malte sie ein umfangreiches
Bild, das die
Tugend, die Unschuld und die Verführung darstellte. Zu einem englischen
Roman lieferte
sie ein
Bild:
Unna
[* 2] und Abra;
Klopstock schenkte sie ein Gemälde: Samma an Benonnis
Grab, ein sentimentales
Bild, das großen
Beifall fand.
Wirklichen Wert in zarter Auffassung eines schönen
Gedankens hatte ihr
Amor, dem
Psyche mit
ihren
Haaren die
Thränen trocknet. Am
Hof
[* 3] in
Gunst stehend, zum Mitglied der königlichen
Akademie ernannt und von der
Aristokratie
mit
Geld und
Ehren überschüttet, stand Kauffmann damals auf dem Gipfel ihres Ruhms, sollte aber bald von demselben gestürzt
werden.
Ein
Betrüger, welcher sich unter dem
Namen eines schwedischen
GrafenHorn in
London
[* 4] aufhielt, aber nur dessen
Kammerdiener gewesen sein soll, wußte durch sein einschmeichelndes
Wesen Kauffmann zu einer heimlichen Vermählung zu überreden.
Die
Ehe ward zwar, als sich der
Betrug ergab, wieder gelöst, hatte aber Kauffmann einen beträchtlichen Teil ihres
Vermögens gekostet
und ihr
Leben verbittert. Angelika verheiratete sich später mit dem
MalerAntonio Zucchi, einem
Künstler
von geringem
Verdienst, aber von achtungswertem
Charakter, und kehrte 1781 nach
Italien
[* 5] zurück. In
Venedig
[* 6] machte sie die Bekanntschaft
des nachmaligen russischen
KaisersPaul I., der die Künstlerin sehr auszeichnete.
Ein
Kreis
[* 10] von
Gelehrten und Künstlern versammelte sich in ihrem gastlichen
Hause.
Schon längere Zeit leidend, starb sie daselbst
kinderlos und verwitwet.
IhreBüste wurde im
Pantheon zu
Rom aufgestellt. Ihr Selbstbildnis im
Berliner
[* 11]
Museum zeigt sie in einem
phantastischen
Putz, halb
Muse, halb Bacchantin, den Lockenkopf mit Weinlaub bekränzt, im Gewand von
Flor.
Ihre Gemälde sind
durch Heiterkeit, Zartheit und
Gefälligkeit ausgezeichnet, leiden aber an Unbestimmtheit der
Zeichnung
und Oberflächlichkeit der
Farbe.
IhreStärke
[* 12] lag im
Porträt und in Einzelfiguren, von denen die Vestalin in der
DresdenerGalerie
am bekanntesten geworden ist. Nach ihren Gemälden existieren
ca. 600 Kupferstiche; sie radierte auch selbst, und man zählt 34
Blätter
von ihr, Gegenstände aus der christlichen und antikenMythologie, vornehmlich aber
Porträte
[* 13] und Einzelfiguren.
2)
Hermann,
Maler, geb. zu
Hamburg,
[* 14] erhielt den ersten
Unterricht von dem dortigen
Maler Gerdt Hardorff, ging 1827 auf
die
Akademie zu
München,
[* 15] verließ dieselbe aber bald und wandte sich dem Naturstudium zu. 1833 ließ er
sich in
Hamburg nieder. Er machte Studienreisen in
Nord- und Süddeutschland und nach
Norwegen.
[* 16] Kauffmanns zahlreiche
Bilder,
teils reine
Landschaften, teils
Landschaften mit
Genre, teils
Genre, zeichnen sich durch Natürlichkeit der Auffassung und
Darstellung
aus; es sind
Motive aus Norddeutschland, den
Alpen
[* 17] und aus
Norwegen; gern stellt er Winterlandschaften dar,
wie den Postwagen im Schneesturm, Schlittenbahn auf der
Elbe, Fischerszene auf dem
Eis.
[* 18]
Seine
Stoffe entnimmt er mit Vorliebe den untern
Kreisen der städtischen, teilweise auch der ländlichen
Bevölkerung
[* 22] und bringt
sie mit schlagender
Wahrheit zur
Darstellung. Wir nennen von ihm ein paar Wirtshausszenen,
Walzer für die Alten (1870);
im allgemeinen jeder, der gewerbsmäßig
Handelsgeschäfte (s. d.) betreibt, so namentlich nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch (Art. 4); im engern und eigentlichen
Sinn aber derjenige, welcher in eignem
Namen gewerbsmäßig
Handelsgeschäfte betreibt, also der
Prinzipal im
Gegensatz zum kaufmännischen Hilfspersonal, den Handlungsbevollmächtigten
und
Handlungsgehilfen (s. d.). Der gewöhnliche Sprachgebrauch faßt allerdings
den
Begriff noch enger, indem man nur den Warenhändler so zu bezeichnen pflegt.
Übrigens können auch
Frauen (s.
