Truppenkörpern des stehenden
Heers eine größere Verwendbarkeit ohne die großen
Kosten und die
Störungen des bürgerlichen
Verkehrs, welche die volle
Mobilmachung und die
Aufstellung aller
Kriegsformationen mit sich bringt. Da indes die als halbe Maßregel
zu recht schiefen Verhältnissen führt und den geordneten
Gang
[* 2] einer
Mobilmachung stört und erschwert,
so sucht man sie zu vermeiden.
der Teil der
Chirurgie, welcher von der Behandlung der
Schuß-, Hieb- und Stichwunden
und der von diesen ausgehenden accidentellen Wundkrankheiten handelt.
Erinnerungszeichen, die den an einem
Feldzug beteiligt gewesenen
Personen verliehen werden; sie gehören
daher nicht zu den
Ehrenzeichen oder
Orden.
[* 5] Die Kriegsdenkmünzen werden meist aus dem
Metall eroberter
Geschütze
[* 6] für
Kombattanten, für Nichtkombattanten aus anderm
Metall hergestellt. Von den vielen Kriegsdenkmünzen seien genannt: in
Deutschland:
[* 7] für den
Krieg 1813-15, gestiftet
die Ankündigung der Aufhebung des Friedenszustandes zwischen verschiedenen Mächten vor Beginn
eines
Kriegs.
Schon in den ältesten
Zeiten erklärte eine kriegführende Macht, wenn sie nicht zu roh oder auf
Eroberungs- oder
Raubzügen begriffen war, der zu bekriegenden den
Krieg, meist unter gewissen symbolischen
Gebräuchen.
So schickten z. B. die
Athener einen
Widder ins feindliche Gebiet zum Zeichen, daß dieses Weideplatz werden solle, oder warfen
eine
Lanze in Feindes Land oder Stadt.
Die
Perser verlangten durch einen
HeroldErde und
Wasser zum Zeichen der Unterwerfung. Am feierlichsten war die Kriegserklärung bei den
Römern durch die
Fetialen (s. d.). Bei den
Franken wurden ebenfalls
Herolde zu dem Feind geschickt, welche diesem
den
Krieg anzeigten und einen
Pfeil in sein Gebiet schossen. Im
Mittelalter
hieß bei den
Deutschen die Kriegserklärung »Absagung« (Diffidatio).
Bei den
Franzosen mußten 40
Tage zwischen Absagen und
Angriff verlaufen sein.
Wer vor dieser Zeit angriff,
war des
Todes schuldig.
Später kam die
Sitte des Absagens wieder in
Verfall, und viele
Kriege wurden ohne Kriegserklärung begonnen. Erst mit der Mitte des 17. Jahrh.
wurde wieder angenommen, daß nicht eher Feindseligkeiten verübt werden dürften, bis der
Krieg durch Kriegsmanifeste erklärt
worden sei. Doch unterblieb das
Erlassen von
Manifesten zuweilen auch wieder ganz oder erfolgte erst mit
dem
Ausbruch des
Kriegs selbst. So fiel
Friedrich II. im
August 1756 ohne in
Sachsen
[* 10] ein, indem er die ihm bekannt gewordenen
Pläne der gegen ihn verbündeten Mächte als solche betrachtete.
Napoleon I. erließ oft nur einen Aufruf an sein
Heer, in welchem er demselben ankündigte, daß der
Krieg
begonnen habe. In neuerer Zeit folgt dem Abbruch der resultatlos gebliebenen Unterhandlungen und des diplomatischen
Verkehrs,
also der
Abberufung der
Gesandten, welch letztere »ihre
Pässe erhalten«, in der
Regel der
Erlaß eines Kriegsmanifestes, welches
die Bestimmung hat, den eignen
Unterthanen, dem Feind und namentlich auch den neutralen Mächten den
Grund
des
Kriegs zu erklären. Zuweilen pflegt die Kriegserklärung auch in bedingter Form zu geschehen, indem eine letzte
Frist
(Ultimatum) zur Erfüllung der als unabweisbar hingestellten
Forderungen gesetzt wird, nach deren fruchtlosem
Ablauf
[* 11] die
Feindseligkeiten beginnen würden.
mittelalterliche Schlagwaffe, aus einem
Schaft mit
Kette und stachelnbesetzter
Kugel oder kurzer
Keule daran
bestehend, war im 15. Jahrh. inDeutschland sehr verbreitet.
Ein Kriegsflegel mit 3-4
Ketten und großen Endringen
hieß
Skorpion oder Kriegspeitsche.
die neueste, ungebrauchte
Garnitur Bekleidungsstücke der
Truppen, welche im
Frieden für die
Kriegsformation
auf den Montierungskammern bereit gehalten wird.
