Die
Holländer nahmen zuerst ein Geleitsrecht
(Droit du convoi) in dem
Sinn an, daß der neutrale
Staat die
Handelsschiffe seiner
Unterthanen von seinen Häfen aus bis zu ihrem Bestimmungsort durch Kriegsfahrzeuge begleiten läßt,
und daß die Undurchsuchbarkeit der letztern auf die geleiteten
Schiffe
[* 2] ausgedehnt wird, wogegen der neutrale
Staat die Verantwortlichkeit
für etwanige Neutralitätsverletzungen durch die konvoiierten
Handelsschiffe übernimmt und dieselben in dieser Hinsicht
zu überwachen hat. Früher bestand vielfach sogar ein förmlicher Konvoizwang, indem
Kauffahrer in Kriegszeiten bei
Strafe
und Verlust des Versicherungsanspruchs nicht auf eigne
Gefahr absegeln durften und zum Anschluß an die
von der
Regierung angeordneten Konvois sowie zur Befolgung der vom Befehlshaber ausgehenden
Signale verpflichtet waren.
(lat.), Zusammenberufung, besonders zur Zeit des
DeutschenReichs die gemäß der
Goldenen Bulle von dem
Kurfürsten zu
Mainz
[* 3] erlassene Zusammenberufung der
Reichsstände zur Kaiserwahl; dann insbesondere auch
die Versammlung von Abgeordneten des englischen
Klerus zur Zeit des
Parlaments, die über geistliche Angelegenheiten zu beratschlagen
hat. Sie heißt national, wenn die
ProvinzenCanterbury und
York sich dazu vereinigen, provinzial, wenn sie nur von einer der
beiden
Provinzen abgehalten wird. Sie hat ein
Ober- und ein
Unterhaus, kommt auf königlichen Befehl (writ)
zusammen, und ihre Beschlüsse bedürfen der königlichen
Sanktion. Sie geriet seit 1665 in
Verfall und hat in der neuern Zeit
nur noch in dogmatischen
Fragen, z. B. 1863 in der Angelegenheit des
BischofsColenso (s. d.), einige Thätigkeit entwickelt.
(windenartige Gewächse), dikotyle
Familie aus der
Ordnung der
Tubifloren,
Kräuter,
Stauden und
Sträucher
mit meist windendem
Stengel,
[* 5] variabeln Blättern und regelmäßigen, fünfzähligen
Blüten, deren
Blumenkrone oft trichter-
oder glockenförmig gestaltet und in der
Knospe rechts gedreht ist. Die fünf der
Blumenkrone eingefügten
Staubblätter wechseln mit den Saumabschnitten derselben ab. Das oberständige, meist von einer Drüsenscheibe umgebene
Ovar
wird von 2-5 Karpiden gebildet und entwickelt sich zu einer mit
Klappen aufspringenden
Kapsel, die ein- oder zweisamige
Fächer
[* 6] aufweist.
Manche Konvolvulaceen enthalten in ihren
Wurzeln einen
Milchsaft von drastisch purgierender
Wirkung, der bei manchen in der
Medizin angewendet wird
(Jalappenwurzel, Skammonium).
(lat.), Beziehung verschiedener
Punkte, Gegenstände etc. auf einen gemeinsamen
Mittelpunkt (vgl.
Konzentrieren).
Im Unterrichtswesen nennt man Konzentration das
Streben, die durch die vielseitigen Ansprüche des
Lebens an den einzelnen gebotene Mannigfaltigkeit
der Unterrichtsgegenstände durch gegenseitige Beziehung aufeinander und auf den gemeinsamen
Zweck alles
Unterrichts für die
Schüler möglichst übersichtlich und einfach zu gestalten. Dies Bestreben ist berechtigt und für den
Erfolg des
Unterrichts von hohem
Werte. Doch darf die Konzentration nicht auf
Kosten der Vollständigkeit der Verstandesbildung oder durch
unnatürliche Einschachtelung des einen Lehrstoffs in den andern geschehen. Einseitig ist es deshalb,
wenn man für verschiedene
Schulen die
Mittelpunkte ausschließlich in einzelnen Lehrfächern hat finden wollen, z. B. für
das
Gymnasium in den alten
Sprachen, für die
Volksschule in der
Religion etc.