Die aus
Schwaben wurden »oberländische«, die aus den nördlichen
Kreisen »niederländische
Knechte« genannt. Der
Adel, die falsche
Stellung begreifend, in die er beim Fernbleiben vom kaiserlichen Waffendienst kam, bewarb sich bald mit um die Führerstellen
und verschmähte auch den
Eintritt in die
Reihen der Landsknechte nicht. Zur
Aufstellung einer
Truppe gab der
Kaiser
einem bewährten Kriegsmann einen Bestallungsbrief als
Feldhauptmann oder Feldoberst nebst einem offenen
Patent, ein
Regiment
Landsknechte aufzustellen, und zugleich den
Artikelbrief, d. h. den Rechtsbrauch und die
Verfassung, in welcher er das Kriegsvolk gehalten
wissen wollte.
Der Oberst wählte einen
Oberstleutnant als Stellvertreter und bestellte je einen
Hauptmann über die Anzahl
der
Fähnlein, aus denen das
Regiment bestehen sollte. Die Hauptleute ließen dann auf öffentlichen
Plätzen unter Trommelschlag
das Werbepatent anschlagen. Die
Aufnahme unter die Landsknechte war nicht leicht; nur wer mit Wams und
Schuhen bekleidet, mit Blechhaube,
Harnisch, gutem
Schwert und tüchtigem
Spieß versehen war oder statt dessen
Geld zur
Anschaffung jener
Ausrüstung
mitbrachte, ward
in die Musterrolle aufgenommen. War ein Mann eingetragen und mit dem Artikelbrief bekannt gemacht, so erhielt er ein Stück
»Geld auf den Lauf« (»auf die Hand«,
[* 14] daher »Handgeld«) und die Weisung, sich an einem bestimmten Tag auf dem Waffenplatz einzufinden.
Dort stellte sich der »Musterherr« ein, ein erfahrener Kriegsmann; Kriegsräte und Musterschreiber standen
ihm zur Seite. Darauf wurde eine Pforte von Spießen, wie das römische Joch, erbaut; bei ihr stellten sich der Oberst und der
Hauptmann des zu musternden Fähnleins auf, die Knechte mußten zur Musterung einzeln hindurchgehen.
Zugleich stellte der Oberst seinen Leutnant, den Quartiermeister, den Profoß, den Pfennigmeister und die übrigen zum Stab
[* 17] gehörigen
Personen vor. Dem Fähnrich wurde die Fahne übergeben, und er versprach eidlich, sie nicht lebend in Feindeshand geraten
zu lassen. Hierauf zog jedes Fähnlein auf einen besondern Platz, und die kleinen Soldatenrepubliken organisierten sich im
Innern. Leutnant und Feldweibel wurden vom Hauptmann ernannt, Gemeinweibel, Furier und Rottmeister von den Leuten gewählt.
einen Profoß als Richter in polizeilichen und leichten Kriminalfällen,
in dessen Gefolge sich der Stockmeister und dessen Gehilfen, die Steckenknechte, befanden. An diese reihte sich der »freie Mann«
mit der Blutfeder auf dem Hut,
[* 18] in rotem Wams, das breite Richtschwert an der rechten Hüfte.
Der Hurenweibel hatte
die Aufsicht über die Soldatenweiber, Kinder und die dem Regiment nachziehenden Weibspersonen. Zur Erhaltung derOrdnung war
ihm ein Rumormeister beigegeben. Gewöhnlich hatte auch jedes Fähnlein zwei Spieler, einen Trommelschläger und einen Pfeifer.
Auf dem Marsch wälzte sich der Haufe meist regellos fort. Vor dem Gefecht verrichteten die Landsknechte knieend ein
Gebet, schüttelten dann den Staub ab, senkten die Spieße und rückten stillschweigend, bisweilen aber auch mit Kriegsgeschrei
gegen den Feind.
Voran zog ein »verlorner Hauf«, aus den Läufern gebildet; diesem folgte der »helle Hauf« in gevierter Ordnung mit ungerader
Rottenzahl, welche Glück bringen sollte. Eigentümlich war die Rechtspflege der Landsknechte. Um einen Übelthäter
zu richten, kam die Gemeinde an einem »nüchternen Morgen« zusammen. Der Profoß erhob die Anklage, dem Verbrecher wurde ein
Fürsprecher bestellt und, wenn die Sache erhärtet, von 41 Knechten, die dreimal gewählt waren, das Urteil gesprochen.
Lautete es auf Tod, so ward eine Gasse gebildet, in deren gefällte Spieße der Verurteilte sich stürzen
mußte. Durch Dienst in fremdem Sold arteten die Landsknechte nach und nach aus, namentlich ward ihr Troß berüchtigt. Im 17. Jahrh.
verlor sich der Name Landsknechte, da die Banden des Dreißigjährigen Kriegs nicht mehr bloß aus deutschen Knechten, sondern aus Volk
aller Nationen bestanden. Unsre Abbildungen (vgl. dazu auch Tafel »Kostüme
[* 19] II«,
[* 13]
Fig. 10), die einige Typen
der Landsknechte darstellen, sind alten Meistern entnommen.