Kongelf
(Kungelf), Stadt im schwed. Län Gotenburg und Bohus, rechts am nördlichen Arm des Götaelf, mit (1883) 988 Einw. Dabei die Ruinen der alten Feste Bohus (s. d.).
(Kungelf), Stadt im schwed. Län Gotenburg und Bohus, rechts am nördlichen Arm des Götaelf, mit (1883) 988 Einw. Dabei die Ruinen der alten Feste Bohus (s. d.).
(lat.), Blutandrang (s. d.);
kongestiv, Kongestion erzeugend, davon herrührend.
durch Blutandrang nach dem Kopf hervorgebrachte Gesichtstäuschungen. ^[= (Augentäuschungen, Okularspektra), durch das Auge und den Sehnerv vermittelte Empfindungen, ...]
(lat.), Gesteine, [* 2] aus verkitteten Geröllen, also aus abgerundeten Gesteinsbruchstücken bestehend und dadurch von den aus eckigen Fragmenten zusammengesetzten Breccien zwar unterschieden, doch durch den Grad der Abrundung in dieselben übergehend.
Vgl. Tafel »Mineralien und Gesteine«, [* 1] Fig. 20 u. 21. Die Größe der Gerölle ist äußerst verschieden, sie geht von einem Durchmesser von mehreren Metern bis zu weniger als Haselnußgröße herab; durch weitere Verkleinerung des Korns der Gesteinsstücke bilden sich Übergänge in Sandstein.
Die Rollstücke sind bald vorherrschend aus den Trümmern Eines Gesteins entstanden, nach welchem man dann das Konglomerat meist benennt (Granit-, Quarz-, Porphyr-, Trachyt-, Basalt-, Kalkkonglomerat u. a.), bald bestehen sie aus den verschiedenartigsten zusammengefluteten Gesteinstrümmern (polygene Konglomerate).
Das Verkittungsmaterial (Bindemittel, Zement) wird bald aus verkleinertem Schutt, mit dem Material der Rollstücke übereinstimmend, bald aus mineralogisch davon verschiedener Substanz gebildet; die festeste Verkittung bildet Kieselerde, namentlich wenn auch die Gerölle aus Quarz bestehen; sehr häufig ist das Bindemittel kieselig-thonig, oft eisenschüssig, oft Eisenoxyd, das durch Überzug der Geschiebe das ganze Konglomerat rot färbt (so bei den Konglomeraten des Rotliegenden).
Kalkkonglomerate besitzen meist kohlensauren Kalk als Zement, der auch wohl die Hohlräume als Kalkspat [* 3] auskleidet. Auch Aragonit, [* 4] wie im Basaltkonglomerat, kommt ähnlich vor. Bei Trachyt-, Basalt-, Porphyrkonglomerat bilden nicht selten die feinerdigen Tuffe dieser Gesteine das Bindemittel. Besondere Erscheinungen, hinsichtlich ihrer Entstehungsweise nur mangelhaft bekannt, bilden die Konglomerate mit hohlen Geröllen, diejenigen, bei denen die Gerölle zersprengt und in gegeneinander verschobener Lage wieder verkittet sind, diejenigen, deren Gerölle Eindrücke tragen, und diejenigen mit oberflächlich angeätzten Geröllen; bei letztern ist übrigens diese Anätzung mitunter nur eine scheinbare und besteht vielmehr aus einem kristallinischen Überzug von Kalkspat oder Quarz.
Die Konglomerate sind im allgemeinen arm an Mineralien und Versteinerungen; fossile Hölzer, insbesondere Kieselhölzer, kommen noch am häufigsten vor. Die Konglomerate erscheinen bald massig, grob geschichtet, mit unregelmäßig durcheinander liegenden Geschieben, bald deutlich geschichtet, sei es durch die regelmäßige Anordnung der Geschiebe oder durch den Wechsel der konglomeratischen Bänke mit Sandsteinen und thonigen Gesteinen und Tuffen. Als klastische oder Trümmergesteine sind die Konglomerate scharf zu unterscheiden von den an Konkretionen reichen Gesteinen, mit denen sie unter Umständen (so mit gewissen Diabastuffen, den an Kalkausscheidungen reichen Schalsteinen) äußerlich eine gewisse Ähnlichkeit [* 5] haben können.
