letzterm ist die Bestimmung hervorzuheben, daß, wenn der Käufer mit der Abnahme der
Ware inVerzug ist, der Verkäufer sie
auf dessen
Kosten bei einem Dritten niederlegen oder nach vorgängiger Androhung öffentlich verkaufen lassen kann, wovon
er aber den Käufer sofort benachrichtigen muß. Der Käufer muß die von einem andern
Orte (Distanzhandel,
im
Gegensatz zum Platzhandel) übersandte
Ware, soweit es nach dem ordentlichen Geschäftsgang thunlich ist, sofort besichtigen,
auf ihre Empfangbarkeit prüfen und von gefundenen Mangeln unverzüglich, von solchen, welche bei sofortiger Untersuchung
nicht erkennbar sind, wenigstens gleich nach der
Entdeckung dem Verkäufer
Anzeige machen und die
Ware zurDisposition
stellen; sonst gilt die
Ware als genehmigt.
Übrigens können beide Teile die Feststellung des Zustandes einer bemängelten
Ware durch richterlich ernannte
Sachverständige
fordern. Fehler, welche erst sechs
Monate nach der Ablieferung entdeckt werden, oder deren
Anzeige nicht binnen dieser
Frist
erfolgte, können nicht mehr geltend gemacht werden, und dieKlagen aus Fehlern verjähren überhaupt
in sechs
Monaten von der Ablieferung an, während bei rechtzeitiger Benachrichtigung die
Einreden daraus der
Verjährung nicht
unterworfen sind.
Ist der Käufer mit der
Zahlung desPreises in
Verzug, so kann der Verkäufer nach seiner
WahlZahlung desPreises und
Schadenersatz
fordern, oder die
Ware auf Rechnung des Käufers verkaufen und daneben
Schadenersatz fordern, oder auch
vom Kauf zurücktreten; ist der Verkäufer mit der Lieferung in
Verzug, so kann der Käufer Erfüllung und daneben
Schadenersatz
oder statt der Erfüllung, unbeschadet des Anspruchs wegen erweislich höhern
Schadens, den Unterschied zwischen dem Kaufpreis
und dem
Markt- oder Börsenpreis zur Zeit und am
Orte der geschuldeten Lieferung als
Schadenersatz fordern,
oder den
Handel aufheben.
Will der eine oder andre Teil hiernach vom Kauf zurücktreten, so muß er dies dem Gegner anzeigen und, wenn es
die Umstände erlauben, noch eine entsprechende
Frist zur Nachholung der Leistung gestatten. War aber die
Zeit der Leistung fest bestimmt (s.
Fixgeschäft im
Artikel
»Börse«, S. 237), so bedarf es dessen nicht; dagegen muß, wer
auf der Erfüllung bestehen will, dem Gegner dies sofort anzeigen, widrigenfalls diese nicht gefordert werden kann. Der kaufmännischen
Spekulation dienen besonders der
Lieferungskauf von
Waren und von
Kreditpapieren, welche einen
Marktpreis
haben und die damit zusammenhängenden
Differenz- u. Prämiengeschäfte (s.
Börse, S. 237). Vgl.: Treitschke, Der Kaufkontrakt
in besonderer Beziehung auf den Warenhandel (2. Aufl.,
Gera
[* 2] 1865);
brichtMiete, ein
Rechtssprichwort, welches besagt, daß derKäufer in den von dem Verkäufer
über den Kaufgegenstand geschlossenen
Mietvertragan sich nicht eintritt, so daß der Mieter dem
Käufer gegenüber den
Mietvertrag
nicht geltend machen kann. Der
Mietvertrag bleibt aber unter denjenigen, die ihn abschlossen, wirksam, und der Mieter, welcher
vom
Käufer an der Ausübung des Mietrechts gehindert wird, kann vom Verkäufer
Schadenersatz fordern.
Doch ist zu beachten, daß nach preußischem
Landrecht der Mieter, welchem die vermietete
Sache übergeben ist, ein
dingliches Recht
an derselben erlangt, welches ihn gegen den dritten Sacherwerber schützt. Nur bei gerichtlichem Zwangsverkauf muß sich
der Vermieter eine vorzeitige
Kündigung gefallen lassen. Nach österreichischem und sächsischem
Recht
kann sich der Mieter nur dann gegen den dritten Erwerber der
Sache schützen, wenn sein
Recht in das Grundbuch eingetragen
ist.
1) Angelika, Malerin, geb. zu
Schwarzenberg im
Bregenzer Wald als Tochter und Schülerin des Malers
Joh.
Joseph Kauffmann, bekundete früh malerisches
Talent, weshalb ihr
Vater zu ihrer
Ausbildung mit ihr nachComo
und von da nach
Mailand
[* 14] ging, wo sie unter andern den
Herzog von
Modena und dessen Gemahlin malte. Nach
Schwarzenberg zurückgekehrt,
schmückte sie mit ihrem
Vater die dortige Parochialkirche und das
Schloß des
Grafen von
Montfort mit Gemälden; nebenbei beschäftigte
sie sich mit Porträtieren. In
Florenz,
[* 15] wohin sie sich sodann wandte, faßte sie eine leidenschaftliche
Liebe zu
Musik und
Gesang; doch kehrte sie 1763 zur
Malerei zurück.
