(v. lat. correus, Mitschuldner,
Korrealobligation, Solidarobligation), dasjenige Rechtsverhältnis, bei welchem ein und dasselbe Leistungsobjekt aus einem
und demselben obligatorischen
Grund mehreren oder von mehreren solidarisch, d. h. im Ganzen und als
Ganzes, geschuldet wird. Ist hierbei von den mehreren
Gläubigern jeder zu dem ganzen Gegenstand berechtigt, so spricht man
von aktiver, hat von den mehreren
Schuldnern jeder das Ganze zu leisten, sind also, wie man zu sagen pflegt, »alle
für einen und
einer für alle« verpflichtet, von passiver Korrealverbindlichkeit. So haften z. B.
die Mitglieder einer offenen
Handelsgesellschaft für die
Schulden der letztern solidarisch; ebenso haften im
Wechselrecht die
Acceptanten, Trassanten, Indossanten und Avalisten eines
Wechsels solidarisch für die Wechselschuld. Die
Lehre
[* 5] von der Korrealverbindlichkeit, eine
der schwierigsten des römischen
Rechts, wurde bearbeitet vonRibbentrop
(Götting. 1831), Helmolt
(Gießen
[* 6] 1857),
Fitting
(Erlang. 1859), Weibel (das. 1872), Suffrian (Brandenb. 1876)
und Waldner
(Wien
[* 7] 1885).
(lat.), regelrecht, fehlerfrei. Ein
Denken, das den
Regeln der
Logik, ein Sprechen, das den
Regeln der
Grammatik und des
Stils, ein Betragen, das den
Regeln der
Sitte und des
Anstandes, ein
Komponieren, das den
Regeln der
Ästhetik
gemäß ist, heißt logisch-, grammatisch- und stilistisch-, sittlich-, ästhetisch-k. Das erstere muß darum keineswegs
wahr, die letztere müssen keineswegs schön sein; durch die
Eigenschaft der Korrektheit wird nur das
Mißfällige, das in der Regelwidrigkeit liegt, beseitigt, aber nichts Wohlgefälliges erzeugt.
Da es auch falsche
Regeln gibt
(z. B. die der
Beobachtung der sogen. drei
Einheiten im
Drama), so gibt es auch eine falsche Korrektheit, welcher gegenüber
die Inkorrektheit (die
Verletzung der falschen
Regel) zur
Pflicht werden kann.
in der
Astronomie
[* 8] die genauere Bestimmung eines
durch einfache
Beobachtung gefundenen Ergebnisses, indem man
Momente mit in
Anschlag bringt, die man kennt, und deren Nichtbeachtung
einen
Irrtum in das Endresultat bringen würde, wie z. B. bei Bestimmungen des wahren
Mittags aus korrespondierenden Sonnenhöhen
die Änderung der
Deklination derSonne.
[* 9]
Die Verbesserungen werden am
Rande des Korrekturabzugs »gezeichnet«, und zwar hat man für öfters
wiederkehrende Satzfehler gewisse Zeichen (Korrekturzeichen). Die wichtigsten der letztern sind etwa: ₰, entstanden aus
d, der
Abkürzung des lateinischen
Wortes deleatur (»man tilge«),
||||| oder ^ bezeichnet dem
Setzer ein zu sperrendes
Wort, umgekehrt ^ ein fälschlich
gesperrt gesetztes
Wort;
^ bezeichnet einen fehlenden Zwischenraum zwischen zwei Wörtern oder
Buchstaben,
^ eine Umstellung, ^ einen
»Spieß«, d. h. ein mit abgedrucktes Ausschluß- oder Durchschußstückchen, das
vom
Setzer niederzudrücken ist, etc. Von einem guten
Korrektor wird große Belesenheit, vielseitige
Bildung, aber auch zugleich
ein typographisch geschultes
Auge
[* 10] verlangt, dem selbst geringe Ungleichheiten des
Satzes nicht entgehen.
Vgl. Lorck, Herstellung von
Druckwerken (4. Aufl., Leipz. 1883);
(neulat.), Bezeichnung für
Begriffe oderDinge, die einander wechselseitig erfordern
und bedingen, so daß eins nicht ohne das andre gedacht werden kann;
z. B. ein
Gatte setzt eine
Gattin, ein Vormund einen
Mündel,
Rechte setzen
Pflichten voraus (necessitas et licentia sunt correlata);
diese und ähnliche
Begriffe sind deshalb korrelat oder stehen
zu einander in
Korrelation.
(neulat.), Wechselbeziehung (s.
Korrelat); in der
Grammatik Beziehung von zwei Wörtern oder
Sätzen aufeinander,
so daß das eine
Wort die
Frage, das andre die Antwort, der eine
Satz wiederum die
Frage oder den
Satz, der andre die Antwort
oder die Vergleichung enthält.
DaherKorrelativwörter (Correlata),
Wörter, welche eine solche Korrelation bezeichnen,
wie die Pronomina: derjenige, welcher etc., die
Partikeln: wo? dort, nirgends etc., die
Zahlwörter: wie viel? so viel etc.
KorrelativeSätze sind koordinierte
Sätze, welche dergleichen Verhältnisse ausdrücken, was durch solche Korrelativwörter
angedeutet ist. In der
Rechtssache ist Korrelation
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