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Arzt |
Arznei etc. |
Krankengeld etc. |
Verpflegungskosten in Anstalten |
Gemeindekrankenversicherung |
26.15 |
15.47 |
30.16 |
28.22 |
Ortskrankenkassen |
20.39 |
17.47 |
50.42 |
11.72 |
Betriebskrankenkassen |
25.29 |
19.88 |
48.99 |
5.48 |
Baukrankenkassen |
22.13 |
10.53 |
36.24 |
31.10 |
Innungskrankenkassen |
16.12 |
11.12 |
51.14 |
21.62 |
eingeschriebene Hilfskassen |
3.29 |
2.74 |
89.01 |
4.96 |
Andre freie Hilfskassen |
5.26 |
5.20 |
85.90 |
3.64 |
Vgl. den Art. »Hilfskassen« und die Litteratur unter »Arbeiterversicherung«, ferner: Popper, Gewerbliche
Hilfskassen und Arbeiterversicherung (Leipz. 1880);
Schäffle, Der korporative Hilfskassenzwang (2. Aufl., Tübing. 1884);
v.
Woedtke, Das Reichsgesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (2. Aufl., Berl. 1884);
M. Hirsch, Das Krankenversicherungsgesetz
vor dem Reichstag (das. 1883);
Gallus, Die Organisation der Krankenversicherung für Arbeiter (Leipz. 1883);
L. v. Müller, Die Krankenversicherung der Arbeiter (2. Aufl., Nördl. 1884);
Schmitz, Wie sind die Krankenkassen zu errichten? (Neuwied 1884);
Derselbe, Die sämtlichen Ausführungsverordnungen zum Krankenversicherungsgesetz (das. 1885);
Balck, Die Krankenversicherung der Arbeiter nach Gesetz und Praxis (Wism. 1885);
»Die Arbeiterversorgung. Zentralorgan für das
Arbeiterversicherungswesen« (hrsg. von Schmitz, Neuwied 1884 ff.).
alle Hilfsleistungen an körperlich oder geistig kranke und sieche Individuen. Dieselben werden ausgeführt
entweder in Anstalten (Krankenhäusern, Irrenanstalten, Blinden- und Taubstummeninstituten, Entbindungsanstalten, Bewahranstalten)
oder im Haus des Erkrankten (Privatpflege). Aus dem Altertum ist wenig über eine öffentliche Krankenpflege bekannt, nur
bei den Indern beschäftigte sich die Kaste der Sudras mit der Pflege der Kranken. Erst durch das Christentum ist mit der Erbauung
von Krankenhäusern (s. d.) die in ein andres Stadium getreten. Im Mittelalter waren zur Pflege der Kranken teils schon vor,
teils während der Kreuzzüge mehrere Krankenpflegerorden, wie die Antonsbrüder, Lazaristen, Schwarzen
Schwestern, Hospitalbrüder oder Johanniter, Barmherzigen Schwestern u. Brüder, Benediktiner u. a., thätig, von denen sich ein
großer Teil bis in die Gegenwart erhalten hat.
Seit dem Anfang des 16. Jahrh. wurden die ursprünglich für Aussätzige bestimmten Krankenanstalten
zur Aufnahme von Alten und Gebrechlichen benutzt, und es fiel die Sorge für die Kranken wesentlich dem
Staat zur Last. Erst in neuerer Zeit haben sich neben den staatlichen Anstalten auch solche von Privatleuten, Städten und Korporationen,
zum Teil nach Konfessionen getrennt, gebildet. Speziell der Katholizismus hat durch seine geistlichen Orden sowohl viele Krankenanstalten
gegründet, als auch Vorzügliches in der Krankenpflege geleistet.
Noch heute sind die zahlreichen katholischen Orden und Kongregationen in allen rein katholischen Ländern (Spanien, Italien, Österreich
und mit einigen Einschränkungen seit den Dekreten vom März 1880 auch Frankreich etc.) mit der Kranken- und Armenpflege, meistens
auch mit der Erziehung der Kinder betraut und üben dadurch einen mächtigen Einfluß auf das Volk. In Ländern
mit gemischten Konfessionen kommt, da die Krankenpflege eine rein menschliche Aufgabe ist, mehr und mehr das
allgemeine Krankenhaus in
Aufnahme. - Die öffentliche Krankenpflege hat für die zweckmäßige Anlage und Einrichtung von Krankenhäusern, Irrenanstalten, Entbindungsanstalten,
Siechenhäusern etc. zu sorgen, bei Epidemien besondere Seuchenlazarette zu errichten, die richtige Verteilung
von Ärzten, besonders bei Epidemien, und die Beschaffung eines geschulten Wärterpersonals ins Auge zu fassen. Die öffentlichen
Krankenhäuser für die Zivilbevölkerung stehen teils unter rein ärztlicher, teils unter ärztlicher und Beamtenleitung,
haben als Krankenpfleger teils Wärter und Wärterinnen, teils katholische oder evangelische Schwestern (Diakonissinnen). -
Als sehr erfolgreiche Einrichtung zur Sicherung ausreichender Krankenpflege sind die Krankenkassen zu erwähnen. Über
Kriegskrankenpflege und die sich anschließende freiwillige Krankenpflege s. Kriegssanitätswesen.
Die häusliche oder private Krankenpflege, die Pflege des Erkrankten in seiner eignen Behausung, also in der Familie, ist zwar dem Kranken
unbedingt am angenehmsten; doch läßt sich dieselbe nur bei den besser situierten Ständen ausführen
und ist auch hier mit mannigfachen Schwierigkeiten, teils wegen des Fehlens der nötigen Einrichtungen, teils wegen der nicht
gut genug geschulten Wärter und Wärterinnen, verbunden. Letztere absolvieren häufig einen Kursus in einem Krankenhaus, werden
vom Kreisphysikus geprüft und fungieren dann als »geprüfte Krankenwärter«.
