das ganze Jahr hindurch beschäftigt wird und es schwer ist, den wirklichen
Reinertrag genau zu berechnen. Eine weitere Aufgabe
ist die Sorge für eine gute Lieferung der Naturalemolumente. Diese
Forderung könnten die landwirtschaftlichen
Vereine verwirklichen,
wenn sie eine spezielle
Kontrolle in ihrem
Kreis
[* 2] ausüben und, wo schlechte Lieferungen trotz erhaltener
Warnung erfolgen, die
Namen der Arbeitgeber öffentlich bekannt machen würden.
Ferner ist eine bessere Verwertung des Geldeinkommens
zu erstreben.
Konsumvereine freilich sind bei
Dienstleuten nicht wohl anwendbar, doch könnten die Gutsherren oft den Einkauf
von
Waren für ihre
Arbeiter im großen besorgen und die
Waren zum Einkaufspreis abgeben. Für Einlieger
dagegen und grundbesitzende landwirtschaftliche
Arbeiter sind, wo sie in größerer Zahl in Dörfern bei einander wohnen,
Konsumvereine wohl anwendbar und von gleichem Nutzen wie für industrielle
Arbeiter.
Eine Hauptsorge endlich muß dahin gerichtet sein, den Arbeitern die Möglichkeit zu eröffnen, selbständige Landwirte auf
einem kleinen
Gut als
Eigentümer oderPachter zu werden.
BessereArbeiter würden, um ein solches erstrebenswertes
Ziel zu erreichen, fleißig, sparsam und wirtschaftlich sein. Das
Streben nach solchem
Besitz und die Erlangung desselben würden
indes nicht bloß ihr
Einkommen erhöhen, sondern auch auf die Besserung des ganzen
Familien- und sozialen
Lebens einen günstigen
Einfluß üben.
DieDurchführung ist auf verschiedene
Weise möglich: a) Durch große Gutsbesitzer selbst, welche einen
Teil ihres
Gutes gegen allmähliche
Amortisation des kreditierten Kaufpreises verkaufen und das nötige
Kapital entweder selbst
leihen, oder den Käufern durch Vermittelung von landwirtschaftlichen
Kreditanstalten beschaffen. Eine solche Maßregel würde
in ihrem eignen
Interesse liegen, da sie sich dadurch einen tüchtigen
Stamm seßhafter
Arbeiter schaffen
und erhalten könnten. b) Durch eigne
Gesellschaften nach Art der englischen Landbaugesellschaften, welche die für Ankauf
und Einrichtung nötige
Summe als ein unkündbares, amortisierbares
Darlehen geben oder selbst Land kaufen, kleine
Güter anlegen
und diese mit Kreditierung des Kaufpreises und unter gleichenBedingungen verkaufen. Auch c) der
Staat
kann an der
Lösung dieser Aufgabe durch Parzellierung von einzelnen
Domänen mitwirken.
Schließlich mögen noch erwähnt werden Hilfs- und Unterstützungskassen (Kranken-,
Unfallversicherungs-,
Alters-,
Witwen-
und Waisen-,
Begräbnis-, Lebensversicherungskassen), für deren
Gründung, soweit nicht bereits durch
Gesetz (vgl.
Krankenkassen
und
Unfallversicherung) oder anderweitig
Fürsorge getroffen worden ist, die Kommunalgewalt, eventuell
die landwirtschaftlichen
Vereine thätig sein sollten; dann besondere Feuerversicherungskassen für das
Mobiliar und die Vorräte,
sofern die bestehenden
GesellschaftenVersicherungen dieser Art nicht übernehmen, weiter kleine gegenseitige Viehversicherungsanstalten
und endlich zur
Förderung des Sparsinnes Gutssparkassen, womöglich mit Gewährung von
Prämien für Spareinlagen.
Die
Durchführung aller dieser Aufgaben würde zum großen Teil den einzelnen Gutsherren und den landwirtschaftlichen
Vereinen, die hierin ein großes, segensreiches
Feld für ihre Thätigkeit haben, zufallen, ohne daß jedoch die Mitwirkung
der gesetzgebenden
Gewalt und der öffentlichen
Verwaltung entbehrt werden kann. In Süddeutschland ist nach der obigen Darlegung
die Reformfrage von viel geringerer Bedeutung. Sofern Übelstände
sich finden, sind die vorerwähnten
Maßregeln meist auch hier anwendbar. In einem größern
Umfang werden hier
Konsumvereine und unter der Beteiligung auch andrer
Gesellschaftsklassen landwirtschaftliche
Bildungsvereine,
Bibliotheken etc. sich von Nutzen erweisen.
Bodenkreditanstalten, s.
Landwirtschaftlicher Kredit. ^[= der Darlehnskredit der Landwirte. Derselbe ist teils Realkredit, teils Personalkredit, und zwar ...]
Darlehnskassen, s.
Darlehnskassenvereine, ^[= (Raiffeisensche Darlehnskassen oder Darlehnsvereine), sind landwirtschaftliche Kreditgenossenschafte ...] ländliche.
Genossenschaften, besondere wirtschaftliche
Genossenschaften für landwirtschaftliche
Zwecke.
