichen
Kreisen sind die Landwirtschaftlichen Versuchsstationen (s. d.) bestimmt.
Eine genaue Übersicht über die einzelnen in Deutschland vorhandenen landwirtschaftlichen Lehranstalten und Versuchsstationen
gibt der zweite Teil des jährlich erscheinenden landwirtschaftlichen Kalenders von Mentzel und Lengerke. - In Österreich existierten
Ende März 1886 nach der vom Ackerbauministerium veröffentlichten Zusammenstellung: eine Hochschule (Wien), 15 mittlere Lehranstalten
(in Mödling, Tetschen-Liebwerd, Tabor, Chrudim, Raudnitz-Hracholusk, Neutitschein, Prerau, Oberhermsdorf, Czernichow,
Dublany, Czernowitz und die önologische und pomologische in Klosterneuburg), 46 niedere Ackerbau- und Winterschulen, 4 Molkerei-
und Haushaltungsschulen, 17 niedere Schulen für Garten-, Obst- und Weinbau, 4 für Brauerei und Brennerei, eine für Seidenzucht
(in Görz).
Vgl. Schinz, Über die Errichtung landwirtschaftlicher Schulen (Aarau 1845);
Hosäus, Die Ausbildung
junger Landwirte (Jena 1868);
Weidenhammer, Die Organisation der landwirtschaftlichen Schulen (Braunschw. 1870);
F. G. Schulz,
Die theoretische Ackerbauschule (Jena 1869);
Derselbe, Welche Schulen hat der Landwirt zu seiner allgemeinen Vorbildung zu besuchen?
(2. Aufl., Brieg 1879);
Derselbe, Das Wesen der Landwirtschaftsschulen (2. Aufl., Leipz. 1876);
Linde, Der
landwirtschaftliche Volksunterricht (Berl. 1879);
Schacht, Die Ausbildung des Landwirts in Lehre und Studium (Kiel 1884);
Rieger,
Aufgaben und Bedeutung der landwirtschaftlichen Winterschule als Fachschule (Bresl. 1885);
Kulisz, Zeit- und Streitfragen aus
dem Gebiet des landwirtschaftlichen Unterrichts in Österreich (Leipz. 1884).