der Geschäftsbetrieb der Kleinkaufleute (Kleinhändler, Detaillisten,
Krämer), welche die
Waren von den Großhändlern oder
von den Produzenten beziehen, um sie im einzelnen und in jederverlangten kleinen
Quantität an die
Konsumenten zu verkaufen.
Das deutsche
Handelsgesetzbuch (Art. 10) erklärt die Bestimmungen desselben über
Firmen,
Handelsbücher und über die
Prokura
auf Höker, Trödler und Hausierer und »dergleichen Handelsleute
von geringem
Gewerbebetrieb« für nicht anwendbar, ohne jedoch den
Begriff des Kleinhandels in diesem
Sinn (Handelsbetrieb von
geringem
Umfang) näher zu präzisieren. Zum Kleinhandel mit
Branntwein und
Spiritus
[* 2] ist die polizeiliche Erlaubnis erforderlich; auch
können nach der deutschen
Gewerbeordnung (§ 33) die
Landesregierungen die Erlaubnis zu solchem Kleinhandel von
dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig machen.
(Kinderbewahranstalten). Die traurige
Lage der kleinen
Kinder, deren Eltern ihrem täglichen Broterwerb
den
Tag über außer dem
Haus nachgehen müssen, hat schon seit langer Zeit zu vereinzelten wohlthätigen
Veranstaltungen geführt, durch welche solchen
KindernAufsicht und
Pflege während des
Tags gewährt werden sollte. In größerer
Anzahl traten, wie es scheint, derartige Anstalten zuerst im vorigen
Jahrhundert in
Holland als sogen. Spielschulen auf.
Die Einrichtung derselben empfahl dann besonders
Pestalozzi (s. d.). Er bezeichnete sie als
»Not- und Hilfskinderschulen
für die armen Leute, die wegen des Tagelohns oder wegen ihres Frondienstes den
Tag über ihre
Wohnungen verschließen müssen«,
oder als »Kinderhäuser, darin arme Mütter ihre noch nicht schulpflichtigen
Kinder bringen und den
Tag über versorgen lassen
können«. Gleichzeitig (1779) richtete der
PfarrerOberlin (s. d.) im
Steinthal (Elsaß), durch die
Not und
Verkommenheit seiner
Gemeinde gedrängt, solche Anstalten ein. Er nannte sie Strickstuben und stellte sie unter
Aufsicht seiner
Magd
Luise Scheppler, welche sich in seltener
Treue 55 Jahre lang diesem
Dienst widmete und den fünf Anstalten der Pfarre Waldbach
im
Steinthal den ihr durch das
Institut von
Frankreich zuerkannten Tugendpreis von 5000
Frank als
Geschenk
zuwandte (1829). Die
IdeenPestalozzis und
Oberlins fanden manche warme Fürsprache.
Die Kleinkinderschulen haben sich seitdem stets weiter ausgebreitet. Auch in ländlichen Verhältnissen, wo das
Bedürfnis oft kaum geringer
ist als in Fabrikstädten, haben sie hier und da Anklang gefunden. Die weiblichen
Orden
[* 7] in der katholischen
und die Diakonissenhäuser in der evangelischen
Kirche haben auf diesem Gebiet eine rege Thätigkeit entfaltet. Wenn irgendwo,
so hat diese gewiß hier ihre
Berechtigung. Daß anderwärts die Bewahranstalten mit den Fröbelschen
Kindergärten (s. d.)
zusammengeflossen sind, verdient
Anerkennung und
Nachahmung, wenn auch von
Haus aus die Aufgaben beider nicht
völlig zusammenfallen. Die Einrichtung der Bewahranstalten ergibt sich der Hauptsache nach aus ihrer Aufgabe; im einzelnen
müssen die örtlichen Verhältnisse entscheiden. - Eine
Abart der Kleinkinderschulen sind die sogen.
Krippen (crèches) oder
Warteschulen,
in welchen während der Arbeitstage noch der Wartung bedürftige
KinderAufnahme finden, während die Pfleganstalten sonst
etwa dreijähriges
Alter und die Fähigkeit zu gehen zur
Aufnahme verlangen. Sie wurden von F.
Marbeau (s. d.)
in
Paris
[* 8] (1844) begründet und durch Kleinkinderschulen F. v.
Savigny in
Berlin eingeführt, von wo aus sie sich ebenfalls weit in
Deutschland
verbreitet haben.
Vgl.
Marbeau,
Crèches pour les petits enfants des ouvrières (7. Aufl., Par.
1873);
J. F.
^[JohannFriedrich]
Ranke, Die
Gründung, Unterhaltung und Leitung von
Krippen, Bewahranstalten und Kleinkinderschulen (7. Aufl.,
Elberf. 1886).
deutsche
Künstler des 16. Jahrh., wie die beiden
Beham,
Pencz,
Aldegrever,
Altdorfer,
Binck, welche, mehr
oder weniger unter dem Einfluß
Dürers stehend, wegen des kleinenFormats ihrer in
Kupfer
[* 10] gestochenen
Blätter und der feinen
Ausführung derselben von den Kupferstichsammlern »Kleinmeister« genannt
werden, obwohl sie auch große
Bilder malten.