britischer Herrschaft sich dauernd in den
Ebenen angesiedelt hat und
Ackerbau treibt, beharrt ein andrer noch in den
Bergen
[* 2] in ursprünglicher Roheit und Unstetigkeit. Die meisten sind Buddhisten, viele aber Naturanbeter; etwa 70,000 sind durch
amerikanische und englische
Missionäre zum
Christentum bekehrt worden. Die Zahl der in
Britisch-Birma betrug
1881: 518,294
Seelen.
im Hilfskassenwesen diejenige Zeit, während welcher Unterstützungen nicht gewährt oder Ansprüche auf Leistungen der
Kasse
überhaupt nicht erworben werden können. Die Karenzzeit hat den
Zweck, eine Ausbeutung durch kranke
Personen,
überhaupt durch solche zu verhüten, welche der
Kasse bald nach ihrem
Beitritt zu demselben zur
Last fallen. Sie umfaßt zunächst
einen bestimmten Zeitraum nach erfolgtem
Beitritt zur
Kasse. Bei
Invaliden-,
Witwen- und Waisenkassen wird, wenn während dieser
Zeit
Invalidität oder
Tod eintritt, überhaupt keine Unterstützung gewährt.
Dies kann bedauerliche
Härten zur
Folge haben, und es ist zweckmäßiger, den Anspruch sofort nach dem
Beitritt zur
Kasse beginnen
zu lassen und dafür bei der
Aufnahme neuer Mitglieder mit Vorsicht zu verfahren, bez. Eintrittsgeld
und Beiträge so zu bemessen, daß
Gefahren für die
Kasse und unbillige Ansprüche an dieselbe nicht zu
befürchten sind. Bei
Krankenkassen hat die Karenzzeit nur die Bedeutung eines
Aufschubs der Unterstützung, und zwar kann dieselbe
»ruhen« einmal während eines bestimmten Zeitraums nach erfolgtem
Beitritt, nach dessen Verlauf erst Krankengeld gezahlt wird
(nach dem
Gesetz über eingeschriebene
Hilfskassen vom höchstens 13
Wochen), dann in den ersten
Tagen bei jedem Erkrankungsfall (nach dem genannten
Gesetz bis zu einer
Woche), endlich für eine bestimmte Zeit nach
Ablauf
[* 3] der statutenmäßig festgesetzten Unterstützungsdauer: wenn während derselben eine neue Erkrankung von Mitgliedern eintritt,
welche eben jene höchste zulässige Unterstützung genossen haben.
Sollen dieHilfskassen ihren
Zweck voll
erreichen, so ist die Dauer der auf ein möglichst geringes billiges
Maß zu beschränken.
von welchem auch die ganze
Woche vor
OsternKarwoche heißt.
Glockenklang,
Orgel- und Musikbegleitung des
Gesanges fielen schon im
Mittelalter weg; statt der
Hymnen sang man
Klagelieder, der
Schmuck der
Kirche ward vereinfacht und das
Kruzifix verhüllt. Jetzt dagegen wird gerade dieses am Karfreitag enthüllt
und der Verehrung dargeboten. Während aber der in der katholischen
Kirche zu einem bloßen strengen Fasttag herabgesunken
ist, an welchem sogar die weltlichen
Geschäfte und Werktagsarbeiten nicht ruhen, wurde er in der evangelischen
Kirche, namentlich in
England, zum höchsten
Feiertag erhoben.
(lat. carbunculus), bei den Alten der rote, edle
Granat,
[* 6] im
Mittelalter ein fabelhafter,
feuerroter, wie
Gold
[* 7] glänzender, namentlich in der Dunkelheit hell leuchtender
Stein, den nach der
Sage die
Zeisige in ihr
Nest
legten, und der die
Eigenschaft hatte, den, der ihn bei sich trug, unsichtbar zu machen.
Karl, österreich.
Maler, geb. zu
Wien,
[* 8] bildete sich seit 1864 auf der dortigen
Kunstakademie und später
im
Atelier von
Ed. v.
Engerth, an dessen
Kartons zu den
Malereien für das
Wiener Opernhaus er mitarbeitete. 1871 ging er auf einige
Zeit nach
München
[* 9] und machte von da eine
Reise nach
Italien,
[* 10] wo ihn besonders das venezianische Volksleben
fesselte.
Schon in seinem ersten, 1873 gemalten
Bild einer Bahnhofsszene
(Belvedere zu
Wien) bekundete er einen scharfen
Blick
für das moderne Volksleben, indem er mit einer glücklichen Auswahl charakteristischer
Typen ein feines malerisches
Gefühl
verband.
(engl. cargo, span. carga, ital.
carico, carco),
Last,
Ladung, vorzüglich Schiffsladung, die Gesamtheit der auf einem
Schiff
[* 16] geladenen
Güter,
auch das Verzeichnis derselben mit Angabe der Absender, Empfänger etc. und dann gleichbedeutend
mit
Manifest (s. d.). Kargador (Kargadeur) oder
Superkargo heißt derjenige
Bevollmächtigte, welcher eine Schiffsladung im
Auftrag ihrer Absender und
Eigentümer nach den Absatzhäfen begleitet, um sie hier zu verkaufen, auch wohl für den Erlös
eine Rückfracht einzukaufen.
Ist die
Ladung sehr groß oder wertvoll, so wird zuweilen dem Kargador noch ein Unterkargador beigegeben. Der Kargador, gewöhnlich
ein
Gehilfe des die
Unternehmung machenden Handelshauses, erhält entweder einen festen
Gehalt, oder eine prozentweise
Provision,
oder einen
Anteil am
Gewinn. Besonders wichtig ist die
Stellung derjenigen Kargadoren, welche im Auftrag
der großen
Handelsgesellschaften operieren und auf einzelnen transatlantischen
Plätzen förmlich ansässig sind, so daß
sie dann die
Reisen selbst nicht mitzumachen brauchen. In
Holland wird auch der
¶
mehr
Schiffsmakler Kargador genannt. Das deutsche Handelsgesetzbuch bestimmt Art. 825, daß der Schade, der durch das Verschulden
des Kargadeurs (in dieser seiner Eigenschaft) entsteht, bei Versicherung von Gütern oder imaginärem Gewinn dem Versicherer
nicht zur Last fällt. Übrigens sendet man jetzt nur noch dann Kargadeure aus, wenn man neue Absatzgebiete zu
erschließen sucht.