den Hinterdarm, in welchen
Wasser rhythmisch eingepumpt wird) oder durch besondere
Organe, die
Kiemen. Dies sind zarthäutige,
einfache oder verästelte
Schläuche, in deren Innerm das
Blut langsam zirkuliert und so durch die Wandungen hindurch den zu
seiner Belebung nötigen
Sauerstoff aufnehmen kann. Sie liegen an verschiedenen Körperstellen, mitunter an denSchwimmfüßen
des
Hinterleibes, meist jedoch vorn an den Seiten des
Cephalothorax, und ragen entweder frei hervor, oder sind von einer harten
Decke
[* 2] umschlossen und so in einer eignen
Nische (Kiemenhöhle) untergebracht.
Zur Erneuerung des Atemwassers innerhalb dieser
Höhle sind oft noch besondere Wedelapparate an den
Beinen vorhanden. Nur wenige
Krebstiere
[* 3] atmen statt des
Wassers feuchte
Luft. Das
Blut ist meist farblos, mitunter jedoch blau oder rötlich.
Bei einigen
Krebstieren enthält es denselben
Farbstoff wie bei den
Wirbeltieren (das
Hämoglobin), bei andern einen mit ähnlichen
Eigenschaften begabten, aber blauen (das Hämocyanin). Ein
Herz fehlt nicht selten bei den niedern
Krebstieren; ist
es vorhanden, so liegt es stets auf der Rückenseite des
Tiers, erstreckt sich dort durch ein oder mehrere
Segmente und treibt
das
Blut durch
Adern oder auch ohne Vermittelung derselben in die
Lücken zwischen den
Muskeln,
[* 4]
Eingeweiden etc. Als
Harn- oder
Exkretionsorgane finden sich stets eigne
Drüsen vor, die entweder an der
Grenze zwischen
Mittel- und Hinterdarm,
oder in der
Brust, oder am
Kopf liegen und als
Malpighische Gefäße,
Schalen- und Antennendrüsen bezeichnet werden.
Mit wenigen Ausnahmen (Cirripedier und
Fischläuse) sind alle Krebstiere getrennten
Geschlechts, die Männchen im allgemeinen kleiner
als die Weibchen;
Begattung und Eiablage stehen gewöhnlich in Beziehung zur
Häutung und finden ebenso
häufig wie diese statt. Die
Eier
[* 5] werden von den Weibchen meist unter dem
Bauch
[* 6] an die
Schwimmfüße des
Hinterleibes angeheftet
oder in besondere Bruttaschen abgelegt und bis zum Ausschlüpfen der
Jungen umhergetragen sowie beständig mit frischem
Wasser
bespült; nur selten werden sie in dasWasser abgelegt.
Die
Jungen sehen vielfach den Erwachsenen so wenig ähnlich, daß man sie früher als besondere
Gattungen beschrieben hat und
auch jetzt noch diese
Namen
(Nauplius,
Zoëa
[* 7] etc.) als Bezeichnung für gewisse Larvenstadien festhält. Die Umwandlung in die
spätere Form geschieht allmählich, bei Gelegenheit der
Häutungen.
Fast alle Krebstiere nähren sich von tierischen
Stoffen, vielfach schmarotzen sie auf oder in andern
Tieren. Die meisten leben im
Meer, wenige im
Süßwasser, nur einige auf
dem Land an feuchten
Orten. Ihr
Fleisch ist bei den größern
Formen ein geschätzter Handelsartikel
(Hummer etc.). Nennenswerten
Schaden thut nur ein einziger kleiner
Krebs,
[* 8] die Bohrassel, indem er Schiffsbauholz zernagt.
Fossile Krebstiere gehören mit zu den ältesten
Versteinerungen und sind bereits hoch organisierte
Tiere, so daß man von den Zwischenformen,
welche zu den
Würmern hinleiten würden, wohl keinerlei
Spur mehr auffinden wird. Eine ausgestorbene
Gruppe, die man früher
gewöhnlich zu den
Krebstieren rechnete
(Trilobiten, s. d.), hat man neuerdings als gleichberechtigte
Klasse abgetrennt, so daß die Zahl der fossilen Krebstiere sich stark verringert hat. Diejenige der lebenden
Arten wird sehr verschieden angegeben, beträgt aber sicherlich mehrere
Tausend, zumal die kleinern, mikroskopischen
Formen
noch lange nicht alle bekannt sind. Verbreitet sind sie über die ganze
Erde hin, vorzugsweise in den
wärmern Gegenden.
Einteilung:
I. Niedere Krebstiere (Entomostraca) von meist einfachem
Bau, kleinem
Körper und wechselnder Segmentzahl.
2)
Muschelkrebse (Ostracoda), kleine Krebstiere mit nur 7 Beinpaaren und einem den Leib völlig
umschließenden Schalenpaar (hierher z. B.
Cypris und
Cypridina). S.
