gewisse aus der
Praxis der
Kirche hervorgegangene
Satzungen, welche den
ZehnGeboten gleichgestellt und
seit dem
Katechismus des
Canisius (s. d.), freilich in nicht ganz übereinstimmender
Weise, auf eine Fünfzahl gebracht worden
sind: alle
Sonn- und Festtage eine
Messe zu hören, die Fastenzeit und den Unterschied der
Speisen gehörig zu
beachten, wenigstens einmal des
Jahrs zu beichten und gegen
Ostern zu kommunizieren, endlich in der sogen. geschlossenen Zeit
(s. d.) des
Kirchenjahrs keine
Hochzeiten zu feiern.
(Parochie), der
Bezirk, welcher zu einer gewissen
Kirche gehört, und seine Bewohner (Parochianen).
Die
Kirchengemeinde fällt keineswegs stets mit der politischen
Gemeinde zusammen, vielmehr sind vielfach größere politische
Gemeinden in verschiedene Kirchengemeinden eingeteilt, während umgekehrt kleinere politische
Gemeinden zu einer Kirchengemeinde mit einer
gemeinsamen
Pfarrkirche vereinigt sind.
Die Einrichtungen der Kirchengemeinde sind durch die Kirchengemeindeordnung bestimmt.
Die Kirchengeräte im engern
Sinn gruppieren sich um den
Altar, indem sie teils zu seinem
Schmucke gehören (Altardecke,
Paramente, Altarleuchter,
Reliquiarium, Kruzifixe),
[* 5] teils bei heiligen
Handlungen dienen
(Monstranz,
Kelch, Weihrauchkessel,
Glocken,
Patenen, Ciborien, Aquamanilien, Kußtäfelchen, Hostienbüchsen u. a.).
Alle diese Geräte waren schon in den frühsten
Zeiten
der christlichen
Kirche Gegenstände der künstlerischen Ausschmückung, an welchen sich die
Kunst und später das Kunsthandwerk
ausgebildet und entwickelt haben.
Die kirchliche
Kunst war die Vorläuferin und der Halt der profanen
Kunst. Die verschiedenen
Techniken sind
zuerst in den
Dienst der
Kirche getreten, und insbesondere hat sich die
Goldschmiedekunst
[* 6] sowie die
Metallotechnik überhaupt
und das
Email durch die Verfertigung von Kirchengeräten zu der
Höhe emporgearbeitet, welche diese
Zweige des
Kunstgewerbes
im 15. und 16. Jahrh. erreichten. Die ältern Kirchengeräte, namentlich
diejenigen, welche in ältern Gotteshäusern die
Dom- oder Kirchenschätze bilden, gehören meist dem frühchristlichen oder
byzantinischen, dem romanischen und dem gotischen
Stil an.
Letzterer hat sich in Kirchengeräten noch bis tief in die
Zeiten
der
Renaissance hinein erhalten, wo gotische
Formen neben gotischen und Renaissanceornamenten oft an demselben
Gerät auftreten.
Das einzige, was man diesem jahrhundertelang in der
Kirche zu singen gestattete, war der
Ruf
»Kyrie eleïson«
(»Herr, erbarme
dich!«),
den es nach der
Predigt und bei der
Vesper im
Chor erschallen ließ. Von den
Minnesängern im 12. und 13. Jahrh. (z. B.
vonWalther von der Vogelweide) wurden wohl zahlreiche religiöse
Lieder verfaßt; allein sie waren von
zu subjektiv-individuellem
Charakter, als daß sie zu Kirchengesängen oder zu geistlichen Volksliedern hätten dienen können.
Daß aber das
Volk gleichwohl schon in früher Zeit geistliche
Lieder besaß und sang, dafür liegen mehrfach Zeugnisse vor.
Als das älteste derselben ist ein altdeutscher Lobgesang auf den heil.
Petrus aus dem 9. Jahrh. erhalten,
aus drei
Strophen bestehend, deren jede mit dem
Refrain
»Kyrie eleïson« endigt. Man sang dergleichen
Lieder jedoch nur bei außerkirchlichen
Anlässen, an Festtagen und bei Begräbnissen, bei
Wallfahrten, bei Bitt- und
Bußgängen, auf den
Kreuzzügen, im
Krieg vor und nach der
Schlacht sowie auf der
See. Diese ältesten deutschen geistlichen
Lieder wurden
Leisen (abgekürzt von
dem gewöhnlichen
Refrain
»Kyrie eleison«) genannt, und diese Benennung erhielt sich bis ins 15. Jahrh. Am
verbreitetsten waren von ihnen der Osterleis
(»Krist ist erstanden«),
der Himmelfahrtsleis
(»Krist fur gen himel«)
und der Pfingstleis (»Nu bitten wir den heiligen geist«),
die später auch beim
Gottesdienst Anwendung fanden. Im 14. und 15. Jahrh.
