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Smaragde bei Muzo, schöner Bernstein [* 2] (in Stücken bis 6 kg Schwere) unweit Honda. Dazu liefern die Küsten Perlen (sogen. Saatperlen, wovon jährlich für mehr als 120,000 Pesos ausgeführt werden), Muscheln, [* 3] Perlmutter, Schildkrot und Korallen. [* 4] In Beziehung auf industrielle Thätigkeit verdient nur das Flechten [* 5] der sogen. Panamahüte, die Anfertigung von Hängematten, Alpargatas (Sandalen), [* 6] Säcken, Tauwerk und das Weben [* 7] von groben Hosen-, Hemden- und Kleiderstoffen und Ponchos Beachtung.
Die Branntweinbrennerei (aus Zucker) [* 8] ist Monopol und meist an Ausländer verpachtet. Seitdem die Dampfschiffahrt auf dem Magdalenenstrom freigegeben worden ist, wird auch Schiffbau betrieben. Wie der Industrie, so steht auch dem Aufschwung des Handels vor allem die Schwierigkeit des Verkehrs zwischen dem Innern und den Seehäfen hindernd im Weg; daher ist es kein Wunder, wenn er trotz der ziemlich freisinnigen Handelspolitik, welche die Regierung seit längerer Zeit befolgt, noch in keinem Verhältnis zu dem erstaunlichen Produktenreichtum und der günstigen Weltlage der Republik steht.
Fahrstraßen gibt es nur auf den Hochebenen von Bogota; Eisenbahnen bestehen sieben in einer Gesamtlänge von 243 km: die Bahn über die Landenge von Panama [* 9] (Panama-Colon, 75 km), eine Bahn vom Julia (Zufluß der Lagune von Maracaibo) nach Cucuta (54 km), die von einer deutschen Gesellschaft gebaute vom Hafen Sabanilla an der Mündung des Magdalenenstroms, welche wegen vorgelagerter Sandbänke für größere Schiffe [* 10] nicht passierbar ist, nach dem 28 km entfernten aufblühenden Barranquilla, von wo Dampfer den Fluß bis nach Neiva befahren, und vier vom Magdalenenstrom ausgehende Bahnen, darunter die nach Bogotá und Medellin noch im Bau.
Das Innere durchkreuzen Maultierpfade in allen Richtungen, und an den Hauptverkehrsstraßen sind auch Brücken [* 11] gebaut worden. Die Einfuhr belief sich 1883-84 auf 9,926,486, die Ausfuhr auf 13,501,178 Pesos. Die Einfuhr besteht wesentlich aus Baumwollen-, Wollen- und Leinenstoffen, Metallwaren, Nahrungsmitteln und geistigen Getränken; die Ausfuhr aus Kaffee, Fieberrinde, Edelmetallen, Tabak [* 12] und Häuten, Tolubalsam, Steinnüssen, Farbhölzern und Strohhüten.
Dazu kommt noch der Transithandel im Betrag von über 50 Mill. Pesos über die Landenge von Panama. Beim Handel beteiligt sich nächst den Vereinigten Staaten [* 13] und England namentlich Deutschland. [* 14] Im J. 1885 liefen 1892 Schiffe von 1,051,300 Ton. Gehalt ein (ohne die in den Freihäfen Colon und Panama). Kolumbien [* 15] selbst besitzt etwa 100 kleine Schiffe von 16,000 T. Gehalt. Die Post beförderte 1883-84: 1,200,000 Briefe, die Telegraphen [* 16] (3771 km) 306,813 Depeschen. Maße und Gewichte sind seit 1857 die französischen; der Peso wird in 10 Reales eingeteilt und hat einen Nominalwert von 4 Mk. Das Pesopapiergeld gilt indes nur 1 Mk. 40 Pf.
[Staatsverfassung.]
