mehr
Zeichenplatten der Topographen so aufgetragen, daß, also diesen wahren Maßen entsprechend, jedes Meßtischblatt ein Trapez [* 2] bildet und diese zusammengefügt in ihrer Gesamtheit eine dem Erdsphäroid sehr nahe kommende gebrochene Fläche von so viel Facetten, als Blätter vorhanden, aufweisen. So eingeteilt, wird die Landesfläche mit den Bestimmungen über die Darstellungsweise sowie mit den Daten aus den höhern geodätischen Arbeiten den Topographen übergeben, welche an Ort und Stelle die Terrainverhältnisse mit dem Meßtisch [* 3] aufnehmen. Die Originalaufnahmen (Meßtischblätter) werden zusammengestellt, reduziert, auf Stein oder Kupfer [* 4] gestochen und als Landeskarte gedruckt.
[Gegenwärtiger Stand in Deutschland.]
Die oberste leitende Behörde für die Landesaufnahme
in
Preußen
[* 5]
(Deutschland),
[* 6] das Zentraldirektorium der
Vermessungen, hat von allen
Projekten und Arbeitsplänen sowie von allen aus Staatsmitteln bewirkten
Vermessungen und Kartierungen Kenntnis zu nehmen und die den
Arbeiten zu
Grunde liegenden
Methoden u. Anforderungen festzustellen
(vgl. »Militärwochenblatt« 1875, Nr.
88). - Vorsitzender des Zentraldirektoriums ist der
Chef des
Generalstabs, Mitglieder je zwei Beamte oder
Offiziere sämtlicher Ministerien. Die königlich preußische ein Teil des Nebenetats des
Generalstabs, zerfällt in die trigonometrische
Abteilung (für die
Arbeiten der höhern
Geodäsie), die topographische Abteilung (für die
Aufnahme), die kartographische Abteilung
(für Herstellung der
Karten selbst) nebst der
Plankammer. - Die topographische Abteilung hat in fünf
Vermessungssektionen jährlich nach Maßgabe einer
»Instruktion für die Topographen etc.« (Berl. 1876) 200 QMeilen
für die Gradabteilungskarte aufzunehmen sowie Rekognoszierungen und Berichtigungen auszuführen.
Jeder Topograph nimmt vom Mai bis Oktober 2,7 QMeilen auf. Instrumente: Meßtisch, Kippregel, [* 7] neuerdings versuchsweise das Aneroidbarometer für Höhenmessungen (Interpolationen). Da jede Meßtischplatte nach Maßgabe der Gradabteilungsprojektion ein geographisch genau festgestelltes Stück der Erdfläche darstellt, so wird dieselbe vor Beginn der Feldarbeit mit dem Minutennetz (d. h. einem Netz, dessen Seitenlängen je zehn Längen- und sechs Breitenminuten aufweisen, also ⅙, bez. 1/10°) versehen und die trigonometrischen Netzpunkte hierin eingetragen.
Fernerhin stehen dem Topographen die in seinen Bereich fallenden Flur-, Forst- etc. Karten zur Verfügung, welche er sich mittels des Pantographen oder Storchschnabels (eines mechanisch vergrößernden oder verkleinernden Kopierinstruments) reduziert (Pantographien). Sehr sorgsam ist im Verlauf der Arbeit bezüglich der Randaufnahme zu verfahren, und behufs richtigen Zusammenpassens der Blätter muß man die Nachbararbeiten öfters vergleichen. Im Winter werden die Meßtischplatten in der Zeichnung völlig ausgeführt.
Von dem fertigen Meßtischoriginalbatt 1:25,000 werden sofort einige photographische Abzüge gemacht und das
Original, nachdem
eine
Pause auf
Pflanzen- oder
Glaspapier zur Herstellung der Meßtischlithographien im Originalmaßstab sowie eine
Reduktion
vermittelst
Pantographs in 1:100,000 für die
Karte des
Deutschen
Reichs davon gefertigt, im
Archiv niedergelegt.
Für die weitere Herstellung der fraglichen
Karten werden die kolorierten photographischen
Kopien als
Vorlage benutzt. Die kartographische
Fertigstellung der jährlich aufgenommenen
ca. 100 Meßtischblätter 1:25,000 folgt der
Aufnahme binnen 1-1½
Jahren, die der
aus je 7½ Meßtischblättern bestehenden Karten-Sektionen
1:100,000
(Zeichnung und Kupferstich) binnen 2-3
Jahren. Die Landesaufn
ahmen
wurden früher streng geheimgehalten, sind aber jetzt, soweit sie gedruckt vorliegen, sämtlich käuflich zu haben.
