Schlachten gegen Karl den Kühnen tapfern Anteil. Die Reformation brachte viele Kämpfe; die Protestanten erhielten 1575 freie Religionsübung,
die ihnen Kaiser Ferdinand II. 1629 wieder zu nehmen suchte. 1632 fiel in die Hände der Schweden, 1635 in die der Franzosen,
welche es 1649 nach dem Westfälischen Frieden räumten, 1673 aber aufs neue besetzten, die Festungswerke
schleifen ließen und Kolmar 1680 durch die Reunionskammern mit Frankreich vereinigten, bei dem es fortan bis 1871 verblieb. Seit 1698 ist
Kolmar der Gerichtshauptort für das Elsaß.
Vgl. Hunkler, Geschichte der Stadt Kolmar (Kolm. 1838);
Sand, Geschichte der Stadt Kolmar (das.
1854);
Rathgeber, Kolmar und Ludwig XIV. (Stuttg. 1873);
Derselbe, Kolmar und die Schreckenszeit (das. 1873);
Rocholl, Die Einführung der Reformation in Kolmar (Kolm. 1875).
2) in Posen, bis 1877 Chodziesen) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Bromberg, an 3 Seen und an der Linie Posen-Neustettin
der Preußischen Staatsbahn, 40 m ü. M., hat eine evangelische und
eine kath. Kirche, eine Synagoge, ein Amtsgericht, bedeutende Steingutfabrikation, Ziegeleien und (1885) 3015 meist evang.
Einwohner (606 Juden). Kolmar ist 1435 gegründet.
(v. ital. colmata, »Damm«),
allmähliche Erhöhung des Bodens durch systematische Aufleitung von Wasser und
Niederschlag der festen Materialien, welche dieses mit sich führt. Oft wird gleichzeitig bezweckt,
die fruchtbaren Schlickteile, welche das benutzte Wasser mit sich führt, als Oberkrume zu gewinnen und namentlich einen kahlen
Geröllboden in dieser Weise zu verbessern. Bedingung für die Ausführung einer Kolmation ist, daß das in Verwendung kommende Wasser
reichliche Mengen festen Materials mit sich führt, damit die Hebung des tief liegenden und aus diesem Grund
in der Regel versumpften Terrains in nicht zu langer Zeit bewerkstelligt werde.
Vornehmlich sind die Hochwasser und zwar vor allen diejenigen der Gebirgsflüsse zu Kolmation geeignet, da diese oft außerordentliche
Sinkstoffmengen mit sich führen. Das zu kolmatierende Terrain wird mit Deichen umgeben, welche das aufgeleitete Wasser
zusammenhalten; das Zu- und Ablassen erfolgt durch Kolmationsschleusen. Kolmationen in sehr beträchtlicher Ausdehnung wurden
vorwiegend in Italien, in beschränkterm Maß auch im südlichen Frankreich vorgenommen. Die Ausführung erfolgt zumeist durch
den Staat, um ein ungesundes und ertragloses Terrain zweckmäßig zu sanieren, und die Erfolge sind in vielen Fällen, namentlich
in den Sumpfgebieten Val di Chiana, den Maremmen von Toscana, ferner an dem Fluß Var, an der Durance und Isère,
überaus günstige gewesen.
Vgl. Perels, Handbuch des landwirtschaftlichen Wasserbaus (2. Aufl., Berl. 1884).
ehemals deutsches Erzstift im kurrhein. Kreis, welches im Reichstag auf der rheinischen Bank die erste Stimme hatte,
bestand aus mehreren durch fremde Gebiete voneinander gesonderten Teilen, nämlich aus dem Hauptteil längs des Rheins zwischen
den Herzogtümern Jülich und Berg, einem Gebiet zwischen Jülich und dem Erzstift Trier, der Grafschaft Recklinghausen
und dem Herzogtum Westfalen. Die eigentlichen erzstiftischen Lande (ohne Recklinghausen und Westfalen) umfaßten etwa 2750 qkm
(50 QM.) mit 100,000 Einw., sämtliche Besitzungen des Kurfürsten von Köln aber ungefähr 6600 qkm (120 QM.) mit 230,000 Einw.