Die Konstitution der Republik datiert vom Ihr zufolge besteht eine auf Volkssouveränität begründete repräsentative Volksregierung. Dieselbe besteht aus drei Gewalten: der gesetzgebenden, der vollziehenden und der rechtsprechenden. Die gesetzgebende Gewalt (Kongreß) ruht bei dem Senat und der Repräsentantenkammer. Jener besteht aus 33 Mitgliedern (je drei von einem Departement und sechs vom Präsidenten auf sechs Jahre ernannt), das Repräsentantenhaus gegenwärtig aus 66 Abgeordneten (je einer für 50,000 Einw. und einer mehr für einen Rest von wenigstens 20,000). Die vollziehende Gewalt besteht aus einem Präsidenten, der auf je sechs Jahre gewählt wird, und dessen Amtsantritt mit 7. Aug. erfolgt, und 5 Staatssekretären (Ministern).
Ihm zur Seite steht ein Staatsrat, dessen Entscheidungen bei Kompetenzstreitigkeiten endgültig sind. Die rechtsprechende Gewalt beruht auf dem Obergericht zu Bogotá, bestehend aus 7 Mitgliedern, welche der Präsident auf Lebenslänge ernennt, einem Sekretär [* 17] und dem Generalstaatsanwalt. Die Departements stehen unter Gouverneuren, welche der Präsident ernennt. Die Finanzen befinden sich in ganz erbärmlichem Zustand. Die Einnahmen beliefen sich 1883-84 auf 6,733,750 Pesos (davon 3,593,604 Pesos aus Zöllen), die Ausgaben auf 7,117,571 Pesos.
Die Staatsschuld belief sich 1885 auf 2,279,000 Pfd. Sterl. äußere und 10,499,927 Pesos innere Schuld. Auf die äußere Schuld wurden 1879-86 keine Zinsen bezahlt. Das Heer zählt in Friedenszeiten 3000 Mann; im Kriegsfall hat jedes Departement ein Kontingent von 1 Proz. der Bevölkerung [* 18] zu stellen. Hauptstadt ist Bogotá im Departement Cundinamarca. Die Flagge s. Tafel »Flaggen [* 19] I«. [* 20]
Vgl. Powles, New Granada, [* 21] its internal resources (Lond. 1863);
Mosquera, Compendio de geografia de los Estados unidos de Colombia (das. 1866);
F. Hall, [* 22] Columbia [* 23] (Philad. 1871);
Esguerra, Diccionario geográfico de los Estados unidos de Colombia (Bogotá 1879);
Pereira, Les États unis de Colombie (Par. 1883);
Perez, Geografia general, fisica y política de los Estados unidos de Colombia (Bogotá 1883);
Karsten, Geologie [* 24] de l'ancienne Colombie, etc. (Berl. 1886);
Sievers, Reise in der Sierra Nevada de Santa Marta (Leipz. 1887);
Etienne, Nouvelle Grenade etc. (Genf [* 25] 1887).
Geschichte.
Die Küste von Kolumbien oder Neugranada wurde zuerst 1499 von dem Spanier Hojeda und dem Florentiner [* 26] Amerigo Vespucci entdeckt, welche auf ihrer Fahrt an der Nordküste von Südamerika [* 27] westlich bis zum Cabo de la Vela vordrangen. Rodrigo de Bastidas und Juan de la Cosa fuhren 1500 an der ganzen Küste von diesem Kap bis zum Golf von Darien entlang, worauf mehrere spanische Expeditionen des Menschenraubs wegen Landungen versuchten. Die Eroberung dieser Lande vollendete 1536 von Santa Marta aus Gonzalo Jimenez de Quesada, der auch Santa Fé de Bogotá gründete und das Land nach seiner Heimat Neugranada benannte; gleichzeitig drang auch ein Beamter des augsburgischen Bankhauses Welser, Nikolaus Federmann, bis Bogotá vor.
Neugranada gehörte anfangs zum Vizekönigreich Peru, ward jedoch 1547 zu einer besondern Generalkapitanie erhoben, deren Teile aber nur in lockerer Verbindung standen. 1718 wurde es ein Vizekönigreich, dessen Hauptstadt bald Cartagena, bald Bogotá war. Schon 1781 begannen unter dem Eindruck des nordamerikanischen Unabhängigkeitskriegs freiheitliche Regungen und Versuche einer Selbstregierung, welche allerdings durch die ungeheure Ausdehnung [* 28] des unter der spanischen Herrschaft wenig entwickelten und schwach bevölkerten Landes sowie durch den wandelbaren Charakter und die geringe Bildung der Einwohner sehr beeinträchtigt wurden. Infolge der Ereignisse in Europa, [* 29] der erzwungenen Abdankung Ferdinands VII. von Spanien [* 30] und der Einsetzung des Napoleonischen Königs Joseph, brach im Mai 1810 die Empörung aus, indem das Volk einen Regierungsausschuß verlangte, der während Ferdinands Gefangenhaltung das Land verwaltete; dieser trat ¶
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im Juli ins Leben unter dem Präsidium des Vizekönigs Amar, der jedoch bereits im August wegen seiner Napoleonischen Gesinnung vertrieben wurde. An eine Losreißung vom Mutterland dachte man damals noch keineswegs. Da über die Form der Vereinigung der verschiedenen Provinzen Streit entstand, so trat im Dezember 1810 zu Bogotá ein Kongreß zusammen, der sich für den Depositar der Nationalsouveränität erklärte, sich aber nur zwei Monate gegen den Widerstand der Provinzialjunten behauptete.
Die Junta von Bogotá proklamierte die Bildung eines neuen Staats, Cundinamarca, der unter Narinos Leitung sich im April 1812 auch von Ferdinand VII. lossagte und sich für eine Republik erklärte, während, die übrigen Provinzen einen Föderativstaat gründeten, der sich erst 1813 von Spanien trennte. 1814 wurde Cundinamarca durch Bolivar zum Beitritt zu dem Bunde der Vereinigten Provinzen von Neugranada gezwungen und vom Kongreß Camilo Torres zum Präsidenten mit diktatorischer Gewalt erwählt.
Jedoch unterwarf 1815-16 General Pablo Morillo an der Spitze einer überlegenen Kriegsmacht Neugranada wieder der spanischen Herrschaft und züchtigte es mit den entsetzlichsten Bedrückungen und zahlreichen Hinrichtungen. Erst 1819 begann Bolivar, nachdem er in Venezuela die Spanier besiegt hatte, nach seinem berühmten Zug über die Andes mit seinem Sieg bei der Brücke [* 32] des Boyaca 7. Aug. die Wiederbefreiung des Landes, das er durch die Verfassung vom mit Venezuela und Quito zu der Republik Kolumbien vereinigte; das bisherige Neugranada bildete in derselben das Departement Cundinamarca.
Bolivars Unternehmen war anfangs von Erfolg begleitet. Im November 1821 räumten die Spanier Neugranada, und auch Panama schloß sich dem neuen Staat an. Im Mai trat der konstituierende Kongreß desselben zu San Rosario de Cucuta an der Grenze von Venezuela und Neugranada zusammen, der nach dem Muster der nordamerikanischen Verfassung ein ausführliches Grundgesetz ausarbeitete und Bolivar zum Präsidenten, Santander zum Vizepräsidenten erwählte; doch ließ sich Bolivar auf die Zeit des Kriegs für das Heerwesen diktatorische Gewalt erteilen und hinderte die Befestigung des neuen Staatswesens dadurch, daß er sofort Kolumbien verließ, um auch Peru den Spaniern zu entreißen, sowie die Bildung einer großen Andeskonföderation plante, der auch Peru und Bolivia [* 33] angehören, und die unter seiner Leitung stehen sollte.
Während seiner Abwesenheit entstanden neue Parteiungen und heftige Streitigkeiten zwischen den Anhängern Bolivars und den Liberalen unter Santander, die 1828 auf dem zur Reform der Verfassung berufenen Kongreß zu Ocana zu dem Austritt der erstern und 1830 zum Abfall von Venezuela und Quito führten. Die mittlern Provinzen Kolumbiens konstituierten sich 1831 unter dem Präsidium Joaquin Mosqueras als ein eigner Staat, Neugranada, mit den Grenzen [* 34] des alten Vizekönigreichs; die neue Verfassung dieses Staats wurde verkündet.
