Philologie, ward 1832 außerordentlicher und Ende 1849 an Gottfr.
HermannsStelle (unter heftigster
Opposition seiner
Kollegen)
ordentlicher
Professor. Er starb in Kleinzschocher bei
Leipzig.
[* 2] Von seinen
Schriften zur griechischen Litteratur
sind zu nennen: die Textrezensionen von Lukians
»Gallus« (Leipz. 1831) und der
»Opera omnia« des
Clemens von Alexandria (das.
1831-34, 4 Bde.);
die kommentierten
Ausgaben von
Euripides'
»Hercules furens«, »Phoenissae«,
»Orestes«, »Iphigenia Taurica« und
»Iphigenia quae est Aulide« (Gotha
[* 3] 1841 bis 1860;
»Hercules furens« und »Phoenissae« in 2. Aufl.
von
Wecklein, Leipz. 1877-81) als Fortsetzung der von Pflugk begonnenen Gesamtausgabe u.
die neuen
Auflagen der von diesem bearbeiteten
Tragödien;
besonders aber die Bearbeitung von Devarius'
»Liber de graecae linguae particulis« (das. 1835 bis 1842, 2 Bde.)
mit trefflichen Anmerkungen.
Auf dem Gebiet der römischen Litteratur hat er sich besonders um
Cicero verdient gemacht; er
veröffentlichte: »Quaestiones Tullianae« (Leipz. 1830) und gab
heraus: »Cato major« (das. 1831),
»Scripta omnia« (das. 1851-56, 11 Bde.; 2. Aufl.
1863-72). Außerdem besitzen wir von ihm eine
Ausgabe des Terenz (Leipz. 1838-40, 2 Bde.),
der noch eine besondere der
»Andria« folgte (das. 1865),
sowie des
Cornelius Nepos (Hannov. 1846); ferner das (unvollendete)
»Handbuch der lateinischen Litteraturgeschichte« (Leipz.
1846, Bd. 1),
das »Handwörterbuch der lateinischen
Sprache«
[* 4] (mit
Lübker und Hudemann, Braunschw. 1847-57, 2 Bde.; 5. Abdr.
1874) und das »Handbuch der lateinischen
Stilistik« (hrsg. vonRich. Klotz, Leipz. 1874).
3)
Gustav,
Architekt, geb. 1810 zu
Straßburg,
[* 5] studierte unter
Vaudoyer und
Labrouste in
Paris
[* 6] und begab sich 1831 nach
Rom,
[* 7] wo
er mehrere Jahre verweilte. Heimgekehrt, wurde er zum Oberbaumeister des
Niederrheins und später zum Dombaumeister in
Straßburg
ernannt. Er widmete sich fortan ausschließlich der Restaurierung dieses
Baues.
Ehe Klotz ans Werk ging, unternahm
er eine
Reise in den
Orient, um die Bauwerke zu studieren, welche
Analogien mit den ältesten Teilen des
Münsters bieten könnten,
restaurierte dann zuerst das
Chor und entfernte die störenden Anbauten. Die Zerstörungen durch die Beschießung von
Straßburg wurden von ihm in wenigen
Jahren ausgebessert. Nachdem die Restaurierung vollendet war, unternahm er die
Ausschmückung des
Chors und des Triumphbogengiebelfeldes.
Sein letztes Werk waren die Bronzethüren des Hauptportals der
Fassade.
Er starb
4)
Moritz,
Abgeordneter, geb. zu
Potsdam,
[* 8] besuchte das
Gymnasium daselbst, studierte in
Berlin
[* 9] die
Rechte, trat sodann in den Staatsjustizdienst, ward 1840 Kammergerichtsassessor und 1850
Richter in
Berlin, wo er noch jetzt
als Amtsgerichtsrat wirkt. Er war 1859-66 und ist wieder seit 1869 Mitglied des Abgeordnetenhauses, in welchem er 1876-79
Vizepräsident war, und seit 1871 auch Mitglied des deutschen
Reichstags. In beiden Versammlungen gehört
er zur Fortschritts-, jetzt deutschfreisinnigen
Partei.
(engl.
Club), eigentlich
Keule, Knüttel; dann die
Zeche, welche das einzelne
Glied
[* 14] einer
Gesellschaft zu bezahlen
hat; ferner die
Gesellschaft selbst und endlich auch das Gesellschaftslokal. Das wahre Vaterland der Klubs
ist
England, wo alle
Klassen und Abstufungen der
Gesellschaft dergleichen
Vereine mit geselligen oder politischen
Zwecken unterhalten.