Nach Bereitstellung einer neuen Kriegsgarnitur wird die alte erste Friedensgarnitur.
auch die Art, in welcher ein
Feldherr seine
Kriege oder eine Zeit
Krieg zu führen pflegt, z. B. der römische
Kriegsgebrauch oder der Kriegsgebrauch
Friedrichs d. Gr.,
Napoleons etc. Kriegsgebrauch nennt man auch dieSitten oder
Gewohnheiten mancher
Völker,
welche sie namentlich vor Beginn einer
Schlacht beobachten, wie z. B. die
Schweizer vor dem
Kampf knieend ihr
Gebet zu verrichten
pflegten etc.
wurden die Kriegsgefangenen regelmäßig von den Siegern zu Sklaven gemacht, wie dies noch jetzt bei den Volksstämmen Mittelasiens
und Zentralafrikas gebräuchlich ist. Die Römer
[* 16] führten die kriegsgefangenen Fürsten und Feldherren wie alle bedeutendern
Kriegsgefangenen im Triumph auf und töteten sie nicht selten, nachdem dies geschehen war. Die nordischen Völker brachten
ihre Kriegsgefangenen in harte Leibeigenschaft, und es dauerte lange, bis die christliche Religion und die fortgeschrittene
Bildung mildern Sitten Eingang verschaffte.
Bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein wurde jeder Soldat wie auch der Einwohner einer durch Sturm genommenen Festung gewissermaßen
als Eigentum des Feindes betrachtet, dem er in die Hände fiel, und er mußte ihm seine Freiheit mit einer
Geldsumme (Lösegeld, Ranzion) abkaufen. Die unter zivilisierten Staaten gegenwärtig geltenden völkerrechtlichen Grundsätze
über die Behandlung der Kriegsgefangenen sind folgende: Als Kriegsgefangene können nicht nur Angehörige der feindlichen Heeresmacht,
sondern auch der Souverän selbst, diplomatische Agenten und Verwaltungsbeamte, aber unter Umständen auch
Wortführer politischer Parteien und Vertreter der feindlichen Presse
[* 17] behandelt werden.
Erklärt im Kampf der Feind durch Worte oder Zeichen, daß er sich ergeben wolle, oder ist er so verwundet, daß er die Waffen
[* 18] nicht mehr zu führen vermag, so ist es Pflicht, seines Lebens zu schonen und ihn als Kriegsgefangenen
anzunehmen. Etwa bei der Ergebung verabredete Bedingungen müssen gewissenhaft erfüllt werden; dem Kriegsgefangenen darf nichts
von seinem Eigentum, mit Ausnahme der Waffen, genommen werden (s. Beute). Auf verwundete und kranke Kriegsgefangene soll gleiche Sorgfalt
verwendet werden wie auf die eignen Truppen.
Die Waffen der Kriegsgefangenen werden Eigentum des siegenden Staats. Die Kriegsgefangenen werden innerhalb
des siegreichen Staats in Festungen oder Lagern unter Bewachung interniert und in der Regel nach den für die eignen Truppen bestehenden
Bestimmungen verpflegt. Sie dürfen mit Arbeiten beschäftigt werden. Bei einem Fluchtversuch können Kriegsgefangene getötet werden.
Im deutsch-französischen Krieg, in welchem nahezu 400,000 französische in 195 deutschen Gefangenendepots
untergebracht waren, wurden dieselben fünf Stunden täglich für den Militärfiskus mit Barackenbau, Anlage von Exerzier- und
Schießplätzen und in Militärwerkstätten beschäftigt.
Eine Mehrarbeit wurde besonders vergütet. Die kriegsgefangenen Mannschaften waren in Kompanien von 200-500 Mann eingeteilt.
Sie erhielten eine Gefangenenlöhnung. Offizieren wird gewöhnlich gegen Ehrenwort, nicht zu entfliehen,
ein Aufenthaltsort angewiesen, wo sie wohl unter Kontrolle, aber nicht unter Bewachung stehen. Haben die Kriegsgefangenen ihr
Ehrenwort gegeben, nicht zu entfliehen, oder sind sie auf das Versprechen, eine bestimmte Zeit lang nicht gegen die Macht,
deren Gefangene sie sind, zu dienen, freigelassen worden, so haben sie, wenn sie diese Bedingungen brechen
und wieder ergriffen werden, das Leben verwirkt.
Nicht zum streitbaren Teil einer Armee gehörende Kriegsgefangene, wie Feldprediger, Ärzte etc., werden seit Abschluß der Genfer Konvention
(s. d.), wie oft auch schon früher, ihrem Heer wieder zugeführt. Wenn feindlicherseits die Kriegsgefangenen, dem modernen
Völkerrecht zuwider, hart und grausam behandelt werden, so darf man zu Repressalien schreiten. Kriegsgefangene dürfen
nicht zur Annahme fremden Kriegsdienstes oder sonst zur Treulosigkeit gegen ihren Souverän gezwungen werden. Zuweilen wird
noch während des Kriegs
eine teilweise Auswechselung der Kriegsgefangenen vorgenommen, z. B. bei Belagerungen
wie 1870 in Metz,
[* 19] um die dort befindlichen deutschen Verwundeten in bessere Pflege zu bringen, besonders
aber während eines Waffenstillstandes. Es wird dabei Grad gegen Grad ausgewechselt. Wird Friede geschlossen, so sind die Kriegsgefangenen
von beiden Seiten freizulassen. Ein Ersatz des Aufwandes für Kriegsgefangene findet nicht statt.