Die
Superintendenten unterliegen wieder der
Visitation durch die
Generalsuperintendenten oder ein andres
Mitglied des
Oberkirchenrats oder der Konsistorialbehörde. In manchen
Ländern sind neben den Spezialvisitationen der
Superintendenten
noch Generalvisitationen des ganzen Konsistorialbezirks durch Mitglieder dieser Behörde üblich, welche sich in gewissen
Zwischenräumen wiederholen. Berühmt ist
Melanchthons »Visitationsbüchlein oder
Unterricht der
Visitationen an die
Pfarrherrn im Kurfürstentum
Sachsen«,
[* 2] welches anläßlich der
oben erwähnten, großen sächsischen Generalvisitation geschrieben
ward.
(Advocatus ecclesiae), in früherer Zeit der weltliche Schutzherr einer
Kirche oder eines geistlichen
Stifts.
Die Schutzgewalt, auch wohl der
Bezirk derselben wurde
Vogtei genannt. Mit der
Vogtei wurden vielfach Dynastengeschlechter
vom
Kaiser, aber auch von geistlichen
Fürsten und von den zu schützenden
Abteien,
Klöstern,
Stiftern etc. selbst beliehen.
Da die Kirchenvögte jedoch den betreffenden geistlichen
Körperschaften oft lästig wurden, war man darauf bedacht, die
Vogtei
mehr und mehr in ein bloßes
Ehrenamt umzuwandeln, und mit diesem
Charakter findet sich dieselbe noch hier
und dort vor, oder es sind doch noch
Spuren davon vorhanden. - Kirchenvogt ist an manchen
Orten auch die Bezeichnung eines
Kirchendieners
niederer Art.
(Bußzucht,
Kirchendisziplin,
Disciplina ecclesiastica), der Inbegriff aller der
Mittel, deren sich das
Kirchenregiment
bedient, um das kirchliche Gemeindeleben in seinem christlichen Bestand zu erhalten oder wiederherzustellen; im engern
Sinn
eine direkte Einwirkung auf die Individuen, welche durch notorische und schwere sittlich-religiöse Verirrungen einer christlichen
Gemeinde als solcher ein Ärgernis gegeben haben.
Schon die alte
Kirche schritt unter Umständen bis zur
Ausstoßung aus der
Gemeinde vor. Die
Wiederaufnahme ward an gewisse
Bedingungen geknüpft (s.
Buße).
Später traten
Geldstrafen
und die
Auflegung gewisser Bußwerke an deren
Stelle. Auch in der protestantischen
Kirche, besonders in der reformierten und
unter den
Puritanern, fand die Kirchenzucht Eingang; doch ist dieselbe heutzutage nahezu bedeutungslos, wenigstens
insofern es sich um erwachsene
Personen handelt. Vgl.
Geistliche Gerichtsbarkeit.
später beschäftigte
er sich ausschließlich mit dem
Studium der
Hieroglyphen und andern archäologischen Gegenständen. Er
starb in
Rom. Er schrieb: »Ars magna lucis et umbrae«
(Rom 1646, 2. Bde.; 2. Ausg.,
Amsterd. 1671, 2 Bde.);
»Polygraphica seu artificium linguarum, quocum omnibus totius
mundi populis poterit quis correspondere«
(Rom 1663);
»Latium,
id est nova et parallela Latii, tum veteris tum novi, descriptio«
(das. 1671).
Kircher war ein Mann von der umfassendsten
Gelehrsamkeit, viele Sonderbarkeiten und
Extravaganzen
machen indes manche seiner Werke jetzt nur noch zu Kuriositäten. Mit Ausnahme des
»TurrisBabel« und der »Arca
Noë« sind seine
Schriften über die
Altertumskunde am geschätztesten. Eine
Beschreibung seiner
Antiquitäten- und Modellsammlungen lieferten
Buonanni
(Rom 1709) und Lattara (das. 1773). Zu seinenErfindungen gehört unter andern der nach ihm benannte
Brennspiegel, auch, weil der erste
Versuch damit auf der
InselMalta gemacht wurde, der maltesische
Spiegel
[* 8] genannt, beschrieben
in »Specula melitensis encyclica«
(Messina
[* 9] 1638). Auch gilt er als Erfinder der
Laterna
[* 10] magika. Im Collegio
Romano zu
Rom trägt
noch heute die von ihm gestiftete ausgezeichnete Sammlung von Altertümern (darunter die berühmte
»Ficoronische
Ciste«) seinen
Namen (Museo Kircheriano).
Vgl. Brischar,Athanasius ein Lebensbild (Würzb. 1878).
derWöchnerinnen, eine von den
Juden in die christliche Lebensordnung übergegangene
Sitte, nach welcher Mütter ihren ersten
Ausgang zugleich mit dem neugebornen
Kind in die
Kirche machen, wo eine besondere Danksagung
und
Fürbitte für sie gesprochen wird. Bei den
Juden war dieser
Gang
[* 11] mit einem Reinigungsopfer verbunden, das nach der
Geburt
eines
Sohns am 40., nach der einer Tochter am 80.
Tage gebracht werden mußte. Die römische
Kirche hat
keine bestimmte Zeit dafür festgesetzt, die griechische dagegen den 40.
Tag.
1) Stadt im preuß. Regierungsbezirk
Frankfurt,
[* 12]
Kreis
[* 13]
Luckau, an der
KleinenElster
[* 14] und der
LinieBerlin-Dresden
der Preußischen Staatsbahn, hat ein
Amtsgericht, Schafleder-,
Tuch-,
Leim- und Knochenmehlfabrikation, Holzschneiderei und
(1885) 3524 fast nur evang. Einwohner. - 2)
Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk
Kassel,
[* 15] am Einfluß der Wohra in die
Ohm und an der
LinieKassel-Frankfurt a. M. der Preußischen
Staatsbahn, hat eine lutherische und eine reform.
Pfarrkirche, ein
Amtsgericht und (1885) 1796 fast nur evang. Einwohner.
Amtsgericht, ein Forstamt, Holzdraht-, Zigarrenkisten-, Schuh- und Schäftefabrikation, Buchbinderei und (1885) 3395 meist
evang. Einwohner. Auf dem schönen Kirchhof ein Denkmal für die hier gefallenen Freischärler. Kirchheimbolanden ist Hauptort
der Herrschaft Kirchheimbolanden und Stauff, die ehemals im Besitz der Fürsten von Nassau-Weilburg war.