Das Krankenzimmer muß den hygieinischen Anforderungen der Gegenwart entsprechen, wie dies in vollkommener
Weise in vielen neuern Krankenhäusern der Fall ist. In Privathäusern wird man in der Regel geringere Anforderungen stellen müssen,
da hier nur selten geleistet werden kann, was die für den speziellen Zweck eingerichteten Krankenhäuser leisten. Das Krankenzimmer
muß eine ruhige, helle, trockne und luftige Lage haben, es soll dem Sonnenlicht zugänglich, aber vor
zu starker Erwärmung im Sommer zu schützen sein. Im Winter muß es gut zu heizen sein und namentlich eine auf längere Zeit
gleichmäßige Temperatur zu erzielen gestatten.
Diese beträgt für bettlägerige Kranke 15-17°, für Kranke, die am Tag aufstehen, 18° C. Für einen
Kranken soll das Krankenzimmer wenigstens 40-60 cbm Luftraum enthalten, und wenn, wie gewöhnlich, keine Ventilationsvorrichtung
vorhanden ist, so muß durch Öffnen von Fenstern und Thüren für hinreichende Lufterneuerung gesorgt werden, wobei der Kranke
vor Zug
durch einen Bettschirm od. dgl. zu schützen
ist. Dabei ist alles zu vermeiden, was die Luft verunreinigen könnte.
Die Heizung ist sorgfältig zu überwachen, die Lampe peinlich sauber zu halten und bei Anwendung von Petroleum die Flamme weder
zu groß noch zu klein zu machen. Die Absonderungen und Ausleerungen des Kranken sind stets schnell zu beseitigen, und
das Nachtgeschirr ist auf das gründlichste mit heißem Wasser zu reinigen. Nach der Benutzung desselben ist zu lüften, aber
nicht etwa zu räuchern. Im Krankenzimmer sollen möglichst wenig Möbel stehen, namentlich sind Vorhänge, Teppiche, Polstermöbel
zu entfernen; der Fußboden soll mit Ölfarbe gestrichen sein, nachdem alle Fugen sorgfältig verkittet worden
waren. Es wird täglich mit reinem Wasser und einem reinen Lappen oder Schwamm aufgewaschen, aber niemals gekehrt. Das Bett des
Kranken besteht am besten aus eisernem Gestell, Roßhaarmatratze, leinenem Betttuch und einer, auch zwei wollenen (im Sommer
einer baumwollenen) Decken in leinenem Bezug. Schlummerrolle, Luftkissen und ein festes Roßhaarkissen am
Fußende des Bettes dienen zur Bequemlichkeit des
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Kranken. Stroh und Federn sind auszuschließen. Wenn nötig, sind Unterlagen von Kautschuktuch anzuwenden, um jede Verunreinigung
der Matratze zu vermeiden. Die Bezüge müssen häufig gewechselt werden, aber nur, nachdem man die frische Wäsche am Ofen
gründlich getrocknet und erwärmt hat. Zweckmäßig bringt man am Bett eine galgenartige Vorrichtung mit herabhängendem
Strick an, um dem Kranken das Aufrichten zu erleichtern. Das Fußkissen verhindert das sehr lästige Herabrutschen im
Bett.
Für manche Fälle ist es empfehlenswert, am Kopfende des Bettes ebenfalls eine galgenartige Vorrichtung anzubringen, um an
diese einen Eisbeutel so aufhängen zu können, daß er den Kopf des Patienten berührt, aber nicht drückt.
Benutzte Wäsche wird stets sofort aus dem Krankenzimmer entfernt, bei ansteckenden Krankheiten aber nur in feuchte, mit Sublimatlösung
getränkte Tücher eingehüllt, um sie sofort zu desinfizieren. Wird das Zimmer nicht mehr benutzt, so ist es gründlich zu
reinigen und zu lüften.
Handelt es sich um eine ansteckende Krankheit, so entfernt man die Tapeten, desinfiziert dann gründlichst
und lüftet schließlich wenn möglich einige Wochen. Das Bett, speziell Matratze, Decken, Kissen, hüllt man in große Tücher,
welche mit Sublimatlösung getränkt sind, und übergibt sie einer Desinfektionsanstalt zur Behandlung mit Dampf. Die Bettstelle
ist mit Sublimatlösung zu scheuern und zu waschen und dann mit reinem Wasser zu spülen. Die desinfizierten
Gegenstände werden im Freien ausgeklopft, gelüftet und gesonnt, die Federn in einer Reinigungsanstalt gereinigt und erst
nach längerer Zeit wieder in Gebrauch genommen (s. Desinfektion).
Vgl. Häser, Geschichte der Medizin (3. Aufl., Jena 1875-1882, 3 Bde.);
Derselbe, Geschichte der christlichen Krankenpflege (Berl. 1857);
Nightingale, Ratgeber für Gesundheits- und Krankenpflege
(deutsch von Niemeyer, 2. Aufl., Leipz. 1878);
Virchow, Über Hospitäler und Lazarette (Berl. 1869);
Marie Simon, Die Krankenpflege (Leipz.
1876);
Billroth, Die Krankenpflege im Hause und im Hospital (Wien 1881);
Kiesewetter, Die in der Familie (Troppau 1885);
Seiler, Leitfaden
der Krankenpflege, zunächst für Diakonissinnen (Leipz. 1887);
Sick, Die Krankenpflege und ihre Begründung auf Gesundheitslehre
(2. Aufl., Stuttg. 1887).