Erstere zerfielen
in das obere Erzstift, wozu die Ämter Zeltingen und Rachtig, Andernach, Altenahr, Linz
und Altenwied, Nurburg ^[richtig: Nürburg], Haarth, Rheinbach, Godesberg, Bonn, Zülpich, Lechenich, Brühl und Deutz gehörten,
und das untere Erzstift mit den Ämtern Hülchrath, Lindberg, Kempen, Linn und Rheinberg; dazu besaß der Erzbischof noch Rechte
in Bacharach, Honnef, Unkel, Neersen u. a. O. sowie die Städte Andernach, Neuß, Bonn, Ahrweiler, Linz, Kempen,
Kaiserswerth, Rheinberg, Rhense. a. Die Grafschaft Recklinghausen wurde durch einen Statthalter regiert.
Das Herzogtum Westfalen bestand aus vier Quartieren, nämlich dem Rüdenschen, Werlschen, Bilsteinschen und Brilonschen Quartier.
Der Erzbischof von Köln war der dritte geistliche Kurfürst des Deutschen Reichs und Erzkanzler des heiligen römischen Reichs in
Italien sowie des Papstes. Auch war er von Innocenz IV. zum gebornen Legaten ernannt worden. Bei der Wahl
des römischen Kaisers hatte der Kurfürst von Köln die zweite Stimme, und ihm stand das Vorrecht zu, dem Kaiser in Deutschland
zur linken Hand, innerhalb des Erzstifts aber und außerhalb Deutschlands zur rechten zu gehen.
Zwischen ihm und dem Kurfürsten von Mainz bestand wegen der Kaiserkrönung ein langer Streit, der erst 1657 dahin entschieden
wurde, daß stets derjenige die Krönung vollziehen sollte, in dessen Sprengel sie stattfinde; sofern sie aber an einem Ort
außerhalb der beiden Bistümer vollzogen würde, sollten beide Kurfürsten miteinander abwechseln. Die
Landstände des Erzstifts bestanden aus dem Domkapitel, den Grafen, der Ritterschaft und den Städten, und die Landtage wurden
gewöhnlich in der Residenz Bonn gehalten.
Das Domkapitel, welches sich den Status primarius nannte, und in welches fast nur Mitglieder aus reichsunmittelbaren Häusern
aufgenommen wurden, hatte seinen Sitz in der Stadt Köln, woselbst sich auch die erzbischöfliche
Kathedrale sowie das geistliche Hofgericht oder Offizialat und das weltliche Hofgericht befanden. Das Erbhofmeisteramt des Erzstifts
hatten die Grafen von Manderscheid, das Erbmarschallamt die Grafen von Salm, das Erbschenkenamt die Herzöge von Arenberg und das
Erzkämmereramt die Grafen von Plettenberg. Die jährlichen Einkünfte betrugen etwa 600,000 Thlr. Das
Wappen zeigte ein schwarzes Kreuz im silbernen Feld (Erzstift ein weißes springendes Pferd im roten Feld (Herzogtum Westfalen),
drei goldene Herzen im roten Feld (Herzogtum Engern) und einen silbernen Adler im blauen Feld (Grafschaft Arnsberg).
Die Legende nennt als den Stifter des Bistums Köln den heil. Maternus, welcher mit dem vom Tod erweckten Jüngling
zu Nain identifiziert wird. Erst im 4. Jahrh. kommt indes beglaubigt als Bischof ein Maternus vor. St. Kunibert, Bischof von
Köln von 622 bis 663, bereicherte das Stift durch sein Verhältnis zum fränkischen Dynastengeschlecht sowie durch das Vermächtnis
seiner Besitzungen Zeltingen und Rachtig a. d. Mosel, Rhense und Boppard. Unter Hildebold, Erzkaplan und Freund
Karls d. Gr., wurde Köln 785 zum Erzbistum erhoben und ihm die Bistümer Lüttich, Minden, Utrecht, Münster und Osnabrück untergeordnet.
