weniger großen Teil der
Herde. Selten leiden die
Tiere an allen vier
Füßen zugleich.
Lämmer werden heftiger von dem Übel
ergriffen als alte
Schafe.
[* 2] Als
Ursache dieser Klauenkrankheit kennt man mit Sicherheit nur ein
Kontagium. Dasselbe ist an die
jauchige
Flüssigkeit der Klauengeschwüre gebunden und fix.
Impfungen mit demselben an den häutigen Teilen
im
Umfang der
Klauen bringen um den 3. oder 4.
Tag die ersten Entzündungsfälle und weiterhin die
Krankheit selbst hervor.
Die
Krankheit ist angeblich um 1826 durch Merinoschafe aus
Frankreich nach
Deutschland
[* 3] gebracht worden, wo sie sich dann durch
Ankauf aus den infizierten
Herden nach und nach über ganz
Deutschland,
Ungarn,
[* 4]
Polen, Rußland etc. verbreitet
hat. Nach der
Ansicht einiger
Tierärzte und Schafzüchter soll diese Form der Klauenseuche auch durch
Ausartung der gutartigen Klauenseuche (vgl.
Maul- und Klauenseuche) entstehen. Die
Prognose ist insofern günstig, als man eine sichere
Heilung der Klauengeschwüre in
jedem
Fall herbeiführen kann.
Die kranken
Schafe müssen von den gesunden getrennt werden. Die
Kur verlangt zuerst eine gründliche
Ablösung
und
Entfernung aller hornigen Teile, welche bereits durch
Ulceration von den Weichgebilden getrennt sind, um die
Geschwüre
bloßzulegen, dann aber die Zerstörung des
Kontagiums und die Umstimmung der
Geschwüre zu besserer Thätigkeit. Das erstere
geschieht durch geschickten
Gebrauch des
Messers. Für die letztern
Zwecke benutzt man
Holzessig, eine konzentrierte
Auflösung des
Chlorkalks oder eine
Lösung von
Karbolsäure.
Neben diesen
Mitteln ist kräftige, gesunde
Nahrung, Reinlichkeit im
Stall, besonders ein trockner, reiner
Fußboden (gute
Streu),
oder eine trockne
Weide
[* 5] erforderlich. Wenn
Schafe in sehr unreinlichenStällen gehalten werden oder häufig
auf schmutzigen Wegen gehen müssen, so entsteht bei ihnen oft eine Erkrankung der
Klauen, welche der bösartigen Klauenseuche sehr
ähnlich, aber nicht ansteckend ist und
Moderhinke genannt wird. Diese sehr häufige
Krankheit wird oft mit der bösartigen
Klauenseuche verwechselt.
(v. mittellat. clusa, ital.
chiusa), abgeschlossener, enger
Raum, besonders Klosterzelle oder
Einsiedelei (daher
Klausner, s. v. w.
Einsiedler), die bisweilen
mit einer
Kapelle für Andächtige versehen war (z. B. die noch heute erhaltene
Klus bei
Goslar
[* 10] aus dem 12. Jahrh.);
in
Gebirgen eine Felsspalte oder ein Engpaß (vgl.
Cluse und
Canons), nicht selten mit Festungswerken
versehen (wie die
Ehrenberger Klause);
(lat.
Clausula, Vorbehalt,Bedingung), Nebenbestimmung bei einem
Rechtsgeschäft, welche dieSicherung,
aber zumeist auch eine gewisse Einschränkung seiner rechtlichen Wirksamkeit sowie die Verwirklichung der Absicht der Kontrahenten
zum
Zweck hat. Zu den sogen. Gültigkeitsklauseln gehören insbesondere die konfirmatorischen,
welche schlechthin bestätigen, was entweder früher gesagt oder gethan, oder in derselben
Schrift enthalten
ist, wie sie
oft in
Testamenten vorkommen, und deren hauptsächlichste die sogen. Kodizillarklausel
ist, dahin gehend, daß das
Testament, wenn es für ungültig erklärt werde, doch wenigstens als
Kodizill (s. d.) aufrecht
erhalten werden solle; die reservatorischen oder Vorbehaltsklauseln, durch welche ein Teil gewisse Gegenstände ausdrücklich
von dem
Inhalt des eingegangenen
Rechtsgeschäfts ausnimmt, und die derogatorische Klausel, vermittelst welcher in
einem
Gesetz alle frühern entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben, oder durch welche in einem
Testament entweder frühere
Anordnungen für aufgehoben erklärt werden, oder der gegenwärtige letzte
Wille als unanfechtbar und unwiderruflich hingestellt
werden soll.
Kassatorisch nennt man eine Klausel, wenn in einem gewissen
Fall das abgeschlossene
Rechtsgeschäft als gar nicht abgeschlossen
gelten soll. Sicherheitsklauseln dagegen sind diejenigen, mit denen man sich und seinen Vorteil sichern
will.
In den Verzichtsklauseln läßt man auf alle oder auf einzelne dem eingegangenen
Rechtsgeschäft etwa entgegenstehende
Einreden oder auf andre Vorteile verzichten. Die Solennitätsklauseln, welche in Wahrung feierlicher
Formen bestehen, wie die
Klausel »von
Rechts wegen« am
Schluß richterlicher Erkenntnisse, haben eigentlich kein rechtliches
Interesse.
Dagegen können einem
Wechsel allerlei Klauseln mit rechtlicher Bedeutung beigefügt werden, namentlich die Klausel »nicht
an
Order«, wodurch dem
Wechsel die Begebbarkeit auf andre genommen, oder die Klausel »ohne
Protest«, wodurch dem
Nachmann von seinem Vormann die eventuelle Verbindlichkeit zur Protesterhebung erlassen
wird. Unter der sogen.
