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für denationalisiert erklärt ward. Dergleichen Schiffe [* 2] sollten ebenso wie diejenigen, welche die Blockade Englands gebrochen hatten, als gute Prisen angesehen werden. Die Denunzianten sollten nach einem Dekret vom den dritten Teil des erbeuteten Guts erhalten. Der Kontinentalsperre, welcher anfangs bloß Frankreich, Holland, ein großer Teil Italiens [* 3] und die Rheinbundsstaaten beipflichteten, traten im Tilsiter Frieden 7. und Preußen [* 4] und Rußland, durch den Vertrag von Fontainebleau Dänemark, [* 5] Spanien, [* 6] das seine Häfen für die englische Flotte verschlossen erklärte, endlich auch Österreich [* 7] bei.
Rußland und Dänemark sollten in den nordischen Meeren, Frankreich, Spanien, Holland und Italien [* 8] im Mittelländischen Meer und im Ozean den Handel mit englischen Waren verhindern. Da Portugal den Anschluß verweigerte, wurde es von den Franzosen besetzt und die Dynastie Braganza vertrieben. Allein bald tauchte eine Reaktion gegen die auf, die immer weiter um sich griff. An eine strenge Durchführung der Kontinentalsperre war ohnehin nicht zu denken; vielmehr fand der Handel eine Menge Mittel und Wege, wodurch das verhaßte System umgangen wurde.
Vorzüglich die Nordamerikaner und griechische Seeleute betrieben diesen Handel mit englischen Waren in französischen und neutralen Häfen. Weil der Schleichhandel besonders an der holländischen Küste eifrigst betrieben wurde und König Ludwig ihn nicht streng genug bestrafte, wurde Holland 1810 mit Frankreich vereinigt, ebenso die ganze deutsche Nordseeküste sowie Lübeck. [* 9] Da nun das Überhandnehmen des Schleichhandels die Zwecke der Kontinentalsperre zum Teil vereitelte, so verordnete Napoleon durch die Dekrete vom 5. Aug. und (Tarif von Trianon), daß alle Kolonialwaren als aus dem englischen Handel herrührend betrachtet und daher mit 50 Proz. Kontinentalsteuer belegt sein sollten.
Das Dekret von Fontainebleau vom verordnete sogar die Verbrennung und Vernichtung der englischen Waren. Gleichwohl wurden Mittel und Wege gefunden, diese strengen Maßnahmen zu umgehen, und dadurch, daß der Kaiser später gegen die Lösung eines Lizenzscheins die Einfuhr einer gewissen Menge englischer Waren gegen die Ausfuhr einer gewissen Menge französischer Manufakturwaren nach England gestattete, sank die Kontinentalsperre zuletzt zu einem Mittel zur Bereicherung seiner leeren Kassen herab; 1810 nahm er, ohne die konfiszierten Waren zu rechnen, 150 Mill. Frank an Steuern und Lizenzen ein. Die Kontinentalsperre fiel schließlich durch die gegen Napoleon gerichtete Allianz Rußlands und Englands 1812 und die große Koalition von 1813.
Was die politische Bedeutung der Kontinentalsperre anlangt, so trug dieselbe ohne Zweifel viel zur Erhöhung des schon vorhandenen Hasses gegen Napoleon bei und war mithin schon deshalb eine gänzlich verfehlte Maßregel. England erlitt durch sie überdies wenig Einbuße, indem es sich neue Absatzwege eröffnete und die feindlichen Kolonien um so mehr brandschatzte. Wiewohl zum Ersatz der verteuerten Kolonialwaren und Manufakturen manche Industrien sich entwickelten, wie namentlich die Rübenzuckerfabrikation, so hatte die Kontinentalsperre doch auch nationalökonomische Nachteile in ihrem Gefolge.
Sie rief notwendig eine Menge ephemerer Unternehmungen hervor, für die in den natürlichen Verhältnissen ihres Bodens kein Grund vorhanden war, und die bald für viele sichern Ruin zur Folge hatten. Durch die tödliche Feindschaft, die man England erklärt hatte, versperrte man der Industrie und dem Handel des Festlandes allen Zutritt zu den überseeischen Ländern und benachteiligte also gerade die Unternehmungen, die trotz des sogen. Monopols der Engländer naturgemäß erwachsen waren. Indem man ferner Gegenstände vom Handel ausschloß, die zum Bedürfnis geworden waren, legte man den Konsumenten unerschwingliche Lasten auf, da die benötigten Artikel teils nur notdürftig und mit Mühe durch einheimische ersetzt, teils vom Inland nur zu enormen Preisen oder gar nicht geliefert werden konnten. Kurz, der ganze Handel geriet durch die in falsche Geleise.
Vgl. Kiesselbach, Die Kontinentalsperre (Stuttg. 1849).