Die Maximaltemperatur des Kuro Siwo ist 30° C., d. h. 6,7°
mehr als die
Temperatur des
Ozeans unter denselben
Breiten.
Scharfe Temperaturabgrenzung gegen einen von N.
kommenden kalten
Strom ist für seine linke Grenzlinie bemerklich, während an seiner rechten Seite ein allmählicher Übergang,
oft auch ein Umbiegen des
Stroms nach SO. und S. stattfindet. Seine größte
Schnelligkeit (2-4
Seemeilen in der
Stunde) erreicht
er zwischen der Vandiemensstraße und dem
Golf von Jede; bisweilen wird die Strömung aber durch einen
Nordostwind einen ganzen
Tag zum Stillstand gebracht. Früher glaubte man an eine bedeutende Einwirkung des auf das
Klima
[* 2]
Japans,
eine
Ansicht, welche Wojeikow widerlegt hat.
beutelartiges Grundschleppnetz, besonders in der
Nordsee dem Fischfang dienend, das vor 200
Jahren
durch
Holländer aus
China
[* 3] eingeführt sein soll. An der Elbmündung ist es erst seit 1814 im
Gebrauch. Die Kurr wird an einer
9,5 m langen
Spiere (Kurrbaum) ausgespannt. Der Unterrand des
Netzes trägt eine 10,6 m langeLeine (Bleisehm),
die mit Bleiknoten beschwert ist und die in neuerer Zeit auch durch eine mit altem
Tauwerk (Schlatting) umwickelte
Kette ersetzt
wird. Jedes Ende des Kurrbaums trägt Eisenkugeln und als Gleitschuh auf dem Meeresboden ein
Eisen,
[* 4] die Kurrklaue. Das
Netz
wird von den
Fischern selbst filiert; es erfordert 22 kgGarn, und seine
Länge beträgt 17 m.
(Kürrecht,Kürteilung, v. altd. Kür, d. h.
Wahl, lat.
Jus optionis), die in manchen Gegenden bei Bauerngütern übliche
Erbteilung, bei welcher der älteste der
Anerben
die Teile macht und der jüngste die
Wahl zu treffen hat
(Major dividit, minor eligit).
(v. lat. currere, laufen),
Name von Sängerchören, die aus armen Schulknaben gebildet waren und unter Leitung
eines ältern
Schülers (des
Präfekten) gegen Geldgaben auf den
Straßen vor den
Häusern, bei Begräbnissen etc. geistliche
Lieder sangen.
Die Kurrendaner oder Kurrendschüler trugen kleine schwarze Radmäntel und flache Cylinderhüte
und haben sich in
Thüringen und
Sachsen
[* 5] bis in dieses
Jahrhundert hinein gehalten. - Außerdem ist Kurrénde auch s. v. w. Umlaufschreiben,
Zirkular.
im
Post- und Eisenbahnwesen die
Richtung und Reihenfolge der
Züge; im Seewesen die nach der
Himmelsgegend
(Windrose)
angegebene
Richtung, in welcher ein
Schiff
[* 7] segelt. Im
Handel heißt Kurs der
Umlauf (daher eine
Münze außer Kurs setzen); insbesondere
aber bedeutet Kurs den
Preis, zu welchem an einem bestimmtenTag im regelmäßigen
Börsenverkehr eines Handelsplatzes
die an der
Börse gehandelten Geldsorten und
Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen gewesen sind.
Der Kurs steht auf pari
(al pari), wenn er dem Nennbetrag eines Wertpapiers (bei
Wechseln demnach der
Wechselsumme) gleich ist,
er steht über pari, wenn er mehr, unter pari, wenn er weniger beträgt. Der Kurs fremder Geldsorten
wird im allgemeinen vom Metallgehalt nur wenig abweichen und zwar innerhalb der
Grenzen,
[* 8] welche durch den Vorteil des Einschmelzens,
bez. durch
den derAusfuhr bedingt sind. Ebenso sind die
Grenzen für den Kurs von ungemünztem
Gold
[* 9] (Barrengold) durch die Prägungskosten
oder durch die
Menge der dafür erhältlichen
Banknoten (1392 Mk. nach dem deutschen Bankgesetz) bestimmt.
Das Metallgeld der Landeswährung hat dagegen keinen Kurs, solange es seinen
Zweck vollständig erfüllt. Bildet sich jedoch
neben ihm eine
Papierwährung aus, indem dem
PapiergeldZwangskurs beigelegt, d. h. jedermann gezwungen wird, das (entwertete)
Papiergeld zu seinem Nenngehalt anzunehmen, so bezeichnet man den
Aufschlag des Metallgeldes als
Agio (s. d.).
Von einem Kassenkurs spricht man dann, wenn Geldsorten an Staatskassen zu einem bestimmten Betrag stets angenommen werden.
