Karl Wagner in Augsburg. [* 2]
Die Neuguinea-Kompanie ist aus einer durch den Geheimen Kommerzienrat Adolf v. Hansemann in Berlin [* 3] ins Leben gerufenen Gesellschaft hervorgegangen, welche im J. 1884 eine Expedition unter Leitung von Dr. Otto Finsch ausrüstete, um in Neuguinea und dem Archipel von Neubritannien Forschungen auszuführen u. Land zu erwerben.
Auf
Grund des
günstigen Ergebnisses dieser Expedition und nach einer Verständigung zwischen der deutschen und der großbritannischen
Regierung über die Abgrenzung des Herrschaftsbereichs im westlichen
Stillen
Ozean wurde der
Gesellschaft unter dem
Namen
»Neuguinea-Kompanie«
vom
Kaiser
Wilhelm unterm ein
Schutzbrief erteilt, durch welchen ihr
gegen die Verpflichtung,
die von ihr
übernommenen staatlichen Einrichtungen zu treffen und zu erhalten, die
Rechte der
Landeshoheit zugleich mit dem
ausschließlichen
Recht, in dem
Schutzgebiet herrenloses Land in
Besitz zu nehmen und
Verträge mit den Eingebornen über Land
und über Grundberechtigungen abzuschließen, unter Vorbehalt der Oberaufsicht der
Regierung
übertragen
wurden.
Das Schutzgebiet umfaßt den unter deutsche Oberhoheit gestellten, Kaiser Wilhelms-Land genannten nördlichen und nordöstlichen Teil der Insel Neuguinea, den Bismarck-Archipel genannten Archipel von Neubritannien und alle Inseln, welche zwischen dem Äquator und dem 8.° südl. Br. und zwischen dem 141. und 154.° östl. L. liegen.
Durch kaiserlichen Schutzbrief vom wurde der Neuguinea-Kompanie unter gleichen Bedingungen auch die Herrschaft über die nördlichen Inseln der Salomongruppe, deren wichtigste die Inseln Bougainville, Choiseul und Ysabel sind, verliehen.
Die
Neuguinea-Kompanie ordnet ihre
rechtliche
Verfassung durch ein unterm beschlossenes
Statut und
erhielt unterm die
Rechte einer juristischen
Person.
Als ihren
Zweck bezeichnet das
Statut außer der Erfüllung der in der
Landeshoheit liegenden Aufgaben und der Nutzbarmachung
des
Rechts auf
Grund und
Boden, daß
sie der Ansiedelung im
Schutzgebiet den Weg bahnen und Bodenanbau,
Handel und
Gewerbe auf eigne
Rechnung betreiben solle, letzteres jedoch nur so weit, wie dies zur
Entwickelung des Unternehmens oder
zur Anregung und
Förderung privater
Unternehmungen dienlich erachtet werde.
Der Sitz der in ihrer
zeitlichen Dauer nicht beschränkten
Kompanie ist
Berlin.
Die Mitgliedschaft ist an den Besitz von beitragspflichtigen oder von Freianteilen an der Kompanie und an die deutsche Reichsangehörigkeit gebunden.
Die Zahl der beitragspflichtigen Anteile ist zur Zeit auf 800 festgesetzt;
an Freianteilen sind 20 bisher bewilligt;
sie dürfen den 25. Teil der beitragspflichtigen nicht übersteigen.
Die Eigentümer der beitragspflichtigen Anteile haben die Beiträge zur Durchführung des Unternehmens nach Bedürfnis aufzubringen, haften jedoch persönlich nur bis auf Höhe von 5000 Mk. für jeden Anteil.
Überschüsse werden auf alle Anteilbesitzer nach Verhältnis der Anteile verteilt.
Die Organe der Kompanie sind die Direktion, die Generalversammlung und die Revisoren.
Die Direktion, welche aus zehn Mitgliedern besteht, führt die Geschäfte durch dazu gewählte Mitglieder;
über wichtige Angelegenheiten wird in Plenarversammlungen beschlossen.
Die Vertretung im Schutzgebiet liegt dem Landeshauptmann ob, welcher als oberster Beamter die Verwaltung daselbst zu leiten hat.
