Konkrete,
Grobmörtel, s. Beton, ^[= (franz., spr. -tong), ursprünglich jeder hydraulische, unter Wasser erhärtende Grobmörtel, ...] auch Zement.
Grobmörtel, s. Beton, ^[= (franz., spr. -tong), ursprünglich jeder hydraulische, unter Wasser erhärtende Grobmörtel, ...] auch Zement.
Zahl, s. Unbenannte Zahl. ^[richtig: Unbestimmte Zahl.] ^[= (abstrakte Zahl), der abstrakte Begriff einer bestimmten Vielheit, ohne Rücksicht auf die Beschaffe ...]
(lat., Schwülen der Bergleute), die in thonigen, kalkigen und sandigen Gesteinen vorkommenden »Zusammenhäufungen« von der umschließenden Masse meist fremden Mineralien [* 2] in kugeliger, sphäroidischer, abgeplattet linsenförmiger oder unregelmäßiger Gestalt. Diese Konkretionen sind bald Kristallaggregate, wie Eisenkies [* 3] und Gips [* 4] in thonigen Gesteinen, Kalkspat, [* 5] Braunspat, Quarz in Kalkstein und Sandstein, bald derb, wie Feuerstein in Kreide, [* 6] Hornstein in Kalkstein, die Konkretionen von Mergelkalk (Lößkindel etc.) und von thonigem Sphärosiderit in thonigen Gesteinen.
Kristallinische Mineralien bilden bald Kristallgruppen, bald kleiden sie Hohlräume aus mit nach innen gekehrten Spitzen (Drusen). [* 7] In beiden Fällen läßt sich mitunter eine konzentrische Anordnung unterscheiden. Bei den dichten Mineralien, insbesondere Mergelkalk- und Sphärosideritknollen, ist das Innere häufig durch Risse zerklüftet; diese aber sind meist wieder ausgefüllt mit Kalkspat, auch Zinkblende, Bleiglanz u. dgl. (Ludus Helmonti, Septarien).
Umschließen sie innen einen losen, beweglichen Kern, so werden sie zu Klapper- oder Adlersteinen. Die Konkretionen bilden sich durch Konzentrierung des Gleichartigen aus einer noch weichen Masse um Punkte der Anziehung; als solche dienen nicht selten organischer Reste, welche dann den Kern der Konkretionen bilden (Sphärosiderit um Fischversteinerungen, Eisenkies um Ammoniten, [* 8] Feuerstein um Seeigel etc.). Die Konkretionen der geschichteten Gesteine sind meist lagenweise verteilt; nicht selten stießen benachbarte Konkretionen zusammen und bilden so mannigfache Gruppen, auch ganze Lager. [* 9]
Oft durchschneidet aber auch eine Konkretion mehrere Schichten und zeigt dann mitunter an der Oberfläche den Schichtenablösungen entsprechende konzentrische Ringe, so die Imatrasteine Finnlands, die Marlekor Schwedens, die Brillensteine von St. Cassian in Südtirol, aus Ägypten [* 10] etc. Letztere entstehen durch die Vereinigung je zweier solcher Konkretionen. Alle diese Bildungen sind auf wässerigem Weg entstanden durch Konzentration ursprünglich aufgelöster Stoffe; eine Folge von Entglasung [* 11] geschmolzener Gesteine ist aber wohl die Bildung der konzentrisch-schaligen Konkretionen im Perlstein, sphärolithischen Porphyr, Pechstein; ähnlich ist vermutlich der Ursprung kugeliger in Graniten, wie im Rapakivi Finnlands, der kugeligen Konkretionen im Kugeldiorit Corsicas. - Tierische Konkretionen sind Ablagerungen im Organismus. Sie sind fast immer krankhafte Erzeugnisse, wie Harn-, Nieren-, Gallensteine; nur wenige, wie der Hirnsand, die Krebssteine, die Kristalle [* 12] im Gehörorgan der meisten Tiere, die Kristalle an der Wirbelsäule der Frösche, [* 13] scheinen auch für gesunde Tiere wesentlich zu sein.
(lat. Concubinatus), bei den Römern ein erlaubtes geschlechtliches Verhältnis, welches sich insofern von der Ehe unterschied, als der Frau die Dignitas uxoris und die Affectio maritalis, d. h. Anteil an dem Rang und Stand des Mannes, fehlte und die Kinder nicht dem Vater, sondern der Mutter folgten (vgl. Ehe, S. 336). Indessen hatten jene (die im Gegensatz zu andern außerehelichen Kindern, den spurii oder vulgo quaesiti, liberi naturales hießen) Anspruch auf Alimente und ein beschränktes Erbrecht gegen den Vater. In Deutschland [* 14] gelangten jedoch diese Bestimmungen des römischen Rechts nicht zur Anerkennung, vielmehr wurde das Konkubinat durch die Polizeiordnungen von 1530 und 1577 reichsgesetzlich untersagt. Heutzutage ist das in einzelnen Staaten (Preußen, [* 15] Bayern, [* 16] Württemberg, [* 17] Baden, [* 18] Hessen, [* 19] Braunschweig [* 20] etc.) verboten und soll durch polizeiliche Zwangsmaßregeln beseitigt werden, wofern ein solches Verhältnis zu öffentlichem Ärgernis Veranlassung gibt.
(lat.), eine Frauensperson, welche im Konkubinat (s. d.) lebt, Beischläferin, Zuhälterin.
