Die Konstellation ist eine nahezu unveränderliche bei den
Fixsternen, die danach in sogen.
Sternbilder (s. d.) gruppiert
sind, und eine veränderliche bei den
Planeten,
[* 6] in Bezug dieser auf jene und aufeinander.
Dieser Bezug, besonders wie er zur
Geburtsstunde eines
Menschen sich gestaltete, war ein Hauptgegenstand der
Astrologie.
[* 7] Konstellation ist auch s. v. w.
Sternbild,
Gestirn.
(franz.), s. v. w.
Konstituierende Versammlung (s. d.). ^[= (franz. Constituante), Versammlung von Volksvertretern, welche auf außerordentliche Weise einberufe ...]
(lat.), Vollmachtgeber, insbesondere der Auftraggeber eines
Rechtsanwalts. ^[= (Advokat, Anwalt, Fürsprecher, Rechtsbeistand, Sachwalter), ein Rechtsgelehrter, welcher zur ...]
Versammlung (franz.
Constituante), Versammlung von Volksvertretern, welche auf außerordentliche
Weise
einberufen ist, um eine neue
Verfassung festzustellen.
(lat.),
Zusammensetzung, Begründung,
Anordnung, Einrichtung; in der Rechtssprache s. v. w. Festsetzung,
Satzung, Rechtsbestimmung. Im altrömischen
Staat bezeichnete
Constitutio jede kaiserliche
Verordnung, neben den alten Volksschlüssen
(leges) und den Senatuskonsulten Hauptquelle der Rechtsbildung.
Ihrer Form nach waren die Constitutiones principum entweder
allgemeine
Anordnungen (edicta), oder Aufträge und
Instruktionen für Beamte (mandata), oder
Urteile (decreta)
in
Rechtssachen, oder endlich Antworten (rescripta) auf Anfragen von Beamten oder auf Bittgesuche von
Privaten.
Sammlungen kaiserlicher Konstitutionen wurden wiederholt veranstaltet von
Papirius Justus,
JuliusPaulus, im »Gregorianus
Codex«
(nach 295) und im »Hermogenianus
Codex« (nach 365).Offizielle waren der 438 publizierte
»Theodosianus Codex«
von
Theodosius II. und der einen
Bestandteil des
»Corpus juris civilis« bildende
»Codex Justinianeus«. Eine Zusammenstellung
der von Justinian erlassenen und außerhalb der Konstitutionen-Sammlungen erhaltenen Konstitutionen besorgte G.
Hänel
(»Corpus
legum«, Leipz. 1857-1860). Auch im
Mittelalter und bis in die neuere Zeit kommt die Bezeichnung Konstitution für
die
Gesetze der
Kaiser (z. B. die dem
»Corpus juris civilis« beigefügten Konstitutionen
Friedrichs II.) und der
Landesherren
vor, unter welch letztern die sogen. kursächsischen Konstitutionen von 1572 (vgl.
Schletter, Die Konstitutionen
KurfürstAugusts von
Sachsen,
[* 10] Leipz. 1857) hervorzuheben sind. - In der
Kirchengeschichte nennt
man Konstitutionen der
Apostel eine aus acht
Büchern bestehende Sammlung von Kirchenrechtssätzen, welche
eine alte
Sage irrig auf die
Apostel zurückführt, die aber meist noch der Zeit vor dem
Konzil zu
Nicäa (325) angehören; sie
sind herausgegeben von Ültzen (»Constitutiones apostolicae«,
Schwer. 1853).
In der
Medizin bezeichnet Konstitution die größere oder geringere
Neigung eines
Individuums oder einer Bevölkerungsgruppe zu gewissen
Erkrankungen und das besondereVermögen, diese
Krankheiten leichter oder schwerer zu überstehen. Bei
der individuellen Konstitution hat man wohl eine robuste oder kräftige, eine debile oder schwächliche, eine floride
oder reizbare, eine torpide oder träge, dann auch eine arterielle, venöse, lymphatische und nervöse Konstitution unterschieden
und erkennt diese
Formen schon am Körperbau,
Blick, Gesichtsausdruck, an der
Farbe und
Beschaffenheit der
Haut,
[* 11] an den Äußerungen der geistigen Thätigkeit etc. Diese individuelle
Beschaffenheit ist zurückzuführen auf Abstammung
und Lebensweise, aber wohl auch
¶
mehr
auf Verhältnisse, die noch völlig unbekannt sind und zum Teil bei der Zeugung und während des Fötallebens eingewirkt haben
mögen. Bei den verschiedenen Konstitutionen kann Gesundheit vorhanden sein, aber wie dieselben allmählich ineinander übergehen,
so finden sich auch Ausschreitungen, welche Allgemeinkrankheiten oder Leiden
[* 13] einzelner Organe bedingen. Dabei zeigen die einzelnen
Konstitutionen auffällig ungleiches Verhalten gegenüber verschiedenen Krankheiten, ohne daß der Zusammenhang immer deutlich
erkennbar wäre.
Wie aber bei einzelnen Personen, so zeigt sich auch bei Bevölkerungsgruppen, den Bewohnern eines kleinern oder größern
Gebiets eine dauernde eigenartige Neigung zu bestimmten Erkrankungen (endemische Konstitution), die hier gewissermaßen heimisch sind,
wie Kropf und Kretinismus in manchen Gebirgsgegenden. Hier wirken Klima,
[* 14] Beschaffenheit des Bodens und des
Trinkwassers, die Einrichtungen des Ortes und des Hauses, Nahrung und Erwerbsweise, Sitten und Gebräuche bestimmend, ohne daß
man im stande wäre, im einzelnen Fall die Ursachen mit Sicherheit anzugeben.
Gegenüber dieser dauernden Neigung zu bestimmten Erkrankungen beobachtet man auch eine wechselnde, die
epidemische Konstitution, welche das Auftreten und Verschwinden gewisser Krankheiten bedingt. Die großen Volksseuchen des Mittelalters
haben jetzt kaum noch Bedeutung, während Typhus und Cholera an ihre Stelle getreten sind und Scharlach und Diphtherie unter unsern
Augen an Bedrohlichkeit zunehmen. Auch hier mögen ähnliche und zum Teil dieselben Faktoren wie bei der
endemischen Konstitution bestimmend sein; Klima und Bodenverhältnisse haben sich vielfach im Lauf der Jahrhunderte geändert, mehr noch
die sozialen Einrichtungen und die ganze Lebensweise, welche wieder einen Wechsel der individuellen Konstitution hervorrief, so daß
diese vielleicht in erster Linie zur Erklärung heranzuziehen ist.