Handelsfrau) und Minderjährige gewerbsmäßig
Handelsgeschäfte betreiben; doch müssen die
letztern nach dem preußischen
Einführungsgesetz mindestens 18jährig und aus der väterlichen
Gewalt
entlassen sein, während nach österreichischem und französischem
Rechte die Großjährigkeitserklärung derselben erforderlich
ist. Ebenso finden die Bestimmungen über die
Rechte und
Pflichten der Kaufleute nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch und nach
den
Reichsgesetzen vom und über die
Kommanditgesellschaften auf
Aktien und die
¶
Ein Kaufmann kann bei Handelsgeschäften einem andern Kaufmann gegenüber auch ohne Verabredung oder Mahnung von dem Fälligkeitstermin
ab Zinsen aus seiner Forderung beanspruchen, und zwar ist bei Handelsgeschäften die Höhe der gesetzlichen Zinsen, namentlich
auch der Verzugszinsen, auf sechs vom Hundert normiert (Art. 287, 289). Bei einem einseitigen Handelsgeschäft, welches nur für
den ein solches ist, kann derselbe jedenfalls vom Tag der Mahnung an derartige Zinsen beanspruchen (Art. 288). Für die Besorgung
von Geschäften und die Leistung von Diensten seitens eines Kaufmanns kann letzterer auch ohne vorherige
Verabredung Provision und, wenn es sich um Aufbewahrung handelt, zugleich auch Lagergeld nach den am Ort gewöhnlichen Sätzen,
von seinen Darlehnen, Vorschüssen, Auslagen und sonstigen Verwendungen aber vom Tag ihrer Leistung oder Beschaffung an Zinsen
in Ansatz bringen (Art. 290). Stehen ferner Kaufleute miteinander in einem Kontokorrentverhältnis,
so können aus dem sich beim Abschluß ergebenden Saldo vom Tag des Abschlusses an Zinsen gefordert werden, auch wenn darunter
Zinsen mit inbegriffen sind (Art. 291), während sonst das Nehmen von Zinseszinsen nicht erlaubt ist.
Bemerkenswert ist ferner die Befugnis zur Ausstellung von Anweisungen und Verpflichtungsscheinen ohne Angabe des
Verpflichtungsgrundes, welche als Orderpapiere behandelt und, wie ein Wechsel, durch Indossament begeben werden können (Art.
300-303). Kaufleute sind ferner privilegiert in Ansehung der Pfandbestellung für eine Forderung aus Handelsgeschäften, welche
bei Mobilien und Inhaberpapieren in formloser Weise erfolgen kann (Art. 309-312); auch ist ihnen andern Kaufleuten gegenüber
wegen fälliger Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften ein Retentionsrecht an allen beweglichen
Sachen und Wertpapieren des Schuldners, welche mit dessen Willen auf Grund von Handelsgeschäften in ihren Besitz gekommen sind,
eingeräumt (Art. 313). Dem Kaufmann steht ferner nach Maßgabe der Börsenordnungen das Recht des Börsenbesuchs zu; er ist zur
Mitgliedschaft bei gewissen kaufmännischen Korporationen befugt, und besondere kaufmännische Statutarrechte
und Observanzen kommen an einzelnen Handelsplätzen ihm gegenüber zur Anwendung.
Dagegen ist der Kaufmann verpflichtet, ordentliche Handelsbücher zu führen und aufzubewahren, die empfangenen Handelsbriefe aufzuheben
und von den abgesandten Abschriften in sein Kopierbuch einzutragen, ferner beim Beginn des Geschäfts ein Inventar seines Vermögens
aufzustellen und alljährlich oder doch mindestens alle zwei Jahre eine weitere Inventur vorzunehmen und
die Bilanz des Geschäfts aufzustellen (Art. 28-40). Die Bestimmung des Handelsgesetzbuchs, wonach derartige Bücher entgegen
dem Grundsatz, daß Privaturkunden für den Aussteller nichts beweisen, für besonders beweiskräftig, wenigstens in einem
gewissen Umfang, erklärt waren, ist durch die deutsche Zivilprozeßordnung beseitigt. Die Vernachlässigung
dieser Pflicht zur Führung von Handelsbüchern wird an dem insolventen Kaufmann unter Umständen kriminell bestraft (s.
Bankrott).
1) Name einer berühmten Akustikerfamilie in Dresden.
[* 25] JohannGottfried Kaufmann, der Gründer der dortigen Fabrik selbstspielender
Musikwerke, geb. zu Siegmar bei Chemnitz,
[* 26] war erst Strumpfwirker, trat sodann bei einem Mechaniker
in Dresden in die Lehre
[* 27] und setzte nach dem Tod seines Lehrmeisters dessen Geschäft fort. Er verfertigte namentlich Spiel- und
Harfenuhren, erfand auch eine Flötenuhr und erregte mit seinen mechanischen Arbeiten großes Aufsehen.
Seit Anfang des 19. Jahrh. unterstützte ihn dabei sein Sohn Friedrich Kaufmann, geb. der neben seinem
großen Trompeten- und Paukenwerk (Salpingion) besonders durch sein Belloneon und seinen Trompeterautomaten sich einen Namen
erwarb. Gemeinschaftlich konstruierten Vater und Sohn das Chordaulodion und Harmonichord. Nachdem beide Künstler schon früher
mehrere StädteDeutschlands
[* 28] mit ihren Instrumenten besucht, bereisten sie auch Italien, Rußland, England
und Frankreich.
Nach des VatersTode, der in Frankfurt a. M. erfolgte, setzte der Sohn diese Reisen fort. Er starb in Dresden.
Auch der Sohn des letztern, Theodor Kaufmann, geb. war mit bedeutendem Kunsttalent begabt. Das von ihm
erfundene »Orchestrion« muß zu den großartigsten mechanischen Kunstwerken gerechnet werden und erregte
namentlich 1850 in England Bewunderung. Er starb In Dresden besteht seit längerer Zeit das »AkustischeKabinett von
, in welchem alle Instrumente der genannten Erfinder dem Publikum vorgeführt werden.
2) Christoph, originelle
[* 24]
Figur aus der »Geniezeit«,
geb. zu Winterthur, studierte Medizin in Bern,
[* 29] beschäftigte sich aber bald ausschließlich mit den
Basedowschen pädagogischen Reformbestrebungen und durchzog als Weltverbesserer, von
¶