kam der deutsche religiöse
Gesang mehr und mehr in Schwung, so namentlich durch die weichen und innigen
Lieder der
Mystiker,
die Bußgesänge der
Geißelbrüder, durch Übersetzungen alter lateinischer Kirchenhymnen, auf welchem
Gebiet der
BenediktinerHermann vonSalzburg
[* 19] und nach ihm der
PriesterHeinrich von Laufenberg vor andern thätig waren, endlich
durch Umdichtung weltlicher
Gesänge zu geistlichen Liedern.
Ringwaldt, Phil. Nicolai, Val. Andreä, HansSachs u. a. Die ältern dieser evangelischen Lieder, die sich zunächst an das Vorbild
Luthers hielten, sind von der reinsten religiösen Begeisterung und Glaubensgewißheit erfüllt und in
einer Sprache abgefaßt, die in ihrer schlichten Hoheit und volkstümlichen Kraft
[* 21] nie wieder erreicht worden ist. Gegen Ende
des 16. und im 17. Jahrh. tritt im Kirchenlied das Dogma und konfessioneller Eifer schärfer hervor; doch erhielt es durch die
Drangsale des Dreißigjährigen Kriegs einen neuen Aufschwung, der eine edle Subjektivität des religiösen
Gefühls zum Ausdruck brachte und dabei dem Schwulst und der gelehrten Unnatur der schlesischen Dichterschulen gegenüber an den
ältern volkstümlichen Formen zunächst noch festhielt.
Jene pietistische Liederdichtung beschäftigt sich meist nur mit den Seelenzuständen der Frommen, die
sie bis ins kleinlichste schildert. Aber wenn sich die Lieder aus dem Beginn dieser Periode, wie die von Löscher, Phil. Spener,
E. Neumeister, B. Schmolck, Kasp. Schad, Tersteegen, noch durch wahre, wenn auch oft überschwenglich und sentimental ausgedrückte
Herzensfrömmigkeit auszeichnen, so verfallen die der Spätern, wie Joach.
Lang, Anast. Freylinghausen, Bogatzky u. a., ihrem ganzen Wesen nach in Tändelei und Geschmacklosigkeit.
In der Aufklärungsperiode des 18. Jahrh. treten uns zunächst Klopstock und Gellert als hervorragende Dichter geistlicher
Lieder entgegen. Beide halten im wesentlichen noch an den alten Glaubenslehren fest, allein während die lebhafte Phantasie
des erstern die Schranken des volkstümlichen Liedes nur selten einzuhalten weiß, macht sich bei Gellert die moralisierende
und didaktische Richtung, welche die ganze Periode charakterisiert, schon stark bemerklich.
Das Charakteristische dieser modernen geistlichen Lyrik liegt in dem Streben, die dem Lutherschen Kirchenlied eigentümlichen
Vorzüge der Glaubensfreudigkeit und objektiven Heilsgewißheit mit der subjektivern Frömmigkeit und
den ästhetischen Forderungen der Neuzeit in Einklang zu bringen. Hiermit steht auch das Bestreben im Zusammenhang, die alten,
im Lauf der Zeit vielfach veränderten und entstellten Kirchenlieder, so weit thunlich, in der ursprünglichen Gestalt wieder
einzubürgern, in welcher Richtung besonders Bunsen, Raumer, Stier, Knapp u. a. mit Maß und Geschmack thätig
waren, während die Anhänger der kirchlichen Reaktion für das Alte ohne jegliche Veränderung eintraten (vgl. Gesangbuch).
Auch die Katholiken blieben schließlich nicht ohne Beteiligung an der auf dem Gebiet des Kirchenlieds
entstandenen Bewegung. Um denWirkungen des reformatorischen Gesanges zu begegnen, wurden auch von ihnen geistliche Liedersammlungen
veranstaltet, in denen teils ältere Lieder mitgeteilt, teils ältere Strophen durch neu hinzugedichtete erweitert wurden,
teils auch ganz neue LiederAufnahme fanden; sogar rein lutherische Gesänge gingen in diese Bücher über.
Derselbe, Das deutsche Kirchenlied von der ältesten Zeit bis zu Anfang des 17. Jahrhunderts (Leipz. 1864-77, 5 Bde.);
Koch, Geschichte des Kirchenlieds und Kirchengesangs der christlichen, insbesondere der deutschen evangelischen Kirche (3. Aufl.,
Stuttg. 1866-76, 8 Bde.);