staatlichen und gesellschaftlichen
Lebens durch die
Besitzer von Leihkapital (Schuldtitel mit Einschluß der
Aktien), überhaupt
durch Kapitalisten im engern
Sinn, im
Gegensatz zu den
Interessen des Grundbesitzes und des kleinen
Handels- und Gewerbestandes.
Der
Verwechselung der
Begriffe Kapitalbesitz und Kapitalobjekt sind viele Mißverständnisse, zumal hinsichtlich der Entstehungsweise
des Kapitals, entsprungen. Das gesamte volkswirtschaftliche als
Summe aller Hilfsmittel der
Produktion
kann sich nur bilden und vermehren auf dem Weg der Erzeugung und zwar solcher
Güter, welche als Kapitalien ihre Verwendung
finden.
Eine solche
Kapitalisierung schließt den
Begriff des Sparens auch vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus
in sich. Denn es
wird der
Produktion eine solche
Richtung gegeben, daß im ganzen weniger
Genußmittel erzeugt und weniger
persönliche Dienstleistungen während der Kapitalbildung verrichtet werden, als ohne die letztere möglich sein würde.
Der Kapitalbesitz, insbesondere der private Kapitalbesitz, kann sich vergrößern durch produktive Thätigkeit seines
Inhabers,
ebenso aber auch ohne eine solche durch günstige Gestaltung der
Konjunkturen.
Die private
Kapitalisierung erfolgt entweder durch Fixierung oder durch Umwandlung in
Geld und bei genügend entwickeltem Kreditsystem
in zinstragende Forderungsrechte. Sie ist im letztern
Fall nicht immer einer Mehrung des volkswirtschaftlichen Kapitals gleichbedeutend,
sondern nur wenn der
Schuldner die ihm überlieferten ökonomischen Machtmittel wirtschaftlich als Kapital verwendet. Dies
ist, da heute der Produktivkredit den Konsumtivkredit überwiegt, meist der
Fall. Insofern kann man sagen, daß die genannte
Art der
Kapitalisierung nicht allein die
Wirkung privaten Sparens ist, indem auf Genüsse, die augenblicklich hätten erzielt
werden können, zu gunsten eines zukünftigen
Konsums oder auch im
Interesse einer
Erhöhung der ökonomischen
Machtstellung verzichtet wurde, sondern daß sie auch eine Vergrößerung des volkswirtschaftlichen Kapitals zur
Folge hat.
Aus diesem
Grund ist die Kapital bildende Ersparung von großer Wichtigkeit für den Einzelnen wie auch für die Gesamtheit.
Der
Trieb zum Sparen ist bedingt durch die Möglichkeit einer vorteilhaften Anlegung des Ersparten
(Kassen, gesunder
Kredit), durch die
Gewißheit, seinen
Zweck zu erreichen (Rechtssicherheit), durch die
Notwendigkeit, späterer
Not vorzubeugen
(Familie), durch den
Stand der intellektuellen und moralischen
Bildung, Volkscharakter,
Sitte, religiöse
Anschauungen, Familiensinn,
Verantwortlichkeitsgefühl etc.
Vgl.
Umpfenbach, Das in seiner Kulturbedeutung (Würzb. 1879).
Buchstaben aus der
Antiqua (der lateinischen
Schrift), die zwar von der Form derVersalien
(Anfangsbuchstaben), aber nur von der
Größe der gewöhnlichen
(Gemeinen) sind, meist mit Benutzung eines Versalbuchstabens,
z. B. FRANKLIN ^[Fʀ.ɴ.ʟɪɴ].
in der Befestigungskunst die gerade
Linie, welche einen ausspringenden
Winkel
[* 6] halbiert. Da der
Raum im Vorterrain, vor einem
ausspringenden
Winkel am schwächsten verteidigt ist, geht man beimAngriff gegen ein Festungswerk meist
auf der Kapitale vor (s.
Festungskrieg).
im allgemeinen der
Gewinn, welcher aus einem
Kapital (s. d.) durch
Verleihung in Form von
Zinsen (s. d.)
oder bei eigner Verwendung gezogen wird. Im letztern
Fall wäre er erst von andern Beträgen abzuscheiden, indem vom Gesamtertrag
die
Kosten und auch diejenigen
Summen in Abzug kommen, welche der persönlichen
Arbeit des Unternehmers
gutzuschreiben sind. Als reiner Kapitalgewinn ist im
Gegensatz zum
Unternehmergewinn (s. d.) die
Summe zu betrachten, welche lediglich
auf
Grund des Kapitalbesitzes bei Verwendung fremder
Kräfte gezogen wird (z. B.
Dividenden der
Aktien). Die Leihzinsen umfassen
nicht immer den vollen Kapitalgewinn, da der Entleiher mit
Hilfe der geliehenen
Summen noch einen höhern
Gewinn als
den schuldigen
Zins erzielen kann.
(Zinsrentensteuer), eine
Steuer, welche das aus Leihkapitalien fließende
Einkommen trifft. Dieselbe
bildet, wie in
Baden,
[* 7]
Bayern,
[* 8] ein
Glied
[* 9] des Ertragssteuersystems oder, wie in
England, einen
Zweig der
Einkommensteuer. Als besondere
Steuerart ist sie grundsätzlich überall da gerechtfertigt, wo dieErträge andrer Einkommenquellen besteuert
werden, ohne daß dabei die
Zinsen aus Leihkapitalien genügend mit erfaßt werden. Bei unsrer heutigen Kreditentwickelung
verspricht die Kapitalrentensteuer auch große
Erträge.
Allerdings leidet sie an dem Übelstand, daß viele Steuerobjekte schwer nachzuweisen sind. Dies gilt selbst von bekannten
Schulden von
Gesellschaften,
Gemeinden, des
Staats, wenn die
Zinsen nicht bei dem
Schuldner, sondern bei dem
Gläubiger erfaßt werden sollen. In diesem
Fall muß man sich auf Anzeigepflicht des
Gläubigers und dessen Steuererklärung
verlassen, die insbesondere bei etwanigem Erbgang zu kontrollieren wäre.
Ferner bereiten die Beziehungen zwischen Ertragssteuern
und Kapitalrentensteuer Schwierigkeiten.
Trifft man durch jene den gesamtenReinertrag, indem man dem
Schuldner überläßt, dem
Gläubiger die ihn
treffenden
Steuern bei der Zinszahlung in Abzug zu bringen, so müßten die betreffenden Steuerobjekte bei der Kapitalrentensteuer außer
Betracht bleiben. In
Ländern, wo eine allgemeineEinkommensteuer besteht
(Preußen),
[* 10] würde die Kapitalrentensteuer ebenso wie die
Lohnsteuer
als
Doppelbesteuerung empfunden, und man verzichtet deshalb auf ihre
Aufnahme unter die Ertragssteuern,
was freilich wieder viele Steuerungleichheiten zur
Folge hat.
Unter derselben läßt sich sowohl eine partielle
Vermögenssteuer (s. d.), d. h. eine solche
verstehen, welche den werbenden Teil des
Vermögens trifft, als auch eine
Kapitalrentensteuer, für welche nur das
Kapital als
Bemessungsgrundlage dient, sei es, um durch
Bildung von Steuerkapitalien die
Durchführung eines progressiven
Steuerfußes zu erleichtern, sei es, weil das
Kapital leichter zu erkennen und zu bemessen ist als dessen
Ertrag.
Die
Steuer
ist dann nur eine nominelle Kapitalsteuer.
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