[Geschichtliches.]
Die Landesaufnahme
wurde in
Deutschland zunächst im Beginn des 16. Jahrh. betrieben, so von
Apianus
(Bienewitz) in
Bayern
[* 8] und
Österreich,
[* 9] von
Mercator und dessen
Söhnen in
Hessen
[* 10] (vgl. Hauber, Historie der
Landkarten,
[* 11]
Ulm
[* 12] 1724).
Cassini und seine
Söhne verbesserten den
Modus der Landesaufnahme
, die größten
Verdienste um Vervollkommnung des
Wesens der Landesaufnahme
erwarben
sich aber die
Generalstäbe der
Armeen, in deren
Hände als des der
Karte bedürftigsten
Faktors die Landesaufnahme
übergeben ward (Ausnahmen
bilden
England und
Württemberg).
[* 13]
Die für eine geographisch richtige Landeskarte unerläßliche Grundlage eines trigonometrischen Netzes fehlte in Preußen bis 1830. Als gute, für heutige Anschauungen sehr mangelhafte Karten galten in Deutschland 1813 die Haassche Situationskarte der Gegend zwischen Rhein, Neckar, Main, 18 Blätter;
die vom geographischen Institut zu Weimar [* 14] 1809 bearbeitete topographisch-militärische Karte von Deutschland (in 204 Blättern, 1:177,776); die Schmettausche Karte von Mecklenburg [* 15] 1780-88;
der Atlas [* 16] von Ostpreußen, [* 17] Litauen und Westpreußen unter Minister v. Schmettau von J. O. ^[richtig: J. C. für Johann Christoph] v. Textor und Engelhardt, 140 Blätter, 1802;
die Le [* 18] Coqsche Karte von Westfalen [* 19] etc., 1805 (1:86,400, d. h. dem Maßstab [* 20] der Cassinischen Carte de France von 1793 angeschlossen);
endlich die Reymannsche Karte von Deutschland in 1:200,000 (letztere als »Spezialkarte von Mitteleuropa« fortgeführt; weiteres s. unten, S. 447).
Alle diese Arbeiten, die auf der Thätigkeit einzelner Männer beruhten, mußten schnell veralten und konnten ohnedies auch in ihrer Eigenschaft als Staats- und Kriegsmittel nur für dürftige Notbehelfe gelten. Die Organisation eines topographischen Büreaus sollte einstweilen Abhilfe für die Zukunft schaffen, und es wurden von diesem unter General v. Decker, dann unter Feldmarschall v. Müffling 3000 QMeilen, doch ziemlich flüchtig, aufgenommen. Einen Umschwung erhielt das Verfahren der topographischen Aufnahme durch die Schriften des sächsischen Majors Lehmann und durch die von Müffling eingeführten trigonometrischen Arbeiten.
Auf besonders hohe
Stufe gelangte das topographische
Verfahren im ehemaligen Kurfürstentum
Hessen, woselbst zuerst die Breithauptsche
Kippregel (s. d.) Anwendung fand und bereits in den 30er
Jahren eine genaue instrumentale Kotierung (Höhenpunktbestimmung),
verbunden mit
Konstruktion der von
Du Carla
(Genfer
Ingenieur um 1770) eingeführten Niveaulinien, sich Geltung
schaffte. (Ähnlich auch in
Hannover
[* 21] unter
Papen.) Die preußischen, nur das Terrainrelief (in Lehmannscher
Weise mittels
Darstellung
durch Bergstriche) berücksichtigenden
Aufnahmen folgten sich in
Posen
[* 22] bis 1832,
Pommern
[* 23] bis 1838,
Brandenburg
[* 24] bis 1845,
Westfalen
bis 1842,
Rheinprovinz
[* 25] bis 1850,
Sachsen-Thüringen bis 1859. Seitdem hat sich auch in
Preußen das topographische
Verfahren
Hand
[* 26] in
Hand mit der sich mehr entwickelnden Landestriangulation einerseits und der Vervollkommnung der Aufnahmeapparate
anderseits (vgl.
Meßtisch und
Kippregel) und durch die prinzipielle Einführung äquidistanter (d. h. gleichschichtiger)
Niveaulinien (seit 1850), speziell unter
Generalleutnant v. Morozowicz, zu dem Standpunkt erhoben, den es heute einnimmt.