Kleine
und mittlere Landwirte können durch die Beteiligung an ihnen den
Reinertrag ihrer
Wirtschaft erhöhen, mittlere Landwirte
können sich zugleich, sofern ihre Konkurrenzfähigkeit durch den intensiven
Großbetrieb gefährdet wird,
vor dem
Ruin schützen. Der landwirtschaftliche Betrieb mit der Mannigfaltigkeit seiner
Produkte und der Verschiedenheit des
Produktionsprozesses gestattet viele
Arten von
Genossenschaften, und das ist für die
Entwickelung der landwirtschaftlichen
Genossenschaften ein großer Vorteil; weil für die verschiedensten Einzelzwecke sich landwirtschaftliche Genossenschaften bilden
lassen, ist die einzelne landwirtschaftliche
Genossenschaft oft in ihrer
Organisation und
Geschäftsführung
sehr einfach, deshalb auch leicht durchführbar. Die landwirtschaftlichen
Genossenschaften scheiden sich am zweckmäßigsten
in
Genossenschaften für die
Zwecke der
Produktion, des
Absatzes und der
Konsumtion.
2)
Genossenschaften zur gemeinsamen Benutzung von Produktionsmitteln, welche der einzelne kleine oder mittlere Landwirt
für sich allein nicht anschaffen oder benutzen kann, weil die Kleinheit seiner
Wirtschaft keine ausreichende Benutzung derselben
und folglich keine genügende Rentabilität des betreffenden
Anlagekapitals ermöglicht. Das
Wesen dieser
Genossenschaften besteht
darin, daß dieGenossenschaft die Produktionsmittel anschafft, resp. herstellt und dieselben an die Genossen
vermietet. Die wichtigsten dieser
Genossenschaften sind die Maschinengenossenschaften (für Dampfdreschmaschinen,
Mähmaschinen,
[* 3] Säemaschinen,
[* 4] Drillmaschinen etc.) und die Zuchtviehgenossenschaften (insbesondere für
gute Zuchtstiere und Zuchteber); aber auch zur Errichtung von größern Backöfen, größern guten
Scheunen und
Ställen sind
Genossenschaften möglich.
3)Genossenschaften zum Ankauf von Produktionsmitteln und Verkauf an die Mitglieder zum Einkaufspreis
mit kleinem
Aufschlag zur
Deckung der Verwaltungskosten (sogen. landwirtschaftliche
Konsumvereine). Der Vorteil derselben besteht
darin, daß die Mitglieder bessere
Waren zu geringerm
Preis erhalten. Solche
Genossenschaften sind insbesondere nützlich für
den Ankauf von künstlichen Dungmitteln (Düngerkonsumvereine), von Saatfrüchten, Futtermitteln
¶
mehr
(Viehsalz, Ölkuchen, Futtermehl, Kleie etc.), allenfalls auch für den Ankauf von Viehstücken, Werkzeugen, Geräten etc.
6) Die Produktivgenossenschaften. Gegenstand derselben ist die Herstellung und der Absatz von Produkten auf gemeinsame Rechnung
und Gefahr. Als solche Genossenschaften sind zu unterscheiden die partielle und die vollständige Produktivgenossenschaft.
Die erstere beschränkt sich auf ein besonderes landwirtschaftliches Produkt, welches der einzelne kleine oder mittlere Landwirt
in seiner Wirtschaft entweder gar nicht, oder nicht so billig, oder nicht so gut herstellen kann, als das in einer richtig
geleiteten größern Genossenschaft möglich ist.
Die vollständige
Produktivgenossenschaft ist der Betrieb einer großen landwirtschaftlichen Unternehmung auf gemeinsame
Rechnung und Gefahr einer größern Zahl von Landwirten, die in dieser auch die nötigen Arbeitsleistungen verrichten. Bisher
selbständige Landwirte werden sich zu dieser Genossenschaft schwerlich entschließen, da sie dadurch unter Aufgebung ihrer
seitherigen Selbständigkeit und ihres Besitzes thatsächlich in die Stellung von Lohnarbeitern, deren Thätigkeit der Direktor
der Genossenschaft bestimmt, kommen würden.
Sie werden sich dazu um so weniger entschließen, als sie sich die Einkommensvorteile aus derselben ohne jenes Opfer auch
durch Gründung der andern landwirtschaftlichen Genossenschaften und Beteiligung an denselben verschaffen können. Erwägt
man dazu die großen Schwierigkeiten, welche dem erfolgreichen Betrieb jeder solchen Produktivgenossenschaft entgegenstehen,
so ist dieser Art von landwirtschaftlichen Genossenschaften die geringste volkswirtschaftliche Bedeutung
beizumessen. - landwirtschaftliche Genossenschaften für die Zwecke des Absatzes verringern die Absatzkosten landwirtschaftlicher Produkte und erhöhen dadurch
den Reinertrag kleiner und mittlerer Wirtschaften. Solche Genossenschaften können gebildet werden für den regelmäßigen Transport
landwirtschaftlicher Produkte (namentlich Milch und Butter) nach der Stadt, für den Absatz solcher auf dem
städtischen Wochenmarkt, aber auch für den Verkauf von Mastvieh. landwirtschaftliche Genossenschaften für die Zwecke der Konsumtion sind Konsumvereine der
ländlichen Bevölkerung
[* 8] für die gemeinsame Anschaffung guter Konsumwaren zu niedrigerm Preis (vgl. Genossenschaften).
Für die Gründung landwirtschaftlicher Genossenschaften thätig zu sein, ist eine wichtige Aufgabe der
landwirtschaftlichen Vereine. Diese wird am besten und sichersten erfüllt, wenn die Vereine nach dem Vorbild der rheinischen
zu diesem Zweck besondere Kommissionen einsetzen, deren Aufgabe es ist, in dem Vereinsbezirk sich die Gründung landwirtschaftlicher
Genossenschaften angelegen sein zu lassen.