(franz. concurrence, v. lat. concurrere, zusammen [d. h. miteinander, um die Wette] laufen, nach einem gemeinsamen Ziele laufen) oder Wettbewerb entsteht, wenn sich gleiche Interessen auf einen und denselben Gegenstand richten und jedes den übrigen zuvorzukommen sucht. In der Volkswirtschaft konkurrieren die Käufer einer Warenart miteinander, indem sie, um Befriedigung zu finden, einander überbieten. Mehrung der Konkurrénz der Käufer wird deshalb eine Preissteigerung bewirken.
Von den Verkäufern sucht sich jeder die Abnahme der eignen Waren und Leistungen zu sichern, was durch Erniedrigung des Preises oder auch durch Verbesserung in der Leistung ermöglicht werden kann. Im allgemeinen hat die freie Konkurrénz eine wohlthätige Wirkung. Sie erhält den Preis auf derjenigen Höhe, bei welcher eine vollständigere Deckung des Bedarfs ohne zu hohen Gewinn oder Verlust der Produzenten in angemessener Weise ermöglicht wird. Die Preissteigerung, welche sie bei relativem Mangel veranlaßt, hat wirtschaftliche Einschränkung des Bedarfs auf der einen, Mehrung des Angebots auf der andern Seite zur Folge.
Bei relativem Überfluß ruft die Konkurrénz eine Erniedrigung des Preises hervor, infolgedessen mehr Bedarfe wirtschaftliche Deckung finden können und die zu teuern Produktionen allmählich ausgestoßen werden. Die in der Leistung ist ein vorteilhafter Sporn wirtschaftlichen Fortschritts, indem jeder sich bestrebt, durch technische Vervollkommnung, Kostenersparung, Verbesserungen in dem Produktionsprozeß, Erzeugung besserer Qualitäten oder auch dadurch, daß er den Wünschen der Konsumenten in quantitativer, zeitlicher und örtlicher Beziehung vollständiger nachkommt, sich Absatz und Gewinn zu sichern. So bewirkt die Konkurrénz, zumal wenn die Verbesserungen allmählich Gemeingut werden, eine regelmäßigere, billigere und vollständigere Marktversorgung.
Nicht immer ist die Konkurrénz eine vollkommen freie. Sie kann durch Vereinbarungen (Arbeiterkoalitionen, Unternehmerverbände, Verabredungen von Käufern wie Verkäufern) oder durch Eingreifen des Staats (Privilegien, Zunftzwang etc.) künstlich beschränkt werden, aber auch natürliche Grenzen [* 21] im relativen Mangel von Produktionsmitteln, Alleinbesitz gewisser technischer Kenntnisse, des zureichenden Kapitals u. dgl. finden. Allerdings führt die freie Konkurrénz zu einem Sieg der begabtern Kräfte über die schwächern, doch ist dies an und für sich volkswirtschaftlich nicht nachteilig, wenn auch dem einzelnen hieraus ein Schade erwächst.
Bedenklicher ist dagegen der Umstand, daß die wirtschaftliche Kraft [* 22] nicht allein durch die eignen Fähigkeiten bedingt wird, daß Verteilung des Besitzes, Wirtschafts- und Eigentumsordnung ebenfalls dem einen einen bedeutenden Vorsprung vor dem andern verleihen und infolgedessen gerade bei freier Konkurrénz zu einer schroffern Ausgestaltung der Klassenverschiedenheiten (Sieg des Großbetriebes und damit leicht Aufhebung der Konkurrénz) führen können. Außerdem aber entfesselt die freie alle wirtschaftlichen Kräfte, die bösen wie die guten. Gewissenlosigkeit, laxe Geschäftsmoral, unsolide Arbeit, trügerische Reklame und Humbug können dabei leicht auf Kosten der Ehrlichkeit, Tüchtigkeit oder auch ungenügender Kenntnis obsiegen, ohne daß dabei immer gegen die Bestimmungen des Strafrechts verstoßen zu werden braucht. Wenn darum auch im allgemeinen der ¶
Wettbewerb im Interesse einer tüchtigen Ausbildung und Entwickelung der wirtschaftlichen Kräfte freizulassen ist, so ist die Konkurrénz doch auf vielen Gebieten, sofern hier nicht durch freie Vereinigungen genügender Schutz geschaffen wird, von Staats wegen zu beschränken (Konzessionierungen, Arbeiterschutz, Zwangskassen etc.). In Fällen, in welchen Mangel an Konkurrénz die Ausbeutung ermöglicht, können Taxen (Eisenbahntarife, Taxen für Dienstmänner, Droschken etc.) am Platz sein, oder es kann sich der Betrieb durch den Staat, bez. die Gemeinde als rätlich erweisen. Im innern Verkehr der heutigen Kulturstaaten ist das Prinzip der freien Konkurrénz verwirklicht, jedoch nicht ohne erhebliche Ausnahmen der oben bezeichneten Art. In Deutschland insbesondere wurde die Zahl dieser Ausnahmen in den letzten Jahren vermehrt (Nahrungsmittelgesetz, Arbeiterschutzgesetzgebung, Verstaatlichung von Eisenbahnen etc.). Ebenso wurde seit 1879 durch die Umgestaltung der Zollpolitik für den Außenhandel das Prinzip der freien Konkurrénz beschränkt, indem fremden Konkurrenten der Wettbewerb mit der heimischen Produktion auf dem inländischen Markte durch Auflegung von Zöllen erschwert wurde. Vgl. Freihandel.