Eine neue umfassende
Biographie Klopstocks bearbeitet
Fr. Muncker in
München,
[* 8] auch eine historisch-kritische Gesamtausgabe
der Werke ist in Aussicht genommen.
GeorgFranz Burkhard, namhafter freimaurerischer Geschichtsforscher, geb. zuFrankfurt
[* 9] a. M., widmete sich dem
Studium der
Medizin und lebte als praktischer
Arzt in seiner Vaterstadt, wo er mit dem
Titel eines altenburgischen
Medizinalrats starb. Er schrieb, gestützt auf die reichhaltigste und seltenste freimaurerische
Bibliothek: »Bibliographie
der
Freimaurerei« (Frankf. a. M. 1844);
»Die
Freimaurerei in ihrer wahren Bedeutung« (das. 1846);
Die zuletzt genannten Werke sowie seine
»Annalen der
Loge zur Einigkeit in
Frankfurt«, die
Früchte quellenmäßiger Forschung
und nüchterner
Kritik der
Urkunden, wirkten bahnbrechend für die Begründung einer wahren Geschichte derFreimaurerei.
Die
katholische Kirche unterscheidet eine hohe, höhere und höchste
Armut. Die erste besteht darin, daß ein Kloster nur so viel
liegende
Gründe besitzen darf, als zu seinerErhaltung nötig sind; die zweite, daß es gar keinen Grundbesitz,
wohl aber
Mobilien etc. besitzen darf; die dritte gestattet keinerlei
Eigentum. Die hohe
Armut geloben z. B. die
Karmeliter und
Augustiner, die höhere die
Dominikaner, die höchste die
Franziskaner, namentlich die
Kapuziner. Als ausschließlichen oder
doch wenigstens hauptsächlichsten
Zweck des Klosterlebens bezeichnen die Ordensregeln ein religiös-kontemplatives
Leben, oft aber auch in wesentlicher
Verbindung mit Leistungen in den Gebieten der
Seelsorge, des
Missionswesens, der
Erziehung,
Armen- und Krankenunterstützung.
Bevor jemand das
Klostergelübde wirklich ablegt, muß er als
Novize eine Zeitlang, gewöhnlich ein Jahr
(Noviziat,
Probejahr,
Klosterjahr), im K. zubringen, nach dessen Beendigung es ihm freisteht, entweder das Kloster wieder
zu verlassen, oder
»Profeß zu thun«, d. h. an
Eides Statt das
Versprechen zu geben, den
Regeln,
Statuten und
Observanzen des
Ordens
getreu leben zu wollen. Diese
Gelübde werden feierliche (votum solenne) genannt, wenn sie auf Lebenszeit, einfache, wenn
sie nur auf eine bestimmteReihe von
Jahren oder für unbestimmte Zeit abgelegt werden.
Die Klostergenossen hießen früher
Brüder (fratres); später nannte man diejenigen, welche die
Priesterweihe erhalten hatten,
Väter (patres). Mit der Zeit bildeten sich in den Klöstern bestimmte
Ämter aus, deren
Verwaltung einzelnen
Mönchen (Klosteroffizialen)
anvertraut wird; diese sind gewöhnlich der Bibliothekar,
Lektor, Ökonom,
Kellermeister,
Pförtner und
Circator;
letzterer hat die Verpflichtung, als Aufseher die
Arbeits- und Schlafsäle regelmäßig zu begehen, die
Bruder zum
Gebet zu
rufen etc. Sämtliche in einem Kloster lebende
Personen stehen unter einem Vorgesetzten, der entweder von dem
Kapitel des
Klosters
gewählt, oder vom
Bischof oder auf andre
Weise eingesetzt wird. Er führt in größern Klöstern den
TitelAbt (Äbtissin), in kleinern
Propst (Pröpstin), in noch andern
Prior;
Superior,
Guardian (Priorin,
Domina),
Rektor.
