(griech., Elytroraphie), künstliche
Verengerung der
Scheide durch Ausschneiden von
Stücken der Schleimhaut
und Vernähen der Wundränder zur
Heilung von
Gebärmutter- und Scheidenvorfall.
(franz.), hausieren, von
Haus zu
Haus tragen, auch im übertragenen
Sinn: Nachrichten durch Weitererzählen
verbreiten;
Kolporteur (spr.-ör), Hausierer, Tabulettträger;
bei uns besonders eine
Person, welche meist im Auftrag von
Buchhändlern,
Antiquaren etc.
Bücher,
Zeitungen u. dgl. zum Verkauf herumträgt oder
Subskribenten etc. sammelt;
daher Kolportageschriften (Kolportageromane etc.),
Druckwerke, namentlich
lieferungsweise erscheinende Drucksachen, welche hauptsächlich auf den Vertrieb durch Kolporteure berechnet sind.
Neben
einer geringwertigen Litteratur finden durch den Kolportagebetrieb in neuerer Zeit auch wertvolle und für die
Volksbildung
hochwichtige litterarische
Unternehmungen (encyklopädische, populär-wissenschaftliche Werke) eine erhebliche Unterstützung.
Schriften und Bildwerke, welche in sittlicher oder religiöser Beziehung Ärgernis zu geben geeignet
sind, oder welche mittels Zusicherung von
Prämien oder
Gewinnen vertrieben werden, sind nach der Gewerbenovelle vom von der
Kolportage ausgeschlossen.
Außerdem hat derjenige, welcher
Schrift- und Bildwerke im Umherziehen feilbieten will, ein Verzeichnis derselben der zuständigen
Verwaltungsbehörde seines Wohnortes zur
Genehmigung vorzulegen, welche nur dann zu versagen ist, wenn
das Verzeichnis
Druck- oder Bildwerke solcher Art enthält, wie sie vom Kolportagevertrieb ausgeschlossen sind. Nur die in
dem genehmigten Verzeichnis aufgeführten
Schriften und Bildwerke darf der Kolporteur während der Ausübung seines
Gewerbebetriebs
bei sich führen. Im übrigen bedarf derselbe, wie jeder Hausierer, eines Wandergewerbescheins und ist überhaupt
den Bestimmungen für den
Gewerbebetrieb im Umherziehen unterworfen. Dagegen wird der Buchhandlungsreisende, der nur
Muster
und Probeexemplare mit sich führt und
Bestellungen darauf entgegennimmt, als
Handlungsreisender (s. d.) angesehen.
Vgl. Deutsche
[* 5] Gewerbeordnung, § 56, Nr. 10, § 55, 56a ff.,
§ 44, 44a;
Baumbach, Der Kolportagebuchhandel und die Gewerbenovelle (Berl. 1883).
[* 1] (lat.), Taubenhaus; dann wegen der
Ähnlichkeit
[* 9] Bezeichnung für altrömische Grabkammern mit reihenweise
übereinander angebrachten
Nischen zur
Aufnahme der Aschenurnen.
Gräber solcher Art finden sich nur in
Rom und
[* 10] dessen nächster
Umgebung und stammen fast sämtlich aus dem 1. Jahrh.
n. Chr. Sie hatten die Bestimmung, bei möglichst sparsamer
Anlage und
Ausschmückung doch für die
Asche möglichst vieler Verstorbenen
Raum zu gewähren; sie waren halb oder
ganz unterirdisch und die thönernen Aschentöpfe (ollae) in die
Mauer selbst so eingebaut, daß über der Mündung die kleine
(ca. ½ m breite)
Nische sich öffnete, um die Beisetzung der
Asche (die
Leichenverbrennung
[* 11] ist dabei als
allgemein üblich vorausgesetzt) zu ermöglichen.
Über den
Nischen angebrachte Marmortäfelchen gaben die
Namen der Beigesetzten an (vgl. Abbildung). In der
Regel wurden solche
Kolumbarien von reichen Leuten angelegt, deren Sklaven und Freigelassene zu zahlreich waren, um in dem Familienbegräbnis
Platz zu finden, und namentlich auch die
Kaiser und deren Gemahlinnen ließen dergleichen Massenbegräbnisse
erbauen. Erhalten sind deren mehrere, unter andern ein von der
Livia, der Gemahlin des
Augustus, für ihre Freigelassenen an der
Appischen Straße in
Rom errichtetes Kolumbarium, das 1726 aufgefunden wurde.
Auch für arme Leute, die zur Erwerbung eines eignen
Grabes nicht die
Mittel hatten, legten Spekulanten in
Rom gemeinsame Begräbnisse an, in denen man einen Platz erwerben konnte.
Noch gewöhnlicher wurden Kolumbarien von religiösen
oder gewerblichen
Vereinen für ihre Mitglieder gestiftet oder auch von eignen Sterbekassengesellschaften errichtet, die den
Beteiligten gegen einmalige Kapitalzahlung und laufende Beiträge das Anrecht auf ein anständiges Leichenbegängnis und
eine Grabnische sicherten. Die Zahl der jetzt bekannten Kolumbarien beträgt mehr als 100. In unsrer
Zeit hat man den Namen Kolumbarium auch auf die Halle
[* 13] übertragen, in welcher die Urnen mit der Asche der in den modernen Feuerbestattungsöfen
(Gotha)
[* 14] verbrannten Leichen beigesetzt werden.