Formationen, in denen Konglomerate wichtig sind, sind vor allen das Steinkohlengebirge und das Rotliegende, dann wieder manche Tertiärbildungen (Nagelfluh) und die diluvialen Gebilde (Kieslager). Vgl. Gesteine. Der Ursprung der Bestandteile ist hinsichtlich der Altersbestimmung der Konglomerate wichtig, hinsichtlich der Entstehung der Konglomerate selbst aber ist es offenbar gleichgültig, ob die einzelnen Fragmente vulkanischen oder sedimentalen Ursprungs sind: das Konglomeratgestein ist stets sedimentär und wenn marinen Ursprungs, jedenfalls in nicht zu großer Entfernung vom Strand abgelagert.
Konglutinat, s. v. w. Konglomerat. ^[= (lat.), Gesteine, aus verkitteten Geröllen, also aus abgerundeten Gesteinsbruchstücken bestehend ...]
Fluß und Staat, s. Congo. ^[= # (Zaïre, hierzu "Karte von Äquatorialafrika"), der äquatoriale Hauptstrom Afrikas ...]
(lat., v. grex, Herde, Schar), im allgemeinen jede Vereinigung, Versammlung, Verbrüderung; seit dem 4. Jahrh. der bezeichnende Ausdruck für die Vereinigung mehrerer Klöster zur Beobachtung derselben Regeln und Statuten. Über diese fast nur im Abendland lebenskräftig gewordene Organisation s. Kloster und Orden. [* 6] Kongregationen heißen auch die Ausschüsse der Kardinäle zu Rom, [* 7] welche vom Papst zur Leitung gewisser besonderer Geschäfte eingesetzt werden.
Hierher gehören z. B.:
1) die Congregatio cardinalium Concilii Tridentini interpretum, zur Vollstreckung und Auslegung der Beschlüsse der Tridentiner Kirchenversammlung wie auch zur Erkennung über Dekrete der Provinzialsynoden errichtet;
2) die C. indulgentiarum et sacrarum reliquiarum, für die Ablaßgesuche und Reliquienangelegenheiten;
3) die C. de propaganda fide (s. Propaganda);
4) die C. super negotiis episcoporum et regularium, für Untersuchung der Streitigkeiten der Bischöfe und Ordensgeistlichen;
5) die C. indicis librorum prohibitorum, mit der Revision, Zensur der Bücher und dem Index der verbotenen Bücher beauftragt (s. Index librorum prohibitorum);
6) die C. sancti officii (inquisitionis), für Untersuchung von Ketzereien und Irrlehren, aus zwölf Kardinälen und mehreren Beisitzern bestehend, 1542 von Paul III. eingerichtet (s. Inquisition);
7) die C. super statu regularium, für Prüfung des Zustandes der Klöster und geistlichen Stiftungen;
8) die C. sacrorum rituum, von Sixtus V. zur Ordnung und Hebung [* 8] des Kultus eingerichtet;
9) die C. jurisdictionis et immunitatis ecclesiasticae, zum Schutz der kirchlichen Immunität (s. d.) gestiftet von Urban VI. 1626;
10) die C. super disciplina regulari hat Vorschläge zur Hebung des gesamten Klosterwesens zu machen;
11) die C. consistorialis bereitet alle in dem Konsistorium der Kardinäle stattfindenden Verhandlungen vor, sie steht unter dem Papst selbst;
12) die C. super negutus ecclesiasticis extraordinariis, gegründet von Pius VII. 1814, hat die wichtige Aufgabe, über Abfassung, Abschließung, Aufhebung und Interpretation der Konkordate zu beraten. Außerdem gab es noch Kongregationen für das Gebiet der Stadt Rom sowie für den Kirchenstaat. In Frankreich heißen Kongregationen Verbrüderungen der ultramontanen Partei, die sich schon unter Napoleon I. zu geistlichen Genossenschaften ausgebildet hatten, und deren Streben namentlich auf Vernichtung der Freiheiten der gallikanischen Kirche und Befestigung der römischen Hierarchie gerichtet war.
s. v. w. Independenten. ^[= (lat., "Unabhängige"), engl. Dissenterpartei, ging aus den Brownisten (s. d.) hervor ...]