Die
Höhe des Kurses regelt sich im allgemeinen nach den
Gesetzen, nach denen der
Preis überhaupt sich richtet. Ist der
Zinsfuß
gegeben, so hängt der Kurs bei
Wertpapieren, welche
Zinsen oder
Dividenden in Aussicht stellen, von deren
Einträglichkeit, mithin auch von dem Vertrauen ab, welches der
Schuldner genießt
(Kredit des
Staats etc.) oder welches
man in
das betreffende Unternehmen (Aktienunternehmung) setzt. Der
Wechselkurs nach fremden
Plätzen hängt vorzüglich von der
Menge
derZahlungen ab, welche nach außen zu machen oder von dort zu erhalten sind.
Man spricht vom Wechselpari zweier
Plätze, wenn dieselben gleiche Kurse haben, bez. wenn bei sofort einlöslichen
Wechseln am einen
Orte die gleiche
Menge an
Metall, bez. bei ungleicher
Währung die gleiche Wertsumme zu zahlen, wie am andern
Ort zu erhalten ist. Sind nun viele Hinauszahlungen zu machen, so werden, um die
Kosten der Metallsendung
zu meiden,
Wechsel auf fremde
Plätze gesucht. Infolgedessen steigt der Kurs über pari, und man bezeichnet ihn dann als günstig
für den
Ort, auf welchen der
Wechsel lautet (nämlich weil dieser
Ort mehrGeld zu empfangen, als zu zahlen
hat); im entgegengesetzten
Fall ist der
Wechselkurs für diesen
Ort ungünstig.
Doch kann der
Wechselkurs zwei bestimmte
Grenzen nicht überschreiten, nämlich diejenigen, von welchen ab es vorteilhaft sein
würde, Verbindlichkeiten durch Metallsendungen auszugleichen
(Kosten der Barsendung gegenüber denen der
Provision, der
Kourtage
und desStempels, welche für den
Wechsel zu zahlen sind. Vgl.
Goldpunkt). Im übrigen sucht die
Arbitrage
(s. d.) Kursverschiedenheiten zwischen verschiedenen
Wechselplätzen auszugleichen.
Die Zusammenstellung aller Kurse eines Platzes bildet den
Kurszettel desselben. Es gibt amtliche und nichtamtliche
Kurszettel.
Die Privatkurszettel werden teils von einzelnen
Maklern oder Bankhäusern, bez. Bankinstituten herausgegeben und an
ihre
Korrespondenten versandt, teils von den Börsenberichterstattern der Fachzeitungen zur Orientierung der Zeitungsleser
verfaßt. Dieselben weichen nicht nur oft von den offiziellen Kursnotierungen ab, sondern sie enthalten auch Kurse von
Wechsel-,
Geld- und Effektensorten, welche nicht in den
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mehr
amtlichen Kurszetteln notiert sind. Die amtlichen oder offiziellen Kurszettel, welche nur diejenigen Effekten enthalten, die
von der Börsenbehörde zur amtlichen Notierung zugelassen sind, dienen bei Streitigkeiten in Geld-, Wechsel- und Effektengeschäften
den richterlichen Entscheidungen zur Grundlage. (Vgl. das Allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch, Art. 343 u. 353.) Die Feststellung
der Kurse findet durch die vereideten Makler (Börsenältesten, Börsenkorporationen etc.) auf Grund bestimmter
Usancen oder Vorschriften statt und beruht auf den von den vereideten und nicht vereideten Maklern gemachten Angaben, zu welchem
Kurs die ihnen an dem betreffenden Tag übergebenen An- und Verkaufsaufträge ausgeführt worden sind.
Die notierten Kurse sind in der RegelDurchschnitts- oder Mittelkurse, die demnach mit den Preisen, zu welchen
die einzelnen Effekten wirklich gehandelt wurden, nicht gerade übereinstimmen. Vollständiger erfüllt natürlich ein Kurszettel
seinen Zweck, wenn, wie an der PariserBörse, für das Zeitgeschäft außer den arithmetischen Mitteln aus allen Kursen auch
die höchsten, die niedrigsten Kurse, ferner Anfangs- und Schlußkurse (Kurse bei Beginn und Schluß der
Börse) angegeben werden, zu welchen Papiere und Geldsorten nur angeboten, nur begehrt oder wirklich verkauft wurden. Kompensation-,
Liquidationskurs, Ultimokurs heißt der Kurs, welcher bei einer Liquidation als maßgebend gilt, bez. der Kurs zu Ende eines Monats
oder Jahrs (vgl. Börse, S. 237).
Steht der Kurs unter pari, so ist in Berlin ein Wechsel auf Paris für weniger als 81 Mk. zu kaufen. Nur fürLondonerWechsel besteht eine Ausnahme, indem Berlin und Hamburg
[* 14] für je 1 Pfd. Sterl., Frankfurt
[* 15] und Wien
[* 16] für je 10 Pfd. Sterl.
den Kurs notieren. Auch der Kurs für NewYorkerWechsel wird in Hamburg für je 1 Doll. notiert. Früher wurde diese feste Valuta
nicht angegeben, sondern als bekannt vorausgesetzt. Nach der festen Valuta folgt zunächst die Angabe
der Sicht, d. h. der Zeit, welche die notierten Wechsel noch zu laufen haben.
