etwas zu einem Ganzen Verbundenes, Kommune, Abteilung, Korps etc.;
eine Versammlung von Räten,
Geistlichen etc.;
der Kasten eines Klavier- oder Geigeninstruments, bei Blasinstrumenten das Rohr oder der Raum, in dem der Ton
gebildet wird;
in der Buchdruckerkunst eine Schriftgattung (die in Süddeutschland Garmond), weil früher
das Corpus juris gewöhnlich damit gedruckt wurde (der Kegel derselben hält 10 typographische Punkte; s. Schriftarten).
(v. lat. correus, Mitschuldner,
Korrealobligation, Solidarobligation), dasjenige Rechtsverhältnis, bei welchem ein und dasselbe Leistungsobjekt aus einem
und demselben obligatorischen Grund mehreren oder von mehreren solidarisch, d. h. im Ganzen und als
Ganzes, geschuldet wird. Ist hierbei von den mehreren Gläubigern jeder zu dem ganzen Gegenstand berechtigt, so spricht man
von aktiver, hat von den mehreren Schuldnern jeder das Ganze zu leisten, sind also, wie man zu sagen pflegt, »alle
für einen und einer für alle« verpflichtet, von passiver Korrealverbindlichkeit. So haften z. B.
die Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft für die Schulden der letztern solidarisch; ebenso haften im Wechselrecht die
Acceptanten, Trassanten, Indossanten und Avalisten eines Wechsels solidarisch für die Wechselschuld. Die Lehre von der Korrealverbindlichkeit, eine
der schwierigsten des römischen Rechts, wurde bearbeitet von Ribbentrop (Götting. 1831), Helmolt (Gießen
1857), Fitting (Erlang. 1859), Weibel (das. 1872), Suffrian (Brandenb. 1876)
und Waldner (Wien 1885).
(lat.), regelrecht, fehlerfrei. Ein Denken, das den Regeln der Logik, ein Sprechen, das den Regeln der
Grammatik und des Stils, ein Betragen, das den Regeln der Sitte und des Anstandes, ein Komponieren, das den Regeln der Ästhetik
gemäß ist, heißt logisch-, grammatisch- und stilistisch-, sittlich-, ästhetisch-k. Das erstere muß darum keineswegs
wahr, die letztere müssen keineswegs schön sein; durch die Eigenschaft der Korrektheit wird nur das
Mißfällige, das in der Regelwidrigkeit liegt, beseitigt, aber nichts Wohlgefälliges erzeugt. Da es auch falsche Regeln gibt
(z. B. die der Beobachtung der sogen. drei Einheiten im Drama), so gibt es auch eine falsche Korrektheit, welcher gegenüber
die Inkorrektheit (die Verletzung der falschen Regel) zur Pflicht werden kann.
in der Astronomie die genauere Bestimmung eines
durch einfache Beobachtung gefundenen Ergebnisses, indem man Momente mit in Anschlag bringt, die man kennt, und deren Nichtbeachtung
einen Irrtum in das Endresultat bringen würde, wie z. B. bei Bestimmungen des wahren Mittags aus korrespondierenden Sonnenhöhen
die Änderung der Deklination der Sonne.
(lat.), die gewöhnlich durch besondere Korrektoren besorgte »Verbesserung« aller von dem Schriftsetzer gemachten
Fehler (Korrigenda), auch in Bezug auf Inkonsequenzen in der Rechtschreibung, der Interpunktion, in Abkürzungen, Citaten etc.
Zugleich hat der Korrektor seine Aufmerksamkeit auf das richtige Fortlaufen der Seitenzahlen, Normen, Signaturen,
der Kapitel- und Paragrapheneinteilung, Kolumnenüberschriften, die Symmetrie bei Versen, Tabellen etc. zu richten.
Die Verbesserungen werden am Rande des Korrekturabzugs »gezeichnet«, und zwar hat man für öfters
wiederkehrende Satzfehler gewisse Zeichen (Korrekturzeichen). Die wichtigsten der letztern sind etwa: ₰, entstanden aus
d, der Abkürzung des lateinischen Wortes deleatur (»man tilge«),
deutet an, daß ein Buchstabe etc. ausfallen
soll;
✓, entstanden aus v, d. h. vertatur (»man kehre
um«),
daß ein Buchstabe verkehrt gesetzt sei;
||||| oder ^ bezeichnet dem Setzer ein zu sperrendes Wort, umgekehrt ^ ein fälschlich
gesperrt gesetztes Wort;
^ bezeichnet einen fehlenden Zwischenraum zwischen zwei Wörtern oder Buchstaben,
^ eine Umstellung, ^ einen »Spieß«, d. h. ein mit abgedrucktes Ausschluß- oder Durchschußstückchen, das
vom Setzer niederzudrücken ist, etc. Von einem guten Korrektor wird große Belesenheit, vielseitige Bildung, aber auch zugleich
ein typographisch geschultes Auge verlangt, dem selbst geringe Ungleichheiten des Satzes nicht entgehen.
Vgl. Lorck, Herstellung von Druckwerken (4. Aufl., Leipz. 1883);
Bertram, Manuskript und Korrektur (Halle 1875);
Waldow, Anleitung zum
Zeichnen von Korrekturen (2. Aufl., Leipz. 1878);
Tassis, Guide du correcteur (9. Aufl., Par. 1884);
Lefevre, Guide pratique
du compositeur (2. Aufl., das. 1883).
(neulat.), Bezeichnung für Begriffe oder Dinge, die einander wechselseitig erfordern
und bedingen, so daß eins nicht ohne das andre gedacht werden kann;
z. B. ein Gatte setzt eine Gattin, ein Vormund einen Mündel,
Rechte setzen Pflichten voraus (necessitas et licentia sunt correlata);
diese und ähnliche Begriffe sind deshalb korrelat oder stehen
zu einander in Korrelation.
(neulat.), Wechselbeziehung (s. Korrelat); in der Grammatik Beziehung von zwei Wörtern oder Sätzen aufeinander,
so daß das eine Wort die Frage, das andre die Antwort, der eine Satz wiederum die Frage oder den Satz, der andre die Antwort
oder die Vergleichung enthält. Daher Korrelativwörter (Correlata), Wörter, welche eine solche Korrelation bezeichnen,
wie die Pronomina: derjenige, welcher etc., die Partikeln: wo? dort, nirgends etc., die Zahlwörter: wie viel? so viel etc.
Korrelative Sätze sind koordinierte Sätze, welche dergleichen Verhältnisse ausdrücken, was durch solche Korrelativwörter
angedeutet ist. In der Rechtssache ist Korrelation
mehr
oder Korreferat s. v. w. Korreferenz, der Bericht des Korreferenten. Über Korrelation der Organe s. Darwinismus, S. 565.