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koupieren, ihnen den Schwanz abschneiden.
Koupiertes Terrain, eine Gegend, die, von Gräben, Thälern Schluchten etc. durchschnitten, dem Vorrücken, namentlich berittener Truppen, Schwierigkeiten darbietet.
koupieren, ihnen den Schwanz abschneiden.
Koupiertes Terrain, eine Gegend, die, von Gräben, Thälern Schluchten etc. durchschnitten, dem Vorrücken, namentlich berittener Truppen, Schwierigkeiten darbietet.
in der Wasserbaukunst, s. Buhne. ^[= (Abweiser, Stake, Zunge), jedes Flußbauwerk, welches mit dem einen Ende sich an das Ufer anschließ ...] [* 2]
(franz., spr. kupleh, v. lat. copula), ursprünglich in der Musik und Poesie die Verbindung zweier paralleler rhythmischer Sätze zu einer Strophe; gewöhnlich jedoch die Bezeichnung für jede Strophe eines komischen Liedes, die zumeist mit einem witzigen oder scherzhaften Refrain endigt. Auch werden die Lieder selbst, die in modernen Possen und Vaudevilles vorkommen, Kouplets genannt, insofern alle Strophen derselben nach Einer Melodie gesungen werden. In der ältern Rondoform nannte man alle Zwischenmelodien, welche mit der öfters wiederkehrenden Hauptmelodie abwechselten, ebenfalls Kouplets.
(franz., spr. kupóng, von couper, schneiden; Zinskoupon, Zinsleisten, Zinsschein, am besten mit Hebeschein zu übersetzen), Name der den Staats- und andern öffentlichen Papieren, Pfandbriefen, Prioritäten, Aktien etc. auf eine Reihe von Jahren behufs der Erhebung von Zinsen und Dividenden (bei Aktien) beigegebenen gedruckten Quittungen, welche zu der auf den einzelnen angegebenen Verfallzeit vom Kouponbogen (Zinsbogen) abgeschnitten und von bezeichneten Kassen gegen bar Geld eingelöst werden.
Gewöhnlich enthält der
Zinsbogen am Ende
oder an der
Spitze den sogen.
Talon
(Ferse), gegen dessen Rückgabe, wenn die daran
befindlichen Koupons aufgebraucht sind, ein neuer
Zinsbogen ausgehändigt wird. Dient der letzte Koupon zu
diesem
Zweck, so heißt derselbe
Stichkoupon. Der Koupon ist
Inhaberpapier, das aus seinem
Besitz abgeleitete Forderungsrecht verjährt
bei deutschen
Staatspapieren gewöhnlich nach vier
Jahren. Infolgedessen kann der als Zahlmittel verwendet werden, was leicht
dann geschieht, wenn es an
Geldsurrogaten und Anstalten zur Erleichterung der
Zahlung und Versendung von
Geld (Posteinzahlung) gebricht. Verkehrt ist es, Dividendenscheine, welche auf keinen bestimmten Betrag lauten, in dieser
Art zu verwenden. Fällige Zinskoupons von börse
ngängigen
Papieren bilden an den größern
Börsen einen Handelsgegenstand
mit selbständiger Preisnotierung.
Besteuerung der Zinskoupons von Schuldtiteln.
Dieselbe läßt sich als Ertrags- oder partielle Einkommensteuer rechtfertigen, wenn sie als Teil einer Kapitalrentensteuer dazu dient, unbelastete Einkommensteile in gleicher Weise wie andre zu treffen.
Ist sie dagegen singulärer Natur, oder ist der Steuerfuß für dieselbe zu hoch bemessen, so kommt sie einer einseitigen Herabsetzung der Zinsen gleich.
Die Durchführung dieser Besteuerung ist eine einfache und wohlfeile bei öffentlichen Wertpapieren.
(franz.), Einschnitt, Unterbrechung von Festungswerken und der Kommunikation in denselben behufs abschnittsweiser Verteidigung, findet sich in ältern Festungen. - Im Münzwesen [* 3] und bei Wertpapieren heißt Koupüre (Stückelung) die Festsetzung der Teilmünzen und der Appoints.
(franz. cour, spr. kuhr), Hof, [* 4] die Versammlungen bei Hof, um seine Aufwartungen zu machen.
Daher Kour-Tage, Tage, an denen dergleichen Versammlungen stattfinden;
kourfähig, Bezeichnung derjenigen Personen, welche dabei zur Vorstellung erscheinen dürfen. Im Französischen bedeutet Kour auch s. v. w. Gerichtshof;
Cours d'amour, Minnehöfe (s. d.).
(franz., spr. kurahsch), Mut, Herzhaftigkeit;
kouragiert, kouragös, mutig, herzhaft.
s. Kurant. ^[= (v. franz. courant, "umlaufend"), das landesübliche vollkommene Geld im Gegensatz ...]
(franz. courtage, spr. kurtahsch), Maklerlohn,
Gebühr, welche der
Makler (courtier) für die von ihm besorgte Vermittelung eines
Geschäfts (Börse
ngeschäfte in
Effekten,
Produkten etc., für
Abschluß von Versicherungsverträgen etc.) erhält. Dieselbe wird beim Warenkauf, ebenso
bei
Wechseln meist nur vom Verkäufer, bei
Geld- und Effektengeschäften, und zwar dann in geringern Beträgen,
von beiden
Parteien (mit Ausnahme von
Wien,
[* 5] wo der Verkäufer zahlt) entrichtet.