Wechselklausel versteht man dagegen ein wesentliches Erfordernis eines jeden
Wechsels, nämlich die
in diesen selbst ausdrücklich aufzunehmende Bezeichnung als
Wechsel (»Gegen diesen
Wechsel zahlen Sie« etc.). Berüchtigt
war bei frühern völkerrechtlichen
Abmachungen die sogen.
Clausularebus sic stantibus, wonach in der Folgezeit bei völlig
veränderter Sachlage der abgeschlossene
Vertrag nicht binden sollte.
Historisch wichtig ist die sogen.
salvatorische Klausel, welche den frühern deutschen
Reichsgesetzen beigefügt wurde, um ausdrücklich zu erklären, daß diese
Gesetze nur insoweit Anspruch auf Gültigkeit haben sollten, als die Landesgesetzgebung der einzelnen zum
Reiche gehörigen
Länder keine anderweiten Bestimmungen enthalte. Über Klausel der Meistbegünstigung s.
Handelsverträge.
1) Stadt in Südtirol, Bezirkshauptmannschaft
Bozen,
[* 11] rechts am
Eisack und der
Brennerbahn, hat ein Bezirksgericht,
ein Kapuzinerkloster mit der Loretokapelle, welche einen prächtigen spanischen Kirchenschmuck, schöne Gemälde, Elfenbeinarbeiten
u. a. enthält,
Bergbau
[* 12] auf
Blei,
[* 13]
Kupfer,
[* 14]
Silber und
Zink (am Pfunderer- und am
Schneeberg) eine Schmelzhütte und (1880) 638 Einw.
Nördlich über auf einem hohen, steilen
Felsen das Benediktinerinnenkloster
Säben, einst eine rätische
Feste, später das
römische
KastellSabiona, dann Bischofsitz, welcher 992 nach
Brixenübertragen wurde, und hierauf Sitz von
Burggrafen, deren
einer, Leutold von
Säben, ein hervorragender
Minnesänger war. - 2) Stadt in
Italien,
[* 15] s.
Clusone.
Szamos durchströmt. Die Einwohner (1881: 196,307) sind Ungarn und Rumänen und betreiben besonders Viehzucht,
[* 18] Acker- und Bergbau.
Amtssitz des Komitats, welches von der Ungarischen Staatsbahn durchschnitten wird, ist die Stadt Klausenburg (ungar. Kolozsvár, rumän.
Clusu), am KleinenSzamos, Station der Ungarischen Staatsbahn; sie besteht aus der innern, ehemals befestigten Stadt
und fünf Vorstädten und hat einen großen Hauptplatz, in dessen Mitte die 1414 vom König Siegmund gegründete gotische
Pfarrkirche St. Michael steht.
Erwähnenswerte Gebäude sind: die neue unitarische Kirche im italienischen Stil, die neue reformierte Kirche mit minaretartigen
Türmen, 3 Klöster, das ehemalige Gubernialgebäude, das Rathaus, das neue Sparkassengebäude, mehrere
alte Privatpaläste, das ungarische Nationaltheater etc. Auf einem Hügel, inmitten von Parkanlagen, befindet sich das Landesmuseum
(früher Villa des GrafenMiko) mit siebenbürgischen Altertümern, wissenschaftlichen Sammlungen und großer Bibliothek (45,000
Bde.). Auf dem gegenüberliegenden Hügel jenseit des Flusses erhebt sich die Citadelle Fellegvár. Klausenburg hat (1881) 29,921 meist
ungar. Einwohner, die Handel, Gewerbe, Acker- und Weinbau treiben, hat eine Universität (Franz Josephs-Universität)
und ein reformiertes Gymnasium mit bedeutenden Bibliotheken (18,030 u. 27,332 Bde.)
und Sammlungen, ein katholisches Gymnasium, ein adliges Konvikt, eine Lehrerinnenpräparandie, ein unitarisches Kollegium und
Seminar mit Bibliotheken (26,307 Bde.), eine Sternwarte,
[* 19] eine Musikakademie, ein Waisenhaus und mehrere
Spitäler und Humanitätsanstalten. Klausenburg ist der Sitz eines unitarischen und eines reformierten Bischofs, einer Finanz-, Kataster-
und Telegraphendirektion, eines Gerichtshofs und vieler andrer Behörden. Am Westende der Stadt, nördlich vom Szamoskanal,
befindet sich eine schöne, große Promenade mit Teichen, Schwimmschule, Sommertheater und Belustigungsorten. In der Nähe von
Klausenburg, nur durch den Szamos getrennt, liegt das Dorf Kolosmonostor mit altem Kloster, worin das Landesarchiv
Siebenbürgens aufbewahrt wurde, und einer landwirtschaftlichen Lehranstalt. - Klausenburg liegt an der Stelle des dakoromanischen Vorortes
Napoca, wo sich der Sitz der alten Verwaltung des Komitats Kulus oder Klus erhob und im 13. Jahrh. um die Komitatsburg
eine rasch aufblühende deutsche Kolonie zeigt, deren Rechte und Freiheiten König Stephan V. (1270-72) verbriefte, KarlRobert 1316 bestätigte,
Ludwig und Siegmund mehrten.
Letzterer erhob 1405 Klausenburg zur königlichen Freistadt. Im 16. Jahrh. sprach man von »der
reichen Klausenburg«. Das deutsche Element war indessen schon im 16. Jahrh. sehr geschwächt, gegen das
Ende des 17. Jahrh. unter den Einwohnern fast ganz verschwunden. Mit dem Magyarentum zog der
Calvinismus und Unitarismus ein. Klausenburg wurde bald der Hauptort des siebenbürgischen Magyarentums. Im Beginn
der ungarischen Erhebung von Puchner für die Kaiserlichen behauptet, ward die Stadt von Bem genommen und
besetzt.