Präsident desselben wurde General Santander, der Führer der Liberalen, dem 1837 und 1841 Konservative, Marques, Herran und Mosquera, 1849 wieder ein Liberaler, Lopez, folgten. Die Zustände waren im allgemeinen befriedigend; infolge des Gleichgewichts der Parteien herrschten Ruhe und Ordnung, und durch eine Verfassungsänderung 1843 wurde auch die vollziehende Gewalt verstärkt. Erst 1853 brachen nach der Verkündigung einer neuen streng föderalistischen Verfassung wieder Unruhen aus, infolge deren sich 1857 die Republik in acht nur locker verbundene Staaten auflöste (Panama, Antioquia, Santander, Cáuca, Cundinamarca, Boyaca, Bolivar, Magdalena) und den Namen »Granadische Konföderation« annahm; Präsident wurde Ospina.
Bereits 1860 brach der Bürgerkrieg wieder aus, da man sich über die Grundlagen des neuen Systems nicht einigen konnte. Mosquera, an der Spitze der Liberalen, riß den Staat Cáuca, dessen Diktator er wurde, vom Bund los, gründete mit dem Staat Bolivar die »Vereinigten Staaten von Neugranada« und errang die Oberhand über Ospinas Nachfolger Arboleda. Am zog er in Bogotá ein und berief dorthin einen außerordentlichen Konvent, den zunächst sieben Staaten (darunter der neue Staat Tolima) beschickten, und der für den neuen Staat den Namen »Vereinigte Staaten von Kolumbien« wählte. Panama schloß sich freiwillig an, nachdem es sich seine fast vollständige Unabhängigkeit ausbedungen; der letzte Staat, Antioquia, wurde 1862 mit Gewalt unterworfen. Der Krieg mit Ecuador, dessen Präsident Moreno Arboleda Hilfe geleistet hatte, wurde durch den Sieg Mosqueras bei Cuaspad ^[richtig: Cuaspud] beendet.
Der Kongreß von Rio Negro [* 35] brachte eine neue Verfassung zu stande, die sich als einen Bund der neun souveränen Staaten »zur Bildung einer freien, souveränen und unabhängigen Nation behufs äußerer Sicherheit und gegenseitiger Hilfe« darstellte. Die Generalregierung erhielt ziemlich ausgedehnte Befugnisse; jedoch wurde das Verhältnis derselben zu den einzelnen Staaten nicht bestimmt geregelt und den letztern sogar die Befugnis eingeräumt, sich der Zentralgewalt zu widersetzen. So fehlte es nicht an Handhaben für ehrgeizige Staatsmänner und an Anlässen zu Zwistigkeiten.
Trotzdem blieb Kolumbien im ganzen von Unruhen verschont; der Versuch des Präsidenten Mosquera 1867, gegenüber
dem Kongreß eine militärische Diktatur zu errichten, wurde unterdrückt und Mosquera verbannt. Anderseits wurde eine Empörung,
welche, angereizt durch den Zwiespalt der Liberalen, bei der Präsidentenwahl 1876 die Klerikalen (Godos) in den Staaten Antioquia
und Tolima versuchten, von General Trujillo 1877 durch den Sieg bei Los Chaucos unterdrückt. Nach 19jähriger
Herrschaft der Liberalen, welche trotz Einziehung der Kirchengüter und Kassierung der Staatsschu
ldverschreibungen die Finanzen
doch nicht gebessert hatten, gelangten 1879 die Independientes, eine Abzweigung der Liberalen, unter dem Präsidenten Nunez
zur Regierung, welche der katholischen Geistlichkeit großen Einfluß einräumten, aber nach Unterdrückung
einiger Aufstandsversuche dauernde Zustände zu begründen vermochten. 1886 berief Nunez einen Nationalrat, aus 18 Bevollmächtigten
der Provinzen bestehend, der die Einführung einer neuen zentralistischen Verfassung beschloß.
Durch dieselbe, welche verkündet wurde, ist in einen Einheitsstaat, der in neun Departements, die frühern Einzelstaaten, zerfällt, verwandelt und der Staat Cundinamarca, in dem Bogotá liegt, für Bundesland (Distrito Federal) erklärt worden. Nunez wurde auf sechs Jahre wieder zum Präsidenten gewählt.
Vgl. Restrepo, Historia de la revolucion de la republica de Colombia (Besançon [* 36] 1858, 10 Bde.);
Groot, Historia eclesiastica y civil de Nueva Granada (das. 1869, 3 Bde.);
Acosta, Compendio histórico del descubrimiento y colonizacion de la Nueva Granada en el siglo XVI (Par. 1848);