Bruno, der Bruder Ottos I. (s. Bruno I.), wurde 953 zum Erzbischof erwählt und zugleich zum Herzog von Lothringen
ernannt, welche Würde auch alle seine Nachfolger besitzen sollten. Diese behaupteten dieselbe aber nur in einem schmalen
Landstrich am Rhein, welcher später das weltliche Gebiet des Erzbistums bildete. In Brunos Geist wirkten seine Nachfolger Folkmar,
Garo, Marinus,
mehr
Heribert. Der folgende Erzbischof, Pilgrim, 1021 gewählt, war Kanzler Heinrichs II. Pilgrims Nachfolger Hermann II. erscheint
als Erzkanzler des apostolischen Stuhls in Papsturkunden. Auf ihn folgte Anno H. (1056-1075), Kanzler Heinrichs III. und Vormund
Heinrichs IV. sowie Reichsverweser. Arnold II., ein Graf von Wied (1151-56), erhielt vom Papste die unmittelbare
Abhängigkeit der Metropolitane von Rom sowie das Recht zugestanden, den Kaiser in seinem Sprengel zu salben; auch wurde der
Kirche zu Köln die Berechtigung eingeräumt, sieben Kardinalpriester zu haben. Erzbischof Reinald von Dassel (1159-67) begleitete
den Kaiser Friedrich I. nach Italien und half daselbst diesem bei Tusculum einen Sieg über die Römer erringen,
wofür er von ihm den Königshof in Andernach erhielt. Sein Nachfolger Philipp von Heinsberg (gest. 1191) benutzte die Zerwürfnisse
Heinrichs des Löwen mit dem Kaiser, um einen Teil der Länder des Geächteten, nämlich den westlichen Teil des alten Engern
und Westfalen, für das Erzstift zu erwerben.
Seitdem schrieben sich die Erzbischöfe von Köln Herzöge von Westfalen und Engern. Seit dem 13. Jahrh. erblicken
wir das Erzstift fast beständig in Feindseligkeiten begriffen, teils mit den benachbarten Dynasten, teils mit den Städten,
welche sich, wie Soest und Köln, nur unter der Bedingung der Aufrechthaltung ihrer Freiheiten und Rechte dem
Stift unterworfen hatten. Die langen Streitigkeiten mit der Stadt Köln begannen schon unter Philipp von Heinsberg und erreichten
ihre Höhe unter Konrad von Hochstaden (1238-61), Engelbert von Falkenburg (1261-74) und Siegfried von Westerburg (1275-97). Wenn
sie auch nach der Austreibung des Erzbischofs Siegfried aus der Stadt an ihrer Schärfe vieles verloren,
so hörten sie doch nicht eher ganz auf, als bis die Selbständigkeit sowohl des Erzbischofs als der Stadt unter der Wucht
der französischen Revolution zu Grabe getragen wurde.
Die vielen Fehden, welche Wikbold von Holte (1297-1304), Heinrich von Virneburg (1304-32), Walram von Jülich (1332-49), Wilhelm von
Gennep (1349-62), Adolf II. von der Mark (1363-64) und Engelbert III. von der Mark (1364-69) zu führen hatten,
stürzten das Erzstift in eine bedeutende Schuldenlast, und manche Verpfändungen fanden statt. Als der Erzbischof Dietrich von
Mors (1414-63) der Stadt Soest neue Lasten auflegen wollte, begab sich dieselbe in den Schutz des Herzogs Adolf
von Kleve und fiel nach einer heftigen Fehde mit dem Erzstift 1449 an die Grafschaft Mark. Neue Steuererhöhung durch den Erzbischof
und Pfalzgrafen Ruprecht bei Rhein (seit 1463) sowie dessen Eingriffe in die Rechte der Pfandherren und der erzstiftischen Stände
hatten zur Folge, daß letztere ihm den Gehorsam kündigten und in der Person des Domherrn, Landgrafen Hermann von
Hessen, dem Stift einen Administrator bestellten. Es nützte Ruprecht nichts, daß Karl von Burgund ihm zu Hilfe kam;
vergeblich
belagerten sie die Stadt Neuß (1474);
der Burgunder zog ab, und Ruprecht unterlag in dem Kampf;
er starb 16. Juli 1480 auf der
Feste Blankenstein. Am 11. Aug. 1480 wurde Hermann zu seinem Nachfolger gewählt;
derselbe erhielt den Namen des »Friedfertigen«
und starb 1515.
Hermann V. (1515-46), Graf von Wied, zeigte sich anfangs als heftigen Eiferer gegen die Verbreitung der reformatorischen Grundsätze. 1542 ließ
er jedoch Bucer die Lehrsätze Luthers in Bonn öffentlich vortragen, weshalb die Universität und die Geistlichkeit
seine Absetzung erwirkten. Gebhard II., Truchseß von Waldburg, erklärte sich
offen für einen Anhänger des Protestantismus
und verehelichte sich 1583, wurde jedoch einige Monate später exkommuniziert und abgesetzt.