Für dieselbe sind, je nach der Art des Geschäfts, an den einzelnen Orten bestimmte Sätze üblich geworden, die sich zwischen ½ pro Mille und 1 Proz. bewegen. Für Geld und Effekten beziffert sich die Kourtage meist auf 1 pro Mille. Sie wird bald nach dem Kurs (Frankfurt, [* 6] Leipzig, [* 7] Hamburg, [* 8] Wien, London), [* 9] bald nach dem Nominalbetrag (Berlin, [* 10] Paris, [* 11] Amsterdam) [* 12] berechnet. Bei mehreren Papieren, wie österreichischen Losen, Eisenbahnaktien etc., ist für sie an einigen Plätzen ein fester Satz angenommen, und zwar wird sie dann nach Stück berechnet.
Der Einheitssatz schwankt zwischen 5 und 40 Pfennig, je nach dem Werte der Stücke. Bei Reportgeschäften pflegt nur derjenige, welcher in Prolongation gibt, Kourtage zu zahlen. Nach Art. 82 des deutschen Handelsgesetzbuchs ist der Makler zur Forderung der Kourtage nur berechtigt, wenn das Geschäft wirklich zum Abschluß gekommen, bez. wenn ein bedingtes Geschäft unbedingt geworden ist. Die Pflicht zur Zahlung der Kourtage bleibt bestehen, auch wenn eine oder beide Parteien nach dem Abschluß des Geschäfts von demselben zurücktreten. Gleichbedeutend mit der Kourtage ist die in Süddeutschland etc. übliche Bezeichnung Sensarie.
(franz., spr. kurtjeh), Makler oder Sensal. ^[= (ital.), s. v. w. Makler.]
(franz., spr. kurtoasih), feines, höfisches Benehmen, Hofsitte;
die ritterliche, ehrenfeste Höflichkeit des feinen Weltmanns, besonders Frauen gegenüber.
Kourtoisieren (auch kurtesieren), den Hof machen.
und Kousine (franz., spr. kusäng, kusin), Vetter und Muhme (s. Geschwisterkinder);
mon Cousin, ehemals Anrede in Briefen des französischen Königs an andre Fürsten.
s. Brayera. ^[= Kunth (Hagenia Lam.), Gattung aus der Familie der Rosaceen, vertreten durch eine Art: B. anthelminti ...]
(Kusso), s. Brayera. ^[= Kunth (Hagenia Lam.), Gattung aus der Familie der Rosaceen, vertreten durch eine Art: B. anthelminti ...]
(franz.), das Gedeck bei Tische;
auch Briefumschlag (franz. nur: Enveloppe);
kouvertieren, einen Brief mit einem Kouvert versehen.
Vorrichtung zum Anfertigen der Briefumschläge, vermutlich englischer Erfindung, wurde zuerst in England 1845 patentiert für Warren de la Rue und Edwin Hill. Die Kouvertmaschine hat die Form eines kleinen Tisches, dessen Platte durch ein viereckiges Loch durchbrochen ist. Unter derselben befindet sich der durch Fuß- oder mechanischen Betrieb in Bewegung zu setzende Antriebsmechanismus sowie der für die Wegführung der fertigen Kouverts; in und auf der Platte liegen die Mechanismen für das Zusammenschlagen der Briefumschlagsflügel und für deren Gummierung, oberhalb aber steht der auf- und niedergehende Stößer, welcher das vorher mit Formeneisen ausgeschlagene Papier in die Öffnung der Tischplatte, die eigentliche Kouvertform, drückt, nachdem dasselbe entweder mit der Hand [* 13] auf einen Anlegeapparat gelegt, oder diesem auch vermittelst einer atmosphärischen Saugvorrichtung zugeführt worden ist. Der gewöhnliche Arbeitsvorgang ist somit folgender: eine vor der Maschine [* 14] sitzende, dieselbe eventuell mit dem Fuß in Bewegung setzende Arbeiterin legt das ausgeschlagene Papier auf Zufuhrschienen, die es in die Kouvertform ¶
bringen, in die sich der oberhalb stehende Stößer senkt; gleichzeitig werden drei der Flügel von der Maschine mit Gummi genetzt, umgebogen und festgedrückt, worauf die fertigen Kouverts auf eine schräg abwärts steigende Bahn gelangen und sich daselbst ansammeln. Der Faltapparat kann dem gewünschten Format entsprechend ausgewechselt werden. Die Leistung einer solchen Kouvertmaschine beträgt bis zu 3000 in der Stunde. Von weit größerer Leistungsfähigkeit ist indes die von Robert Park, John Armstrong und John H. Cooper in Philadelphia [* 16] erfundene Kouvertmaschine, welche die ganze Fabrikation der Briefumschläge vollkommen selbstthätig besorgt und zwar, indem sie eigens zu diesen Zwecken angefertigtes Rollenpapier direkt von der Rolle verwendet, dasselbe je nach Maßgabe der Umschlagsgröße schneidend, falzend, klebend und die fertigen Umschläge trocknend. Ihre Durchschnittsleistung ist 140-150 fertige Briefumschläge in der Minute.