Muschelkrebse.
4)
Rankenfüßer (Cirripedia), festsitzende, meist hermaphroditische Krebstiere mit gewöhnlich 6 rankenartigen Beinpaaren
(hierher z. B.Entenmuschel). S.
Rankenfüßer.
II.
Höhere Krebstiere (Malacostraca), meist größere und darum auch kompliziertere
Tiere mit bestimmter Segmentzahl.
ursprünglich das Vorkosten der
Speisen und
Getränke, nach alter asiatischer
Sitte, um
Glauben und Vertrauen
(ital. credenza) gegen etwanige
Vergiftung zu geben;
später beschränkt auf das Darreichen von
Getränken
mit der Nebenbedeutung, daß man den
Becher,
[* 12] bez. das
Glas
[* 13] zuvor als Zeichen des Willkommens an die
Lippen geführt (Zutrinken).
Es war
Sitte, daß die Hausfrau dem willkommenen
Gaste, dem sie
Ehre erweisen wollte, den
Becher kredenzte.
Gegenwärtig bezeichnet der
Ausdruck ganz allgemein Darreichen von
Getränken.
(ital. crédito, franz. crédit) ist die Verfügungskraft
über fremde
Güter, eingeräumt auf
Grund des Vertrauens, welches man hinsichtlich der Erfüllung der dadurch entstandenen
Verbindlichkeiten genießt. Dies Vertrauen kann sowohl auf dem Zutrauen zur
Person und ihrer Zahlungsfähigkeit als auch auf
andern Umständen (Bürgschaftsleistung,
Rechte, Staatshilfe etc.) begründet sein. Das
Wesen des Kredits
besteht freilich in einer zeitlichen Trennung von Leistung und Gegenleistung, doch bildet das Vertrauen ein ebenso wesentliches
Merkmal desselben.
Daher »schenkt« der Kreditgeber oder
Kreditor dem Kreditnehmer Kredit (lat. credere, glauben, Vertrauen schenken,
creditum, das Anvertraute). Die Zeit, auf welche kreditiert wird, kann eine bestimmt
¶
mehr
bemessene, kürzere oder längere sein (kurzfristiger, langfristiger Kredit). Sie ist unbestimmt bei durch den Gläubiger nicht
kündbaren Anlehen, bei welchen der Schuldner (Staat) an eine bestimmte Tilgungsart sich nicht gebunden hat, dann bei dem durch
den Gläubiger stets kündbaren Kredit (stets fällige Depositen, einlösbare Banknoten). Je nach der Person des
Schuldners oder auch der Bedeutung des Kredits unterscheidet man zwischen öffentlichem und Privatkredit; ersterer ist
der Kredit der Personen mit öffentlich-rechtlicher Stellung (Staat, Gemeinde) oder auch der durch öffentliche Kreditanstalten vermittelte
Kredit. Der Kredit kann in der Form von Darlehen und Stundungen des Kaufpreises oder auch in der Art gewährt werden,
daß Gegenstände leihweise überlassen werden (Pacht, Miete), und zwar kann er gegen Entgelt (verzinslicher Kredit) oder auch
ohne solches (unverzinslicher Kredit, z. B. bei der Ausgabe von Banknoten) gewährt werden. Er heißt Konsumtivkredit, wenn für
Zwecke des Konsums, Produktivkredit, wenn für Zwecke der Produktion geliehen wird.
Zwischen beiden gibt es keine scharfe Grenze (Leihen für Zwecke der technischen Ausbildung, für Zwecke der
Lohnzahlung oder des eignen Unterhalts). Auf niedern Kulturstufen mit unentwickeltem Verkehr und wenig ausgedehnter Arbeitsteilung
kommt fast ausschließlich der Konsumtivkredit vor, auf höherer Stufe tritt der Produktivkredit mehr in den Vordergrund. Grundlagen
des Kredits sind zunächst wirtschaftliche und moralische Kraft
[* 18] des Kreditnehmers; dieselben können aber
auch noch durch andre Umstände, wie Bürgschaftsleistung, Einräumung von Rechten, insbesondere dinglichen Rechten (Hypothek,
Faustpfand), äußern Zwang rein sozialer (gesellschaftliche Achtung etc.) oder staatlicher Natur (Rechtspflege, Kreditgesetze,
Art der Exekutive), gestützt und gestärkt werden.
Steht dem Gläubiger nur ein einfaches Forderungsrecht zu, indem der gewährte Kredit lediglich auf
seinem Vertrauen zur Person des Schuldners und ihrer allgemeinen Vermögenslage beruht, so heißt der Kredit Personalkredit. Derselbe
kann gewährt werden, ohne daß eine schriftliche Aufzeichnung stattfindet (unverbriefter Kredit), oder es erfolgt
eine solche und zwar entweder durch den Kreditgeber (Buchkredit) oder durch den Kreditnehmer (mittels
einfachen Handscheins [Chirographarkredit] oder in besonders verbindlicher Form [Wechselkredit]).
