bilden. Nur ausnahmsweise werden dagegen einzelne
Personen ohne Vermittelung der
Gemeinden oder Lieferungsverbände direkt
zu Kriegsleistungen herangezogen, nämlich die
Besitzer von
Schiffen und Fahrzeugen, welche dieselben auf Erfordern der
Militärverwaltung
zu Kriegszwecken gegen Vergütung zur
Verfügung stellen müssen, und ebenso die Pferdebesitzer zur Beschaffung und
Erhaltung
des kriegsmäßigen Pferdebedarfs. Zu dem letztern
Zweck findet ein sogen. Pferdeaushebungsverfahren statt,
welches den
Charakter der
Zwangsenteignung hat (s.
Pferdeaushebung).
Bei der strategischen Bedeutung der
Eisenbahnen sind endlich den
Verwaltungen dieser besondere Verpflichtungen auferlegt; sie
sind nämlich nicht nur verpflichtet, die für die Beförderung von
Mannschaften und
Pferden erforderlichen Ausrüstungsgegenstände
der
Eisenbahnwagen vorrätig zu halten, sondern haben auch gegen Vergütung die nötigen Militärtransporte
zu besorgen und ihr
Personal undMaterial zu militärischen
Zwecken verfügbar zu stellen, wie sie überhaupt gehalten sind,
in Ansehung des gesamten Bahnbetriebs den
Anordnungen der Militärbehörden
Folge zu leisten.
Alle andern Vermögenseinbußen, welche nicht durch derartige
Anordnungen der
Zivil- und Militärbehörden,
sondern außerdem durch die militärischen Maßregeln der eignen oder der feindlichen
Truppen hervorgerufen werden, fallen
nicht unter den
Begriff der Kriegsleistungen, sondern unter
den derKriegsschäden, deren etwanige
Entschädigung nach dem Kriegsleistungsgesetz
auf
Grund eines jedesmaligen Spezialgesetzes des
Reichs erfolgen soll. S.
Kriegsschade.
bei den Alten, insbesondere den Griechen,
Makedonien und
Römern, Hilfsmittel im
Krieg, die teils im
offenen
Felde, teils bei Belagerungen zurOffensive und
Defensive gebraucht wurden. Auf griechische
Erfindung
gehen von denselben zurück die
Katapulte
[* 3] (s. d.), die wir um 400
v. Chr. zum erstenmal angewandt finden. Dieselben waren teils
kleinern
Kalibers, so daß sie von einem
Soldaten mit der
Kraft
[* 4] seines
Arms bedient werden konnten und in der offenen
Schlacht
bei derVerteidigung fester
Positionen Verwendung fanden, teils von bedeutenden
Dimensionen, so daß sie
schwere
Balken, große
Steine und
Brandpfeile schossen und hierdurch vorzugsweise bei Belagerungen wirkungsreich wurden.
Bei den vielen Belagerungen der Diadochenkämpfe steigerte man ihre
Größe und
Wirkung, und wie man sie im
Seekrieg zur Armierung
von
Schiffen verwandte, so besetzte man mit denselben auch mehrere
Stockwerke von hohen
Türmen, die dann
an die
Mauern der feindlichen Stadt herangeschoben wurden. Die Bedeutung dieser
Maschinen im
Festungskrieg ist daraus ersichtlich,
daß
Scipio nach der
Eroberung von Neukarthago 210
v. Chr. in dieser Stadt 476
Stück größern und kleinern
Kalibers erbeutete,
und daß die
Juden ihre Hauptstadt gegen die
Römer
[* 5] mit 340
Geschützen verteidigten.
Wenn auch die
Wirkung jener
Geschütze
[* 6] auf die Steinmauern und
Palissaden der alten Zeit verhältnismäßig nicht unbedeutend
war, so wurde ihre Brauchbarkeit doch durch verschiedene Umstände sehr vermindert.
IhrerGröße wegen boten
sie den feindlichen
Geschossen günstige
Ziele; ihreWirkung, die vorzugsweise auf der
Elastizität von
Sehnen beruhte, wurde
durch längern
Gebrauch und feuchtes
Wetter
[* 7] sehr beeinträchtigt, und ihre komplizierte
Konstruktion machte häufige und langwierige
Reparaturen notwendig.
oberste Verwaltungsbehörde des Landheers, an deren
Spitze als Ressortminister der Kriegsminister
steht, welcher nicht nur dem Staatsoberhaupt, sondern in konstitutionellenStaaten auch der
Volksvertretung
verantwortlich ist, insoweit es sich um die
Militärverwaltung handelt. Der Kriegsminister ist in der
Regel ein hoher
Offizier.
Für das deutsche
Heer besteht außer in
Preußen
[* 11] noch je ein in
Bayern,
[* 12]
Sachsen
[* 13] und
Württemberg.
[* 14] Das preußische Kriegsministerium ist eingeteilt
in drei
Departements, an deren
SpitzeDirektoren stehen.
Das rein militärische allgemeine Kriegsdepartement umfaßt die fünf Abteilungen für Armeeangelegenheiten A
(Organisation,
Ersatz,
Dislokation) und B
(Erziehung,
Rechtspflege etc.), für
Artillerie, für
Ingenieur- und die technische Abteilung für Artillerieangelegenheiten
(Werkstätten und
Fabriken). Das Militärökonomiedepartement umfaßt vier Abteilungen für
Kassen und
Etats, für
Naturalverpflegung,
für Bekleidung,
Geld, Verpflegung,Reisen und Vorspann und für Serviswesen.
Das
Departement für Invalidenwesen ist in zwei Abteilungen, A und B, geteilt. Selbständig und unmittelbar dem Kriegsminister
unterstellt sind die Zentralabteilung
(Büreau des Kriegsministers) und die Abteilungen für persönliche Angelegenheiten
(vgl.
Militärkabinett), für Remontewesen und für Militärmedizinalangelegenheiten. Mit dem Kriegsministerium verbunden
sind das Generalauditoriat, das Kadettenkorps, die vereinigte
Artillerie- und
Ingenieurschule, die
Inspektion
der
Kriegsschulen, die
Kriegsakademie, die
Ober-Militärexaminationskommission, das
Direktorium des Militärwaisenhauses, die
Ober-Examinationskommission für höhere
Militärbeamte und die Generalmilitärkasse. Das früher mit dem Kriegsministerium verbundene Marineministerium
besteht jetzt selbständig als kaiserliche
Admiralität.