Außer in
Finschhafen, wo die
Zentralverwaltung ihren
Sitz hat, sind Hauptstationen begründet in
Hatzfeldhafen und Konstantinhafen.
Die Anlegung von Hauptstationen an der Mündung des Kaiserin Augusta-Flusses in Kaiser Wilhelms-Land und zu Mantupi im Bismarck-Archipel ist in der Vorbereitung.
Die Rechtsverhältnisse im Schutzgebiet sind durch das Reichsgesetz vom und die kaiserliche Verordnung vom vorläufig geordnet.
Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ist der Landeshauptmann und neben ihm ein dem preußischen Richterstand angehöriger Beamter ermächtigt;
für Finschhafen, Konstantinhafen und Hatzfeldhafen sind Standesbeamte ernannt.
Die Aufsicht über die Kompanie wird von dem Reichskanzler geführt.
Verordnungen der Reichsbehörden sowie der Direktion der Kompanie und des Landeshauptmanns gelangen durch ein in Berlin von der Direktion herausgegebenes Verordnungsblatt zur Veröffentlichung.
Außerdem gibt die Direktion eine nach Bedürfnis erscheinende Zeitschrift unter dem Titel: »Nachrichten über Kaiser Wilhelms-Land und den Bismarck-Archipel« heraus, in welcher Mitteilungen über alle Vorgänge im Schutzgebiet und bei der Kompanie, welche von allgemeinem Interesse sind, bekannt gemacht werden.
Im Anfang des Jahrs 1887 hat die Kompanie 3 Dampfschiffe und 3 Segelschiffe in Besitz, von denen die erstern den regelmäßigen Verkehr zwischen den Stationen und dem australischen Festland unterhalten.
Abgesehen von der Schiffsmannschaft (74), beträgt die Zahl der Beamten und sonstigen Angestellten im Schutzgebiet um dieselbe Zeit 50. Eine besondere Expedition, bestehend aus einem Geographen, einem Botaniker und einem Geologen, ist thätig, um die noch unbekannten Teile des Landes wissenschaftlich zu erforschen.
Der Flächeninhalt des Schutzgebiets ist auf rund 253,000 qkm geschätzt, wovon etwa 179,000 auf Kaiser Wilhelms-Land, 52,000 auf den Bismarck-Archipel und 21,000 auf die Salononinseln entfallen.
Dr. W. in Göttingen. [* 4] Die Angabe Richard Weltrichs in der »Allgemeinen Zeitung« 1880, Nr. 347, wonach Goethe und seine Erben von der Cottaschen Buchhandlung ein Gesamthonorar von 142,000 Thlr. erhalten hätten, ist eine irrtümliche.
Nach einer
Notiz H.
Böhlaus, welcher eine von der Cottaschen Buchhandlung gemachte Zusammenstellung
sämtlicher von ihr
in den
Jahren 1795-1865 an
Goethe und seine
Erben gezahlter
Honorare zu
Grunde liegt, erhielten
¶
Goethe | Gulden 233969 = 401090 Mark ^[= # ursprünglich deutsches Münzgewicht, aus dem römischen Pfund von 11 Unzen entstanden, welches ...] |
Goethes Erben | Gulden 270944 = 464474 " |
Gesamthonorar: | Gulden 504913 = 865564 Mark. ^[= # ursprünglich deutsches Münzgewicht, aus dem römischen Pfund von 11 Unzen entstanden, welches ...] |
Nach Weltrichs Angaben betrug die Summe nur 456,000 Mk. Der Irrtum ist veranlaßt durch den dem Briefwechsel zwischen Schiller und Cotta beigefügten Auszug des Goetheschen Honorarkontos, welches mit dem Todesjahr des Dichters abschließt.
Soviel uns bekannt wurde, ist die Summe, welche Goethes Erben als Honorar für die Werke Goethes empfingen, noch nie zur öffentlichen Kenntnis gekommen, und es wird deshalb diese Notiz in litterarischen Kreisen Interesse erregen.
E. v. Bülow in B. Die Sache ist keineswegs übersehen, da über die sogen. Arbeiterkolonien im Artikel »Armenkolonien« zutreffende Mitteilungen gemacht worden sind.