Zwar behauptete er sich, unterstützt vom Kurfürsten von der Pfalz, gegen den neuerwählten Erzbischof, Herzog Ernst
von Bayern, mehrere Jahre unterlag aber endlich durch das Einschreiten der Spanier und Bayern, mußte flüchten und zog mit
seiner Gemahlin Agnes von Mansfeld nach Straßburg, wo er 1601 als Domdechant starb. (Vgl. Lossen, Der Kölnische Krieg, Gotha 1882 ff.)
Infolge dieses Kriegs schuldete das Erzstift allein an Bayern 1,600,000 Thlr., und bayrische Truppen spielten
von da ab im Erzstift die Herren.
Ernsts Nachfolger und Neffe Ferdinand (1612-50) schloß sich im Dreißigjährigen Krieg der Liga an. Er wählte 1642 den bayrischen
Prinzen Maximilian Heinrich zum Koadjutor, wofür Bayern auf die oben gedachte Schuld Verzicht leisten mußte. Letzterer folgte 1650 als
Erzbischof und nahm wichtigen Anteil an den Kriegsereignissen der Zeit. So schloß er ein Bündnis mit Ludwig XIV., und kölnische
Truppen rückten 1672 mit den französischen in Holland ein. Dafür wurde das ganze Erzstift später von den Kaiserlichen und
Holländern besetzt und erst im Nimwegener Frieden (1679) zurückgegeben.
Maximilian Heinrich ist auch der Schöpfer der Rechtsordnung, welche als Kölnisches Landrecht oder Kölnische
Rechtsordnung bis in die neuere Zeit Gültigkeit hatte. Nach seinem Tod ward der kurz vorher zum Koadjutor erwählte, aber
vom Papst verworfene Prinz Wilhelm Egon von Fürstenberg auf den erzbischöflichen Thron berufen; allein der Papst erklärte die
Wahl desselben für ungültig, weil er die kanonisch festgesetzten zwei Drittel der Stimmen nicht gehabt hatte, und bestätigte
den Prinzen Joseph Clemens, Sohn des Kurfürsten Ferdinand Maria von Bayern, der nur neun Stimmen erhalten hatte, als Erzbischof.
Das Domkapitel beugte sich dem päpstlichen Spruch, Fürstenberg bemächtigte sich aber der Schätze des
verstorbenen Kurfürsten und begab sich im April 1689 nach Paris. Joseph Clemens hielt es im spanischen Erbfolgekrieg mit Frankreich,
mußte aber nach dem Einrücken der holländischen Truppen ins Kölnische 1702 und nach der Eroberung von Bonn 1703 sich unter
französischen Schutz begeben. Überdies ward er 1706 in die Reichsacht erklärt und blieb in der Verbannung,
meist in Lille, bis er durch die Friedensschlüsse zu Rastatt und Baden 1714 wieder in sein Land eingesetzt wurde.
Joseph Clemens starb 1723, nachdem er bereits seit Mai 1722 zum Koadjutor den bisherigen Bischof von Münster und Paderborn, seinen
Neffen Clemens August, Sohn des Kurfürsten Maximilian Emanuel von Bayern, angenommen hatte. Die Kriegsmacht
von 12,000 Mann, die dieser Fürst unterhielt, sowie die Lage seiner Staaten gaben seiner Stimme ein Gewicht, wie es noch nie
ein Kurfürst von Köln gehabt hatte. Im Siebenjährigen Krieg stand er auf kaiserlicher Seite, wofür er von Frankreich bedeutende
Subsidien bezog.
Mit seinem Tod (1761) endigte die Reihe der Erzbischöfe aus dem Haus Bayern, und durch die gegen Bayern, Frankreich, Österreich
und die mittelrheinischen Fürsten agitierende kleine Partei im Domkapitel wurde Maximilian Friedrich, Graf von Königseck-Aulendorf,
gewählt, unter dessen Regierung eine Akademie in Bonn gestiftet wurde. Sein Nachfolger, Erzherzog Maximilian
Franz von Österreich (seit 1785), regierte ganz im Geiste des Kaisers Joseph II., verwendete die Ersparnisse des Hofs zum Besten
des Staats, förderte Künste u. Wissenschaften.