schärfer faßte, Bestimmungen über das bei der Gründung (s. d.) zu beobachtende Verfahren traf etc. Im übrigen gelten die
Bestimmungen über Aktiengesellschaften (s. d., S. 262 ff.)
auch für die auf Aktien.
Vgl. Endemann, Das Recht der Kommanditgesellschaften auf Aktien (Heidelb. 1873);
Renaud, Das Recht der
Kommanditgesellschaft (Leipz. 1881);
ferner die unter Aktie, S. 268, angegebene Litteratur.
(ital. u. span.
comándo), kurzer, accentuiert ausgesprochener militärischer Befehl beim Exerzieren, auch ein dienstlicher Auftrag eines
Offiziers oder Soldaten außerhalb seines Truppenteils, z. B. Kommando zu Schulen, als Adjutant etc.;
endlich kleine Truppenabteilung,
die zur Ausführung eines besondern Auftrags abgeschickt wird, z. B.
Requisitionskommando, Wachtkommando, Streifkommando etc. Die Mannschaften desselben heißen Kommandierte.
Besteht ein Kommando aus
verschiedenen Truppenteilen oder Waffen, so heißt es ein gemischtes Kommando.
Zier- oder Prunkwaffe eines Anführers in prähistorischer Zeit (s. Steinzeit und Metallzeit).
Daß dieselbe,
wie man mit der Benennung Schwertpfahl andeuten wollte, mit den altgermanischen Schwertträgern oder mit
der Verehrung eines besondern Schwertgottes oder des Gottes Ziu in Verbindung gestanden habe, ist mindestens durchaus unerwiesen.
als Zeichen der Würde hoher militärischer Befehlshaber schon im Altertum gebräuchlich. Die Lanze, die
Hauptwaffe, wurde als Sinnbild der Macht auch Vorbild für den Kommandostab und das Zepter, das Zeichen königlicher
Macht. Bei den Römern war die hasta pura, auch die vitis, der Stab der Centurionen, eine Art Kommandostab. Später wurde er auf die höchste
militärische Würde, die des Marschalls, beschränkt. In Frankreich führte der Marschall ursprünglich die Streitaxt, seit dem 18. Jahrh.
den samtüberzogenen bâton fleurdelisé, etwa 50 cm lang, 4 cm dick, reich bestickt, in dem einen der
goldenen Endringe die Devise: »Terror belli decus pacis«, in dem andern den Namen des Inhabers eingraviert. Der Marschallsstab
der preußischen Generalfeldmarschälle zeigt auf himmelblauem Samt abwechselnd goldene Königskronen und heraldische Adler,
an den Endflächen schwarze Adler auf weißem Grund und goldene Endringe. Auch in den Höhlenfunden aus
der Steinzeit finden sich eigentümlich bearbeitete, zum Teil verzierte Geweihstücke, die als Kommandostäbe gedeutet worden
sind.
monokotyle Familie aus der Ordnung der Enantioblasten, etwa 350 Arten umfassende, vorzugsweise
in den Tropen einheimische Kräuter oder Stauden mit scheidigen Blättern und meist in Wickeln stehenden regelmäßigen oder
zygomorphen Blüten, die sich aus dreigliederigen Kreisen zusammensetzen. Von den typischen sechs Staubblättern entwickeln
sich bisweilen einzige als Staminodien oder werden ganz unterdrückt. Die Samen haben einen eingedrückten
Nabel, ihr Endosperm bildet dem Nabel gegenüber eine Grube, in welcher der kleine Keimling innerhalb einer äußerlich hervortretenden
Papille des Samens liegt. Bekannte Zierpflanzen unter den Kommelinaceen sind einige Tradescantia- und Commelina-Arten.
im Mittelalter die Handlung, durch welche sich jemand der Schutzgewalt eines andern
als Vasall unterstellte und ihm sein Grundvermögen übergab, um es von jenem als Lehen zurückzuempfangen.
(mittellat. commenda, v. lat.
commendare, »anvertrauen«; franz. Commanderie,
Komturei), der Bezug und Genuß der Einkünfte eines Kirchenamtes ohne den wirklichen Besitz des letztern. Es gibt zweierlei
Arten der Kommenden, von denen die erste darin ihren Ursprung hat, daß erledigte Kirchenämter bis zu ihrer
Wiederbesetzung bereits angestellten, meist benachbarten Geistlichen zur einstweiligen Verwaltung (custodia, commenda) übertragen
wurden, während eine zweite Art von Kommenden in der karolingischen Zeit entstand, indem sich die Könige das Recht beilegten,
vermöge ihrer lehnsherrlichen Gewalt über die Kirchengüter und Klöster die Einkünfte derselben auch Laien (Kommendaturäbten,
Abbates commendatarii) zu übertragen, unter deren Schutz sie damit gestellt wurden.
Dieser Verweltlichung des Kirchenvermögens traten die Päpste zwar meist mit Energie entgegen; zuweilen aber beuteten sie es
auch zu gunsten ihrer Nepoten und Anhänger rücksichtslos aus, so besonders während des Exils in Avignon. Die gewöhnlichste
Art der Kommende war die Verleihung von Klöstern an Weltgeistliche. Das tridentinische Konzil suchte den Mißbräuchen,
die mit der Kommende getrieben wurden, zu steuern; doch hat sich das Institut in vereinzelten Fällen bis auf die neueste Zeit erhalten.
Von den Kommenden sind die Präbenden wohl zu unterscheiden, indem sich letztere nur auf die Perzeption bestimmter Teile der
gemeinschaftlichen Einkünfte der Stifter und Klöster beziehen und namentlich alle mit einer Domherrnstelle
verbundenen Einkünfte eine Präbende genannt zu werden pflegen. Bei Ritterorden trug man den Namen Kommende oder Komturei auf die
Gebiete über, welche einzelnen Ordensrittern (Komturen, Commendatores) zur Verwaltung und Nutznießung übergeben worden waren.
(spr. -mang, franz. comment, »wie?«)
bezeichnet in der Burschensprache den Inbegriff der überlieferten Formen des studentischen Verkehrs. Man spricht demgemäß
von einem Pauk-, Bier-, Trinkkomment etc. Die Bedeutung des Komments geht keineswegs in der Festsetzung gewisser
burschikoser Ausdrücke und Redewendungen auf. Derselbe dient vielmehr zur Erhaltung der guten Zucht und
Ordnung im Studentenleben. Da die Sitten an verschiedenen Universitäten und bei den verschiedenen Arten studentischer Verbindungen
sich verschieden entwickelt haben, unterscheidet man ebenfalls:
mehr
Leipziger, Jenaer, Göttinger etc. Komments und wiederum Korpskomment (auch S. C.-Komment, weil er von dem Seniorenkonvent der deutschen
Korps in Kosen [s. Landsmannschaften] festgestellt wird), burschenschaftliche Komments etc. Schon früh wurden derartige Komments
auch schriftlich aufgezeichnet und gedruckt.
Vgl. Raumer, Geschichte der Pädagogik, Bd. 4, S. 222 ff.
(4. Aufl., Gütersl. 1874), interessante geschichtliche
Proben aus landsmannschaftlichen, burschenschaftlichen etc. Komments enthaltend; Grässe, Bierstudien (Dresd. 1872), wo ein
»Saufkomment« von 1685 mitgeteilt wird.