Kirchdorf im russ. Gouvernement St. Petersburg, an der Ishora und der Eisenbahn St. Petersburg-Moskau,
mit den sogen. Ishoraschen Admiralitätsfabriken, welche, 1705 angelegt, jetzt gegen 2000 Arbeiter beschäftigen.
Sie liefern
alles, was zum Schiffbau aus Metall gebraucht wird.
(griech., Elytroraphie), künstliche Verengerung der Scheide durch Ausschneiden von Stücken der Schleimhaut
und Vernähen der Wundränder zur Heilung von Gebärmutter- und Scheidenvorfall.
(franz.), hausieren, von Haus zu Haus tragen, auch im übertragenen Sinn: Nachrichten durch Weitererzählen
verbreiten;
Kolporteur (spr.-ör), Hausierer, Tabulettträger;
bei uns besonders eine Person, welche meist im Auftrag von
Buchhändlern, Antiquaren etc. Bücher, Zeitungen u. dgl. zum Verkauf herumträgt oder
Subskribenten etc. sammelt;
daher Kolportageschriften (Kolportageromane etc.), Druckwerke, namentlich
lieferungsweise erscheinende Drucksachen, welche hauptsächlich auf den Vertrieb durch Kolporteure berechnet sind.
Neben
einer geringwertigen Litteratur finden durch den Kolportagebetrieb in neuerer Zeit auch wertvolle und für die Volksbildung
hochwichtige litterarische Unternehmungen (encyklopädische, populär-wissenschaftliche Werke) eine erhebliche Unterstützung.
Schriften und Bildwerke, welche in sittlicher oder religiöser Beziehung Ärgernis zu geben geeignet
sind, oder welche mittels Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden, sind nach der Gewerbenovelle vom von der
Kolportage ausgeschlossen.
Außerdem hat derjenige, welcher Schrift- und Bildwerke im Umherziehen feilbieten will, ein Verzeichnis derselben der zuständigen
Verwaltungsbehörde seines Wohnortes zur Genehmigung vorzulegen, welche nur dann zu versagen ist, wenn
das Verzeichnis Druck- oder Bildwerke solcher Art enthält, wie sie vom Kolportagevertrieb ausgeschlossen sind. Nur die in
dem genehmigten Verzeichnis aufgeführten Schriften und Bildwerke darf der Kolporteur während der Ausübung seines Gewerbebetriebs
bei sich führen. Im übrigen bedarf derselbe, wie jeder Hausierer, eines Wandergewerbescheins und ist überhaupt
den Bestimmungen für den Gewerbebetrieb im Umherziehen unterworfen. Dagegen wird der Buchhandlungsreisende, der nur
Muster
und Probeexemplare mit sich führt und Bestellungen darauf entgegennimmt, als Handlungsreisender (s. d.) angesehen.
Vgl. Deutsche
Gewerbeordnung, § 56, Nr. 10, § 55, 56a ff.,
§ 44, 44a; Baumbach, Der Kolportagebuchhandel und die Gewerbenovelle (Berl. 1883).
Joseph Gottlieb, Botaniker, geb. zu Sulz am Neckar, gest. als Professor der Naturgeschichte
in Karlsruhe. Er schrieb: »Vorläufige Nachricht von einigen das Geschlecht der Pflanzen betreffenden Versuchen« (Leipz. 1761-66).
[* ] (lat.), Taubenhaus; dann wegen der Ähnlichkeit Bezeichnung für altrömische Grabkammern mit reihenweise
übereinander angebrachten Nischen zur Aufnahme der Aschenurnen. Gräber solcher Art finden sich nur in Rom und dessen nächster
Umgebung und stammen fast sämtlich aus dem 1. Jahrh. n. Chr. Sie hatten die Bestimmung, bei möglichst sparsamer Anlage und
Ausschmückung doch für die Asche möglichst vieler Verstorbenen Raum zu gewähren; sie waren halb oder
ganz unterirdisch und die thönernen Aschentöpfe (ollae) in die Mauer selbst so eingebaut, daß über der Mündung die kleine
(ca. ½ m breite) Nische sich öffnete, um die Beisetzung der Asche (die Leichenverbrennung ist dabei als
allgemein üblich vorausgesetzt) zu ermöglichen.
Über den Nischen angebrachte Marmortäfelchen gaben die Namen der Beigesetzten an (vgl. Abbildung). In der Regel wurden solche
Kolumbarien von reichen Leuten angelegt, deren Sklaven und Freigelassene zu zahlreich waren, um in dem Familienbegräbnis
Platz zu finden, und namentlich auch die Kaiser und deren Gemahlinnen ließen dergleichen Massenbegräbnisse
erbauen. Erhalten sind deren mehrere, unter andern ein von der Livia, der Gemahlin des Augustus, für ihre Freigelassenen an der
Appischen Straße in Rom errichtetes Kolumbarium, das 1726 aufgefunden wurde.
Auch für arme Leute, die zur Erwerbung eines eignen Grabes nicht die Mittel hatten, legten Spekulanten in
Rom gemeinsame Begräbnisse an, in denen man einen Platz erwerben konnte. Noch gewöhnlicher wurden Kolumbarien von religiösen
oder gewerblichen Vereinen für ihre Mitglieder gestiftet oder auch von eignen Sterbekassengesellschaften errichtet, die den
Beteiligten gegen einmalige Kapitalzahlung und laufende Beiträge das Anrecht auf ein anständiges Leichenbegängnis und
eine Grabnische sicherten. Die Zahl der jetzt bekannten Kolumbarien beträgt mehr als 100. In unsrer
Zeit hat man den Namen Kolumbarium auch auf die Halle übertragen, in welcher die Urnen mit der Asche der in den modernen Feuerbestattungsöfen
(Gotha) verbrannten Leichen beigesetzt werden.