Die seit 1876 neuorganisierte Landesaufnahme
übernimmt infolge
¶
mehr
Militärkonventionen auch die Arbeiten für alle kleinern Bundesstaaten (exkl. Bayern, Sachsen, [* 28] Württemberg). Im folgenden geben wir eine Übersicht der topographischen Thätigkeit in den europäischen Ländern. Litteratur s. bei Landkarten.
Übersicht der veröffentlichten Kartenwerke der topographischen Büreaus.
[Deutschland.]
Preußen. Die topographischen Originalaufnahmen 1:25,000 der königlich preußischen Landesaufnahme
werden publiziert
als Meßtischblätter (6 Minuten der Breite,
[* 29] 10 Min. der Länge) in 1:25,000. Bis 1876 sind von den Originalaufnahmen
aus den Jahrgängen 1850-69 durch das kartographische Büreau des preußischen Handelsministeriums 234 Meßtischblätter in
Lithographie veröffentlicht unter dem Titel: »Meßtischblätter der preußischen Provinz Sachsen etc.« Seit 1876 wieder vom
Generalstab ressortierend sind bis 1887 erschienen 1149 Blätter (Provinzen Westpreußen und Schleswig-Holstein,
[* 30] Reichsland Elsaß-Lothringen,
[* 31] beide Großherzogtümer Mecklenburg, Thüringen, Freie Städte Hamburg
[* 32] und Lübeck,
[* 33] die größten
Teile der Provinzen Sachsen, Schlesien,
[* 34] Hessen-Nassau
[* 35] und kleinere Teile der Provinzen Pommern, Posen, Brandenburg, Hannover und der
Rheinprovinz sowie des Herzogtums Braunschweig).
[* 36]
Die Reduktion der Originalaufnahmen ergibt die »Karte des Deutschen Reichs 1:100,000«. Die Herstellung derselben in 674 Blättern (von 30 zu 30 Min. Meridian und 15 zu 15 Min. Parallel) [* 37] ist 1878 durch Vereinbarung zwischen Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg beschlossen; an der Bearbeitung derselben beteiligen sich diese Staaten nach Maßgabe ihres Gebiets: Preußen 544, Bayern 80, Sachsen 30, Württemberg 20 Blätter. Bis 1887 sind erschienen 436 Blätter, davon 406 von Preußen, 16 von Sachsen, 12 von Bayern und 2 von Württemberg bearbeitet.
Als Ersatz für die noch nicht erschienenen Blätter der Karte des Deutschen Reichs dienen die bisher von den einzelnen Staaten herausgegebenen Karten deutschen Gebiets, soweit dieselben noch nicht durch die betreffenden Blätter der Reichskarte entbehrlich geworden sind: a) von der topographischen Karte des preußischen Staats 1:100,000 (Gradabteilungskarte, ehemals 338 Blätter) nur noch 15 Grenzblätter; b) von der Generalstabskarte des Rheinlandes und Westfalens 1:80,000 (ehemals 72 Blätter) noch 54 Blätter; c) Karte der hohenzollerischen Lande 1:50,000, 6 Blätter.
Von der seit 1866 zum Ressort des Generalstabs gehörenden d) Papenschen Karte von Hannover 1:100,000 (ehemals 66 Blätter) noch 51 Blätter; e) topographische Karte von Baden [* 38] 1:50,000, 50 Blätter, und 1:200,000, 6 Blätter; f) Karte vom Kurfürstentum Hessen 1:50,000, 40 Blätter, und 1:200,000, 2 Blätter. Außerdem ist in Besitz des Staats übergegangen: die Reymannsche Karte von Mitteleuropa (seit 1806 bearbeitet nach den Originalaufnahmen);
dieselbe wird nunmehr herausgegeben und erweitert von der kartographischen Abteilung unter dem Titel: »Topographische Spezialkarte (Reymann) von Mitteleuropa 1:200,000«; beabsichtigt sind 796 Blätter, wovon 1887: 452 erschienen.