(lat.), überhaupt Mitglieder einer Kongregation (s. d.), besonders der Kongregationen in Frankreich.
Bezeichnung für die Volksvertretung verschiedener zu einem Bundesstaat vereinigter Staaten, wie der gesetzgebenden Versammlung der nordamerikanischen Union, von ¶
Zentralamerika [* 10] und mehrerer südamerkanischer Republiken; auch Bezeichnung für die zu gemeinsamer Beratung zusammentretenden parlamentarischen Körperschaften in Frankreich, den Senat und die Deputiertenkammer; auch Versammlung von Bevollmächtigten oder von Häuptern mehrerer unabhängiger Staaten zur Verhandlung und Beschlußfassung über gemeinsame Interessen. Von einer Konferenz (s. d.) wird ein Kongreß meist insofern unterschieden, als auf ersterer nur Beratungen ohne Beschlußfassung stattfinden; doch ist der Sprachgebrauch in dieser Hinsicht kein feststehender.
Nehmen die Fürsten selbst an den Verhandlungen eines Kongresses teil (Monarchenkongresse), so werden durch die unmittelbare Verständigung der Staatsoberhäupter untereinander, besonders durch Wegfall der Instruktionseinholung, oft schnelle Resultate erzielt. Wichtig ist die Wahl des Ortes, der bequem liegen muß und keinem Mitglied ein Übergewicht geben darf. Man wählt daher gern neutrale Gebiete oder erklärt den Ort des Kongresses für die Zeit der Verhandlungen für neutral (wie 1807 Tilsit). [* 11]
Durch den sogen. Präliminarkongreß werden die Vorfragen über die Geschäftsform, das Präsidium u. dgl. erledigt, nachdem die Prüfung der Vollmachten vorgenommen worden ist. Die Rangfolge der Gesandten und der ihnen beigegebenen Geschäftsmänner richtet sich nach der bestehenden diplomatischen Ordnung. Früher entstanden über diese Frage vielfache Streitigkeiten, seit 1815 hat man über die Reihenfolge bei Unterschriften u. dgl. unbeschadet des Ranges das Alphabet entscheiden lassen. Da der Kongreß möglichst rasche Verständigung durch mündliche Verhandlungen zum Zweck hat, eine Entscheidung durch Stimmenmehrheit aber dem Wesen unabhängiger Staaten widerstreitet, so finden vor der entscheidenden Beratung in der Plenarsitzung vorbereitende vertrauliche Besprechungen und schriftliche Erörterungen statt, welche durch gegenseitige Zugeständnisse und Verzichtleistungen die wünschenswerte Einigung in nähere Aussicht stellen.
Sind die den Kongreß beschäftigenden Angelegenheiten sehr ausgedehnt, so bildet er verschiedene Ausschüsse, welche über die ihnen zugeteilten Gegenstände vorbereitende Beratungen (Kommissionssitzungen) halten. Die endlichen Beschlüsse werden in einer Haupturkunde (Kongreßakte, Schlußakte) zusammengestellt und von den Hauptbevollmächtigten unterzeichnet. Wenn man von dem Namen und von der modernen Form der Kongresse, wie sie sich seit dem Westfälischen Frieden ausgebildet hat, absieht, so hat es schon in den ältesten Zeiten Kongresse gegeben.
