(Der von Kürenberg, der Kürenberger), mittelhochdeutscher Dichter, stammte aus einem ritterlichen
Geschlecht, das
in der Gegend von
Linz
[* 4] ansässig war. Seine kleinen Liebeslieder, in der Form der
Nibelungenstrophe und
von seelenvoller Tiefe, fallen etwa in die Mitte des 12. Jahrh. (hrsg.
von
Wackernagel, Berl. 1827; in
Haupts »Des Minnesangs
Frühling«, 3. Aufl., Leipz. 1882). F.
Pfeiffer und
Bartsch halten Kürenberg für
den Dichter des
»Nibelungenlieds« in seiner ursprünglichen, uns verlornen Gestalt.
Vgl. Vollmöller, Kürenberg und die
Nibelungen (Stuttg. 1874).
in der griech.
Mythologie die priesterlichen
Diener der kretischen
Rhea,
[* 13] neun an der Zahl,
bildeten die Schutzwache des jungen
Zeus,
[* 14] solange derselbe die Nachstellungen seines
VatersKronos zu fürchten hatte, und galten
für die ersten Verehrer des
Zeus, die auch bei seinem
Kultus auf
Kreta in mehrfacher
Weise beteiligt waren. Der
Volksglaube dachte sie sich als jugendliche bewaffnete
Tänzer (Pyrrhichisten), welche durch das Getöse ihrer ehernen
Waffen,
[* 15] indem sie mit den Schwertern auf die
Schilde schlugen, das Geschrei des neugebornen
Gottes übertäubten, damit es von dem
grausamen
Vater nicht gehört werde. Weil sie aber auf Betrieb der
Hera
[* 16] den
Epaphos, das
Kind derIo von
Zeus,
entführten, wurden sie von
Zeus mit dem
Blitz getötet. Mit dem kretischen Zeusdienst verbreitete sich der
Glaube an die Kureten weiter,
so namentlich nach
Kleinasien, wo sie vielfach mit den
Korybanten verwechselt oder identifiziert wurden.
ein griech.
Volk, das zuerst die
InselEuböa bewohnte, von da nach
Ätolien (daher Kuretis
genannt) wanderte und, von hier vertrieben, in
Akarnanien sich festsetzte.
Auch wurde verordnet, daß Beratungen der Kurfürsten jährlich in den ersten vier
Wochen nach
Ostern stattfinden sollten. Seit 1338 war
ihr
Recht zu
Kurvereinen (s. d.), in welchen sie sich zur Aufrechterhaltung ihrer
Wahl- und Standesrechte
verpflichteten (wichtig der zu
Rhense 1338), unbestritten; ihre Macht ward dann durch die seit 1519 üblichen
Wahlkapitulationen
(Verträge der Kurfürsten mit dem
Kaiservor derWahl) vermehrt. Die Kurfürsten genossen königliche
Ehren. Auf dem
Reichstag bildeten
sie ein besonderes
Kollegium (Kurfürstenkollegium) unter dem Vorsitz
(Direktorium) des Kurfürsten von
Mainz als
Reichserzkanzlers.
Die Zustimmung dieser
Körperschaft, in welcher die Abgesandten der Kurfürsten saßen, war zu jedem
Reichsschluß
(Reichsgesetz) erforderlich.
Auch durften die auf den
Reichstagen selbst
Gesetzvorschläge machen. Seit dem 15. Jahrh. übte
Böhmen seinWahlrecht
nicht mehr aus, erhielt es jedoch 1648 zurück. Die pfälzische
Kur wurde 1623 auf
Bayernübertragen, jedoch 1648 erneuert
und mit dem Erzschatzmeisteramt beliehen, während für
Bayern eine achte
Kur geschaffen wurde.