Nachdem Pastor v. Bodelschwingh, wie dort erwähnt, in Wilhelmsdorf die erste derartige Kolonie gegründet hatte, entstanden 1883 die Kolonien Kästorf bei Gifhorn, Rickling bei Kiel, [* 6] Friedrichswille in der Provinz Brandenburg, [* 7] Dornahof in Württemberg [* 8] und Seyda bei Zahna.
Das nächste Jahr brachte fünf andre: Dauelsberg bei Delmenhorst, Wunscha bei Rothenburg, [* 9] Meierei in Pommern, [* 10] Karlshof bei Rastenburg und Berlin N., 1885 Ankenbuck in Baden [* 11] und Neu-Ulrichstein in Oberhessen, 1886 Lülerheim bei Wesel, [* 12] Schneckengrün in Sachsen, [* 13] Düring bei Bremerhaven (Cronemayers »Heimat-Kolonie«) und die katholische Elkenroth, Kreis [* 14] Altenkirchen. In Aussicht stehen für Bayern [* 15] 2 Kolonien, 4 andre für Posen, [* 16] Westpreußen, [* 17] Mecklenburg [* 18] und Thüringen.
Natürlich reichen diese am Ende vorigen Jahrs gleichzeitig etwa 2300 Arbeitslose und Bettler beherbergenden und beschäftigenden Anstalten noch lange nicht aus, und es ist erst von der Zukunft, wenn das Netz der Kolonien sowohl als der mit ihnen in Verbindung stehenden und sie ergänzenden Verpflegungsstationen allerwärts vollständig ist, durchgreifendere Hilfe zu erwarten.
Solche Verpflegungsstationen bestehen in Westfalen [* 19] 118 (davon 20 in Herbergen), in Hannover [* 20] 36 (14 Herbergen), Schleswig-Holstein [* 21] 32 (19), Brandenburg 150 (27), Schlesien [* 22] 79 (20), Pommern 77 (12), Provinz Sachsen 139 (24), Ostpreußen 72 (3), Westpreußen 9 (4), Rheinprovinz [* 23] 97 (19), Posen 18 (3), Hessen-Nassau [* 24] 4, Freie Städte, Mecklenburg, Oldenburg, [* 25] Braunschweig, [* 26] Lippe, [* 27] Waldeck [* 28] 5 Stationen (und 24 Herbergen), Thüringen und Anhalt [* 29] 91 (14), Königreich Sachsen 60 (34), Bayern, Hessen, [* 30] Baden, Württemberg und Reichslande Stationen? (21 Herbergen).
Genauere Angaben finden Sie in der vor kurzem bei Duncker u. Humblot in Leipzig [* 31] erschienenen Schrift von Dr. Berthold: »Die Entwickelung der deutschen Arbeiterkolonien«, herausgegeben vom Deutschen Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit, und in der vom Zentralvorstand der deutschen Arbeiterkolonien in Wustrau herausgegebenen Zeitschrift »Die Arbeiterkolonie, Korrespondenzblatt für die Interessen der deutschen Arbeiterkolonien und Naturalverpflegungsstationen, zugleich Organ des Deutschen Herbergsvereins«. - Über die sogen. innere Kolonisation verweisen wir Sie auf den Artikel »Kolonien« ^[= (hierzu zwei Karten: "Vergleichende Darstellung des Kolonialbesitzes der europäischen ...].
Dr. R. in Mecklenburg. Durch die Änderung des Statuts für das Kaiserlich Deutsche
[* 32] Archäologische Institut vom hat
die ganze Anstalt eine straffere und festere Organisation als bisher erhalten. Es bestehen wie bisher eigentlich zwei Institute,
eins in Rom und
[* 33] eins in Athen,
[* 34] deren Leitung je zwei Sekretären obliegt, die ihren
dauernden Aufenthalt
in Rom, bez. in
Athen haben.
Während aber früher das römische Institut als das ältere (seit 1829 bestehend) und reicher dotierte einen gewissen Vorrang vor dem jüngern in Athen (vom Jahr 1874) behauptete, sind jetzt beide koordiniert worden.
Man kann auch in der That zweifeln, ob der junge Altertumsforscher besser in Athen oder in Rom seine Studien vollendet.
Während Griechenland [* 35] und Kleinasien, für deren Funde Athen das Zentrum ist, in den letzten Dezennien die wichtigsten und großartigsten Schätze an Bildwerken und Inschriften geliefert haben (Olympia, Pergamon, [* 36] Ilios, Mykenä, [* 37] Tanagra, die Inseln, Athen selbst), so wird Rom doch immer Rom bleiben und durch die Fülle der dort aufgestapelten Denkmäler großes Interesse und eine gewaltige bildende Kraft [* 38] sich bewahren.
Die Leitung beider Institute, die bisher im Ehren- und Nebenamt von dem Vorsitzenden der Zentraldirektion des Archäologischen Instituts wahrgenommen wurde, übernimmt unter Teilnahme der Zentraldirektion der Generalsekretär des Archäologischen Instituts, der seinen dauernden Wohnsitz in Berlin haben muß, und dessen Geschäfte nicht allein durch die Erweiterung der Funde, sondern auch durch die teilweise Verlegung der Instituts-Publikationen im J. 1886 von Rom nach Berlin erheblich vermehrt worden sind.
Die Dotation des Instituts ist erhöht worden, namentlich sind für archäologische Reisen sowohl der Sekretäre als auch der Stipendiaten größere Mittel ausgesetzt worden, Generalsekretär wird der bisherige Vorsitzende der Zentraldirektion, Professor Conze in Berlin, Sekretäre in Rom Professor Petersen und Dr. Hülsen, in Athen Architekt Dörpfeld und Dr. Wollers.
Die periodischen Schriften des Instituts behalten die Neugestaltung von 1886: Die »Monumenti inediti« und »Annali« sowie die »Archäologische Zeitung« gehen ein. In Berlin erscheinen fortan im Verlag von Georg Reimer:
1) »Antike Denkmäler«, herausgegeben vom Kaiserlich Deutschen Archäologischen Institut durch Dr. M. Fränkel (am Ende eines jeden Jahrs ein Heft in Folioformat, mit 12 Tafeln);
2) »Jahrbuch des Kaiserlich Deutschen Archäologischen Instituts«, herausgegeben von Max Fränkel (vierteljährlich eine Lieferung in Großoktav, mit Textillustrationen und Tafeln);
für umfangreichere Abhandlungen ist die Beigabe von Supplementen in Aussicht genommen;
3) die »Ephemeris epigraphica« erscheint in bisheriger Weise weiter. In Rom erscheinen bei Löscher u. Komp.:
4) »Mitteilungen des Kaiserlich Deutschen Archäologischen Instituts. Römische [* 39] Abteilung« (vierteljährlich ein Heft in deutscher, italienischer, lateinischer oder französischer Sprache). [* 40]
In Athen erscheinen bei Karl Wilberg:
5) »Mitteilungen des Kaiserlich Deutschen Archäologischen Instituts. Athenische Abteilung« (vierteljährlich ein Heft in deutscher oder griechischer Sprache). ^[= und Sprachwissenschaft. Unter Sprache versteht man, ohne beide Bedeutungen streng zu sondern, ...]
Abonnent W. E. in Wien. [* 41]
Sie erfahren Zuverlässiges wohl am besten vom Vorstand der Handelshochschule in Triest. [* 42]
Auf dergleichen Einzelheiten können sich unsre Artikel unmöglich einlassen.
E. Metzner in Frankfurt [* 43] a. M. Die Eröffnung des Seminars für orientalische Sprachen in Berlin fand im Oktober 1887 statt.
Die Direktion desselben ist dem Professor Karl Eduard Sachau übertragen, an welchen auch die Meldungen zum Eintritt zu richten sind.
Mitglieder des Seminars können sowohl künftige Aspiranten für den Dolmetschdienst des Auswärtigen Amtes als auch Angehörige sonstiger Berufsstände werden, sofern sie den erforderlichen Grad geistiger und sittlicher Reife besitzen.
Der Unterricht umfaßt folgende ¶