Die
Arbeit in komprimierter
Luft strengt ungemein an und verursacht heftige
Schmerzen in
Armen und
Beinen.
BeimAustritt aus der
komprimierten
Luft tritt sehr leicht
Erkältung ein, plötzlicher
Wechsel kann die übelsten
Folgen haben,
und namentlich können aus dem
Blut sich entwickelnde
Gase
[* 2] plötzlichen
Tod herbeiführen.
Daher sind die
Arbeiter vor dem Zulassen
zu der
Arbeit in komprimierter
Luft ärztlich zu untersuchen, sie müssen die
Diät sorgfältig regulieren (Ausschluß blähender
Speisen und alkoholischer
Getränke) und durch geeignete
Kleidung sich vor
Erkältung schützen.
DerApparat muß langsamen Übergang aus der gewöhnlichen in die
[* 3] und komprimierte Luftund umgekehrt gestatten (bei 2,5Atmosphären 30, bei 3
Atmosphären 40
Minuten), und diekomprimierte Luft muß hinreichend stark abgekühlt werden.
Endlich darf die
Arbeit
in komprimierter
Luft nur auf kurze Zeiträume bemessen werden (bei 2
Atmosphären höchsten 6, bei 3
Atmosphären 3
Stunden),
und ein höherer
Druck als 3,5Atmosphären sollte niemals angewandt werden. Über die Anwendung komprimierter
Luft zu Heilzwecken
s.
Pneumatische Kuren.
(lat.), im allgemeinen jede Übereinkunft zum Behuf der Beilegung eines Streits,
im Rechtswesen namentlich diejenige Vereinbarung, nach welcher die
Parteien die
Entscheidung ihresRechtsstreits
einem oder mehreren
Schiedsrichtern (Kompromissarien, Arbitri)
übertragen
(Schiedsvertrag). Das schiedsrichterliche
Verfahren
ist durch die deutsche
Zivilprozeßordnung (§ 851 ff.) in eingehender
Weise geregelt (s.
Schiedsrichter). Im parlamentarischen
Leben bezeichnet man als Kompromiß zwischen
Regierung und
Ständen eine Verständigung derselben, welche dadurch herbeigeführt wird,
daß beide Teile ihre
Forderungen teilweise fallen lassen; ebenso kommen zwischen politischen
Parteien
und zwischen den
Fraktionen einer parlamentarischen
KörperschaftKompromisse vor. Auch heißt Kompromiß bei
Bischofs- und Prälatenwahlen
das
Verfahren, wobei die Wählenden ihr
Wahlrecht für einen einzelnen
Fall auf einen oder mehrere (compromissarii)
übertragen,
die dann statt der übrigen die
Wahl vollziehen. Über die als Kompromiß bezeichnete
Verbindung des niederländischen
Adels s.
Niederlande
[* 4] (Geschichte).
für die Richtigkeit einer Rechnung verantwortlich, wie dies
bei dem Rechnungsführer, er sei vertragsmäßig bestellt oder obrigkeitlich verpflichtet, der
Fall ist.
In der französischen
Armee entsprechen die Officiers comptables unsern
Zahlmeistern.
(lat.), Berechnung, Berechnungsweise. So spricht man insbesondere bei der
Berechnung der Verwandtschaftsgrade von ziviler und kanonischer Komputation, je nachdem dabei
die
Regeln des römischen oder diejenigen des kanonischen
Rechts zur Anwendung kommen (s.
Verwandtschaft).
(Kommentur, lat. Commendator), bei den geistlichen
Ritterorden Benennung derjenigen
Ritter, welchen die
Güter
des
Ordensfür Rechnung desselben zur
Verwaltung anvertraut (commendare) waren und zwar so, daß die einzelnen Mitglieder wie
andre Regularen daraus ihren Unterhalt erhielten und nichts
Eignes besitzen durften. Obgleich in den
Statuten
den Komturen nur gestattet wurde, für sich aus den Einkünften so viel zu verwenden, wie zum standesmäßigen Unterhalt
notwendig war, so kannte doch die spätere
Observanz keine Rechnungsablage mehr.
Bei dem
DeutschenOrden
[* 6] fiel zwar der
Nachlaß eines Komturs an den
Orden zurück; allein auch das konnte umgangen werden,
wenn ihm der Ordensmeister ein
Testament zu machen erlaubte und ihm nach der
Größe des
Vermögens eine mäßige
Abgabe auferlegte.
Durch
Aufnahme in den
Orden traten die
Ritter nur in ein dem der Domicellaren bei den
Stiftern ähnliches
Verhältnis und rückten
nach dem
Alter in die
Kommenden ein. MehrereKommenden bildeten eine
Provinz
(Ballei), welcher ein Landkomtur
(commendator provincialis) vorgesetzt war. Bei den jetzigen
Ritterorden bezeichnet Komtur den
Rang oder die
Klasse nach den
Großkreuzen;
sie tragen das Ordenszeichen meist um den
Hals.
in der Türkei
[* 12] s. v. w.
Wohnung der hohen Staatsbeamten und der reichen
Leute und, da im
Orient die Amtslokalität von der Privatwohnung nur selten getrennt ist, Sitz der Lokalbehörden selbst.
Auf dem Land ist der Konak meist ein
Komplex mehrerer Bauten, in den
Städten ausschließlich die
Wohnung der höchsten Beamten.
Auch ist Konak s. v. w. das
Korps der Beamten überhaupt.
längerm Aufenthalt in Rom,
[* 15] Frankreich und Deutschland
[* 16] 1730 am Warschauer Piaristenkollegium als Professor der Geschichte und
Rhetorik angestellt und machte sich durch seine Reformbestrebungen auf pädagogischem Gebiet in weiten Kreisen bekannt und
allgemein verehrt. Er starb nachdem er denFall seiner erbitterten Gegner, der Jesuiten, erlebt hatte.
Konarski legte durch seine Schrift »De emendandis eloquentiae vitiis« (1741) und durch seinen persönlichen Einfluß in dem von ihm
begründeten Collegium nobilium (1743) den Grund zu einer umfassenden Regeneration der polnischen Sprache
[* 17] und Litteratur. Der
polnischen Verfassungsgeschichte diente das von ihm geleitete Sammelwerk »Volumina
legum« (1733-82). Vergeblich erstrebte er durch sein Werk »O
skutecznym rad sposobie« (»Über die ersprießliche Art der Beratungen«,
1760-1763, 4 Bde.) die Abschaffung des Liberum veto auf den polnischen Reichstagen.
Vgl. Sarg, Die Piaristenschulen im ehemaligen
Polen und ihre Reform durch Konarski (Meseritz 1865).