Die »provisorische Karte von Elsaß-Lothringen 1:80,000« (38 Blätter) ist zum
größten Teil durch die betreffenden Blätter der Karte des Deutschen Reichs 1:100,000 ersetzt. Anderweitige, durch Landesaufn
ahmen
im Original hergestellte Karten deutschen Gebiets sind als Behelf für die noch fehlende Generalstabskarte: Oldenburg,
[* 39] Freiherr
v. Schrenck, topographische Karte von Oldenburg 1:50,000 (1856: 14 Sektionen). Hessen, großherzoglicher Generalquartiermeisterstab,
topographische
Karte des Großherzogtums 1:50,000, 31 Sektionen. Bayern, a) topographischer Atlas des Königreichs
Bayern in 1:50,000, Originalaufnahmen von 1789-1867 (seitdem Neubearbeitung), 1:28,000 und 1:25,000 (einzelne Landesteile
1:5000); vgl. darüber: Dürr, Die Reform der darstellenden Topographie und Erläuterungen zur Karte Freysing (1873, Wiener Ausstellung);
»Das königlich bayrische topogr. Büreau«. b) Positionskarte des Königreichs, 1878. Sachsen, a) topographische Karte vom Königreich Sachsen, topographisches Büreau, 1:100,000; 28 Sektionen seit 1872 fertig (ist bereits zum größten Teil in die »Karte des Deutschen Reichs« umgewandelt); Originalaufnahmen in 1:12,000, später 1:25,000, de l'Islesche Kartenprojektion zu Grunde gelegt. Ältere Ausgabe davon ist b) Oberreitsche Karte 1:57,600; 22 Sektionen seit 1837 herausgegeben, Neuauflage seit 1875. Die Meßtische werden als c) Äquidistantenkarte in 1:25,000 veröffentlicht, seit 1875. Württemberg.
Statistisches Landesamt. a) Karte von Württemberg, seit 1818 bearbeitet, seit 1851 vollendet; 15,572 Meßtischplatten 1:2500 (Katastermaterial). 304 Städte in 1:1250. Auf diese Landesvermessung stützt sich: b) der topographische Atlas von Württemberg 1:50,000, seit 1829 in 1:25,000 aufgenommen auf 192 Meßtischen, zu 55 Blättern. Außerdem: c) topographische Karte von Württemberg mit Horizontalkurven von 10 m, 1:25,000, Lithographie, 85 Blätter bis 1882 erschienen. Von der großherzoglich badischen Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues ist die Bearbeitung einer neuen topographischen Karte des Großherzogtums Baden im J. 1875 beschlossen; dieselbe wird, nach den frühern, genau revidierten und berichtigten Originalaufnahmen bearbeitet, in 170 Meßtischblättern 1:25,000 (Kupferstich, Buntdruck) herausgegeben. Bis 1887 erschienen 162 Blätter.
[Belgien.]
Militärisch-kartographisches Institut des Kriegsministeriums. Das Dreiecksnetz ist 1878 vollendet. a) Carte topographique de la Belgique 1:40,000, in Niveaulinien, 72 Blätter; b) Carte topographique 1:20,000. Originalaufnahme (das Verfahren mehr geometrisch als topographisch, Nivellement für sich gesondert, photographiert in 1:40,000), insgesamt 432 Sektionen auf 127 Blättern in farbigem Druck. c) Carte de la Belgique 1:160,000, 6 Blätter, neu, 1886, vornehmlich Verkehrskarte.
[Dänemark.]
Die topographischen Arbeiten, auf hoher Stufe, bestehen in 1) Vermessung (seit 1830) auf Grund der Katastermappen: Reduktion derselben (byblade) und Placierung derselben nach Maßgabe des durch die Triangulation [* 40] erhaltenen geographischen Netzes;
2) Nivellement (Haupt- und Detail-);
3) Detailaufnahme 1:20,000, Komplettierung der bybladerne; jährlich ca. 25 QMeilen fertig, mittels dänischer Kippregel. Hiernach also: a) Bybladerne; b) Generalstabens topografiske Kaart over Kongeriget Danmark 1:80,000 (umfaßt nur die Inseln), seit 1845, 29 Blätter, sämtlich erschienen; Niveaulinien 10, ältere 5 Fod; c) Kaart over Jydland, 131 Blätter 1:40,000, seit 1870; d) Generalkaart over Jydland 1:160,000, 9 Blätter und Titel. 1887 erschienen 4 Blätter und Titel.
[Frankreich.]
Depot de la guerre, 3. Abteilung. a) Die Cassinische [* 41] Carte géométrique de la France, dite de l'Académie, 1:86,400, 184 Blätter, von 1750-93 aufgenommen, wurde bis 1823 als militärisch-topographische Karte, damals ersten Ranges, kurrent erhalten. Ist seitdem ersetzt durch die b) ¶