Große Klöster haben bisweilen außer dem
Abt noch einen
Propst und mehrere
Prioren; der
General führt die Aussicht über alle
Klöster seines
Ordens. Gewöhnlich umschließt eineMauer den ganzen Klosterraum und bildet die
Klausur,
welche keinMönch und keine
Nonne ohne besondere Erlaubnis überschreiten darf. Die Klostergebäude selbst bilden ein
Viereck
[* 12] und umschließen einen
Hof,
[* 13] um welchen ein nach demselben offener Bogengang (Klostergang,
Kreuzgang) läuft.
Auf einer Seite stößt an dieses
Viereck die Klosterkirche, in welcher die Bewohner des
Klosters ihren
Gottesdienst halten, zu dessen Besorgung ein besonderer Klostergeistlicher angestellt ist. Im untern
Stock des
Klosters befindet
sich meist das
Refektorium (Cönakel), der Speisesaal, der gewöhnlich auch den Konventsaal
(Kapitel) bildet, wo die
Mönche
täglich zusammenkommen und ihnen ein
Kapitel ihrer
Regel vorgelesen wird, und wo die wichtigern Klosterangelegenheiten
verhandelt werden.
In den obern
Stockwerken befinden sich die
Zellen der
Mönche, die gewöhnlich nur ein
Fenster, eine Lagerstätte,
einen
Tisch und einen
Stuhl haben. Nur die Obern haben geräumigereZimmer.
Eins der vorzüglichsten
Beispiele der Klosteranlagen
des
Mittelalters ist diejenige des
Klosters zu St.
Gallen, dessenBauriß von
Keller(Zürich
1844) beschrieben wurde.
Näheres darüber in den Werken über kirchliche
Kunst von H.
Otte,
Lübke u. a.
Dem
Mönchswesen Ähnliches findet sich schon in der vorchristlichen Zeit bei den Völkern des
Orients, deren
Sinn sich von
Natur zur
Ruhe und
Kontemplation neigt. In der christlichen
Kirche gingÄgypten
[* 14] mit dem
Beispiel voran.
In denNiederungen Oberägyptens lebten bereits im 3. Jahrh. einzelne Weltmüde als
Einsiedler. Im 4. Jahrh. kündigten sich die Todeszuckungen
des römischen Weltreichs in einem allgemein verspürbaren
Gefühl an, daß der Weltlauf altere und es sich nicht mehr lohne,
zu leben. Man floh die
Welt, um in stetiger Todesbereitschaft der reinen
AnschauungGottes teilhaftig zu
werden. Als
Mittel dazu galt
Verzicht auf alle
Güter,
Ehre und
Vermögen,
Weib und
Kind, selbst die kirchliche
Gemeinschaft. Hatte
die
Kirche doch selbst sich zur
Aufstellung eines höchsten Lebensideals verstiegen, welches im
Grund nicht in ihr, sondern
nur neben ihr zu realisieren war:
Negation alles Menschlichen
¶
mehr
anstatt sittlich zweckvoller Lebensbethätigung.
Vgl. Weingarten, Der Ursprung des Mönchtums (Gotha
[* 16] 1877);
Diese Lebensweise erhielt festere Gestalt durch den heil. Antonius (s. d.) und durch Pachomius, welcher
zuerst (um 340) für die verschiedenen Geschlechter auf der Nilinsel Tabennä eigentliche Klöster gründete. Seinem Beispiel
folgten Hilarion (s. d.), Basilius d. Gr. (s. d.), Ammonius, Macarius
u. a. Bald war das Mönchtum Modesache im christlichen Orient geworden. In den von Pachomius eingerichteten Klöstern wohnten
die Mönche und Nonnen (denn auch für seine Schwester gründete er ein in besondern, nebeneinander gebauten
kleinen Häusern (s. Laura), welche zusammen das Cönobium oder Monasterium bildeten, das von einem Abbas (»Vater«),
Hegumenen
(»Führer«) oder Mandriten (»Klostervorsteher«) regiert wurde. Dieses Klosterleben erhielt,
als sich immer mehr Personen hinzudrängten, durch Basilius bestimmte Regeln (s. Basilianer). Zur Arbeit im Dienste
[* 17] der Kirche oder der Menschheit hat sich dieses griechische Mönchtum nie entschlossen. In träger Beschaulichkeit dahinlebend,
beteiligte es sich höchstens an den dogmatischen Lehrstreitigkeiten des 6.-9. Jahrh. mit
seiner Phantasie, mit seiner bildermalenden Kunst und zuweilen auch mit seinen Fäusten.