Noch in demselben Jahr ging sie nach
Rom,
[* 16] wo sie eine Zeitlang
WinckelmannsUnterricht genoß. 1765 reiste sie nach
England und nahm in
London
[* 17] ihren ständigen Aufenthalt. Zu den Bildern aus
dieser Zeit gehören: die
Mutter der Gracchen, ihre
Kinder der stolzen Römerin, die ihre
Juwelen vor ihr
hinschüttet, vorstellend;
Gemeinschaftlich mit ihrem
spätern Gemahl, dem
Maler Zucchi,
¶
mehr
malte sie ein umfangreiches Bild, das die Tugend, die Unschuld und die Verführung darstellte. Zu einem englischen Roman lieferte
sie ein Bild: Unna
[* 19] und Abra; Klopstock schenkte sie ein Gemälde: Samma an Benonnis Grab, ein sentimentales Bild, das großen
Beifall fand. Wirklichen Wert in zarter Auffassung eines schönen Gedankens hatte ihr Amor, dem Psyche mit
ihren Haaren die Thränen trocknet. Am Hof
[* 20] in Gunst stehend, zum Mitglied der königlichen Akademie ernannt und von der Aristokratie
mit Geld und Ehren überschüttet, stand Kauffmann damals auf dem Gipfel ihres Ruhms, sollte aber bald von demselben gestürzt
werden.
Ein Betrüger, welcher sich unter dem Namen eines schwedischen GrafenHorn in London aufhielt, aber nur dessen
Kammerdiener gewesen sein soll, wußte durch sein einschmeichelndes Wesen Kauffmann zu einer heimlichen Vermählung zu überreden.
Die Ehe ward zwar, als sich der Betrug ergab, wieder gelöst, hatte aber Kauffmann einen beträchtlichen Teil ihres Vermögens gekostet
und ihr Leben verbittert. Angelika verheiratete sich später mit dem MalerAntonio Zucchi, einem Künstler
von geringem Verdienst, aber von achtungswertem Charakter, und kehrte 1781 nach Italien
[* 21] zurück. In Venedig
[* 22] machte sie die Bekanntschaft
des nachmaligen russischen KaisersPaul I., der die Künstlerin sehr auszeichnete.
Ein Kreis
[* 25] von Gelehrten und Künstlern versammelte sich in ihrem gastlichen Hause. Schon längere Zeit leidend, starb sie daselbst
kinderlos und verwitwet. IhreBüste wurde im Pantheon zu Rom aufgestellt. Ihr Selbstbildnis im Berliner
[* 26] Museum zeigt sie in einem
phantastischen Putz, halb Muse, halb Bacchantin, den Lockenkopf mit Weinlaub bekränzt, im Gewand von Flor. Ihre Gemälde sind
durch Heiterkeit, Zartheit und Gefälligkeit ausgezeichnet, leiden aber an Unbestimmtheit der Zeichnung
und Oberflächlichkeit der Farbe. IhreStärke
[* 27] lag im Porträt und in Einzelfiguren, von denen die Vestalin in der DresdenerGalerie
am bekanntesten geworden ist. Nach ihren Gemälden existieren ca. 600 Kupferstiche; sie radierte auch selbst, und man zählt 34 Blätter
von ihr, Gegenstände aus der christlichen und antiken Mythologie, vornehmlich aber Porträte
[* 28] und Einzelfiguren.
2) Hermann, Maler, geb. zu Hamburg,
[* 29] erhielt den ersten Unterricht von dem dortigen Maler Gerdt Hardorff, ging 1827 auf
die Akademie zu München,
[* 30] verließ dieselbe aber bald und wandte sich dem Naturstudium zu. 1833 ließ er
sich in Hamburg nieder. Er machte Studienreisen in Nord- und Süddeutschland und nach Norwegen.
[* 31] Kauffmanns zahlreiche Bilder,
teils reine Landschaften, teils Landschaften mit Genre, teils Genre, zeichnen sich durch Natürlichkeit der Auffassung und Darstellung
aus; es sind Motive aus Norddeutschland, den Alpen
[* 32] und aus Norwegen; gern stellt er Winterlandschaften dar,
wie den Postwagen im Schneesturm, Schlittenbahn auf der Elbe, Fischerszene auf dem Eis.
[* 33]
Seine Stoffe entnimmt er mit Vorliebe den untern Kreisen der städtischen, teilweise auch der ländlichen Bevölkerung
[* 37] und bringt
sie mit schlagender Wahrheit zur Darstellung. Wir nennen von ihm ein paar Wirtshausszenen, Walzer für die Alten (1870);