Die meisten dieser Klubs haben ihre eignen Sitzungslokale, welche oft Zierden der
Städte sind; so besonders in
London
[* 15] das
Gebäude des Reformklubs, das von Barey nach dem
Muster des
PalastesFarnese inRom erbaut worden ist, das
des
Army- and Navyklubs im venezianischen
Stil u. a. (Vgl. Timbs,
Clubs and club-life in
London, Lond. 1873; Ivey,
Clubs of the
World, 2. Aufl., das. 1880.) Wo
man in andern
Ländern das Klubwesen nachahmte, nahm es bald einen andern
Charakter an. In
Frankreich,
wo es schon
vor der ersten
Revolution politische Klubs gab, die aber 1787 polizeilich verboten wurden,
gewannen dieselben nach dem
Ausbruch der
Revolution einen reißenden Aufschwung und übten, namentlich der der Feuillants und
der
Jakobiner, einen gewaltigen Einfluß aus.
Sie bildeten die
Mittelpunkte großer politischer
Parteien und waren als solche organisiert und durch weitverzweigte
Affiliation verstärkt; so konnte der furchtbare Jakobinerklub zuletzt ganz
Frankreich umspannen und beherrschen.
Politische
Klubs entstanden auch in
Deutschland,
[* 16]
Italien,
[* 17]
Spanien,
[* 18] überhaupt allenthalben, wo revolutionäre
TendenzenWurzel
[* 19] faßten. In
Deutschland wurden sie durch ein
Reichsgesetz von 1793 verboten, welches Verbot der bekannte Bundesbeschluß von 1832 auf alle
Vereine und Versammlungen politischen
Charakters ausdehnte. In
Frankreich traten nach dem Erlöschen der
revolutionären
Bewegungen an die
Stelle der Klubs die geheimen politischen
Verbindungen. Erst nach der
Februarrevolution von 1848 nahm
das Klubwesen in allen von den Nachwirkungen derselben berührten
Ländern wieder einen lebhaften Aufschwung, aber nur, um
ebenso rasch wieder zusammenzusinken. In
Deutschland führen jetzt sehr häufig
Vereine mit rein geselligen
Zwecken den
Namen Klub.
»Übersicht der diplomatischen Verhandlungen des WienerKongresses« (Frankf. a. M. 1816, 3 Abtlgn.)
enthält zugleich mehrere Abhandlungen über einzelne die deutschen Angelegenheiten betreffenden Gegenstände. Seinem »Öffentlichen
Rechte des DeutschenBundes und der Bundesstaaten« (Frankf. 1817; 4. Aufl. von Morstadt, 1840) folgte »Droit des gens moderne
de l'Europe« (Stuttg. 1819, 2 Bde.;
deutsch, das. 1822; 2. Aufl. von Morstadt, Schaffh.
1851). 1817 ward Klüber preußischer GeheimerLegationsrat unter dem Staatskanzler v. Hardenberg, mit dem er schon in Erlangen freundschaftliche
Beziehungen angeknüpft hatte, führte die schwierigen Unterhandlungen über die Regelung des Rechtszustands der Standesherren,
begleitete Hardenberg 1818 auf den Kongreß zu Aachen,
[* 26] wo er die Anerkennung der Succession des badischen
Hauses betrieb, und übernahm 1821 die Auseinandersetzung des aufgelösten Großherzogtums Frankfurt.
[* 27]
Kaum aber war 1822 die 2. Ausgabe seines »Öffentlichen Rechts des DeutschenBundes etc.« erschienen, als das Buch und der Verfasser
Gegenstand politischer Verketzerungen wurden. Ja, nach HardenbergsTod ward sogar eine Untersuchung gegen
ihn eingeleitet, der Klüber 1822 durch die Forderung seiner Dienstentlassung ein Ende machte. Er lebte seitdem in Frankfurt a. M.,
wo er starb. Von seinen übrigen Schriften heben wir noch hervor: »Das Münzwesen
[* 28] in Deutschland nach seinem jetzigen
Zustand« (Stuttg. 1829);
»Die Selbständigkeit des Richteramtes und die Unabhängigkeit
seiner Urteile im Rechtsprechen« (Frankf. 1832);