Den erhitztesten Schwärmern genügte die Strenge der Klosterregel noch nicht, sondern sie widmeten sich in einsamen Zellen,
in Höhlen, selbst aus Bäumen und Säulen
[* 18] (s. Styliten) oder unter freiem Himmel
[* 19] maßloser Askese. So trugen die zahlreichen Boskoi
oder Pabulatores (grasenden Mönche) ihren Namen davon, daß sie in den Gefilden Mesopotamiens inmitten der
Viehherden grasten. An dem Raffinement solcher Entsagungen entzückte sich die lebensmüde Welt, und schon das Ende des 4. Jahrh.
erlebte die Anfänge einer Art von Mönchsbelletristik, den sogen. asketischen Roman.
Einen ungemeinen Einfluß erlangten die Mönche dann auch dadurch, daß sie die Erziehung der Jugend in ihre
Hände nahmen (s. Klosterschulen). Aber auch praktisch hat das abendländische Mönchtum ganz anders in die Kirchengeschichte
eingegriffen als im Orient; im Gegensatz zu letzterm weist es vor allem auch in sich
selbst Entwickelung und Fortschritt auf.
Seit dem 10. Jahrh. wurde das Mönchtum als ein besonderer geistlicher Stand (ordo der religiosi) betrachtet,
der für die weltlichen Geschäfte und niedrigen Dienstleistungen Laien- oder Klosterbrüder (conversi) annahm, welche nur einfache
Gelübde ablegten, so daß die großen Benediktinerabteien alle Gewerke für ihre Bedürfnisse, besonders zu Bauten, in sich
schlossen.
Infolge der Reichtümer, die sich in den Klöstern sammelten, traten bald allenthalben Symptome der Entartung
auf; letztere stieg im 10. Jahrh. so hoch, daß eine gründliche Reform unvermeidlich wurde. Die meisten Klöster Frankreichs
nahmen die Regel von Cluny (s. d.) an. Nachher erfolgten noch weitere Schärfungen in verschiedenartigen
Orden und Kongregationen (s. die einzelnen Orden), welche jedoch dem immer von neuem hereinflutenden Verderben niemals auf
die Dauer wehren konnten.
Zuerst ermannten sich gegen das wieder überhandnehmende Unwesen Portugal,
[* 24] wo 1834, und Spanien, wo 1835 die Klöster wenigstens
zeitweilig aufgehoben wurden, mit größerm Erfolg Italien, wo 1866 die gleiche Maßregel getroffen wurde, endlich auch das
protestantische Deutschland,
[* 25] das während der Reaktionsjahre seit 1849 den ergiebigsten Boden für das
Klosterwesen gebildet hatte. So existierten z. B. in der ganzen Erzdiözese Köln
[* 26] noch 1850 nur 272 Religiosen, 1872 dagegen 3131. Während
ferner 1851-53 in den drei DiözesenBreslau,
[* 27] Posen-Gnesen, Kulm nur 236 Mitglieder von Kongregationen existierten, war ihre Zahl
1871-1872 auf 1986 gestiegen. Durch das Gesetz vom wurden in Preußen
[* 28] alle geistlichen Orden
und ordensähnlichen Kongregationen, mit Ausnahme derjenigen, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, aufgehoben.
Zur Zeit der Aufhebung befand sich in Deutschland, soweit festzustellen war, die ansehnliche Anzahl von 19,434 Ordensmitgliedern,
welche sich auf folgende Länder verteilen: