dem Meeresgrund ansammelt. Findet an solchen Steilküsten der
Wechsel von
Ebbe und
Flut statt, so wird der abwechselnde Einfluß
der
Luft und des
Wassers das
Gestein um so rascher zerstören. Wo festeres
Gestein zwischen weicherm gelagert ist, wird jenes
dem andringenden
Meer noch trotzen, während dieses längst weggewaschen ist. So sind z. B.
die am
Fuß der Kreidefelsen
Rügens angehäuften Rollstücke Reste herabgestürzter Felsmassen, aus welchen die weichere
Kreide
[* 2] ausgespült worden ist.
Sehr augenfällige
Wirkungen des
Auswaschens zeigen auch die Küsten von
Helgoland,
[* 3] welche in mannigfaltig gebildeten
Zacken,
zum Teil
Thore oder
Pfeiler bildend, ins
Meer vorspringen. Wo Steilküsten nur aus weichen Gesteinsmassen
bestehen, ist natürlich deren Zerstörung durch das
Meer noch ungleich größer, während durchaus feste
Felsen, wie z, B.
der
GneisNorwegens, mehr glatt gespült werden und im ganzen den brandenden Wogen kräftigen
Widerstand leisten.
Solche
Gesteine
[* 4] bilden meist wild zerklüftete, zerrissene Küsten, Klippenküsten; ganz besonders aber nenntman so
die Steilküsten mit isolierten, schroffen Felspartien; von ihnen sind die Korallenklippenküsten wohl zu unterscheiden,
indem diese durch Korallenbänke (s.
Korallenriffe)
[* 5] gebildet werden und zwar nicht nur an Steil-, sondern auch an Flachküsten.
Für die
Schiffahrt sind die Flachküsten im allgemeinen wenig günstig, indem sie häufig auf weite
Strecken selbst
für kleinere Fahrzeuge unzugänglich sind, auch selten natürliche Häfen darbieten und kostspielige künstliche Hafenbauten
notwendig machen.
Steilküsten dagegen sind in der
Regel reich an tiefen, geschützten
Buchten und Häfen, wie z. B. die steile Westküste
Nord-
und
Südamerikas, die Küste
Malabar in
Ostindien,
[* 6] die Küsten des südlichen und westlichen
England, der
Bretagne,
Spaniens,
Moreas,
Kleinasiens etc. Zu fürchten sind an denselben jedoch unterseeische
Klippen,
[* 7] wie die blinden
Schären (skjaer)
an manchen Teilen der skandinavischen Küste, die gefährlichen
Klippen an der westlichen Kanaleinfahrt, an der irischen Küste etc.
die bei
Verteidigung der Küstenwerke (s.
Festung,
[* 8] S. 187) thätige
Artillerie.
Deutschland
[* 9] besitzt
eine Küstenartillerie unter diesem
Namen nicht, die Aufgabe derselben aber erfüllen in den Kriegshäfen und den
Küstenbefestigungen an der
untern
Weser und
Elbe die Matrosenartillerie (s. d.), in den übrigen Küstenwerken das pommersche
Fußartillerieregiment Nr. 2, welch letzteres außerdem im
Dienste
[* 10] der
Festungs- und der Belagerungsartillerie ausgebildet
ist. Der Unterschied zwischen dem
Dienste der letztern und dem der Küstenartillerie ist ebenso groß wie zwischen jener
und dem der
Feldartillerie. Diese doppelseitige Verwendung ist durch Verhältnisse vorläufig bedingt.
Frankreich hat 1
Regiment
Küstenartillerie von 29
Batterien
(Kompanien),
England hat 10
Divisionen in
Österreich
[* 11] und
Italien
[* 12] liegen die Verhältnisse ähnlich wie in
Deutschland.
(Küstenfahrt, franz.
Cabotage, spr. -ahsch, vom span. cabo,
Kap, engl. Coasting trade, span. Comercio
de cabotaje), die Frachtschifffahrt zwischen Häfen eines und desselben
Landes. In
Frankreich wird dabei zwischen kleiner
(petit cabotage, zwischen Häfen desselben
Meers) und großer Küstenfrachtfahrt (grand cabotage, zwischen Häfen verschiedener
Meere) unterschieden.
Nach
den
Gesetzen mancher
Staaten ist die Küstenfrachtfahrt den einheimischen Fahrzeugen grundsätzlich vorbehalten, so in
Frankreich,
Portugal,
[* 13] Rußland und den
Vereinigten Staaten
[* 14] von
Nordamerika.
[* 15]
Funde aus der
Steinzeit
[* 29] an den dänischen und südschwedischen
Küsten, welche aus meist roh zugehauenen,
zum Teil eigentümlichen
Typen von Steingeräten,
Äxten,
Meißeln,
Bohrern, Schabern etc. bestehen.