Die Geschichte Griechenlands kennt viele derartige Versammlungen, weniger die römische. Im Mittelalter waren die Kirchenversammlungen ungefähr das, was allmählich die Kongresse wurden; stark mit weltlichen Elementen vermischt war namentlich die Kirchenversammlung zu Konstanz [* 12] (1414-18), auf welcher der Kaiser selbst mit 26 Fürsten und 180 Grafen erschien. Den ersten rein diplomatischen Kongreß finden wir in dem zu Cambrai 1508, beschickt von dem Kaiser Maximilian I., dem französischen König Ludwig XII., dem König von Spanien, [* 13] Ferdinand von Aragonien, und dem Papst Julius II., zum Bündnis gegen die Republik Venedig. [* 14]
Einer der wichtigsten ist der zu Münster [* 15] und Osnabrück [* 16] (1644-48), der zum Abschluß des Westfälischen Friedens führte. Den Krieg zwischen Frankreich und Spanien beendigte der Pyrenäische Kongreß (1659). In die Periode Ludwigs XIV. gehören die Kongresse zu Oliva (1660), die nordischen Verhältnisse betreffend, zu Breda (1667), durch welchen der Krieg zwischen England und Holland (1664-67) beendigt wurde, zu Aachen [* 17] (1668), zu Köln [* 18] und Nimwegen [* 19] (1674 und 1676-79), zu Ryswyk (1697), zu Utrecht [* 20] (1712-1713), zu Rastatt [* 21] und Baden [* 22] (1713-14), zu Antwerpen [* 23] (1715), auf welchem der Barrieretraktat (s. d.) zu stande kam, zu Passarowitz (1718), auf Aaland, zu Stockholm [* 24] und Nystad (1718-21). Der Kongreß von Aachen (1748) beendigte den achtjährigen österreichischen Erbfolgekrieg, der zu Hubertusburg (1763) den Siebenjährigen Krieg.
Den Gegensatz zwischen Österreich [* 25] und Preußen [* 26] betraf auch der Kongreß zu Teschen (1779). Der amerikanische Unabhängigkeitskrieg veranlaßte den Kongreß zu Paris [* 27] (1782), die niederländische Insurrektion den Kongreß zu Reichenbach [* 28] und Sistova (1790-1791); den französischen Revolutionskriegen gehören an die Kongresse zu Pillnitz (1791), Rastatt (1797-1799), Amiens [* 29] (1801-1802) und Erfurt [* 30] (1808), letzterer der erste Monarchenkongreß. In die neuere Zeit fallen die Kongresse zu Wien [* 31] (1814-15), Paris (1815), Aachen (1818), Karlsbad (1819), Wien (1819 bis 1820), Troppau [* 32] (1820), Laibach [* 33] (1821), Verona [* 34] (1822) sowie die uneigentlich Konferenzen genannten Kongresse zu Dresden [* 35] (1851), Paris (1856), Zürich [* 36] (1859), London [* 37] (1864) und der Frankfurter Fürstentag (1863). Aus der neuesten Zeit ist der Berliner [* 38] Kongreß (vom 13. Juni bis behufs Regelung der orientalischen Angelegenheiten von besonderer Wichtigkeit. Auch die Congokonferenz in Berlin [* 39] (1884/85) hatte mehr den Charakter eines Kongresses.
Kongresse als frei gebildete Wanderversammlungen von Berufsgenossen, von Gelehrten und Dilettanten irgend einer Disziplin, zur gegenseitigen Belehrung oder zur Agitation zu gunsten der Durchführung gemeinsamer Interessen oder gesetzgeberischer Forderungen, sind eine Einrichtung, die namentlich in Deutschland [* 40] tiefe Wurzeln geschlagen hat. Theologen der verschiedensten Richtungen, Juristen, Ärzte, Spezialisten für medizinische Fächer, [* 41] Naturforscher, Anthropologen, Geographen, Schriftsteller, Numismatiker, Forstmänner, Elektriker, Orientalisten, Friedensfreunde, Armenpfleger, Volkswirte verschiedener Richtungen, Philologen, Germanisten, Journalisten, Landwirte, Bierbrauer, Handwerker etc., sie alle haben ihre Kongresse, Wanderversammlungen, »Tage" und Verbände. In jüngster Zeit hat man sogar Skat- und Kegelspielerkongresse abgehalten. Auf einigen Kongressen werden nur Vorträge gehalten, auf andern schließen sich an die Vorträge Diskussion und Resolution. Die Resultate dieser Versammlungen für das öffentliche Leben werden allerdings oftmals überschätzt; indessen ist diese Sitte namentlich um deswillen von Wichtigkeit, weil sie das Interesse an derartigen Angelegenheiten in Kreise [* 42] hinausträgt, die sich denselben sonst verschließen.