Der Kredit ist dagegen Realkredit, wenn die Sicherheit des Gläubigers durch ein dingliches Recht an einer Sache noch besonders derart
geschützt wird, daß dessen Ansprüche unberührt durch Konkurs und persönliche Forderungen sowie mehr oder weniger unabhängig
von persönlichen Verhältnissen des Schuldners überhaupt bleiben. Die Sicherheit für den Gläubiger
hängt dann vorzüglich von der Art des Gegenstandes (Verderblichkeit, Preisschwankungen) und von der Beleihungsgrenze ab,
d. h. von dem Prozent des taxierten Wertes, bis zu welchem das Pfand beliehen wird.
Ist der Gegenstand, an welchem ein Pfandrecht eingeräumt wird, ein Immobil (Haus, Grundstück), so heißt
der Kredit Hypothekarkredit oder Immobiliarkredit. Auch wird als Immobiliarkredit oder Bodenkredit schlechthin der zur Forderung
der Bodenwirtschaft, bez. zur Beschaffung von Anlage- und Meliorationskapital genommene Kredit bezeichnet. Dem Hypothekarkredit,
bei welchem das Pfand im Besitz des Schuldners bleibt, steht der Faustpfandkredit gegenüber, bei welchem der verpfändete Gegenstand
beweglich ist und in den Gewahrsam des Gläubigers übergeht.
Eine Mittelstellung zwischen beiden nimmt
der auf Lagerscheine (s. d.) gewährte ein, bei welchem das bewegliche Pfand der
Verfügung des Eigentümers entzogen ist. Der Faustpfandkredit (auf Waren, Effekten, Edelmetalle [vgl. Lombard]) ist Mobiliarkredit.
Letzterer dient vorzüglich zur Beschaffung von Betriebskapital, insbesondere bei Handelsgeschäften. Bei
den meisten Kreditierungen, insbesondere des Geschäfts- und Handelsverkehrs (Handelskredit), steht die Person und ihre wirtschaftliche
Lage im Vordergrund, während die übrigen Stützmittel des Kredits nicht in Anwendung kommen.
Nun ist aber eine zutreffende Beurteilung von Kreditsuchern und ihrer zukünftigen Leistungsfähigkeit nicht allein schwierig,
sondern oft unmöglich. In solchen Fällen sucht man sich Kreditauskünfte durch Dritte zu beschaffen.
Solche Auskünfte können begehrt und erteilt werden von Geschäftsfreunden, von öffentlichen Stellen, wie Vorständen von
Schutzgemeinschaften, Handelskammern, Konsulaten und in möglichst umfassender Weise von besonders für diesen Zweck errichteten
Anstalten, den Auskunftsbüreaus (s. d.).
Kreditgewährungen kommen auf jeder gesellschaftlichen Entwickelungsstufe vor. Dies beruht darauf, daß
oft Leistung und Gegenleistung überhaupt nicht Zug um Zug erfolgen können (längere Produktions- oder Genußdauer, Versendungen
auf größere Entfernungen etc.). Dann wird der noch dadurch zu einer wirtschaftlichen Notwendigkeit, daß Bedürfnisse und
wirtschaftliche Kraft nicht immer einander decken. Dieser Umstand zwingt selbst bei sozialistischer Verfassung der Gesellschaft
zu Güterübertragungen, welche dem Wesen der Sache nach als Kreditierungen anzusehen sind (Erziehung, Krankheit, Naturgefahren
etc.). Diesen natürlichen Entstehungsursachen des Kredits können Rechtsordnung, soziale Einrichtung und Kultur noch andre
hinzufügen, indem der Produktivkredit in verstärktem Maß auftreten muß, weil Fähigkeiten und ihnen entsprechende Mittel
nicht immer in Einer Hand
[* 19] sich vereinigt finden, die Ausführung vieler großer Unternehmungen ohne Vereinigung
voll Kräften und Kapitalien unmöglich wäre und häufiger Schwankungen in Bedarf und Einnahmen durch räumliche und persönliche
und damit auch zeitliche Übertragungen zu begegnen ist.
Doch der Kredit wird auch zur Notwendigkeit durch die Vorteile, welche er den zunächst Beteiligten und der
Gesellschaft bietet. Er gestattet, Defizits und Überschüsse in Raum und Zeit zu begleichen, Kräfte, Kapitalien und Befriedigungsmittel
in angemessener Weise zeitlich zu verteilen und damit einen planvollen Zusammenhang aller wirtschaftlichen Maßregeln zu erzielen.
Wesentliche Bedingung eines geordneten, ununterbrochenen Tauschverkehrs, fördert er eine bessere Ausnutzung vorhandener Kräfte
und Mittel, indem er Konzentrierungen kleiner Kapitalteile ermöglicht und das Kapital in fähigere Hände
überführt.