Laufen dieselben noch bis zu 8 Tagen (Petersburg
[* 17] bis 3 Wochen), so haben sie kurze Sicht (kurs S.); Wechsel, welche noch 3 Monate
laufen, sind langsichtig, daher die Bezeichnungen: »kurz London«,
[* 18] »lang Petersburg«. LaufenWechsel länger
als 14 Tage und kürzer als 2½ Monate, dann gelten solche als mittelsichtig und werden gewöhnlich zum langen Kurs, vermehrt
um einen zu vereinbarenden Zinssatz für die abgelaufenen Tage, gehandelt. Der Spalte für die Sicht folgt diejenige für den
Zinsfuß (Z. F.), welcher zur Berechnung kommt, wenn der Verfalltag eines Wechsels entweder über die kurze
Sicht (höchstens 8 Tage) hinausgeht, oder die lange Sicht (um höchstens 14 Tage) nicht erreicht. Im erstern Fall wird der sich
ergebende Zins für die überschießenden Tage von der aus dem Kurs berechneten Valuta in Abzug gebracht, im
andern Fall für die an der langen Sicht fehlenden Tage zur berechneten Valuta hinzugezählt. Der Zins wird zum Teil nach den
Diskontraten
der großen Banken bemessen oder (und dies ist überwiegend der Fall) nach den Diskontsätzen, welche am offenen Markt in London,
Paris und andern Plätzen bezahlt werden, und die meist von den betreffenden Bankraten abweichen.
Der Zinsfußangabe folgt sodann der Kurs selbst. Derselbe wurde früher (in manchen Kurszetteln auch noch jetzt) in dreifacher
Weise angegeben. In einer Spalte wird derjenige Preis aufgeführt, welchen der Wechselbrief- oder Papierinhaber für seine Briefe,
Papiere oder Waren fordert, oder zu welchem er sie anbietet; in einer zweiten steht dann der Kurs, zu welchem
der Geldinhaber Briefe, Papiere oder Ware gesucht hat, und endlich in einer dritten der wirklich bezahlte Preis oder der Kurs, zu
welchem Abschlüsse vorgekommen sind. Die erste Spalte wird mit »Brief«, »Papier« oder »Ware« (abgekürzt: B., P. oder W.) oder
Angeboten, in Frankreich: plus bas, Lettres (L.),
Im Berliner und FrankfurterKurszettel findet sich eine solche Scheidung in drei Spalten nicht, es wird hier nur eine Kurszahl
angegeben und hinter dieselbe entweder »B.« oder »G.« oder »bz.«
oder »bz. B.« oder »bz. G.« gesetzt. Steht hinter der Kurszahl: B., so war zu dem betreffenden noch Ware
angeboten;
steht dahinter G., so blieb zu diesem Kurs der betreffende Gegenstand gesucht;
die Bezeichnung »bz.« gibt die vorgefallenen
Schlüsse an.
Die Abkürzungen »bz. B.« und »bz. G.« erklären sich danach von selbst. Die Bezeichnungen
»Brief« und »Geld« für »angeboten« und »gesucht«
sind im Börsenverkehr so allgemein geworden, daß sie nicht nur bei der Notierung von Wechseln und Effekten,
sondern auch bei Geldsorten und selbst bei den Artikeln der Produktenbörse in Anwendung kommen.
Im Kurszettel für Sorten, d. h. Gold-, Silber- und Papiergeldsorten, wird der Kurs entweder pro Stück der betreffenden Münze oder
(namentlich bei Banknoten) für je 100 Münzeinheiten oder endlich bei einzelnen Geldsorten sowie bei
Barren nach dem Gewicht (al marco) von 500 g fein angegeben. Etwas verwickelter sind Einrichtung und Berechnung der Effektenkurszettel.
Bei denselben ist zunächst zwischen »Zins-« und »Dividendenpapieren«, sodann zwischen vollgezahlten
und nicht vollgezahlten Stücken, zwischen Effekten, welche auf die jetzige inländische Währung oder auf
eine frühere oder eine fremde Währung lauten, zwischen Papieren, welche pro Stück oder nach Prozenten des Nennbetrags berechnet
werden, zu unterscheiden.
1) bei den Zinspapieren der stehende Zinsfuß, die Zinserhebungstermine, die Währung und der Nenngehalt, bez. die Größe der
einzelnen Stücke (Appoints);
2) bei den Dividendenpapieren die Dividenden der letzten Jahre, der laufende usuelle Börsenzinsfuß,
der Dividendenerhebungstermin sowie ebenfalls Größe, bez. Nennbetrag der einzelnen Stücke. An den Börsen, an welchen eine
Lostrennung der Dividendenkoupons mit Ablauf
[* 19] des Geschäftsjahrs stattfindet, tritt eine veränderte Notierung insofern ein,
als dem Kurs das Plus der geschätzten Dividende über den laufenden Zins ab- und das Minus zugerechnet wird.
Wird keine Dividende erwartet, so erhöht sich der um den in der Regel 4 Proz. betragenden
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