Mit der Vervollkommnung der gezogenen
Mörser haben diese eine steigende Bedeutung als Küstengeschütze gewonnen, weil
ihre
Wirkung, wenn ihre
Geschosse
[* 35] von obenher die
Decks durchschlagen, viel vernichtender ist als die der
Kanonen gegen die Seitenpanzer
(s.
Panzerschiff);
[* 36] aber es ist sehr schwer, auf größere
Entfernungen das verhältnismäßig kleine
Ziel, welches das
Deck der zudem noch in
Fahrt begriffenen
Schiffe bietet, mit den langsam fliegenden Mörsergranaten zu treffen. Die in
Panzerbatterien
[* 37] liegen stets in Minimalscharten-, die in offenen Küstenbatterien
[* 38] aber in Küstenlafetten (s. Tafeln
»Geschütze I u. II«); vgl.
Granaten und
Panzerungen.
alle Kriegshandlungen, deren Aufgabe die Verhinderung des Schiffsverkehrs an der
feindlichen
Küste, die Zerstörung der dort gelegenen Häfen, Marineetablissements etc., endlich die
Besitznahme eines Küstenstrichs oder die
Verteidigung gegen diese Absichten ist. Die
Mittel für den Küstenkrieg sind seitens des Angreifers
eine
Kriegsflotte, bestehend aus einer Anzahl leichter, schnell segelnder
Schiffe
(Avisos,
Torpedoboote,
Kreuzer), zur
Beobachtung
der feindlichen
Küste und zu schneller Benachrichtigung, und aus schweren
Schlachtschiffen, welche den
Kampf mit den Küstenbatterien und den
Schiffen des Verteidigers
¶
Zur Abwehr der Landung werden die wichtigsten Küstenpunkte besetzt und Reservetruppen konzentriert sowie namentlich Torpedoboote
bereit gehalten, um dahin zu eilen, wo der Feind eine Ausschiffung versuchen sollte. Die bloße Verhinderung des Seeverkehrs
ist die Küsten- resp. Hafenblockade (s. Blockade), welche so gehandhabt werden muß, daß kein Schiff
[* 41] unbemerkt
der Küste sich nähern oder aus den Häfen auslaufen kann. Die beobachtenden Kreuzer nehmen die Schiffe, welche die Blockade
zu brechen versuchen, weg oder rufen, wenn der auslaufende Gegner überlegen erscheint, ihre Schlachtflotte herbei.
Gelingt es der Angriffsflotte, sich die Einfahrt in den Hafen durch Niederkämpfung der Küstenartillerie
zu erzwingen oder vermöge der Unverwundbarkeit ihrer Panzer durch das Geschützfeuer hindurchzufahren und die Minensperren
unschädlich zu machen, so wird sie durch nichts am Bombardement der Hafenanlagen und der Stadt zu hindern sein. Die Abwehr
des Angriffs erfolgt durch Geschützfeuer aus den Küstenbefestigungen, durch Torpedos
[* 42] aus verankerten Torpedobatterien
wie aus Torpedobooten und die speziell für die Küstenverteidigung bestimmten Fahrzeuge (gepanzerte Batterien, Panzerkanonenboote
etc.). Landungen erfolgen meist von der Besatzung der Kriegsschiffe selbst und in deren Booten zu vorübergehendem Aufenthalt
behufs Zerstörung von Material und Befestigungen, Überfall von Wachen u. dgl. Größere Truppenabteilungen
können nur nach sorgfältigen Vorbereitungen und an solchen Stellen der Küste ausgeschifft werden, die der Feind nicht besetzt
hat, und wo die Schlachtschiffe nahe genug an die Küste herangehen können, um die Landung durch ihr Feuer zu decken.
Auch dann kann sich die Landungstruppe nicht ohne Gefahr weit von der Küste und von ihrer Flotte entfernen,
auf die sie für Verpflegung und Rückzug angewiesen ist. Der Verteidiger wird durch sein Beobachtungssystem längs der Küste
rasch von der beginnenden Landung benachrichtigt und setzt seine Truppen nach der Landungsstelle in Bewegung. Je ausgedehnter
das Eisenbahnnetz parallel der Küste und nach dem Innern ist, um so weiter her kann er Verstärkungen
zur Abwehr der Landung herbeiführen.
Bei den heutigen Mitteln braucht ein Armeekorps von 30,000 Mann mit allen Trains zur Ausschiffung etwa drei Tage, ein Zeitraum,
der stets genügt, überlegene Kräfte dem Angreifer gegenüber zu versammeln und den Landungstruppen jedes Vordringen zu
verwehren oder ihren Rückzug ernstlich zu gefährden. Die größte in der Neuzeit ausgeführte Landung
ist die in der Krim
[* 43] 1854; aber die Russen störten sie nicht und waren auch nachher dem Gegner an Zahl lange nicht gewachsen.